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Materialien zur Vorlesung: Europarecht II: Grundfreiheiten

gehalten im Sommersemester 2006 an der FU Berlin

§ 1 Einführung: Aufbauhilfe zur Prüfung der Grundfreiheiten

1.           Ist dasjenige, das derjenige tun will, der sich in seinen Grundfreiheiten verletzt sieht, vom Gewährleistungsgehalt einer Grundfreiheit gedeckt (sog. Schutzbereichsprüfung)?

2.            Wird der Gewährleistungsgehalt der Grundfreiheit durch die angegriffene Maßnahme eines Verpflichteten beeinträchtigt?

3.            Lässt sich die Beeinträchtigung rechtfertigen (sog. Rechtfertigungsprüfung)?

a)  Dient die Beeinträchtigung einem Ziel, das das (un-)geschriebene Primärrecht als Recht­fertigungsgrund für Grundfreiheitsbeeinträchtigungen anerkennt?

b)  Ist die Beeinträchtigung vereinbar mit sonstigen gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben?

c)   Ist die Beeinträchtigung im Hinblick auf die Bedeutung der Grundfreiheiten verhältnismäßig?

§ 2 Freier Warenverkehr (Art. 23 ff. EGV)

A) Allgemeines

I. Begriff der Ware

Tiere: EuGH, Rs. C-1/96 (Word-Farming); Kunstschätze als Ware: EuGH, Rs. 7/68;  Abfall: EuGH, Rs. C-2/90 (Abfalltourismus); Elektizität: EuGH, Rs. C-393/92, Rn. 26

II. Gewährleistungsgehalt (Schutzbereich)

1. Geschütztes Handeln: Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren i.S. des Art. 23 Abs. 2, Art. 24 EGV zwischen den Mitgliedstaaten

a) Begrenzung auf den Binnenmarkt

b) Bereichsausnahmen

c) Keine Begrenzung auf gewerblichen In- und Export

EuGH, Rs. 362/88 (GB-INNO-BM)

d) Berechtigung von Drittstaatlern

e) Insbesondere: Durchfuhr

EuGH, Rs. 266/81, Rn. 16 ff. (SIOT); EuGH, Rs. C-320/03, Rn. 64 ff. (Innautobahn); EuGH, Rs. C-112/00, Rn. 51 ff. (Schmidberger)

2. Verpflichtete

a) Primärer Adressat: Mitgliedstaaten

aa) Insbesondere: Der "eigene" Mitgliedstaat

bb) Insbesondere: Staatlich beherrschte Organisationen in privater Rechtsform

EuGH, Rs. C-325/00, Rn. 17 ff. (CMA-Gütezeichen)

b) Gemeinschaftsorgane

EuGH, Rs. 27/83, Rn. 17 ff. (REWE); EuGH, Rs. C-51/93, Rn. 10 ff. (Meyhui)

c) Private

EuGH, Rs. C-265/95, Rn. 24 ff (Französische Bauernproteste)

III. Verhältnis zum Sekundärrecht

1. Fall: Warensverkehrsfreiheit wird durch unmittelbar wirkende Handlungen der Gemeinschaftsorgane beeinträchtigt

2. Fall: Warenverkehrsfreiheit wird durch eine Maßnahme eines Mitgliedstaates beeinträchtigt, die zugleich gegen einen Sekundärrechtsakt verstößt

3. Fall: Warenverkehrsfreiheit wird durch eine Maßnahme eines Mitgliedstaates beeinträchtigt, die einen Sekundärrechtsakt umsetzt

4. Fall: Warenverkehrsfreiheit wird durch eine Maßnahme eines Mitgliedstaates beeinträchtigt, die eine Richtlinie umsetzt, die nur Mindestanforderungen aufstellt, jedoch den Mitgliedstaaten die Möglichkeit belässt, strengere Maßnahmen zu treffen

B) Zollunion (Abschaffung tarifärer Handelshemmnisse)

I. Verbot von Zöllen

II. Verbot von Abgaben gleicher Wirkung

1. Zollgleiche Abgaben bei Erhebung nur auf ausländische Waren

2. Zollgleiche Abgaben bei allgemeiner Erhebung und Verwendung zugunsten inländischer Waren

3. Zollgleiche Abgaben und Gebühren

III. Keine Rechtfertigungsmöglichkeit

IV. Ergänzung des Art. 25 EGV durch Art. 90, 91 EGV

1. Einzelheiten zu Art. 90 EGV

2. Einzelheiten zu Art. 91 EGV

V. Prüffragen bei tarifären Handelshemmnissen

Ausgangspunkt: Wird eine Abgabe in Zusammenhang mit dem Grenzübertritt einer Ware erhoben?

1. Wird Ware als Zoll bezeichnet?

Wenn ja: Verbot nach Art. 25 EGV; wenn nein:

2. Wird Abgabe wegen des Grenzübertritts oder aufgrund eines inländischen Abgabensystems erhoben?

(Abgrenzung zwischen Art. 25 und Art. 90 EGV)

3.   Bei Anwendbarkeit des Art. 25 EGV: Abgabe unzulässig, es sei denn es liegen vor:

a)    kostendeckende Gebühren für tatsächlich geleistete Dienste;

b)   kostendeckende Gebühren für gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Amtshandlungen.

