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"In einem Boot mit mancher Bananenrepublik"

Interview: Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim

Michael Kaiser: Nebenjobs für Abgeordnete sind legal, aber sind sie auch legitim?

HANS HERBERT VON ARNIM: Meines Erachtens ist es durchaus legitim, wenn Interessengruppen versuchen Einfluss zu nehmen in der pluralisti- schen Demokratie. Problematisch wird es aber, wenn Geld fließt. Dann besteht die Gefahr, dass man in den Bereich der Korruption hineinkommt. Die Amerikaner haben als Konsequenz der Watergate-Affäre seinerzeit ihren Kongressmitgliedern rundheraus verboten, nebenher noch etwas zu verdienen. Diese sind also von vornherein begrenzt auf ihre Amtsgehälter. In Deutschland ist man diesen Weg nicht gegangen. Unsere Abgeordneten können unbeschränkt nebenher verdienen, ohne jede Nebentätigkeitsge- nehmigung. Sie können einem Abgeordneten sogar im Extremfall einen ganzen Sack voll Geld auf den Schreibtisch stellen. Und Sie riskieren höchstens, dass er Sie rausschmeißt. Wenn er es aber annimmt, handeln beide ganz legal.

Das gilt nicht als Bestechung...

VON ARNIM: Das ist Korruption. Aber es steht nicht unter Strafe, weil Gesetze gegen Abgeordnetenkorruption die Betroffenen selbst machen müssten. Da gibt es immer mal wieder halbherzige Versuche, die von anderen ganzherzig niedergeschlagen werden. Strafbewehrt ist bisher nur der Stimmenkauf von Abgeordneten im Plenum. Außen vor bleibt die Abstimmung in Ausschüssen und Fraktionen, wo – wie jeder Eingeweihte weiß – die eigentlichen Entscheidungen fallen. Das ist also keine wirkliche Barriere gegen Abgeordnetenkorruption, sondern Alibi-Gesetzgebung.

Was schlagen Sie vor, um den Verdacht der Interessenkollision auszuräumen?

VON ARNIM: Ich bin nicht dafür, den amerikanischen Weg zu gehen, und es Abgeordneten  zu verbieten, ihren Beruf ganz oder teilweise nebenher weiter zu führen. Es hat auch Vorteile, dass jemand noch ein Standbein im Beruf hat und seine berufliche Existenz nicht ganz aufgeben muss, weil er dann eben auch freier ist, auch gegenüber Zumutungen der eigenen Partei.

Zumal Abgeordnete ja auch nur für vier Jahre gewählt sind...

VON ARNIM: Genau. Und deshalb muss es auch ein gewisses Gegen- gewicht gegen die reinen Funktionäre geben. Wenn aber das Geld, das sie nebenher bekommen, eine Gegenleistung für den Verkauf politischen Ein- flusses ist, ist leicht die Grenze zur Korruption überschritten. Das müsste durch ein wirksames Anti-Korruptions-Gesetz unterbunden werden. Wie schwierig es ist, das durchzusetzen, hat sich kürzlich gezeigt, als es darum ging, eine Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption zu unterzeichnen. Da hat die Bundesrepublik gezögert, weil diese Konvention vorsah, Bestechung nicht nur von Beamten, sondern auch von Abgeord- neten zu sanktionieren. So saß die Bundesrepublik mit einem Mal in einem Boot mit mancher Bananenrepublik, die auch die Konvention nicht unterzeichnen wollte.

Was also wäre zu tun?

VON ARNIM: Zunächst sollte man solche Interessentenzahlungen, bei denen Abgeordnete ihren Einfluss verkaufen, unter Strafe stellen. Es gibt manche Abgrenzungsprobleme, aber derer wird man auch in anderen Bereichen Herr. Als Mindestes sollte man eine Regelung treffen, dass Abgeordnete ihre Einnahmen veröffentlichen müssen. Und zwar nicht nur jene, die sie von Amts wegen kriegen, sondern auch alle Neben- einnahmen. 

Aus ihrer Sicht reicht die bisherige Veröffentlichungspflicht nicht aus?

