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Materialien zur Vorlesung: Verwaltungsprozessrecht

gehalten im Wintersemester 2005/2006 an der Universität des Saarlandes

§ 1 Einführung

§ 2 Grundlagen

A) Rahmenbedingungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit

I. Verhältnis von Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit

1. Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG)

2. Garantie des Zugangs zu unabhängigen Richtern (Art. 19 Abs. 4 GG)

II. Funktionsunterschiede zwischen Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit

1. Besondere Kontrollfunktion der Verwaltungsgerichtsbarkeit

2. Besondere Breitenwirkung der Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit

3. Besondere Bedeutung des Landesrechts

III. Verhältnis von Verwaltungsgerichtsbarkeit und anderen Formen der Verwaltungskontrolle

1. Grundsätzliche Beschränkung der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die Durchsetzung sog. subjektiv-öffentlicher Rechte

2. Objektive Gesetzmäßigkeitskontrolle durch Rechtsaufsicht und durch persönliche Verantwortlichkeit der Bediensteten bei Fehlverhalten

3. Politische Kontrolle und Kontrolle durch Rechnungshöfe

4. Konstruktiver Sonderfall: Verwaltungsprozessuale Durchsetzung von Verwaltungskompetenzen zwischen Verwaltungsträgern und zwischen den Organen von Verwaltungsträgern

IV. Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht nur durch Verwaltungsgerichte

1. Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Finanz- und Sozialgerichte

a) Finanzgerichte (§ 33 FGO)

b) Sozialgerichte (§ 51 SGG)

c) Die Fusionsdiskussion

2. Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die ordentlichen Gerichte

a) Zusammenhang mit Zivilgerichtsbarkeit

aa) Zuständigkeit für privatrechtlich handelnde Verwaltung (§ 13 GVG [§ 4 EGZPO])

bb) Zuständigkeit in Staatshaftungs- und Entschädigungssachen (Art. 14 Abs. 3 S. 4, Art. 34 S. 3 GG, § 40 Abs. 2 VwGO)

cc) Zuständigkeiten im Kartellrecht und gewerblichen Rechtsschutz

ee) Zuständigkeiten in "Justizverwaltungssachen" in Zusammenhang mit bürgerlichem Recht, ZPO, Freiwilliger Gerichtsbarkeit (insbes. § 23 EGGVG)

b) Zusammenhang mit Strafrechtspflege/Freiheitsentziehungen (insbes. § 23 EGGVG)

aa) Probleme bei der Bestimmung des Begriffs des "Justizverwaltungsaktes"

bb) Abgrenzungsprobleme bei polizeilichen Maßnahmen

3. Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Arbeitsgerichte in Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienstrecht

4. Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Berufs-/Disziplinargerichtsbarkeit

V. Verhältnis zwischen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit

1. Unzuständigkeit der Verwaltungsgerichte für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten "verfassungsrechtlicher Art" (vgl. § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)

2. Einzelfragen der Abgrenzung verfassungsrechtlicher Streitigkeiten von sonstigen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten

a) Bund-Länder-Streitigkeiten

b) Organstreitigkeiten

c) Verfassungsrechtliche Streitigkeiten bei Klagen von Bürgern

VI. Verhältnis zwischen Verwaltungs- und europäischer Gerichtsbarkeit

1. Zuständigkeiten in Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsrecht

a) Zuständigkeiten in Zusammenhang mit dem mittelbaren Vollzug von Gemeinschaftsrecht

b) Zuständigkeiten in Zusammenhang mit dem unmittelbaren Vollzug von Gemeinschaftsrecht

