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Hans
Herbert von Arnim
Die Mär vom Ganztagsjob
Der Verfassungsrechtler Hans
Herbert von Arnim zweifelt an, daß das Mandat eines Landtagsabgeordneten
wirklich eine Vollzeittätigkeit ist. Er verweist auf Hamburg -
dort sei der Landtag ein Feierabendparlament
In
Nordrhein-Westfalen ist geplant, das Abgeordnetengehalt von derzeit 4807
EUR monatlich auf 9500 EUR zu verdoppeln.
Gleichzeitig sollen
die steuerfreien Pauschalen sowie die staatsfinanzierte Altersversorgung
von Abgeordneten gestrichen werden. Dafür und für die
Krankenversicherung sollen die Abgeordneten in Zukunft selbst aufkommen.
Besonders der Steuerzahlerbund macht sich für eine solche Reform stark.
Er will den Landtag notfalls mit einer Volksinitiative zur Entscheidung
zwingen und sammelt bereits Unterschriften.
Diesem
Vorschlag liegt die an sich gute Idee zugrunde, die Bezahlung von
Abgeordneten übersichtlicher zu gestalten. Voraussetzung für eine solche
Reform aber wäre, daß die Geschäftsgrundlage
zutrifft. Zugrunde liegt dem
Reformplan - ebenso wie der bisherigen Regelung - nämlich die Annahme,
das Landtagsmandat sei eine Vollzeittätigkeit. Davon geht der
nordrhein-westfälischen Landtag erklärtermaßen aus.
Doch diese
Annahme trifft nicht zu. Alle Insider wissen, daß Landtags- mandate für
Abgeordnete meist alles andere als ein „Fulltimejob" sind. Das
sieht man zum Beispiel an Hamburg. Dort ist das Landesparlament als
„Feierabendparlament" organisiert, die Sitzungen beginnen also
grundsätzlich erst nach Büroschluß. Die Diäten sind entsprechend
niedriger. Und das, obwohl das dortige Landesparlament zusätzlich zu
seinen Landesaufgaben noch Kommunalaufgaben mit zu bewältigen hat. Auch
der Umstand, daß drei Fraktionsvorsitzende in Nordrhein-Westfalen, für
die das Mandat meist wirklich eine Vollzeitbeschäftigung ist, die dreifache
Entschädigung bekommen und damit auch ihre sehr viel höhere zeitliche
Belastung abgegolten wird, zeigt im Umkehrschluß, daß das Mandat für
einfache Abgeordnete typischerweise eben keine Vollzeittätigkeit ist.
Genau dies hat nun auch das BASF-Vorstandsmitglied Eggert Voscherau am
vorletzten Sonntag bei Sabine Christiansen vor Millionen Zuschauern
exemplarisch bestätigt: Der BASF-Prokurist Jürgen Creutzmann, der
gleichzeitig Abgeordneter und Vizepräsident des rheinland-pfälzischen
Landtags mit anderthalbfachen Diäten ist, arbeite, so stellte Voscherau
mit großem Nachdruck fest, von den 260 Arbeitstagen im Jahr 210 für die BASF und nur 50 für den Landtag.
Dies alles
unterstreicht, daß die Konstruktion von Landtagsmandaten als Fulltimejob
eine völlig unrealistische Fiktion ist, die die Landesparlamente nur zu
dem Zweck konstruiert haben, um ihre selbstbewilligte Vollalimentation
scheinbar zu rechtfertigen. Erkennt man dagegen das Landtagsmandat als
Teilzeitbeschäftigung, dann ist es gut möglich, daneben noch einen Beruf
auszuüben, wie das Creutzmann beispielhaft vormacht, der neben seinem
Beruf und seinem Mandat sogar noch Vizepräsident des Landtags ist. Der
geplanten Reform fehlt also in Wahrheit die Geschäftsgrundlage.
Logischerweise müßte zunächst die Frage beantwortet werden, ob die Bezüge
für einen Teilzeitjob nicht überzogen sind. Führte man die geplante
Reform dennoch durch, ohne diese Vorfrage überzeugend zu beantworten, würde
die ebenso teuere wie unzutreffende Fiktion vom Fulltimejob ein für
allemal festgeschrieben, was eigentlich nicht im Interesse der
Steuerzahler sein kann.
Der
Verfasser lehrt Öffentliches Recht und Verfassungslehre an der Deutschen
Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
(aus:
"Rheinische Post" vom 24. Januar 2005, S. 5 - mit kleinen
Änderungen)
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Stand:
26.01.2005
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