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Hans Herbert von Arnim

Mut zu einer legalen Revolution

Wahlrecht bedarf der Erneuerung

Neben der Arbeitslosigkeit sind es vor allem zwei Entwicklungen, die grundlegende Reformen verlangen: die Umkehrung des Altersaufbaus der Bevölkerung, die die Finanzierbarkeit unserer Sozialsyteme in Frage stellt, und die Europäisierung und Globalisierung, die den Konkurrenzdruck in der Wirtschaft gewaltig verschärfen. Doch mit den nötigen Reformen sieht es schlecht aus in der Bundesrepublik. Die politische Handlungsfähigkeit ist nicht mehr zu übersehen. Worauf beruht sie? Auf schwachen Personen oder lähmenden Institutionen? Meine Antwort ist: auf beiden. Unsere Institutionen sind kaum in der Lage, tatkräftige Politiker hervorzubringen. Und wenn sie es wären, würde sich ihre Tatkraft an den Institutionen totlaufen. 

Die Rekrutierung von Politikern liegt in der Hand der Parteien. Sie be- stimmen, wer Abgeordneter im Land, im Bund und in der Europäischen Union wird. Und ein Parlamentsmandat ist regelmäßig Voraussetzung auch für höhere politische Ehren. Wen die Parteien in ihren Hochburgen auf- stellen, der kann sich seiner Wahl sicher sein. Und wer beim Kampf um die Erststimme im Wahlkreis durchfällt, kommt durch die Hintertür oft doch noch ins Parlament, weil seine Partei ihn über die Landesliste abgesichert hat. Auf diese Weise stehen schon jetzt drei Viertel der Abgeordneten des nächsten hessischen Landtags, die eigentlich erst am 2. Februar gewählt werden, definitiv fest. 

Dass die Parteien aber bei der Rekrutierung des politischen Personals gute Noten verdienten, behauptet niemand. Hier liegt eine der empfindlichsten Schwachstellen unseres Systems. Der Jahre lange parteiinterne Kampf um eine aussichtsreiche Parlamentsnominierung setzt "Zeitreichtum" und "Immobilität" (Ulrich Pfeiffer) voraus, also Eigenschaften, die nicht gerade Qualität indizieren. Was man bei dieser "Ochsentour" vor allem lernt und braucht, ist die Fähigkeit, "wie man politische Gegner bekämpft", wie Richard von Weizsäcker zugespitzt formuliert hat, nicht aber lang- fristig-konzeptionelles Denken zu Gunsten der Gemeinschaft. 

Eine Umkehr dürfte ohne Änderung der Mechanismen, in denen sich die Rekrutierung von Politikern vollzieht, nicht möglich sein. Das setzt als Erstes eine grundlegende Reform unseres Wahlrechts voraus, die den Parteien das Rekrutierungsmonopol aus der Hand nimmt. Erforderlich wären Vorwahlen und Mehrheitswahlen, zumindest aber die Einführung einer personalen Auswahlmöglichkeit auch mit der Zweitstimme. Der Übergang zur Mehrheitswahl hätte vier wichtige Effekte: 

          Die Bürger würden ihre Repräsentanten wirklich selbst auswählen und könnten sie für ihre Politik bei der nächsten Wahl verantwortlich machen: durch Abwahl oder Wiederwahl, 

          Koalitionen wären überflüssig, weil eine der großen Parteien regelmäßig die Mehrheit im Parlament bekäme. Damit würde der Wähler die Regierung bestimmen und nicht Parteiführungen nach der Wahl durch Koalitionsabsprachen, 

          die Mehrheitspartei würde allein für die Regierungspolitik stehen und könnte dafür bei den nächsten Wahlen auch verantwortlich gemacht werden, 

          die Belange der Allgemeinheit erhielten größeres Gewicht, während die Verhältniswahl die Politik oft veranlasst, die Interessen kleiner Teilgruppen überproportional zu berücksichtigen. 

Wahlrechtsreformen wären aber nur eine notwendige, keine hinreichende Bedingung. Selbst wenn bessere Leute am Ruder wären, fehlen weitere institutionellen Voraussetzungen für eine kraftvolle Krisenbewältigungs- politik. Ein bloßer innerer Ruck, wie ihn Roman Herzog gefordert hat, reicht nicht aus. 

