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Sommersemester
2012 S 106
Vergaberecht
Di 08.30 - 10.30, Hörsaal
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Das
Vergaberecht hat innerhalb der letzten 10 Jahre Karriere gemacht und für
die anwaltliche Beratung und die behördliche Praxis enorme Bedeutung
erlangt. In der Wissenschaft hat sich das Vergaberecht zu einem
wichtigen Referenzgebiet für EU-rechtlich fundierte Regelungen von
Verwaltungsverfahren auf der Schnittstelle zwischen privatem und
öffentlichem Recht entwickelt. Ziel des Seminars ist zum Einen die
Vermittlung eines Überblicks über die Strukturen und wichtigen
Grundfragen des Vergaberechts, aber auch die gezielte Setzung von
Schwerpunkten aus der aktuellen Diskussion.
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Grundsätze und Strukturen von Vergabeverfahren (Ziekow)
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Der
Begriff des öffentlichen Auftraggebers
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Der
Begriff des öffentlichen Auftrags
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Abgrenzung von Auftragsarten und Berechnung der Schwellenwerte
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Dauer, Verlängerung und Änderung von aufgrund eines Vergabeverfahrens
geschlossenen Verträgen
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Die
Berücksichtigung mittelständischer Interessen im Vergaberecht
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Die
Prüfung der Bietereignung und des wirtschaftlichsten Angebots
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Die
Berücksichtigung sozialer und ökologischer Zwecke
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Ausschreibungspflichten bei
Grundstücksgeschäften
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Die
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
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In-House-Geschäfte
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Die
Berücksichtigung von Sicherheits- und Geheimhaltungsgesichtspunkten bei
der Vergabe
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Die
Zulässigkeit von Nebenangeboten
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Die
vergaberechtliche Bewertung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften
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Public Private Partnerships: Modelle und vergaberechtliche Bewertung
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Folgen von Verstößen gegen Ausschreibungspflichten
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Rechtsschutz im Vergaberecht: Rügepflicht und Antragsbefugnis
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Der
"große Bruder" des Vergaberechts, Beihilfenrecht I: Der Begriff der
Beihilfe nach Art. 107 I AEUV
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Die
beihilfenrechtlich unterlegte Fragmentierung des EU-Vergaberechts: Das
Beispiel des ÖPNV
Erwartet
wird die Abgabe eines Handouts mit Lesehinweis für die anderen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer spätestens eine Woche vor dem
Vortragstermin, eine mündliche
Präsentation von maximal einer halben Stunde und eine schriftliche
Ausarbeitung im Umfang von ca. 15 Seiten, wobei allerdings keinerlei
Seitenbegrenzung besteht.
Lesehinweise
zur ersten Einführung:
Ruthig/Storr,
Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl. 2011, §§ 9 und 10
Schliesky,
Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl. 2008, S. 75 ff., 189 ff.
Ziekow,
Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2. Aufl. 2010, §§ 6, 8 und 9
Gasthörer sind - mit
oder ohne Übernahme einer eigenen Seminarleistung - willkommen.
Teilnehmer/innen ohne
juristische Vorbildung sind ebenfalls sehr willkommen. Für sie können
ggf. zusätzliche Themenschwerpunkte gesetzt werden.
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Stand:
30.04.2012
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