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"Damit wird politische
Einflußnahme erkauft"
Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von
Arnim über Nebeneinkünfte von Abgeordneten, fehlende Gesetze und
Korruption in deutschen Parlamenten
DIE WELT: Auf der Volkswagen-Liste
stehen "nur" sechs Abgeordnete aus Landtagen und Bundestag. Ein
Grund zur Entwarnung?
Hans Herbert von Arnim: Vorsicht, es
handelt sich um die Liste eines einzigen Konzerns. Solange nicht andere
Unternehmen ihre Dinge offenlegen, müssen wir davon ausgehen, daß es
sich nur um die Spitze des Eisberges handelt.
Im Übrigen gibt es viele andere Formen illegitimer Einflußnahme.
Insgesamt haben wir schon ein gravierendes Problem, weil es einigermaßen
verbreitet ist, daß
Abgeordnete Geld bekommen und niemand fragt, ob sie dafür
eine angemessene Gegenleistung erbringen. Damit entsteht der böse
Schein, daß politische
Einflußnahme erkauft wird. Und das ist Korruption.
DIE WELT: Was ist noch legitim?
von Arnim: Solange das Mandat nicht
leidet, dürfen Abgeordnete auf Europa-,
Bundes- und Landesebene nebenbei einen Beruf ausüben. Das ist ein
großes Privileg, keinem
anderen staatsfinanzierten Amtsträger ist das erlaubt.
Obwohl beispielsweise in den USA Kongreßmitglieder keinen Beruf
ausüben und Nebeneinkünfte
maximal in Höhe von 15 Prozent ihrer Diäten bekommen
dürfen, meine ich, wir sollten an unserer Praxis festhalten. Denn
so behalten die Abgeordneten
ein Standbein im Beruf und ein Mindestmaß an Unabhängigkeit
gegenüber der Partei. Die Illegitimität beginnt dort, wo politischer
Einfluß gekauft wird.
DIE WELT: Zum Beispiel?
von Arnim: Wer auf der Gehaltsliste
eines Unternehmens steht, aber dafür nichts
oder nichts Adäquates tut, wird offenkundig für seinen politischen
Einfluß bezahlt. Darum hat
Karlsruhe 1975 die Gesetzgeber verpflichtet, wirksame
Vorkehrungen gegen "arbeitlose" Zahlungen an Abgeordnete zu
treffen. Das hat aber nur der
niedersächsische Landtag getan.
DIE WELT: Wer will von außen
beurteilen, ob eine angemessene Gegenleistung erbracht wird?
von Arnim: Das ist im Einzelfall
schwer. Darum plädiere ich dafür, daß Abgeordnete
nicht nur die Art, sondern auch die Höhe ihrer Nebeneinkünfte
öffentlich machen müssen.
Dann wird der Wähler selbst erkennen, daß beispielsweise
ein Ausschußvorsitzender im Bundestag gar nicht in der Lage
sein kann, nebenbei noch ein
volles Salär eines Unternehmens zu verdienen. Tut
er es dennoch, spricht alles dafür, daß er gekauft wurde.
DIE WELT: Für den Bundestag mag das
gelten. Aber ein Landtagsabgeordneter kann
bequem nebenbei einen Vollzeitjob leisten.
Von Arnim: Da sprechen Sie ein
tabuisiertes Thema an. Insider geben in der Tat
zu, daß Landtagsmandate für den einfachen Abgeordneten keine
Vollzeittätigkeiten sind.
Darum schaffen es die Hamburger, ihre Dinge in einem
"Feierabendparlament" quasi nach Büroschluß zu regeln und
neben den Landes-
auch noch die Kommunalaufgaben zu bewältigen. In den meisten
Flächenländern werden
Sitzungen und Termine in die Länge gezogen, um den Eindruck
zu erwecken, es handele sich um Vollzeitparlamente. So wird die
Vollalimentation aus
Steuergeldern gerechtfertigt.
DIE WELT: Zurück zum Bundestag: Was
"verkauft" der Abgeordnete? Sein Abstimmungsverhalten?
von Arnim: Das wäre in jedem Fall
illegitim. Ebenso illegitim ist es, wenn der
Konzern sich über den Abgeordneten den Zugang zur Macht kauft, den
Kontakt zu hohen Politikern.
Und illegitim ist schließlich auch der Einkauf
von Insiderinformationen, in dem sich Konzerne über die Stimmung
und Vorhaben im Parlament
informieren lassen. Das verschafft großen Unternehmen
illegitime Vorteile. Darum müssen dringend klare gesetzliche
Regelungen her.
DIE WELT: Die müßten von den
Abgeordneten selbst erlassen werden.
von Arnim: Das ist ein großes
Problem. Ein Beamter, der ein paar Flaschen Wein
annimmt, und der Geber machen sich strafbar. Für Abgeordnete gibt es
keine entsprechenden Gesetze,
nicht einmal Vorschriften unterhalb des Strafrechts,
eben weil sie die Gesetze selbst machen. Sie können einem Abgeordneten
einen Sack Geld auf den Tisch legen und riskieren allenfalls
den Hinauswurf....
DIE WELT: ....es sei denn, Sie
verbinden das mit der Bitte, bei einem bestimmten
Gesetz mit Ja oder Nein zu stimmen.
von Arnim: ....aber so dumm ist kein
Lobbyist, weil jeder weiß, daß die Entscheidungen
nicht im Plenum fallen, sondern in den Ausschüssen und Fraktionen.
Darum ist der Paragraph 108 e des Strafgesetzbuches zur Abgeordnetenbestechung
ein reiner Papiertiger.
DIE WELT: Ihr Fazit? Ist eine
Minderheit oder eine Mehrheit der Abgeordneten
käuflich?
von Arnim: Die schwarzen Schafe sind
in der Minderheit. Die Mehrheit verhält
sich formal korrekt. Aber auch diese Abgeordneten machen sich
mitschuldig, weil sie keine
wirksamen Regelungen treffen, um illegitimes Verhalten
zu illegalisieren.
Mit Professor Hans Herbert von Arnim
sprach Ansgar Graw
(Aus:
Die Welt vom 14.1.2005, S. 3)
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Stand:
14.01.2005
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