2. Unmittelbare Bindung an EMRK

VII. Verhältnis zwischen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

1. Beispiel: Formelle Bestandskraft von Verwaltungsakten

2. Beispiel: Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern (§ 46 VwVfG, § 44a VwGO)

3. Exkurs: Sonderprozessrecht im Besonderen Verwaltungsrecht

B) Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit

I. Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte, BVerwG

II. Besetzung der Richterbank

1. Verwaltungsgerichte (§§ 5 f. VwGO)

2. Oberverwaltungsgerichte/ Verwaltungsgerichtshöfe (§ 9 VwGO)

3. Bundesverwaltungsgericht (§ 10 VwGO)

§ 3 Verwaltungsrechtsweg

A) Funktionen des § 40 VwGO

B) Sog. "aufdrängende Sonderzuweisungen"

I. § 126 Abs. 1 BRRG

II. Zuständigkeitserweiterung nach  § 17 Abs. 2 S. 1 GVG i. V. mit § 173 VwGO

III. Zuständigkeit "kraft Fehlers" nach § 17a Abs. 1 und 5 i.V. mit § 173 VwGO

C) Generalklausel des § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO

I. Begriff der öffentlich-rechtlichen Streitigkeit (nicht verfassungsrechtlicher Art)

1. Wann gehört ein Rechtssatz dem öffentlichen Recht an?

2. Wann ist ein Rechtssatz für die Streitentscheidung maßgeblich?

a) Abwehr von Belastungen

b) Leistungs- und Unterlassungsbegehren

c) Feststellungsbegehren

d) Sonderfall: Normenkontrolle (§ 47 Abs. 1 S. 1 VwGO)

3. Wann ist ein öffentlich-rechtlicher Rechtssatz für die Streitentscheidung maßgeblich?

II. Einzelprobleme

1. Durchsetzung von Ansprüchen in Zusammenhang mit tatsächlichem Handeln der Verwaltung

a) Herausgabe- und Erstattungsansprüche

        aa) Bürger gegenüber Verwaltung

        bb) Verwaltung gegenüber Bürger

b) Abwehransprüche

        aa) Bürger gegenüber Verwaltung

        bb) Verwaltung gegenüber Bürger

c) Aufwendungsersatzansprüche

2. Durchsetzung vertraglicher Ansprüche

3. Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche auf Abschluss privatrechtlicher Verträge

a) Maßgeblichkeit der Rechtsnatur der geltend gemachten Rechtsfolge

b) Maßgeblichkeit der Rechtsnatur des "Gesamtrechtsverhälntisses"

c) Zweistufentheorie als "Zwischenlösung"

aa) Hintergrund der Zweistufentheorie

bb) Probleme der Zweistufentheorie

d) Neuere Rechtsprechung: Maßgeblichkeit der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruch 

4. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Privaten?

§ 4 Klagearten

A) Bedeutung der korrekten Bestimmung der Klageart

B) Maßgeblichkeit des Klagebegehrens

C) Die Klagearten im Einzelnen

I. Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1, § 113 Abs. 1 S. 1  VwGO)

1. Maßgeblicher Verwaltungsaktbegriff

2. Grundsätze zur Bestimmung der Rechtsnatur einer Maßnahme

3. Verwaltungsakte kraft Rechtsscheins?

4. Nichtige und nicht-existente Verwaltungsakte

5. Nicht: Erledigte Verwaltungsakte

6. Drittanfechtung als Sonderfall der Anfechtungsklage (Überblick)

7. Begründetheit der Anfechtungsklage

II. Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 und 3, § 113 Abs. 5  VwGO)

1. Konstellationen der Verpflichtungsklage

2. Kombination von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage?

3. Begründetheit der Verpflichtungsklage

III. Fortsetzungsfeststellungsklagen (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO)

1. Unmittelbarer Anwendungsbereich des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO

2. Analoge Anwendbarkeit des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO

a) Analoge Anwendbarkeit bei Erledigung einer Verpflichtungsklage nach Klageerhebung

b) Analoge Anwendbarkeit bei Erledigung vor Klageerhebung in einer "Anfechtungsklagesituation"

c) Doppelte Analogie bei Erledigung vor Klageerhebung in einer "Verpflichtungsklagesituation"

d) Keine sonstigen Analogien

3. Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage

4. Aufbauhinweis

IV. Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes (§ 43 Abs. 1 Alt. 2 VwGO)

