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"Merkel hat der CDU keinen guten
Dienst erwiesen"
Interview mit dem Verwaltungsexperten von Arnim
über die Tatsache, daß General Meyer im Amt bleibt. Andreas Thewalt.
Berlin
ABENDBLATT: CDU-Chefin Angela Merkel hält an
ihrem Generalsekretär Laurenz
Meyer fest, nachdem dieser seine Finanzbeziehungen zu RWE offengelegt
hat. Finden Sie das in Ordnung?
HANS HERBERT VON ARNIM: Nein. Frau Merkel hat
sich und der CDU dadurch keinen guten Dienst erwiesen. Es bleibt ja dabei,
daß Herr Meyer in den ersten Monaten des Jahres 2001 nicht nur
Generalsekretär der CDU war. Er hatte noch ein als Fulltime-Job
angesehenes Landtagsmandat, das vom
Steuerzahler voll bezahlt wird. Zusätzlich stand er auf der
Gehaltsliste von RWE. Herr Meyer
behauptet zwar, er habe für den Stromriesen
noch Arbeit erbracht. Das ist aber angesichts der beiden anderen
Fulltime-Jobs nicht sehr glaubwürdig.
ABENDBLATT: Was glauben Sie?
VON ARNIM: Es ist sehr stark zu vermuten,
daß er genauso wie der CDU-Sozialpolitiker
Hermann Josef Arentz von dem Stromriesen Geld ohne entsprechende
Gegenleistung bekommen hat. Arentz mußte dafür zurücktreten.
Bei Meyer hat man auf die Einlassung, er habe für sein Geld
etwas getan, vertraut. Das ist aber ganz
unglaubwürdig. Es kommt
aber noch zweierlei hinzu: Arentz hatte von vornherein alles
offen eingestanden. Meyer hat
häppchenweise immer nur das zugegeben, was durch
die Presse ohnehin schon bekannt war. So hat er das Vertrauen der
Öffentlichkeit und wohl auch seiner
CDU-Vorstandskollegen verloren. Hinzu kommt
die Sache mit der Abfindung.
ABENDBLATT: Was ist daran problematisch?
VON ARNIM: Herr Meyer hat von RWE eine
Abfindung dafür bekommen, daß er sein
Arbeitsverhältnis nach einer gewissen Übergangszeit aufgeben sollte.
Er ist dann aber zurück in das
Unternehmen gekommen. Damit entfiel die Geschäftsgrundlage
für die Abfindung. Er hat sie aber nicht zurück-
gezahlt. Das ist nicht in Ordnung.
ABENDBLATT: RWE hat sie offenbar aber auch
nicht zurückgefordert.
VON ARNIM: Das Unternehmen hätte das Geld
zurückfordern müssen. Wenn es das
nicht getan hat und Meyer das Geld praktisch nachgeworfen hat, ist
das möglicherweise sogar Untreue. Dann
müßte sogar der Staatsanwalt gegen
den dafür zuständigen Mann bei RWE ermitteln. Die dürfen ja nicht
das Geld ihrer Aktionäre einfach so
rausschmeißen.
ABENDBLATT: Herr Meyer will das Geld jetzt an
SOS-Kinderdorf spenden. Ist er
damit aus dem Schneider?
VON ARNIM: Das ist ein ganz merkwürdiger
Deal und entlastet ihn nicht. Es gibt
keinen politischen Ablaßhandel. Ich habe das Gefühl, die Sache ist
jetzt noch problematischer als vorher.
Wir wissen zum Beispiel immer noch nicht,
zu welchen Konditionen er von RWE einen Kredit für sein Haus
bekommen hat. Dazu hat Herr Meyer nichts
gesagt. Deshalb kann man nicht zur
Tagesordnung übergehen. Das Thema Meyer ist noch nicht durch.
ABENDBLATT: Was sollte ein Politiker neben
seinem Mandat noch arbeiten und verdienen dürfen?
VON ARNIM: Ein Minister darf nebenher keinen
Beruf ausüben. So steht es in der
Verfassung und im Gesetz. Für den Generalsekretär einer Partei ist das
so zwar nicht geregelt. Es sollte aber
als ungeschriebenes Gesetz gelten.
ABENDBLATT: Und normale Abgeordnete?
VON ARNIM: Ein Abgeordneter darf neben dem
Mandat seinen Beruf noch ausüben.
Das ist ein Privileg. Denn kein anderer staatlich bezahlter Amtsträger
oder Beamter darf nebenher noch einen zweiten Beruf ausüben.
Aber man sollte trotzdem an diesem
Privileg festhalten. Es sichert Abgeordneten
eine gewisse Unabhängigkeit, weil sie nicht immer gegenüber
ihrer Partei kuschen müssen aus Furcht,
nicht wieder aufgestellt zu werden.
Wenn sie mal nicht mehr fürs Parlament aufgestellt werden, fallen
sie nicht ins Bodenlose, sondern haben immer noch das Standbein
ihres Berufs.
ABENDBLATT: Und warum sind Nebentätigkeiten
von Abgeordneten dann so umstritten?
VON ARNIM: Das Problem beginnt, wenn der
politische Einfluß von Abgeordneten
gekauft wird. Für diese Absicht spricht viel, wenn ein Abgeordneter
Zahlungen kriegt, ohne dafür die normale Gegenleistung zu bringen,
wie etwa im Fall Arentz und im Fall Meyer.
ABENDBLATT: Woran soll man denn merken, ob
eine Nebentätigkeit in Ordnung
ist oder nach Korruption stinkt?
VON ARNIM: Es gibt
Abgrenzungsschwierigkeiten. Deshalb plädiere ich dafür,
daß alle Nebeneinkünfte von Abgeordneten veröffentlicht werden
müssen, der Art und der Höhe nach. In
Schweden und den USA liegen die Steuererklärungen
aller offen. Was also wäre so schlimm, wenn das Einkommen
veröffentlicht wird.
ABENDBLATT: Wenn man weiß, was einer
bekommt, weiß man immer noch nicht, ob
er etwas dafür tut.
VON ARNIM: Man kann Korruption nie ganz
verhindern. Aber man kann sie am ehesten
durch größtmögliche Transparenz eindämmen. Wenn die Bezüge
offengelegt würden, wüßten auch alle
anderen im Unternehmen, was einer bekommt.
Dann wäre die Gefahr, daß rauskommt, wenn einer nichts tut für
sein Geld, viel größer als jetzt.
(aus: Hamburger Abendblatt vom 22.12.2004,
S. 2)
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Stand:
30.12.2004
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