4.   Bei Anwendbarkeit des Art. 90 EGV: Abgabe zulässig, es sei denn:

a)    Schlechterbehandlung als gleichartige inländische Waren: Art. 90 Abs. 1 EGV

b)    Schlechterbehandlung als inländische "Wettbewerbswaren": Art. 90 Abs. 2 EGV

C) Beseitigung mengenmäßiger Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung (Abschaffung nicht-tarifärer Handelshemmnisse)

I. Arten nicht-tarifärer Handelshemmnisse

1.  Mengenmäßige Ein-, Aus- und Durchfuhrbeschränkungen

EuGH, Rs. 2/73 (Geddo), Rn. 7

2. Maßnahmen gleicher Wirkung

a)  Einfuhrbeschränkungen

EuGH, Rs. 8/74 (Dassonville), Rn. 5; EuGH, Rs. C-267/91 (Keck), Rn. 11 ff.

aa) Offene Diskriminierungen

EuGH, Rs. 249/81 ("Buy Irish"), Rn. 23 ff.

bb)  Verdeckte Diskriminierungen und Beschränkungen

(1) Produktanforderungen

 EuGH, Rs. 120/78 ("Cassis de Dijon"), Rn. 8

(2) Verpackungsanforderungen

EuGH, Rs. C-463/01 (Verpackungsverordnung), Rn. 58 ff.

(3) Kennzeichnungs-/Etikettierungspflichten

EuGH, Rs. C-217/99 (Anmeldenummer), Rn. 17 ff.

(4) Verbot der Verwendung von Produktbezeichnungen

EuGH, Rs. 178/84 ("Deutsches Reinheitsgebot"); EuGH, Rs. C-12/00 (Schokolade)

(5) Werbeverbote

Jeweils zu Alkoholwerbeverboten: EuGH, Rs. 152/78EuGH Rs. C-405/98 Rn. 21

(6) Missachtung von Schutzpflichten 

EuGH, Rs. C-265/95 (Französische Bauernproteste)

b. Ausfuhrbeschränkungen

EuGH, Rs, 155/80 (Nachtbackverbot), Rn. 14 ff.

c) Durchfuhrbeschränkungen

EuGH, Rs. C-112/00 (Schmidberger), Rn. 56

II. Rechtfertigung nicht-tarifärer Handelshemmnisse

1. Rechtfertigung nach Art. 30 EGV

a) Insbesondere: Gründe der öffentlichen Sittlichkeit, Sicherheit oder Ordnung

aa) Begriffe

bb) Ausschluss wirtschaftlicher Gründe

b) Insbesondere: Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen

c) Insbesondere: Schutz des gewerblichen oder kommerziellen Eigentums

2. Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe

a) Anerkennung ungeschriebener Rechtfertigungsgründe

b) Anwendungsbereich der ungeschriebenen Rechtfertigungsgründe

3. Schranken-Schranken

a) Gedanke des territorialen Bezugs

b) Verhältnismäßigkeitsprinzip

aa) Allgemeines

bb) Insbesondere: Gedanke des Herkunftslandsprinzips

(1) Anerkennung statt Doppelkontrolle

(2) Information statt Einfuhrverbot/Vertriebsverbot

(3) Vermutung der Unschädlichkeit im Herkunftsland rechtmäßig vertriebener Produkte

cc) Insbesondere: Gedanke der "real existierenden" Gefährdungen

dd) Insbesondere: Gedanke des "mündigen" Verbrauchers

c) Beachtung der Gemeinschaftsgrundrechte und anderer EG-Ziele mit "Verfassungsrang"

d) Ausdrückliche Schranken des Art. 30 Satz 2 EGV

III. Prüffragen bei nicht-tarifären Einfuhrbeschränkungen

1. Wird die Einfuhr einer Ware von einem aus Art. 28 EGV verpflichtetem Organ ganz oder teilweise untersagt?

Wenn (+): Vorliegen einer "mengenmäßigen Beschränkung" und weiter bei weiter bei 3

Wenn(-): weiter bei 2

2. Wird die Einfuhr einer Ware von einem aus Art. 28 EGV verpflichteten Organ unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell behindert ("Dassonville-Formel"), ohne dass nur eine vertriebsbezogene unterschiedslos wirksame Maßnahme vorliegt ("Keck-Formel")?

Wenn (-): Maßnahme zulässig und Prüfung beendet

Wenn (+): Vorliegen einer ?Maßnahme gleicher Wirkung? und weiter bei 3

3. Lässt sich die beeinträchtigende Maßnahme rechtfertigen?

a) Verstößt die Maßnahme gegen anderweitiges (höherrangiges) Gemeinschaftsrecht, das seinerseits nicht gegen Art. 28 EGV verstößt?

Wenn (+): Maßnahme unzulässig und Prüfung beendet

Wenn (-): weiter bei b)

b) Dient die Maßnahme eines der in Art. 30 EGV genannten Ziele?

