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Hans Herbert von Arnim
Mut
zu einer legalen Revolution
Wahlrecht bedarf der Erneuerung
Neben der Arbeitslosigkeit sind es vor allem zwei
Entwicklungen, die grundlegende Reformen verlangen: die Umkehrung des
Altersaufbaus der Bevölkerung, die die Finanzierbarkeit unserer
Sozialsyteme in Frage stellt, und die Europäisierung und Globalisierung,
die den Konkurrenzdruck in der Wirtschaft gewaltig verschärfen. Doch mit
den nötigen Reformen sieht es schlecht aus in der Bundesrepublik. Die
politische Handlungsfähigkeit ist nicht mehr zu übersehen. Worauf beruht
sie? Auf schwachen Personen oder lähmenden Institutionen? Meine Antwort
ist: auf beiden. Unsere Institutionen sind kaum in der Lage, tatkräftige
Politiker hervorzubringen. Und wenn sie es wären, würde sich ihre
Tatkraft an den Institutionen totlaufen.
Die Rekrutierung von Politikern liegt in der Hand der
Parteien. Sie be- stimmen, wer Abgeordneter im Land, im Bund und in der
Europäischen Union wird. Und ein Parlamentsmandat ist regelmäßig
Voraussetzung auch für höhere politische Ehren. Wen die Parteien in
ihren Hochburgen auf- stellen, der kann sich seiner Wahl sicher sein. Und
wer beim Kampf um die Erststimme im Wahlkreis durchfällt, kommt durch die
Hintertür oft doch noch ins Parlament, weil seine Partei ihn über die
Landesliste abgesichert hat. Auf diese Weise stehen schon jetzt drei
Viertel der Abgeordneten des nächsten hessischen Landtags, die eigentlich
erst am 2. Februar gewählt werden, definitiv fest.
Dass die Parteien aber bei der Rekrutierung des politischen
Personals gute Noten verdienten, behauptet niemand. Hier liegt eine der
empfindlichsten Schwachstellen unseres Systems. Der Jahre lange
parteiinterne Kampf um eine aussichtsreiche Parlamentsnominierung setzt
"Zeitreichtum" und "Immobilität" (Ulrich Pfeiffer)
voraus, also Eigenschaften, die nicht gerade Qualität indizieren. Was man
bei dieser "Ochsentour" vor allem lernt und braucht, ist die Fähigkeit,
"wie man politische Gegner bekämpft", wie Richard von Weizsäcker
zugespitzt formuliert hat, nicht aber lang- fristig-konzeptionelles Denken
zu Gunsten der Gemeinschaft.
Eine Umkehr dürfte ohne Änderung der Mechanismen, in denen
sich die Rekrutierung von Politikern vollzieht, nicht möglich sein. Das
setzt als Erstes eine grundlegende Reform unseres Wahlrechts voraus, die
den Parteien das Rekrutierungsmonopol aus der Hand nimmt. Erforderlich wären
Vorwahlen und Mehrheitswahlen, zumindest aber die Einführung einer
personalen Auswahlmöglichkeit auch mit der Zweitstimme. Der Übergang zur
Mehrheitswahl hätte vier wichtige Effekte:
–
Die Bürger würden ihre Repräsentanten wirklich selbst auswählen
und könnten sie für ihre Politik bei der nächsten Wahl verantwortlich
machen: durch Abwahl oder Wiederwahl,
–
Koalitionen wären überflüssig, weil eine der großen Parteien
regelmäßig die Mehrheit im Parlament bekäme. Damit würde der Wähler
die Regierung bestimmen und nicht Parteiführungen nach der Wahl
durch Koalitionsabsprachen,
–
die Mehrheitspartei würde allein für die Regierungspolitik stehen
und könnte dafür bei den nächsten Wahlen auch verantwortlich gemacht
werden,
–
die Belange der Allgemeinheit erhielten größeres Gewicht, während
die Verhältniswahl die Politik oft veranlasst, die Interessen kleiner
Teilgruppen überproportional zu berücksichtigen.
Wahlrechtsreformen wären aber nur eine notwendige, keine
hinreichende Bedingung. Selbst wenn bessere Leute am Ruder wären, fehlen
weitere institutionellen Voraussetzungen für eine kraftvolle Krisenbewältigungs-
politik. Ein bloßer innerer Ruck, wie ihn Roman Herzog gefordert hat,
reicht nicht aus.
