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"Merkel hat der CDU keinen guten Dienst erwiesen"

Interview mit dem Verwaltungsexperten von Arnim über die Tatsache, daß General Meyer im Amt bleibt. Andreas Thewalt. Berlin

ABENDBLATT: CDU-Chefin Angela Merkel hält an ihrem Generalsekretär Laurenz Meyer fest, nachdem dieser seine Finanzbeziehungen zu RWE offengelegt hat. Finden Sie das in Ordnung?

HANS HERBERT VON ARNIM: Nein. Frau Merkel hat sich und der CDU dadurch keinen guten Dienst erwiesen. Es bleibt ja dabei, daß Herr Meyer in den ersten Monaten des Jahres 2001 nicht nur Generalsekretär der CDU war. Er hatte noch ein als Fulltime-Job angesehenes Landtagsmandat, das vom Steuerzahler voll bezahlt wird. Zusätzlich stand er auf der Gehaltsliste von RWE. Herr Meyer behauptet zwar, er habe für den Stromriesen noch Arbeit erbracht. Das ist aber angesichts der beiden anderen Fulltime-Jobs nicht sehr glaubwürdig.

ABENDBLATT: Was glauben Sie?

VON ARNIM: Es ist sehr stark zu vermuten, daß er genauso wie der CDU-Sozialpolitiker Hermann Josef Arentz von dem Stromriesen Geld ohne entsprechende Gegenleistung bekommen hat. Arentz mußte dafür zurücktreten. Bei Meyer hat man auf die Einlassung, er habe für sein Geld etwas getan, vertraut. Das ist aber ganz unglaubwürdig. Es kommt aber noch zweierlei hinzu: Arentz hatte von vornherein alles offen eingestanden. Meyer hat häppchenweise immer nur das zugegeben, was durch die Presse ohnehin schon bekannt war. So hat er das Vertrauen der Öffentlichkeit und wohl auch seiner CDU-Vorstandskollegen verloren. Hinzu kommt die Sache mit der Abfindung.

ABENDBLATT: Was ist daran problematisch?

VON ARNIM: Herr Meyer hat von RWE eine Abfindung dafür bekommen, daß er sein Arbeitsverhältnis nach einer gewissen Übergangszeit aufgeben sollte. Er ist dann aber zurück in das Unternehmen gekommen. Damit entfiel die Geschäftsgrundlage für die Abfindung. Er hat sie aber nicht zurück- gezahlt. Das ist nicht in Ordnung.

ABENDBLATT: RWE hat sie offenbar aber auch nicht zurückgefordert.

VON ARNIM: Das Unternehmen hätte das Geld zurückfordern müssen. Wenn es das nicht getan hat und Meyer das Geld praktisch nachgeworfen hat, ist das möglicherweise sogar Untreue. Dann müßte sogar der Staatsanwalt gegen den dafür zuständigen Mann bei RWE ermitteln. Die dürfen ja nicht das Geld ihrer Aktionäre einfach so rausschmeißen.

ABENDBLATT: Herr Meyer will das Geld jetzt an SOS-Kinderdorf spenden. Ist er damit aus dem Schneider?

VON ARNIM: Das ist ein ganz merkwürdiger Deal und entlastet ihn nicht. Es gibt keinen politischen Ablaßhandel. Ich habe das Gefühl, die Sache ist jetzt noch problematischer als vorher. Wir wissen zum Beispiel immer noch nicht, zu welchen Konditionen er von RWE einen Kredit für sein Haus bekommen hat. Dazu hat Herr Meyer nichts gesagt. Deshalb kann man nicht zur Tagesordnung übergehen. Das Thema Meyer ist noch nicht durch.

ABENDBLATT: Was sollte ein Politiker neben seinem Mandat noch arbeiten und verdienen dürfen?

VON ARNIM: Ein Minister darf nebenher keinen Beruf ausüben. So steht es in der Verfassung und im Gesetz. Für den Generalsekretär einer Partei ist das so zwar nicht geregelt. Es sollte aber als ungeschriebenes Gesetz gelten.

ABENDBLATT: Und normale Abgeordnete?

VON ARNIM: Ein Abgeordneter darf neben dem Mandat seinen Beruf noch ausüben. Das ist ein Privileg. Denn kein anderer staatlich bezahlter Amtsträger oder Beamter darf nebenher noch einen zweiten Beruf ausüben. Aber man sollte trotzdem an diesem Privileg festhalten. Es sichert Abgeordneten eine gewisse Unabhängigkeit, weil sie nicht immer gegenüber ihrer Partei kuschen müssen aus Furcht, nicht wieder aufgestellt zu werden. Wenn sie mal nicht mehr fürs Parlament aufgestellt werden, fallen sie nicht ins Bodenlose, sondern haben immer noch das Standbein ihres Berufs.

ABENDBLATT: Und warum sind Nebentätigkeiten von Abgeordneten dann so umstritten?

VON ARNIM: Das Problem beginnt, wenn der politische Einfluß von Abgeordneten gekauft wird. Für diese Absicht spricht viel, wenn ein Abgeordneter Zahlungen kriegt, ohne dafür die normale Gegenleistung zu bringen, wie etwa im Fall Arentz und im Fall Meyer.

ABENDBLATT: Woran soll man denn merken, ob eine Nebentätigkeit in Ordnung ist oder nach Korruption stinkt?

VON ARNIM: Es gibt Abgrenzungsschwierigkeiten. Deshalb plädiere ich dafür, daß alle Nebeneinkünfte von Abgeordneten veröffentlicht werden müssen, der Art und der Höhe nach. In Schweden und den USA liegen die Steuererklärungen aller offen. Was also wäre so schlimm, wenn das Einkommen veröffentlicht wird.

ABENDBLATT: Wenn man weiß, was einer bekommt, weiß man immer noch nicht, ob er etwas dafür tut.

VON ARNIM: Man kann Korruption nie ganz verhindern. Aber man kann sie am ehesten durch größtmögliche Transparenz eindämmen. Wenn die Bezüge offengelegt würden, wüßten auch alle anderen im Unternehmen, was einer bekommt. Dann wäre die Gefahr, daß rauskommt, wenn einer nichts tut für sein Geld, viel größer als jetzt.

(aus: Hamburger Abendblatt vom 22.12.2004, S. 2)

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Stand: 30.12.2004