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"In einem Boot
mit mancher Bananenrepublik"
Interview:
Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim
Michael Kaiser: Nebenjobs für
Abgeordnete sind legal, aber sind sie auch legitim?
HANS HERBERT VON ARNIM:
Meines Erachtens ist es durchaus legitim, wenn Interessengruppen
versuchen Einfluss zu nehmen in der pluralisti- schen Demokratie.
Problematisch wird es aber, wenn Geld fließt. Dann besteht die Gefahr, dass
man in den Bereich der Korruption hineinkommt. Die Amerikaner haben als
Konsequenz der Watergate-Affäre seinerzeit ihren Kongressmitgliedern
rundheraus verboten, nebenher noch etwas zu verdienen. Diese sind also von
vornherein begrenzt auf ihre Amtsgehälter. In Deutschland ist man diesen
Weg nicht gegangen. Unsere Abgeordneten können unbeschränkt nebenher
verdienen, ohne jede Nebentätigkeitsge- nehmigung. Sie können einem
Abgeordneten sogar im Extremfall einen ganzen Sack voll Geld auf den
Schreibtisch stellen. Und Sie riskieren höchstens, dass er Sie
rausschmeißt. Wenn er es aber annimmt, handeln beide ganz legal.
Das gilt
nicht als Bestechung...
VON ARNIM: Das ist
Korruption. Aber es steht nicht unter Strafe, weil Gesetze gegen
Abgeordnetenkorruption die Betroffenen selbst machen müssten. Da gibt es
immer mal wieder halbherzige Versuche, die von anderen ganzherzig
niedergeschlagen werden. Strafbewehrt ist bisher nur der Stimmenkauf von
Abgeordneten im Plenum. Außen vor bleibt die Abstimmung in Ausschüssen
und Fraktionen, wo – wie jeder Eingeweihte weiß – die eigentlichen
Entscheidungen fallen. Das ist also keine wirkliche Barriere gegen
Abgeordnetenkorruption, sondern Alibi-Gesetzgebung.
Was schlagen Sie vor, um den Verdacht der
Interessenkollision
auszuräumen?
VON ARNIM: Ich bin nicht
dafür, den amerikanischen Weg zu gehen, und es Abgeordneten
zu verbieten, ihren Beruf ganz oder teilweise nebenher weiter zu führen.
Es hat auch Vorteile, dass jemand noch ein Standbein im Beruf hat und
seine berufliche Existenz nicht ganz aufgeben muss, weil er dann eben auch
freier ist, auch gegenüber Zumutungen der eigenen Partei.
Zumal Abgeordnete ja auch
nur für vier Jahre gewählt sind...
VON ARNIM: Genau. Und
deshalb muss es auch ein gewisses Gegen- gewicht gegen die reinen Funktionäre
geben. Wenn aber das Geld, das sie nebenher bekommen, eine
Gegenleistung für den Verkauf politischen Ein- flusses ist, ist leicht
die Grenze zur Korruption überschritten. Das müsste durch ein
wirksames Anti-Korruptions-Gesetz unterbunden werden. Wie schwierig es
ist, das durchzusetzen, hat sich kürzlich gezeigt, als es darum ging,
eine Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption zu unterzeichnen.
Da hat die Bundesrepublik gezögert, weil diese Konvention vorsah, Bestechung nicht nur von Beamten, sondern auch von
Abgeord- neten
zu sanktionieren. So saß die Bundesrepublik mit einem Mal in einem
Boot mit mancher Bananenrepublik, die auch die Konvention nicht
unterzeichnen wollte.
Was also wäre zu tun?
VON ARNIM: Zunächst
sollte man solche Interessentenzahlungen, bei denen Abgeordnete ihren
Einfluss verkaufen, unter Strafe
stellen. Es gibt manche Abgrenzungsprobleme, aber derer wird man auch in
anderen Bereichen Herr. Als Mindestes sollte man eine Regelung treffen,
dass Abgeordnete ihre Einnahmen veröffentlichen müssen. Und zwar nicht
nur jene, die sie von Amts wegen kriegen, sondern auch alle Neben-
einnahmen.
Aus ihrer Sicht reicht die bisherige Veröffentlichungspflicht
nicht aus?
