|
|
|||||||||
![]() |
|
||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
| |||||||||
|
|
Masterstudiengang
Bewerbung Bewerberinnen und Bewerber senden Anträge auf Zulassung mit einem Antragsformular bis zum 1. Juli eines jeden Jahres an die Deutsche
Hochschule für In Ausnahmefällen können auch verspätet eingehende Bewerbungen berücksichtigt werden, sofern die ordnungsgemäße Aufnahme des Studiums gewährleistet ist. Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn das zur Zulassung notwendige Hochschulzeugnis (z. B. Bachelorzeugnis oder Masterzeugnis) noch nicht vorliegt, aber vor Studienbeginn in Speyer nachgereicht werden kann. Dem Zulassungsantrag sind beizufügen
Über die Zulassung entscheidet der Senatsausschuss für die Masterstudiengänge. Zugelassen werden können Bewerber, die zum besten Drittel der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen gehören. Weitere Bewerber können zugelassen werden, wenn sie Qualifikationen vorweisen, die sie für den Studiengang als besonders geeignet erscheinen lassen. Bei der Entscheidung über die Zulassung sollen der Gesamteindruck der Bewerbung sowie die fachliche Nähe der bisherigen Studieninhalte berücksichtigt werden. Der Senatsausschuss für die Masterstudiengänge achtet bei der Zulassung darauf, dass die Bedingungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Hinblick auf die Höhe der Zulassungszahlen gewahrt bleiben. Die Zulassung wird schriftlich mitgeteilt. Studienbeginn ist dann der 1. November. Studierenden der einjährigen Variante des Studiums wird die teilnahme an einem bereits im Oktober stattfindenden Propädeutikum empfohlen.
|