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"Damit wird politische Einflußnahme erkauft"

Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim über Nebeneinkünfte von Abgeordneten, fehlende Gesetze und Korruption in deutschen Parlamenten

DIE WELT: Auf der Volkswagen-Liste stehen "nur" sechs Abgeordnete aus Landtagen und Bundestag. Ein Grund zur Entwarnung?

Hans Herbert von Arnim: Vorsicht, es handelt sich um die Liste eines einzigen Konzerns. Solange nicht andere Unternehmen ihre Dinge offenlegen, müssen wir davon ausgehen, daß es sich nur um die Spitze des Eisberges handelt. Im Übrigen gibt es viele andere Formen illegitimer Einflußnahme. Insgesamt haben wir schon ein gravierendes Problem, weil es einigermaßen verbreitet ist, daß Abgeordnete Geld bekommen und niemand fragt, ob sie dafür eine angemessene Gegenleistung erbringen. Damit entsteht der böse Schein, daß politische Einflußnahme erkauft wird. Und das ist Korruption.

DIE WELT: Was ist noch legitim?

von Arnim: Solange das Mandat nicht leidet, dürfen Abgeordnete auf Europa-, Bundes- und Landesebene nebenbei einen Beruf ausüben. Das ist ein großes Privileg, keinem anderen staatsfinanzierten Amtsträger ist das erlaubt. Obwohl beispielsweise in den USA Kongreßmitglieder keinen Beruf ausüben und Nebeneinkünfte maximal in Höhe von 15 Prozent ihrer Diäten bekommen dürfen, meine ich, wir sollten an unserer Praxis festhalten. Denn so behalten die Abgeordneten ein Standbein im Beruf und ein Mindestmaß an Unabhängigkeit gegenüber der Partei. Die Illegitimität beginnt dort, wo politischer Einfluß gekauft wird.

DIE WELT: Zum Beispiel?

von Arnim: Wer auf der Gehaltsliste eines Unternehmens steht, aber dafür nichts oder nichts Adäquates tut, wird offenkundig für seinen politischen Einfluß bezahlt. Darum hat Karlsruhe 1975 die Gesetzgeber verpflichtet, wirksame Vorkehrungen gegen "arbeitlose" Zahlungen an Abgeordnete zu treffen. Das hat aber nur der niedersächsische Landtag getan.

DIE WELT: Wer will von außen beurteilen, ob eine angemessene Gegenleistung erbracht wird?

von Arnim: Das ist im Einzelfall schwer. Darum plädiere ich dafür, daß Abgeordnete nicht nur die Art, sondern auch die Höhe ihrer Nebeneinkünfte öffentlich machen müssen. Dann wird der Wähler selbst erkennen, daß beispielsweise ein Ausschußvorsitzender im Bundestag gar nicht in der Lage sein kann, nebenbei noch ein volles Salär eines Unternehmens zu verdienen. Tut er es dennoch, spricht alles dafür, daß er gekauft wurde.

DIE WELT: Für den Bundestag mag das gelten. Aber ein Landtagsabgeordneter kann bequem nebenbei einen Vollzeitjob leisten.

Von Arnim: Da sprechen Sie ein tabuisiertes Thema an. Insider geben in der Tat zu, daß Landtagsmandate für den einfachen Abgeordneten keine Vollzeittätigkeiten sind. Darum schaffen es die Hamburger, ihre Dinge in einem "Feierabendparlament" quasi nach Büroschluß zu regeln und neben den Landes- auch noch die Kommunalaufgaben zu bewältigen. In den meisten Flächenländern werden Sitzungen und Termine in die Länge gezogen, um den Eindruck zu erwecken, es handele sich um Vollzeitparlamente. So wird die Vollalimentation aus Steuergeldern gerechtfertigt.

DIE WELT: Zurück zum Bundestag: Was "verkauft" der Abgeordnete? Sein Abstimmungsverhalten?

von Arnim: Das wäre in jedem Fall illegitim. Ebenso illegitim ist es, wenn der Konzern sich über den Abgeordneten den Zugang zur Macht kauft, den Kontakt zu hohen Politikern. Und illegitim ist schließlich auch der Einkauf von Insiderinformationen, in dem sich Konzerne über die Stimmung und Vorhaben im Parlament informieren lassen. Das verschafft großen Unternehmen illegitime Vorteile. Darum müssen dringend klare gesetzliche Regelungen her.

DIE WELT: Die müßten von den Abgeordneten selbst erlassen werden.

von Arnim: Das ist ein großes Problem. Ein Beamter, der ein paar Flaschen Wein annimmt, und der Geber machen sich strafbar. Für Abgeordnete gibt es keine entsprechenden Gesetze, nicht einmal Vorschriften unterhalb des Strafrechts, eben weil sie die Gesetze selbst machen. Sie können einem Abgeordneten einen Sack Geld auf den Tisch legen und riskieren allenfalls den Hinauswurf....

DIE WELT: ....es sei denn, Sie verbinden das mit der Bitte, bei einem bestimmten Gesetz mit Ja oder Nein zu stimmen.

von Arnim: ....aber so dumm ist kein Lobbyist, weil jeder weiß, daß die Entscheidungen nicht im Plenum fallen, sondern in den Ausschüssen und Fraktionen. Darum ist der Paragraph 108 e des Strafgesetzbuches zur Abgeordnetenbestechung ein reiner Papiertiger.

DIE WELT: Ihr Fazit? Ist eine Minderheit oder eine Mehrheit der Abgeordneten käuflich?

von Arnim: Die schwarzen Schafe sind in der Minderheit. Die Mehrheit verhält sich formal korrekt. Aber auch diese Abgeordneten machen sich mitschuldig, weil sie keine wirksamen Regelungen treffen, um illegitimes Verhalten zu illegalisieren.

Mit Professor Hans Herbert von Arnim sprach Ansgar Graw

(Aus: Die Welt vom 14.1.2005, S. 3)

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Stand: 14.01.2005