V. Allgemeine Leistungsklage

1. Klagen des Bürgers gegen die Verwaltung

a) Mögliche Klageziele

b) Näheres zur Abgrenzung zur Verpflichtungsklage

c) Näheres zur Abgrenzung zu Anfechtungsklagen

d) Näheres zu § 44a S. 1 VwGO

2. Klagen zwischen Verwaltungsträgern

3. Klagen der Verwaltung gegen den Bürger

4. Begründetheit der Allgemeinen Leistungsklage

VI. Abstrakte Normenkontrolle  (§ 47 VwGO i. V. mit § 18 AGVwGO)

1. Mögliche Gegenstände abstrakter Normenkontrollen nach § 47 VwGO

a) Nicht: Rechtsnormen des Bundes

b) In allen Bundesländern: § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO

c) Nur kraft ausdrücklicher landesrechtlicher Ermächtigung: § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO

aa) Rechtsvorschriften

bb) Im Rang unter Landesgesetz stehend

d) Nicht: Rechtsvorschriften außerhalb des "Rahmens der Gerichtsbarkeit" des OVG

2. Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 VwGO

3. Begründetheit des Normenkontrollantrags

VII. Allgemeine Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 Alt. 1 VwGO)

1. Subsidiaritätsklausel (§ 43 Abs. 2 S. 1 VwGO)

2. Ungeschriebene Ausnahmen von der Subsidiaritätsklausel?

a) Keine Subsidiarität gegenüber allgemeiner Leistungsklage bei Klagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts?

b) Keine Subsidiarität gegenüber allgemeiner Leistungsklage aus Respekt vor dem Gewaltenteilungsgrundsatz in Sonderfällen?

3. Einzelheiten zum Begriff des "feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses"

a) Konkreter Sachverhalt

b) Rechtliche Beziehungen zwischen Personen

c) Irrelevanz des zeitlichen Moments für den Begriff des "Rechtsverhältnisses"

d) Feststellungsfähigkeit der Rechtmäßigkeit behördlichen Handelns?

4. Begründetheit der Allgemeinen Feststellungsklage

VIII. Allgemeine Gestaltungsklage?

IX. Verwaltungsgerichtliche Organklage als besondere Klageart?

§ 5 Feststellungs- und Fortsetzungsfeststellungsinteresse (nur bei Feststellungsklagen)

A) Fortsetzungsfeststellungsinteresse (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO)

I. Wiederholungsgefahr

II. Rehabilitationsinteresse

III. Schwerwiegender Grundrechtseingriff bei sich typischerweise kurzfristig erledigenden Verwaltungsakten

IV. Präjustiziabilität für Schadensersatz- oder Entschädigungsklage

B) "Berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung" (§ 43 Abs. 1 VwGO)

I. Berechtigtes Interesse

1. Interesse an der Feststellung gerade im Verhältnis zum Beklagten

2. Rechtliches, wirtschaftliches oder ideelles Interesse

II. Interesse an der "baldigen" Feststellung"

1. Vergangene Rechtsverhältnisse

2. Zukünftige Rechtsverhältnisse

§ 6 Klage- oder Antragsbefugnis (§ 42 Abs. 2, § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO)

A) Sinn und Ausnahmen

I. Weshalb ist die Klage-/Antragsbefugnis Zulässigkeitsvoraussetzung?

II. Ausnahmen vom Erfordernis der Klage-/Antragsbefugnis

1. Behördliche Aufsichtsklagen

2. Verbandsklagen

3. Verschiebungen durch Gemeinschaftsrecht

B) Anforderungen an das "Geltendmachen der Verletzung eigener Rechte"?

