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Hans
Herbert von Arnim
Abgekaufte
Unabhängigkeit
Trotz des Verbots aus Karlsruhe dulden Parteien bezahlten Lobbyismus
von Abgeordneten
Abgeordnete
dürfen neben ihrem als Vollzeittätigkeit deklarierten und bezahlten
Mandat einen zweiten Beruf ausüben und daraus ungekürzt Einkommen
beziehen. Das ist zwar ein einmaliges Privileg, sollte aber beibehalten
werden, damit die Verbindung des Abgeordneten mit der Berufswelt nicht
vollends gekappt wird. Außerdem wird dadurch die totale Abhängigkeit von
der Partei verhindert. Illegitim aber ist es, wenn ein Abgeordneter, der
"zur Sicherung seiner Unabhängigkeit" (Art. 48 Abs. 3
Grundgesetz) vom Steuerzahler alimentiert wird, diese Unabhängigkeit an
einen Lobbyverband oder ein an der Gesetzgebung interessiertes Unternehmen
verkauft. Man kann nicht zwei Herren dienen.
Es
ist deshalb hochproblematisch, wenn Abgeordnete gleichzeitig Geschäftsführer
eines Verbandes oder Leiter eines Lobbybüros sind. Natürlich wird häufig
versucht, den Kauf von politischem
Einfluss zu verschleiern: Der Geldgeber schließt einen scheinbar normalen
Arbeits- vertrag oder Beratervertrag mit dem Abgeordneten ab, ohne daß
dieser dafür aber die vertraglichen Leistungen erbringt. Statt dessen
stellte er dem Unternehmen seinen politischen Einfluß zur Verfügung.
Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Diätenurteil von 1975
ausdrücklich für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber
aufgegeben, gesetzliche Vorkehrungen dagegen zu treffen - eine Pflicht,
der das Parlament immer noch nicht nachgekommen ist. Derartige Zahlungen,
denen keine normale Arbeitsleistung des Abgeordneten gegenübersteht, sind
verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen das Unabhängigkeitsgebote und den
Gleichheitssatz. Hierher gehört der "Fall Arentz".
Unternehmen
entlassen massenhaft Arbeitnehmer, um Kosten zu sparen. Da mag glauben,
wer will, daß RWE Abgeordneten das Geld hinterherwirft und sich von
Leuten wie Hermann Josef Arentz, dem früheren Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels,
nicht auch etwas verspricht, nämlich politische Einflußnahme. Bei
Beamten in ähnlicher Situation spricht mancher von strafbarem "Anfüttern":
Der Empfänger wird für die Anliegen des Gebers geneigt gemacht. Bei
Abgeordneten herrscht nur deshalb größere Toleranz, weil sie die
Gesetze selbst machen und hier im eigenen Interesse eine Lücke
gelassen haben. Der Tatbestand der Abgeordnetenkorruption im
Strafgesetzbuch ist so lächerlich eng gefaßt, daß er nie zur Anwendung
kommen wird.
Der
"Fall Arentz" dürfte nur die Spitze eines Eisbergs sein. Viele
große Unternehmen führen Abgeordnete auf ihrer Gehaltsliste. Ob diese
dann entsprechende Arbeiten im Büro verrichten, danach fragt häufig
keiner mehr. Das Besondere ist
lediglich, daß Arentz eingeräumt hat, daß er für sein Jahresgehalt von
60.000 EUR und das Stromdeputat nichts tut. Die
CDU und ihr NRW-Vorsitzender Jürgen Rüttgers haben, als der Fall aufkam,
zunächst nicht reagiert, vermutlich deshalb, weil Insider wissen, daß
viele andere Abgeordnete ebenfalls betroffen sind. Als die öffentliche
Kritik dann aber nicht mehr zu bremsen war, versuchte man, den Fall als
einmalig hinzustellen, um zu verhindern, daß die gesamte Problematik öffentlich
diskutiert wird.
Charakteristisch
sind das mangelnde Unrechtsbewußtsein der betroffenen Abgeordneten und
die Verbreitung derartiger Fälle. Schon Helmut Kohl stand in seiner Zeit
als Fraktionsvorsitzender der CDU im rheinland-pfälzischen Landtag auf
der Gehaltsliste eines Chemieunternehmens. Die Zahlungen wurden erst
eingestellt, als Kohl Ministerpräsident wurde. Deshalb fand der spätere
Bundeskanzler Kohl auch nichts dabei, daß seine Parlamentarische
Staatssekretärin Cornelia Yzer Hauptgeschäftsführerin des Verbandes
forschender Arzneimittelhersteller wurde und ihr Abgeordnetenmandat
behielt. Sein damaliger Forschungsminister Jürgen Rüttgers gratulierte
Frau Yzer sogar zur neuen Aufgabe. Diener zweier Herren werden intern
nicht geächtet. Der Korpsgeist hat umgekehrt dazu geführt, daß solche
Abgeordnete oft als politische Schwergewichte gelten: Die Wirtschaft
honoriert den politischen Einfluß ihrer Partner, die Politik honoriert
die Verbindung der Abgeordneten mit der Wirtschaft.
Lobbyzahlungen,
die die Unabhängigkeit von Abgeordneten beeinträchtigen können, müssen
endlich gesetzlich verboten werden, wie es das Bundesverfassungsgericht
vorgeschrieben hat. Zumindest aber müssen die Volksvertreter verpflichtet
werden, ihre Nebeneinnahmen zu veröffentlichen, nicht nur der Art,
sondern auch der Höhe nach. Dann könnte die Öffentlichkeit die Spreu
vom Weizen trennen. Das hätte voraussichtlich die Vorwirkung, daß
problematische Zahlungen unterblieben. 1995 hatten SPD und Grüne einen
entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, wurden aber von
der damaligen Mehrheit von Union und FDP niedergestimmt. Heute besitzen
sie die Mehrheit, könnten also den "gläsernen Abgeordneten"
durchsetzen - es sei denn, sie hätten es schon damals nicht ernst damit
gemeint.
Der
Autor lehrt Verfassungslehre und Öffentliches Recht an der Deutschen
Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
(aus: Die Welt vom 15.12.2004, S. 9)
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Stand:
30.12.2004
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