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Abgeordnete auf Diät - GastkommentarSinnvolle Bezüge für PolitikerBundestagsabgeordnete beziehen derzeit ein Gehalt von 7009 Euro. Hinzukommen freie Bahn- und Flugreisen und selbstverständlich eingerichtete Büros. Weiter stehen ihnen bis zu 10.660 EUR im Monat für die Beschäftigung persönlicher Mitarbeiter zur Verfügung. Vor allem aber genießen Bundestagsabgeordnete drei große Privilegien: - Sie erwerben schon nach einem halben Arbeitsleben von 23 Jahren eine volle Rente von 4836 EUR im Monat, und dies bereits ab dem 55. Lebensjahr. - Sie erhalten eine steuerfreie Kostenpauschale von monatlich 3647 EUR, ohne die Kosten belegen zu müssen. - Sie können nebenher noch einen privaten Beruf ausüben und das Zusatzeinkommen ohne jeden Abzug behalten. Kein anderer voll bezahlter Staatsdiener darf, rechtlich völlig unbeschränkt, einen Zweitberuf ausüben. Diese finanziellen Privilegien sind das eigentliche Problem, werden bei der derzeitigen Diätendiskussion aber leicht übergangen. Wie könnte ein angemessener finanzieller Status von Bundestagsabgeordneten aussehen? Die beiden ersten Privilegien sollten kompromisslos abgebaut werden. Die Rente muß so gestreckt werden, daß sie normalen Versorgungssystemen entspricht: Vollversorgung also erst nach einem ganzen Arbeitsleben und ab dem 65. Lebensjahr. Mandatsbedingte Kosten sollten nur noch erstattet werden, wenn sie nachweisbar angefallen sind. Arbeitnehmer und Selbständige müssen ihre Werbungskosten und Betriebsausgaben ja auch genau belegen, damit sie erstattet und vom Finanzamt anerkannt werden. Ihren privaten Beruf sollten Abgeordnete aber weiterhin fortführen dürfen. Das sichert ihnen ein Mindestmaß an Unabhängigkeit, auch gegenüber der eigenen Partei, bringt Berufserfahrung ins Parlament und erleichtert auch Hochqualifizierten die Übernahme eines Mandats. Zahlungen, die die Unabhängigkeit der Abgeordneten beeinträchtigen können, müssen allerdings unterbunden werden. Um die Spreu vom Weizen leichter trennen zu können, müssen die Nebeneinkünfte publiziert werden, auch ihre Höhe. Reichen 7009 Euro, eine hohe beitragsfreie Rente und Einnahmen aus privatem Beruf aus? Für die meisten Abgeordneten bedeutet das eine erhebliche Steigerung gegenüber ihrem vor-parlamentarischen Einkommen. Repräsentieren Abgeordnete aber nicht das Volk, und sollte das Mandat nicht auch für die Bezieher hoher Einkommen attraktiv bleiben? Sollten die Diäten deshalb nicht besonders großzügig bemessen werden? Dagegen wäre nichts einzuwenden, wenn die Prämissen stimmten. In Wahrheit bestimmen aber nicht die Bürger, wer ins Parlament kommt, sondern die politischen Parteien. Wen sie auf einen sicheren Listenplatz platzieren oder in einem sicheren Wahlkreis aufstellen, dem können die Wähler nichts mehr anhaben. Der Verfassungsgrundsatz, daß Abgeordnete unmittelbar vom Volk zu wählen sind, wird unterlaufen. Solche Abgeordneten sind deshalb in Wirklichkeit keine Repräsentanten des Volkes, sondern Funktionäre der Parteien. Von den Parteien hängt ihre Karriere ab, und wer ernennt und befördert, befiehlt nun mal auch. Voraussetzung für eine Nominierung durch die Parteien ist meist eine langjährige parteiinterne Ochsentour, die es erlaubt, die erforderlichen Verbindungen in der Partei zu knüpfen. Das kostet Zeit und macht Ortswechsel unmöglich. Wenn aber Zeitreiche und Immobile die besten Chancen haben, in den Parteien zu reüssieren, würden gesteigerte Abgeordnetengehälter nur die Prämien auf Kungelei erhöhen. Die gängigen Argumente für eine Erhöhung der Parlamentariergehälter fallen bei genauem Hinsehen also zusammen wie ein Kartenhaus. Hätten die Bürger dagegen Einfluß auf die Auswahl ihrer Abgeordneten, würde alles anders. Könnte der Wähler nicht nur starre Listen ankreuzen, sondern mit seiner Zweitstimme die Person seiner Wahl hervorheben und würden Vorwahlen eingeführt, sodaß der Bürger auch in sicheren Wahlkreisen wirklich eine Wahl hätte, könnten aus Parteifunktionären echte Volksvertreter werden. Dann hätten auch Quereinsteiger bessere Chancen. Im übrigen ist die von Bundestagspräsident Lammert ins Gespräch gebrachte Ankoppelung der Abgeordnetengehälter an die allgemeine Einkommensentwicklung hoch problematisch. Das Bundesverfassungsgericht hat im Diätenurteil festgestellt, daß die Öffentlichkeit die einzige wirksame Kontrolle darstellt, wenn Abgeordnete in eigener Sache entscheiden. Diese Kontrolle würde ein derartiger Automatismus unterlaufen. Zudem droht eine überproportionale Steigerung der Nettoeinkommen von Abgeordneten, wenn die Sozialabgaben weiter stärker steigen als die Einkommen. Abgeordnete haben nämlich keine Beiträge zur Finanzierung ihrer Renten zu leisten. Der Bundestagspräsident sollte sich für einen Abbau der überholten Privilegien und eine grundlegende Reform des Wahlrechts einsetzen. Dann stände auch einer Erhöhung der Diäten von Abgeordneten, die dann zu wirklichen Volksvertretern würden, nichts mehr im Wege. Der Verfasser ist Universitätsprofessor und Sektionsleiter am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer. Er hat zahlreiche Bücher über Abgeordnetenbezahlung und Parteienfinanzierung geschrieben.in: Die Welt vom 03.04.2006.
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Veröffentlichung
auf der Homepage der "Welt"
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