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Struktur und Aufgaben der Hochschule

Als ausschließlich postuniversitäre Einrichtung nimmt die Hochschule Speyer die Aufgabe wahr, die Verwaltungswissenschaften in Ausbildung, Fortbildung und Forschung zu pflegen. Ihr obliegt die Ausbildung von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes (Referendaren), die Fortbildung von Führungskräften im öffentlichen Bereich und die Forschung über rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme internationaler, staatlicher und kommunaler Verwaltungen. Die Hochschule Speyer besitzt das Promotions- und Habilitationsrecht. Sie ist Mitglied der Hochschulrektorenkonferenz.

Die Hochschule wurde 1947 von der französischen Besatzungsmacht als Staatliche Akademie für Verwaltungswissenschaften gegründet und 1950 unter ihrem heutigen Namen durch Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts bestätigt. Durch ein Rahmenabkommen von 1952 haben Bund und Länder die Hochschule in gemeinsamer Trägerschaft übernommen. Nach der Wiedervereinigung sind auch die neuen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dem Verwaltungsabkommen über die Hochschule beigetreten.

Die Inhaber der 18 Lehrstühle der Hochschule vertreten das Öffentliche Recht, die Verwaltungswissenschaft, die Wirtschaftswissenschaften sowie Neuere Geschichte, Empirische Sozialwissenschaften und Politikwissenschaft als Schwerpunkte. Darüber hinaus vermitteln leitende Beamte, Richter und Führungskräfte der Wirtschaft als Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte angewandtes Verwaltungswissen. Die enge Verbindung zwischen Wissenschaft und Verwaltungspraxis hat sich nicht nur in der Lehre außerordentlich bewährt, sondern auch zu zahlreichen Anstößen für neue Forschungsarbeiten beigetragen.

 
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Ehrensenatoren, Ehrendoktoren und Medaillenträger der Hochschule

 
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