VON ARNIM: Nein, da hier nur die Funktion und die Gesellschaften zu nennen sind. Ich meine, sie müssten den genauen Betrag auf Euro und Cent anführen. Dann könnte die Öffentlichkeit die Spreu vom Weizen trennen. Gleichzeitig würde auf den Abgeordneten Druck ausgeübt, zweifelhafte Geschäfte nicht auszuüben. Die Sache ist ja auch verfassungsrechtlich problematisch, denn in Artikel 48 heißt es, dass Abgeordnete Anspruch haben auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Wenn sie dann gleichzeitig ihre Unabhängigkeit verkaufen an Leute, die an Einfluss auf die Politik interessiert sind, dann ist das nicht nur mit dem Geist, sondern auch mit dem Wortlaut des Grundgesetzes nicht vereinbar. Zu verhindern ist überall, wo es um Interessenkollision geht, nicht nur die effektive Einflussnahme, so dass der Abgeordnete durch die Geldzahlung anders entscheidet als er es sonst täte. Das ist ohnehin fast nie nachweisbar. Die Rechtsordnung unterbindet in vergleichbaren Fällen immer schon den bösen Schein. Und das muss auch bei Abgeordneten gelten.

Sie machen aber schon einen Unterschied, ob ein Abgeordneter etwa in seinem Wahlkreis ein Ehrenamt als Verbandsvorsitzender ausübt oder ob er auf der Payroll eines Unternehmens wie WMP oder eines Lobby-Verbandes steht?

VON ARNIM: Auf jeden Fall. Wenn es um eine caritative Tätigkeit mit oder ohne eine begrenzte Aufwandsentschädigung geht, ist das alles meist unproblematisch. Aber wenn er im Aufsichtsrat eines großen Unternehmens sitzt, oder gar – wie Günther Rexrodt beispielsweise – im Vorstand und es ganz offensichtlich ist, dass man ihn deswegen holt und auch ganz gut bezahlt, weil man hofft, über ihn Einfluss auf die Politik zu bekommen –und sei es auch nur, um durch ihn ein offenes Ohr beim Machthaber zu bekommen, dann darf dies nicht sein.

Abgeordnete argumentieren gerne, sie nutzten diese Posten, um Kontakte in die Wirtschaft oder die Gesellschaft allgemein zu halten. Ist das nicht fadenscheinig?

VON ARNIM: Das sind Schutzbehauptungen. Dass die ganze Sache aus Sicht der Abgeordneten auch etwas Positives hat und sie auch Erfahrungen sammeln, ist ja nicht zu bestreiten. Aber wenn man dies gelten ließe, könnte man derartige Verquickungen gar nicht mehr problematisieren. Da muss das öffentliche Interesse an der Sauberkeit der Politik Vorrang haben. 

Hat nicht die Politik ein Eigeninteresse an mehr Transparenz?

VON ARNIM: Zweifellos. Das ist gar nicht so unrealistisch. Denn 1995 hat ja die damalige rot-grüne Opposition einen Gesetzentwurf eingebracht, der Annäherungen an den "gläsernen Abgeordneten" vorsah. Sie war damals aber an der Regierungsmehrheit von Union und FDP gescheitert. Jetzt hat Rot-Grün die Mehrheit und könnte ein solches Gesetz durchbringen. Warum tun sie es eigentlich nicht?

Die Situation hat etwas von einem Dilemma. Die Abgeordneten müssten sich ja selbst beschneiden. Wer kann diesen Knoten durchschlagen?

VON ARNIM: Genau das ist das Problem, aber kein Grund zur Resignation. Abhilfe ist nur zu erwarten von großem öffentlichem Druck. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Diäten-Urteil sehr klar gesagt: Wenn Abgeordneten in eigener Sache entscheiden, ist Öffentlichkeit die einzige wirksame Kontrolle. Damit ist nach meiner Meinung bisweilen auch scheinbar Unverrückbares in Bewegung zu bringen.

(aus: Neue Westfälische vom 5.12.2003, S. 3)
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Stand: 12.12.2003