zur Startseite

Lehrstuhlinhaber

Arbeitsschwerpunkte

Mitarbeiter


Studium

Weiterbildung

Forschung


Sonstiges




zur Startseite des Lehrstuhls
     Volltextsuche in diesem Web   E-Mail

 

Sommersemester 2012

S 106 Vergaberecht

Di 08.30 - 10.30, Hörsaal 4

Das Vergaberecht hat innerhalb der letzten 10 Jahre Karriere gemacht und für die anwaltliche Beratung und die behördliche Praxis enorme Bedeutung erlangt. In der Wissenschaft hat sich das Vergaberecht zu einem wichtigen Referenzgebiet für EU-rechtlich fundierte Regelungen von Verwaltungsverfahren auf der Schnittstelle zwischen privatem und öffentlichem Recht entwickelt. Ziel des Seminars ist zum Einen die Vermittlung eines Überblicks über die Strukturen und wichtigen Grundfragen des Vergaberechts, aber auch die gezielte Setzung von Schwerpunkten aus der aktuellen Diskussion.

  1. Grundsätze und Strukturen von Vergabeverfahren (Ziekow)

  2. Der Begriff des öffentlichen Auftraggebers

  3. Der Begriff des öffentlichen Auftrags

  4. Abgrenzung von Auftragsarten und Berechnung der Schwellenwerte

  5. Dauer, Verlängerung und Änderung von aufgrund eines Vergabeverfahrens geschlossenen Verträgen

  6. Die Berücksichtigung mittelständischer Interessen im Vergaberecht

  7. Die Prüfung der Bietereignung und des wirtschaftlichsten Angebots

  8. Die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Zwecke

  9. Ausschreibungspflichten bei Grundstücksgeschäften

  10. Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

  11. In-House-Geschäfte

  12. Die Berücksichtigung von Sicherheits- und Geheimhaltungsgesichtspunkten bei der Vergabe

  13. Die Zulässigkeit von Nebenangeboten

  14. Die vergaberechtliche Bewertung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften

  15. Public Private Partnerships: Modelle und vergaberechtliche Bewertung

  16. Folgen von Verstößen gegen Ausschreibungspflichten

  17. Rechtsschutz im Vergaberecht: Rügepflicht und Antragsbefugnis

  18. Der "große Bruder" des Vergaberechts, Beihilfenrecht I: Der Begriff der Beihilfe nach Art. 107 I AEUV

  19. Die beihilfenrechtlich unterlegte Fragmentierung des EU-Vergaberechts: Das Beispiel des ÖPNV

 

Erwartet wird die Abgabe eines Handouts mit Lesehinweis für die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer spätestens eine Woche vor dem Vortragstermin, eine mündliche Präsentation von maximal einer halben Stunde und eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 15 Seiten, wobei allerdings keinerlei Seitenbegrenzung besteht.

Lesehinweise zur ersten Einführung: 

Ruthig/Storr, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl. 2011, §§ 9 und 10

Schliesky, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl. 2008, S. 75 ff., 189 ff.

Ziekow, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2. Aufl. 2010, §§ 6, 8 und 9

Gasthörer sind - mit oder ohne Übernahme einer eigenen Seminarleistung - willkommen.

Teilnehmer/innen ohne juristische Vorbildung sind ebenfalls sehr willkommen. Für sie können ggf. zusätzliche Themenschwerpunkte gesetzt werden.

 

 
zum Seitenanfang eine Seite zurück

Stand: 30.04.2012