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Der
Masterstudiengang Öffentliche Wirtschaft wendet sich vornehmlich an Absolventinnen und
Absolventen von Bachelor- und Diplom-, Magister- oder
Staatsexamensstudiengängen der Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften mit einem überdurchschnittlichen Abschluss.
Zugelassen werden
können Bewerber, die mit ihrem Bachelor-, Master-, Diplom-,
Magister- oder Staatsexamensabschluss zum besten Drittel der
erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen gehören. Weitere
Bewerber können zugelassen werden, wenn sie Qualifikationen
vorweisen, die sie für den Studiengang als besonders geeignet
erscheinen lassen. Bei der Entscheidung über die Zulassung sollen
der Gesamteindruck der Bewerbung sowie die fachliche Nähe der
bisherigen Studieninhalte berücksichtigt werden.
Der
Senatsausschuss für die Masterstudiengänge achtet bei der Zulassung
darauf, dass die Bedingungen für ein ordnungsgemäßes Studium im
Hinblick auf die Höhe der Zulassungszahlen gewahrt bleiben.
Die Zulassung
wird schriftlich mitgeteilt. Das Studium beginnt dann am 1.
November.

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