I. Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1
Alt. 1, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO)
1. Maßgeblicher
Verwaltungsaktbegriff
2. Grundsätze zur Bestimmung der
Rechtsnatur einer Maßnahme
3. Verwaltungsakte kraft
Rechtsscheins?
4. Nichtige und nicht-existente
Verwaltungsakte
5. Nicht: Erledigte
Verwaltungsakte
6. Drittanfechtung als
Sonderfall der Anfechtungsklage (Überblick)
7. Begründetheit der
Anfechtungsklage
II. Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1
Alt. 2 und 3, § 113 Abs. 5 VwGO)
1. Konstellationen der
Verpflichtungsklage
2. Kombination von Anfechtungs-
und Verpflichtungsklage?
3. Begründetheit der
Verpflichtungsklage
III. Fortsetzungsfeststellungsklagen
(§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO)
1. Unmittelbarer
Anwendungsbereich des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO
2. Analoge Anwendbarkeit des
§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO
a) Analoge Anwendbarkeit bei
Erledigung einer Verpflichtungsklage nach Klageerhebung
b) Analoge Anwendbarkeit bei
Erledigung vor Klageerhebung in einer
"Anfechtungsklagesituation"
c) Doppelte Analogie bei
Erledigung vor Klageerhebung in einer
"Verpflichtungsklagesituation"
d) Keine sonstigen Analogien
3. Begründetheit der
Fortsetzungsfeststellungsklage
4. Aufbauhinweis
IV. Feststellung der Nichtigkeit
eines Verwaltungsaktes (§ 43 Abs. 1 Alt. 2 VwGO)
V. Allgemeine Leistungsklage
1. Klagen des Bürgers gegen die
Verwaltung
a) Mögliche Klageziele
b) Näheres zur Abgrenzung
zur Verpflichtungsklage
c) Näheres zur Abgrenzung zu
Anfechtungsklagen
d) Näheres zu § 44a S. 1
VwGO
2. Klagen zwischen
Verwaltungsträgern
3. Klagen der Verwaltung gegen
den Bürger
4. Begründetheit der Allgemeinen
Leistungsklage
VI. Abstrakte Normenkontrolle (§ 47
VwGO i. V. mit § 18 AGVwGO)
1. Mögliche Gegenstände
abstrakter Normenkontrollen nach § 47 VwGO
a) Nicht: Rechtsnormen des
Bundes
b) In allen Bundesländern:
§ 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO
c) Nur kraft ausdrücklicher
landesrechtlicher Ermächtigung: § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO
aa) Rechtsvorschriften
bb) Im Rang unter
Landesgesetz stehend
d) Nicht: Rechtsvorschriften
außerhalb des "Rahmens der Gerichtsbarkeit" des OVG
2. Prüfungsmaßstab im Verfahren
nach § 47 VwGO
3. Begründetheit des
Normenkontrollantrags
VII. Allgemeine Feststellungsklage
(§ 43 Abs. 1 Alt. 1 VwGO)
1. Subsidiaritätsklausel (§ 43
Abs. 2 S. 1 VwGO)
2. Ungeschriebene Ausnahmen von
der Subsidiaritätsklausel?
a)
Keine Subsidiarität
gegenüber allgemeiner Leistungsklage bei Klagen gegen
juristische Personen des öffentlichen Rechts?
b) Keine Subsidiarität
gegenüber allgemeiner Leistungsklage aus Respekt vor dem
Gewaltenteilungsgrundsatz in Sonderfällen?
3. Einzelheiten zum Begriff des "feststellungsfähigen
Rechtsverhältnisses"
a) Konkreter Sachverhalt
b) Rechtliche Beziehungen
zwischen Personen
c) Irrelevanz des zeitlichen
Moments für den Begriff des "Rechtsverhältnisses"
d) Feststellungsfähigkeit
der Rechtmäßigkeit behördlichen Handelns?
4. Begründetheit der Allgemeinen Feststellungsklage
VIII. Allgemeine Gestaltungsklage?
IX. Verwaltungsgerichtliche
Organklage als besondere Klageart?