VON ARNIM: Nein, da hier
nur die Funktion und die Gesellschaften zu nennen sind. Ich meine, sie müssten
den genauen Betrag auf Euro und Cent anführen. Dann könnte die Öffentlichkeit
die Spreu vom Weizen trennen. Gleichzeitig würde auf den Abgeordneten
Druck ausgeübt, zweifelhafte Geschäfte nicht auszuüben. Die Sache ist
ja auch verfassungsrechtlich problematisch, denn in Artikel 48 heißt es,
dass Abgeordnete Anspruch haben auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit
sichernde Entschädigung. Wenn sie dann
gleichzeitig ihre Unabhängigkeit verkaufen an Leute, die an Einfluss auf
die Politik interessiert sind, dann ist das nicht nur mit dem Geist,
sondern auch mit dem Wortlaut des Grundgesetzes nicht vereinbar. Zu
verhindern ist überall, wo es um Interessenkollision geht, nicht nur die
effektive Einflussnahme, so dass der Abgeordnete durch die Geldzahlung
anders entscheidet als er es sonst täte. Das ist ohnehin fast nie
nachweisbar. Die Rechtsordnung unterbindet in vergleichbaren Fällen immer schon
den bösen Schein. Und das muss auch bei Abgeordneten gelten.
Sie machen aber schon
einen Unterschied, ob ein Abgeordneter etwa in seinem Wahlkreis ein
Ehrenamt als Verbandsvorsitzender ausübt oder ob er auf der Payroll eines
Unternehmens wie WMP oder eines Lobby-Verbandes steht?
VON ARNIM: Auf jeden
Fall. Wenn es um eine caritative Tätigkeit mit oder ohne eine begrenzte
Aufwandsentschädigung geht, ist das alles meist unproblematisch. Aber wenn er
im Aufsichtsrat eines großen Unternehmens sitzt, oder gar – wie Günther
Rexrodt beispielsweise – im Vorstand und es ganz offensichtlich ist,
dass man ihn deswegen holt und auch ganz gut bezahlt, weil man hofft, über
ihn Einfluss auf die Politik zu bekommen –und sei es auch nur, um durch ihn ein offenes Ohr beim Machthaber zu bekommen, dann darf dies nicht
sein.
Abgeordnete argumentieren
gerne, sie nutzten diese Posten, um Kontakte in die Wirtschaft oder die
Gesellschaft allgemein zu halten. Ist das nicht fadenscheinig?
VON ARNIM: Das sind
Schutzbehauptungen. Dass die ganze Sache aus Sicht der Abgeordneten auch
etwas Positives hat und sie auch Erfahrungen sammeln, ist ja nicht zu
bestreiten. Aber wenn man dies gelten ließe, könnte man derartige Verquickungen gar nicht mehr problematisieren. Da muss das öffentliche
Interesse an der Sauberkeit der Politik Vorrang haben.
Hat nicht die Politik ein
Eigeninteresse an mehr Transparenz?
VON ARNIM: Zweifellos.
Das ist gar nicht so unrealistisch. Denn 1995 hat ja die damalige rot-grüne
Opposition einen Gesetzentwurf eingebracht, der Annäherungen an den
"gläsernen
Abgeordneten" vorsah. Sie war damals aber an der Regierungsmehrheit von
Union und FDP gescheitert. Jetzt hat Rot-Grün die Mehrheit und könnte
ein solches Gesetz durchbringen. Warum tun
sie es eigentlich nicht?
Die Situation hat etwas
von einem Dilemma. Die Abgeordneten müssten sich ja selbst beschneiden.
Wer kann diesen Knoten durchschlagen?
VON ARNIM: Genau das ist
das Problem, aber kein Grund zur Resignation. Abhilfe ist nur zu erwarten
von großem öffentlichem Druck. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Diäten-Urteil sehr klar gesagt: Wenn Abgeordneten in eigener
Sache entscheiden, ist Öffentlichkeit die einzige wirksame Kontrolle.
Damit ist nach meiner Meinung bisweilen auch scheinbar Unverrückbares in Bewegung
zu bringen.
(aus: Neue Westfälische
vom 5.12.2003, S. 3)
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Stand:
12.12.2003
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