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Wie käuflich ist die Politik?

Ein Interview mit Hans Herbert von Arnim zu Nebentätigkeiten von Abgeordneten

CIVIS MIT SONDE: Momentan wird ein Modell der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen diskutiert, nach dem eine Verdopplung der Diäten mit einer Streichung von Pauschalen, der Versorgung sowie der Übergangsgelder stattfinden soll. Geht dieser Ansatz in die richtige Richtung?

von Arnim: Die Idee des nordrhein-westfälischen Modells besteht darin, dass die mandatsbedingten Kosten und der Aufwand für die Altersversorgung durch die Abgeordneten selbst getragen und zugleich die Diäten verdoppelt werden. Jedoch geht die Reform davon aus, dass das Landtagsmandat eine Vollzeitbeschäftigung wäre. Das ist in Wahrheit nicht der Fall. Das sieht man zum Beispiel an Hamburg, wo die Parlamentsarbeit in einem Feierabendparlament organisiert ist, obwohl das dortige Parlament zudem noch kommunale Aufgaben wahrnimmt. Selbst Holthoff-Pförtner, unter anderem als Anwalt von Helmut Kohl tätig und übermäßiger Kritik an der Politik unverdächtig, geht in einer umfassenden Studie über das nordrhein-westfälische Landesparlament davon aus, dass das Mandat normalerweise keine Vollzeittätigkeit ist. Damit entfällt die Geschäftsgrundlage der ganzen Reform. Sie würde den fingierten Status des Vollzeitabgeordneten festschreiben.

Impliziert der Teilzeitabgeordnete nicht eine Trennung von parlamentarischer und politischer Arbeit? Gerade der Kontakt der Abgeordneten zu ihrem Wahlreis und den Wählern ist ja für die meisten Landtagsabgeordneten viel arbeitsaufwendiger als die Arbeit im Parlament. Lässt sich beides überhaupt trennen und wäre dies wünschenswert?

Auch einschließlich der politischen Arbeit von Landtagsabgeordneten, die ja Mitarbeiter haben, braucht das Mandat keine Vollzeittätigkeit zu sein. Im Übrigen kann man die Frage stellen, ob etwa die Tätigkeit als Ratsmitglied einer Stadt oder als Kreistagsmitglied über das Abgeordnetenmandat mitbezahlt werden soll, für andere kommunale Mandatsträger, die nicht vollalimentiert sind, ist sie ja ein nur mit einer bescheidenen Aufwandsentschädigung versehenes Ehrenamt. Generell muss man sagen, dass Ratsmitglieder in Großstädten zuweilen mehr arbeiten müssen als viele Landtagsabgeordnete und trotzdem nicht dafür alimentiert und schon gar nicht altersversorgt werden. In der Schweiz gilt selbst das Bundesparlament als "Milizparlament". Dasselbe gilt für die Parlamente der meisten der 50 Staaten der USA, obwohl diese unvergleichlich mehr Aufgaben haben als die Landsparlamente der Bundesrepublik.

Betrachtet man die Sozialpolitik der SPD sowie die Wirtschaftspolitik der Union, so schimmert zuweilen eine Art Hegemonialstellung hier der Gewerkschaften, dort der Wirtschaftsverbände durch. Parteien sind offenbar stark von gesellschaftlichen Partikularinteressen abhängig. Ließen sich diese Faktoren durch ein konsequent umgesetztes Verbot von Nebenverdiensten reduzieren?

Wir leben in einer pluralistischen Demokratie. Verbände einschließlich der Gewerkschaften und Unternehmen haben das Recht, ihre Belange in die Politik einzubringen - auch im Wege des so genannten Lobbyings. Dies kan auch der Politik zugute kommen, weil Interessenvertreter oft ausgezeichnete Fachleute in ihren Bereichen sind. Die Politiker müssen dann versuchen, die verschiedenen Partikularinteressen unter einen Hut zu bringen und ein halbwegs ausgewogenes Gesamtkonzept zu entwickeln. Problematisch wird es allerdings, wenn politischer Einfluss durch Geld erkauft wird, denn dann ist der Einfluss umso höher, je mehr Geld eingesetzt werden kann. Dann droht aus der Demokratie eine Plutokratie - eine Herrschaft der Reichen - zu werden. Bezogen auf dei Abgeordneten bin ich der Meinung, dass man ihnen weiterhin erlauben sollte, auch neben dem vollbezahlten Mandat eine berufliche Tätigkeit auszuüben, auch wenn dies ein großes Privileg ist. Kein anderer staatlich bezahlter Amtsträger darf unbegrenzt einen weiteren Beruf ausüben.

Umso entschiedener sollte aber der Kauf politischen Einflusses unterbunden werden. Auch der böse Schein eines solchen Kaufs muss vermieden werden. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht schon vor 30 Jahren die Gesetzgeber in Bund und Ländern verpflichtet, gesetzliche Vorkehrungen gegen Scheinberater- und Scheinarbeitsverträge zu treffen (Zu diesem Urteil habe ich damals übrigens durch ein Rechtsgutachten beigetragen). 