I. Situation der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsaktes durch den Adressaten

1. Adressat ist Grundrechtsträger

a) "Adressatentheorie"

b) Geltung der "Adressatentheorie" bei Entziehung wirksam gewährter Begünstigungen

c) Notwendigkeit der Nennung von Rechten, die Art. 2 Abs. 1 GG vorgehen?

d) "Adressatentheorie" und Rechtsmissbrauch

2. Adressat ist kein Grundrechtsträger

a) Ausländische juristische Personen

b) Juristische Personen des öffentlichen Rechts

II. Situation der Anfechtung eines begünstigenden Verwaltungsaktes, der einen Dritten belastet

1. Berufung auf Grundrechte

2. Berufung auf einfaches Recht ("Schutznormtheorie")

III. Situation eines Leistungsbegehrens (Verpflichtungsklagen und Allgemeine Leistungsklagen)

1. Leistungsansprüche aus Grundrechten

2. Leistungsansprüche aus einfachem Recht und Rechtsgeschäften

IV. Besonderheiten bei der Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO

1. Kein Erfordernis der "unmittelbaren" Rechtsverletzung

2. Antragsbefugnis aus Art. 2 Abs. 1 GG bei "Verbotsnormen"

3. Recht auf "gerechte Abwägung"

V.  Analoge Anwendbarkeit des § 42 Abs. 2 VwGO bei Feststellungsklagen  (§ 43, § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO?

1. Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO (ggf. analog)

2. Nichtigkeitsfeststellungsklage nach § 43 Abs. 1 Alt. 2 VwGO

3. Allgemeine Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) beim verwaltungsgerichtlichen Organstreit/Kommunalverfassungsstreit

4. Allgemeine Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) jenseits des verwaltungsgerichtlichen Organstreits/Kommunalverfassungsstreits

VII. Besonderheiten bei verwaltungsgerichtlichen Organstreitigkeiten (Kommunalverfassungsstreitigkeiten)

C) Verhältnis zwischen Klagebefugnis und Begründetheitsprüfung

I. Situation der Anfechtungsklage

1. Anfechtung eines belastenden Verwaltungsaktes durch den Adressaten

2. Drittanfechtung

II. Situation der Verpflichtungsklage und allgemeinen der Leistungsklage

III. Abstrakte Normenkontrolle (§ 47 VwGO)

IV. Feststellungsklage nach § 43 VwGO

§ 7 Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO) als Sachurteilsvoraussetzung

A) Sinn, Ablauf und Anwendungsbereich des Vorverfahrens

I. Sinn des Vorverfahrens

II. Ablauf des Vorverfahrens

II. Anwendungsfälle und Ausnahmen vom Erfordernis eines Vorverfahrens

1. Anwendungsfälle

2. Ausnahmen

a) Gesetzliche Ausnahmen

b) Ungeschriebene Ausnahmen

c) Möglichkeit der Nachholung des Vorverfahrens

B) Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Vorverfahrens (§§ 69 f. VwGO)

I. Widerspruchsform

II. Widerspruchsfrist

1. Fristbeginn

2. Fristende

3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

III. Folgen eines fehlerhaften Vorverfahrens

1. Folgen von Fehlern des Widerspruchsführers

2. Folgen von Fehlern der Widerspruchsbehörde

a) Fehler, die sich zu Lasten des Widerspruchsführers auswirken

b) Fehler, die sich zu Gunsten des Widerspruchsführers auswirken

C) Auswirkungen des Widerspruchsverfahrens auf den Gegenstand der Anfechtungsklage (§ 79 VwGO)

§ 8 Passive Prozessführungsbefugnis (§ 78 VwGO)