Die Veto-Macht des Bundesrats, der in der Hand der Opposition
der Regierungsmehrheit politische Erfolge neidet und deren Initiativen
deshalb scheitern lässt, und das Bundesverfassungsgericht, das der
Regierung in den Arm zu fallen droht, unterminieren die Handlungsfähigkeit
der Politik.
Hinzu kommt, dass die Schwäche der Regierung anderen Mächten
umso größeren Einfluss verschafft: vor allem Verbänden und Medien, die
viele schon als vierte und fünfte Gewalt bezeichnen. Wirkliche Reformen würden
in überkommene Besitzstände eingreifen. Tausende von Verbandsfunk- tionären
leben davon, dass sie das verhindern. Ebenso sind Regierungen, je schwächer,
desto weniger in der Lage, sich der Eigengesetzlichkeit des Fernsehens zu
entziehen, seiner Oberflächlichkeit und Kurzatmigkeit, und dem eine
langfristige Perspektive im Interesse des gesamten Gemeinwesens
entgegenzusetzen.
Unser politisches System ist aus den schrecklichen
Erfahrungen der Naziherrschaft hervorgegangen. Den Vätern des
Grundgesetzes ging es deshalb vor allem um die Verhinderung von Missbräuchen,
um die Kontrolle der staatlichen Macht durch Föderalismus, Bundesrat und
Verfassungs- gericht. Das ist voll gelungen. Doch die Situation hat sich
inzwischen ge- wandelt. Heute geht es umgekehrt um die Stärkung
politischer Handlungs- fähigkeit, um die Durchsetzung großer
Reformkonzepte auch gegen mas- siven Widerstand. Und da wird der frühere
institutionelle Sinn leicht zum Unsinn.
Zudem sind die überkommenen Staatsgewalten sämtlich im
Griff der Par- teien und ihrer politischen Klasse Aus dem
verfassungsrechtlich eigentlich vorgesehenen gewaltengeteilten Ringen der
verschiedenen Kräfte um gute Politik ist das Streben der politischen
Klasse um Einfluss und Pfründen geworden, bei dem die Gewaltenteilung
ausgehebelt und das Gemeinwohl vielfach untergepflügt wird. Da die Mängel
auf Eigeninteressen der politi- schen Klasse beruhen, drohen sie auch die
nötigen institutionellen Reformen zu blockieren.
Der größte Feind von Reformen befindet sich aber in unseren
eigenen Köpfen. Die politische Klasse hat sich nicht nur die
Einrichtungen der politischen Bildung, sondern auch die Medien, zumindest
die öffent- lich-rechtlichen, einzuverleiben und sie mit ihrer
Herrschaftsideologie zu durchsetzen versucht. Das erschwert es, die
eigentlichen Probleme öffentlich zu diskutieren, ja sie auch nur zu
denken. Gegen jede vorgeschlagene institutionelle Änderung, so sehr sie
auch begründet ist, werden die törichtsten Einwände erhoben und finden
in der Öffentlichkeit meist auch Gehör, so dass sich nichts bewegen lässt,
und das an der wichtigsten Stelle, den Institutionen, von denen die
Handlungsfähigkeit der Politik abhängt. Vor lauter "Political
Correctness" traut sich kaum noch jemand die Dinge beim Namen zu
nennen. Diese innere Sperre öffentlich zu benennen, sie zu kritisieren
und sie dadurch schließlich zu überwinden, ist der erste Schritt.
Letztlich kann wohl nur direkte Demokratie helfen. Änderungen
des Wahlrechts und anderer Institutionen lassen sich wahrscheinlich nur
durch Volksbegehren und Volksentscheid erreichen, also an den Parlamenten
vorbei, sozusagen durch "legale Revolution". Dieser Weg ist
bisher aber nur auf Landesebene eröffnet. Ein Beispiel ist die gelungene
Reform der Kommunalverfassungen, die in Nordrhein-Westfalen und anderen
Bundesländern durch Volksentscheide oder glaubwürdiges Drohen damit
zustande kam.
(aus: Kölner Stadt-Anzeiger
vom 29.1.2003, S. 4)
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Stand:
13.02.2003
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