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Hans Herbert von Arnim

Die Mär vom Ganztagsjob

Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim zweifelt an, daß das Mandat eines Landtagsabgeordneten wirklich eine Vollzeittätigkeit ist. Er verweist auf Hamburg - dort sei der Landtag ein Feierabendparlament

In Nordrhein-Westfalen ist geplant, das Abgeordnetengehalt von derzeit 4807 EUR monatlich auf 9500 EUR zu verdoppeln.  Gleichzeitig  sollen die steuerfreien Pauschalen sowie die staatsfinanzierte Altersversorgung von Abgeordneten gestrichen werden. Dafür und für die Krankenversicherung sollen die Abgeordneten in Zukunft selbst aufkommen. Besonders der Steuerzahlerbund macht sich für eine solche Reform stark. Er will den Landtag notfalls mit einer Volksinitiative zur Entscheidung zwingen und sammelt bereits Unterschriften. 

Diesem Vorschlag liegt die an sich gute Idee zugrunde, die Bezahlung von Abgeordneten übersichtlicher zu gestalten. Voraussetzung für eine solche Reform aber wäre, daß die  Geschäftsgrundlage zutrifft. Zugrunde liegt  dem Reformplan - ebenso wie der bisherigen Regelung - nämlich die Annahme, das Landtagsmandat sei eine Vollzeittätigkeit. Davon geht der nordrhein-westfälischen Landtag erklärtermaßen aus.

Doch diese Annahme trifft nicht zu. Alle Insider wissen, daß Landtags- mandate für Abgeordnete meist alles andere als ein „Fulltimejob" sind. Das sieht man zum Beispiel an Hamburg. Dort ist das Landesparlament als „Feierabendparlament" organisiert, die Sitzungen beginnen also grundsätzlich erst nach Büroschluß. Die Diäten sind entsprechend niedriger. Und das, obwohl das dortige Landesparlament zusätzlich zu seinen Landesaufgaben noch Kommunalaufgaben mit zu bewältigen hat. Auch der Umstand, daß drei Fraktionsvorsitzende in Nordrhein-Westfalen, für die das Mandat meist wirklich eine Vollzeitbeschäftigung ist, die dreifache Entschädigung bekommen und damit auch ihre sehr viel höhere zeitliche Belastung abgegolten wird, zeigt im Umkehrschluß, daß das Mandat für einfache Abgeordnete typischerweise eben keine Vollzeittätigkeit ist. Genau dies hat nun auch das BASF-Vorstandsmitglied Eggert Voscherau am vorletzten Sonntag bei Sabine Christiansen vor Millionen Zuschauern exemplarisch bestätigt: Der BASF-Prokurist Jürgen Creutzmann, der gleichzeitig Abgeordneter und Vizepräsident des rheinland-pfälzischen Landtags mit anderthalbfachen Diäten ist, arbeite, so stellte Voscherau mit großem Nachdruck fest, von den 260 Arbeitstagen im Jahr  210 für die BASF und nur 50 für den Landtag. 

Dies alles unterstreicht, daß die Konstruktion von Landtagsmandaten als Fulltimejob eine völlig unrealistische Fiktion ist, die die Landesparlamente nur zu dem Zweck konstruiert haben, um ihre selbstbewilligte Vollalimentation scheinbar zu rechtfertigen. Erkennt man dagegen das Landtagsmandat als Teilzeitbeschäftigung, dann ist es gut möglich, daneben noch einen Beruf auszuüben, wie das Creutzmann beispielhaft vormacht, der neben seinem Beruf und seinem Mandat sogar noch Vizepräsident des Landtags ist. Der geplanten Reform fehlt also in Wahrheit die Geschäftsgrundlage. Logischerweise müßte zunächst die Frage beantwortet werden, ob die Bezüge für einen Teilzeitjob nicht überzogen sind. Führte man die geplante Reform dennoch durch, ohne diese Vorfrage überzeugend zu beantworten, würde die ebenso teuere wie unzutreffende Fiktion vom Fulltimejob ein für allemal festgeschrieben, was eigentlich nicht im Interesse der Steuerzahler sein kann.

Der Verfasser lehrt Öffentliches Recht und Verfassungslehre an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.

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Stand: 26.01.2005