A) Sinn und Zweck

B) Anwendungsbereich

§ 9 Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen und Prüfungspunkte

A) Zuständigkeit des angerufenen Gerichts

I. Sachliche Zuständigkeit

II. Örtliche Zuständigkeit

B) Personenbezogene Zulässigkeitsvoraussetzungen

I. Beteiligtenfähigkeit (§ 61 VwGO)

1. Beteiligtenfähigkeit von Behörden (§ 61 Nr. 3 VwGO i. V. mit § 19 Abs. 1 AGVwGO)

2. Beteiligtenfähigkeit von natürlichen und juristischen Personen (§ 61 Nr. 1 VwGO)

3. Beteiligtenfähigkeit nichtrechtsfähiger Vereinigungen (§ 61 Nr. 2 VwGO)

4. Beteiligtenfähigkeit von Organen im verwaltungsgerichtlichen Organstreit (§ 61 Nr. 2 VwGO [analog])

II. Prozessfähigkeit (§ 62 VwGO)

III. Prozessvertretung/Postulationsfähigkeit (§ 67, § 67a VwGO)

IV. Sonderproblem: Beiladung (§ 65, § 66 VwGO)

C) Klage- und Antragsfristen

I. Anfechungsklage (§ 74 Abs. 1 VwGO)

II. Verpflichtungsklage (§ 74 Abs. 2, § 75 VwGO)

III. Fortsetzungsfeststellungsklagen 

IV. Abstrakte Normenkontrolle (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO)

V. Sonstige Klagen

D) Rechtsschutzbedürfnis

E) Zulässigkeit einer Klagehäufung und Annexanträge

I. Objektive Klagehäufung (§ 44 VwGO)

II. Subjektive Klagehäufung (§ 64 VwGO)

III. Annexanträge nach § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 VwGO

§ 10 Einstweiliger Rechtsschutz

A) § 123 VwGO

I. Zulässigkeit

1. Rechtsweg

2. Statthaftigkeit

a) Unstatthaftigkeit nach § 123 Abs. 5 VwGO

b) Unterscheidung zwischen Sicherungs-, Regelungs- und Leistungsanordnung

3. Antragsbefugnis

4. Passive Prozessführungsbefugnis/Beteiligtenfähigkeit

5. Klageerhebung für Hauptsacheverfahren noch nicht nach § 70, § 74 VwGO verfristet?

6. Rechtsschutzbedürfnis

II. Begründetheit

1. Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruch

2. Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes (= Dringlichkeit)

3. Inhalt der einstweiligen Anordnung (§ 123 Abs. 3 i. V. mit § 938 ZPO)

B) § 80 VwGO

I. Einstweiliger Rechtsschutz kraft Gesetzes nach § 80 Abs. 1 VwGO

1. Voraussetzungen, Wirkung und Ende der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO

2. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 VwGO)

3. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. Abs. 3 VwGO)

II. Einstweiliger Rechtsschutz durch Behörden (§ 80 Abs. 4 VwGO)

III. Einstweiliger Rechtsschutz durch Verwaltungsgerichte (§ 80 Abs. 5 bis 8 VwGO)

1. Zulässigkeit

a) Rechtsweg

b) Statthaftigkeit

aa) Vorliegen eines nicht bestandskräftigen, nicht erledigten Verwaltungsakts

bb) Grundsatz: Statthaftigkeit der Anfechtungsklage im Hauptsacheverfahren

cc) Fehlender Suspensiveffekt von Widerspruch- und Anfechtungsklage und Ausnahmen von diesem Erfordernis

dd) Gegebenenfalls Annexantrag nach § 80 Abs. 5 S. 3 VwGO

c) Antragsbefugnis

d) Passive Prozessführungsbefugnis/Beteiligtenfähigkeit

e) Erhebung von Widerspruch oder Anfechtungsklage

f) Antragsfrist, soweit sondergesetzlich geregelt

g) "Vorverfahren" nach § 80 Abs. 6 VwGO

h) Rechtsschutzbedürfnis

2. Begründetheit

a) Formell ordnungsgemäße Anordnung des Sofortvollzugs in den Fällen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO

b) Gerichtliche Interessenabwägung

c) Begründetheit des Annexantrages nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO

C) Sonderregelung für Verwaltungsakte mit Drittwirkung (§ 80a i. V. m. § 80 VwGO)

I. Regelungsstruktur des § 80a VwGO

II. Besonderheiten bei der Zulässigkeitsprüfung

III. Besonderheiten bei der Begründetheitsprüfung

 

 

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Stand: 28.03.2012