Daher sind Verträge von Abgeordneten mit Unternehmen oder Verbänden, für die der Abgeordnete keine erkennbare Gegenleistung erbringt, verfassungswidrig. Entsprechende Vorkehrungen hat der niedersächsische Landtag in seinem Abgeordnetengesetz getroffen. In den meisten Bundesländern und im Bund fehlen aber noch wirksame Regelungen.

Es geht aber nicht nur um verdeckte Einflussnahme des "großen Geldes". Fast noch anrüchiger ist es, wenn ein Abgeordneter ganz offen seine Unabhängigkeit an einen potenten Geldgeber verkauft - etwa als Leiter des Lobbybüros eines Unternehmers oder als Hauptgeschäftsführer eines Lobbyverbandes - und damit in zynischer Weise den Grundsatz selbst in Frage stellt, dass ein zur Sicherung seiner Unabhängigkeit von Steuergeldern bezahlter Amtsträger sich nicht gleichzeitig in die bezahlte Abhängigkeit eines Unternehmers begeben darf. Es kann nun mal keiner zwei Herren gleichzeitig dienen.

Der einzelne Abgeordnete im Bundestag ist laut Verfassung nur seinem Gewissen verpflichtet. In der Realität hingegen ist er darauf angewiesen seine Machtbasis in der Partei zu erhalten, um sich politischen Spielraum zu erhalten, aber auch um seine persönliche Zukunft nicht zu gefährden. Spricht dies nicht für hohe Diäten und eine Versorgung, dich sich nicht an der Dauer des Mandats orientiert?

Ich hätte keine Einwände gegen höhere Diäten, auch nicht gegen noch höhere als bisher schon, wenn dadurch wirksamer Wettbewerb um die Mandate entstünde. Gerade dies ist aber nicht der Fall. Um ein Mandat zu erlangen, muss man - jedenfalls in den westlichen Bundesländern - eine langjährige "Ochsentour" in den Parteien absolvieren, die sehr zeitaufwendig ist und auch Ortswechsel unmöglich macht. Das schreckt häufig gerade Personen ab, die andere Karrieremöglichkeiten haben. Eine Erhöhung der Diäten würde in Wahrheit die Prämie auf erfolgreiche Kungelei innerhalb der Parteien noch erhöhen und den Anreiz zur Abschottung gegen fähige Seiteneinsteiger noch verschärfen. Sie würde also umgekehrt den Wettbewerb noch stärker beschränken. Besser wäre es meines Erachtens, die Parlamentsarbeit zumindest auf der Ebene der Landtage so zu organisieren, dass sie gut neben einem Beruf ausgeübt werden kann. Es sollte eine Blankosumme geben, aus der die Abgeordneten ihre Kosten und die Ausgaben für ihre Altersversorgung selbst zu bestreiten haben. Dann aber - wie zuvor ausgeführt - auf einer zutreffenden Geschäftsgrundlage. 

Vor kurzem haben Sie die verfassungsrechtlichen Probleme bei der Nominierung von Abgeordneten in der Bundesrepublik erörtert. Dabei war insbesondere die Wahlmöglichkeit für die Bürger als zu gering herausgestellt worden, weil der ganz überwiegende Teil der Abgeordneten bereits vor der Wahl infolge der Listenaufstellung und so genannter "sicherer Wahlkreise" feststeht. Die Schlussfolgerung wäre eine Veränderung des Wahlsystems. In welche Richtung gehen hier Ihre Überlegungen?

Nach den Verfassungen von Bund und Ländern müssen unsere Abgeordneten unmittelbar durch das Volk gewählt werden. In Wahrheit treffen aber dei Parteien die eigentlichen Entscheidungen. Wen sie auf sichere Plätze setzen, dem kann der Wähler nichts mehr anhaben. Wer in einem sicheren Wahlkreis seiner Partei nominiert wird oder auf einem sicheren Listenplatz platziert wird, der kann schon lange vor dem Wahltag seines Einzugs in das Parlament gewiss sein.

So standen zum Beispiel bei der Europawahl im Juni letzten Jahres von den 99 Abgeordneten, die Deutschland nach Straßburg schickt, 75 lange vor der Wahl fest. Ich halte das für eine unhaltbare Situation, nicht nur verfassungsrechtlich, wie ich in einem Aufsatz in der Juristenzeitung aufgezeigt habe ("Wählen wir unsere Abgeordneten unmittelbar?", JZ 2002, S. 578 ff.), sondern auch demokratiepolitisch.

Erforderlich ist eine Änderung des Wahlrechts. Man sollte Vorwahlen einführen, was dem Wähler auch in sicheren Wahlkreisen größere Auswahlmöglichkeiten geben würde. Zudem sollten starre Wahllisten beseitigt werden und stattdessen dem Wähler auch Einfluss auf die Rangfolge der Kandidaten in der Liste gegeben werden, wie dies auch in den meisten anderen westeuropäischen Staaten der Fall ist. Dort besteht meist ein wirklich personenbezogenes Wahlrecht.

Das Interview führte Fabian Magerl

(in: Civis mit Sonde, Heft 1/2005, S. 47-49.)

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Stand: 12.05.2005