Die Veto-Macht des Bundesrats, der in der Hand der Opposition der Regierungsmehrheit politische Erfolge neidet und deren Initiativen deshalb scheitern lässt, und das Bundesverfassungsgericht, das der Regierung in den Arm zu fallen droht, unterminieren die Handlungsfähigkeit der Politik. 

Hinzu kommt, dass die Schwäche der Regierung anderen Mächten umso größeren Einfluss verschafft: vor allem Verbänden und Medien, die viele schon als vierte und fünfte Gewalt bezeichnen. Wirkliche Reformen würden in überkommene Besitzstände eingreifen. Tausende von Verbandsfunk- tionären leben davon, dass sie das verhindern. Ebenso sind Regierungen, je schwächer, desto weniger in der Lage, sich der Eigengesetzlichkeit des Fernsehens zu entziehen, seiner Oberflächlichkeit und Kurzatmigkeit, und dem eine langfristige Perspektive im Interesse des gesamten Gemeinwesens entgegenzusetzen. 

Unser politisches System ist aus den schrecklichen Erfahrungen der Naziherrschaft hervorgegangen. Den Vätern des Grundgesetzes ging es deshalb vor allem um die Verhinderung von Missbräuchen, um die Kontrolle der staatlichen Macht durch Föderalismus, Bundesrat und Verfassungs- gericht. Das ist voll gelungen. Doch die Situation hat sich inzwischen ge- wandelt. Heute geht es umgekehrt um die Stärkung politischer Handlungs- fähigkeit, um die Durchsetzung großer Reformkonzepte auch gegen mas- siven Widerstand. Und da wird der frühere institutionelle Sinn leicht zum Unsinn. 

Zudem sind die überkommenen Staatsgewalten sämtlich im Griff der Par- teien und ihrer politischen Klasse Aus dem verfassungsrechtlich eigentlich vorgesehenen gewaltengeteilten Ringen der verschiedenen Kräfte um gute Politik ist das Streben der politischen Klasse um Einfluss und Pfründen geworden, bei dem die Gewaltenteilung ausgehebelt und das Gemeinwohl vielfach untergepflügt wird. Da die Mängel auf Eigeninteressen der politi- schen Klasse beruhen, drohen sie auch die nötigen institutionellen Reformen zu blockieren. 

Der größte Feind von Reformen befindet sich aber in unseren eigenen Köpfen. Die politische Klasse hat sich nicht nur die Einrichtungen der politischen Bildung, sondern auch die Medien, zumindest die öffent- lich-rechtlichen, einzuverleiben und sie mit ihrer Herrschaftsideologie zu durchsetzen versucht. Das erschwert es, die eigentlichen Probleme öffentlich zu diskutieren, ja sie auch nur zu denken. Gegen jede vorgeschlagene institutionelle Änderung, so sehr sie auch begründet ist, werden die törichtsten Einwände erhoben und finden in der Öffentlichkeit meist auch Gehör, so dass sich nichts bewegen lässt, und das an der wichtigsten Stelle, den Institutionen, von denen die Handlungsfähigkeit der Politik abhängt. Vor lauter "Political Correctness" traut sich kaum noch jemand die Dinge beim Namen zu nennen. Diese innere Sperre öffentlich zu benennen, sie zu kritisieren und sie dadurch schließlich zu überwinden, ist der erste Schritt. 

Letztlich kann wohl nur direkte Demokratie helfen. Änderungen des Wahlrechts und anderer Institutionen lassen sich wahrscheinlich nur durch Volksbegehren und Volksentscheid erreichen, also an den Parlamenten vorbei, sozusagen durch "legale Revolution". Dieser Weg ist bisher aber nur auf Landesebene eröffnet. Ein Beispiel ist die gelungene Reform der Kommunalverfassungen, die in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern durch Volksentscheide oder glaubwürdiges Drohen damit zustande kam. 

(aus: Kölner Stadt-Anzeiger vom 29.1.2003, S. 4)
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Stand: 13.02.2003