zur Startseite

Zeitungen und Magazine, neue Fachaufsätze, Besprechungen, Sonstiges

Wissenswertes über Hans Herbert von Arnim

Informationen über die Mitarbeiter von Arnims

Forschungsschwerpunkte und Forschungsprojekte

Aktuelle und frühere Veranstaltungen

Vollständige Publikationsliste und Möglichkeit zum Download zahlreicher Aufsätze

Curriculum Vitae, Bibliography, and New Publications

Publicaciones en Españiol

Pubblicazioni in italiano

zur Startseite des Lehrstuhls     Volltextsuche in diesem Web   E-Mail

 

Hans Herbert von Arnim

Abgekaufte Unabhängigkeit                                                                  Trotz des Verbots aus Karlsruhe dulden Parteien bezahlten Lobbyismus von Abgeordneten

Abgeordnete dürfen neben ihrem als Vollzeittätigkeit deklarierten und bezahlten Mandat einen zweiten Beruf ausüben und daraus ungekürzt Einkommen beziehen. Das ist zwar ein einmaliges Privileg, sollte aber beibehalten werden, damit die Verbindung des Abgeordneten mit der Berufswelt nicht vollends gekappt wird. Außerdem wird dadurch die totale Abhängigkeit von der Partei verhindert. Illegitim aber ist es, wenn ein Abgeordneter, der "zur Sicherung seiner Unabhängigkeit" (Art. 48 Abs. 3 Grundgesetz) vom Steuerzahler alimentiert wird, diese Unabhängigkeit an einen Lobbyverband oder ein an der Gesetzgebung interessiertes Unternehmen verkauft. Man kann nicht zwei Herren dienen. 

Es ist deshalb hochproblematisch, wenn Abgeordnete gleichzeitig Geschäftsführer eines Verbandes oder Leiter eines Lobbybüros sind. Natürlich wird häufig versucht, den Kauf von  politischem Einfluss zu verschleiern: Der Geldgeber schließt einen scheinbar normalen Arbeits- vertrag oder Beratervertrag mit dem Abgeordneten ab, ohne daß dieser dafür aber die vertraglichen Leistungen erbringt. Statt dessen stellte er dem Unternehmen seinen politischen Einfluß zur Verfügung. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Diätenurteil von 1975 ausdrücklich für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, gesetzliche Vorkehrungen dagegen zu treffen - eine Pflicht, der das Parlament immer noch nicht nachgekommen ist. Derartige Zahlungen, denen keine normale Arbeitsleistung des Abgeordneten gegenübersteht, sind verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen das Unabhängigkeitsgebote und den Gleichheitssatz. Hierher gehört der "Fall Arentz". 

Unternehmen entlassen massenhaft Arbeitnehmer, um Kosten zu sparen. Da mag glauben, wer will, daß RWE Abgeordneten das Geld hinterherwirft und sich von Leuten wie Hermann Josef Arentz, dem früheren Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, nicht auch etwas verspricht, nämlich politische Einflußnahme. Bei Beamten in ähnlicher Situation spricht mancher von strafbarem "Anfüttern": Der Empfänger wird für die Anliegen des Gebers geneigt gemacht. Bei Abgeordneten herrscht nur deshalb größere Toleranz,  weil sie die Gesetze selbst machen und hier im eigenen Interesse  eine Lücke gelassen haben. Der Tatbestand der Abgeordnetenkorruption im Strafgesetzbuch ist so lächerlich eng gefaßt, daß er nie zur Anwendung kommen wird.

Der "Fall Arentz" dürfte nur die Spitze eines Eisbergs sein. Viele große Unternehmen führen Abgeordnete auf ihrer Gehaltsliste. Ob diese dann entsprechende Arbeiten im Büro verrichten, danach fragt häufig keiner mehr. Das Besondere  ist lediglich, daß Arentz eingeräumt hat, daß er für sein Jahresgehalt von 60.000 EUR und das Stromdeputat nichts tut. Die CDU und ihr NRW-Vorsitzender Jürgen Rüttgers haben, als der Fall aufkam, zunächst nicht reagiert, vermutlich deshalb, weil Insider wissen, daß viele andere Abgeordnete ebenfalls betroffen sind. Als die öffentliche Kritik dann aber nicht mehr zu bremsen war, versuchte man, den Fall als einmalig hinzustellen, um zu verhindern, daß die gesamte Problematik öffentlich diskutiert wird.

Charakteristisch sind das mangelnde Unrechtsbewußtsein der betroffenen Abgeordneten und die Verbreitung derartiger Fälle. Schon Helmut Kohl stand in seiner Zeit als Fraktionsvorsitzender der CDU im rheinland-pfälzischen Landtag auf der Gehaltsliste eines Chemieunternehmens. Die Zahlungen wurden erst eingestellt, als Kohl Ministerpräsident wurde. Deshalb fand der spätere Bundeskanzler Kohl auch nichts dabei, daß seine Parlamentarische Staatssekretärin Cornelia Yzer Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller wurde und ihr Abgeordnetenmandat behielt. Sein damaliger Forschungsminister Jürgen Rüttgers gratulierte Frau Yzer sogar zur neuen Aufgabe. Diener zweier Herren werden intern nicht geächtet. Der Korpsgeist hat umgekehrt dazu geführt, daß solche Abgeordnete oft als politische Schwergewichte gelten: Die Wirtschaft honoriert den politischen Einfluß ihrer Partner, die Politik honoriert die Verbindung der Abgeordneten mit der Wirtschaft.

Lobbyzahlungen, die die Unabhängigkeit von Abgeordneten beeinträchtigen können, müssen endlich gesetzlich verboten werden, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben hat. Zumindest aber müssen die Volksvertreter verpflichtet werden, ihre Nebeneinnahmen zu veröffentlichen, nicht nur der Art, sondern auch der Höhe nach. Dann könnte die Öffentlichkeit die Spreu vom Weizen trennen. Das hätte voraussichtlich die Vorwirkung, daß problematische Zahlungen unterblieben. 1995 hatten SPD und Grüne einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, wurden aber von der damaligen Mehrheit von Union und FDP niedergestimmt. Heute besitzen sie die Mehrheit, könnten also den "gläsernen Abgeordneten" durchsetzen - es sei denn, sie hätten es schon damals nicht ernst damit gemeint.

Der Autor lehrt Verfassungslehre und Öffentliches Recht an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.

(aus: Die Welt vom 15.12.2004, S. 9)

 

zum Seitenanfang eine Seite zurück

Stand: 30.12.2004