Wenn (+): weiter bei e)

Wenn (-): weiter bei c)

c) Dient die Maßnahme "zwingenden Erfordernissen des Gemeinwohls" ("Cassis-Rechtsprechung")?

Wenn (-): Maßnahme unzulässig und Prüfung beendet

Wenn (+): weiter bei d)

d) Liegt eine offene Diskriminierung vor, so dass zweifelhaft sein könnte, ob die "Cassis-Rechtsprechung" im vorliegenden Fall anwendbar ist?

Wenn (-): weiter bei e)

Wenn (+): Längere Ausführungen dazu, ob man bei e) weiter machen kann; dann - mit entsprechender Begründung - weiter bei e)

e) Ist Maßnahme zur Erreichung ihres Schutzziels verhältnismäßig und mit den Gemeinschaftsgrundrechten und mit Art. 30 S. 2 EGV vereinbar?

Wenn (-): Maßnahme unzulässig und Prüfung beendet

Wenn (+): Maßnahme zulässig und Prüfung beendet

§ 3 Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 ff. EGV)

A) Begriff der Dienstleistung (Art. 50 EGV)

I. Keine Tätigkeiten in direkten Zusammenhang mit Warenaustausch (Art. 50 Abs. 1 EGV)

EuGH, Rs. C-275/92, Rn. 21 ff. (Schindler)

II. Einschränkungen in Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen (Art. 50 Abs. 1, Art. 51 Abs. 2 EGV)

III. Ausschluss von Verkehrsdienstleistungen (Art. 51 Abs. 1 i. V. m. Art. 80 EGV)

EuGH, Rs. 13/83 Rn. 62 ff.

IV. "Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden"

Rundfunk: EuGH, Rs. 352/85, Rn. 16 (Bond van Adverteerders); staatliche Leistungen (Schulwesen): EuGH, Rs. 263/86, Rn. 17 (Humbel und Edel); Prostitution: EuGH, Rs. C- 268/99 Rn. 43 ff. und BVerwG, NVwZ 2002, 339 f.

V. Keine Ausübung "öffentlicher Gewalt" (Art. 55 i. V. mit Art. 45 EGV)

EuGH, Rs. 2/74, Rn. 44 ff. (Reyners); EuGH, Rs. 3/88, Rn. 11 ff. (EDV-Systeme); EuGH, Rs. C-283/99,  Rn. 20 ff. (Italienische Sicherheitsdienste)

B) Gewährleistungsgehalt (Schutzbereich)

I. Dienstleistungsfreiheit aus der Sicht des Leistungserbringers

1. Kein Schutz der Niederlassung in fremden Mitgliedstaat

EuGH, Rs. C-55/94, Rn. 22 (Gebhard); EuGH, Rs. C-215/01, Rn. 29 ff. (Schnitzer)

2. Recht, die Grenze zum Empfänger zu überschreiten (Art. 50 Abs. 3 EGV - sog. "aktive Dienstleistungsfreiheit")

EuGH, Rs. 33//74 (van Binsbergen)

3. "Korrespondenzdienstleistungsfreiheit"

EuGH, Rs. C-384/93, Rn. 18 ff. (Alpine Investements)

4. "Mitreisedienstleistungsfreiheit"

EuGH, Rs. C-154/89, Rn. 6 ff. (Fremdenführer)

5. Recht, in anderen Mitgliedstaat ansässige Bürger zum Empfang von Dienstleistungen "einzuladen"

EuGH, Rs. 286/82, Rn. 10 (Luisi und Carbone)

II. Dienstleistungsfreiheit aus der Sicht des Leistungsempfängers (sog. "passive Dienstleistungsfreiheit")

Zur Erstreckung der Schutzwirkung des Art. 49 EGV auf den Leistungsempfänger: EuGH, Rs. 286/82, Rn. 16 (Luisi und Carbone) 

1. Insbesondere: Recht auf Empfang ausländischer Rundfunksendungen?

Siehe hierzu: EuGH, Rs. C 17/00, Rn. 28 ff. (Watermael-Boitsfort); Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2001 (KOM [2001] 351 endgültig) über die Anwendung der allgemeinen Grundsätze des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der Nutzung von Parabolantennen und die hierzu ergangene Pressemitteilung ("Kommission verkündet Recht auf Parabolantenne"); siehe auch die Bearbeitung des Falles "Satellitenempfangsanlage" bei den "Saarheimer Fällen zum Staats- und Verwaltungsrecht"

2. Insbesondere: Allgemeine Freizügigkeit als Folge der "passiven Dienstleistungsfreiheit"?

Zur Begrenzung der "passiven Dienstleistungsfreiheit" auf die "vorrübergehende" Aufenthaltnahme zur Empfangnahme von Dienstleistungen: EuGH, Rs. 196/87, Rn. 15 ff. (Steymann); zum Verhältnis zwischen "passiver Dienstleistungsfreiheit" und Art. 12 EGV: EuGH, Rs. 186/87, Rn. 10 ff. (Cowan); EuGH, Rs. 45/93, Rn. 5 ff. (Spanische Museen); EuGH, Rs. 388/01, Rn. 12 ff. (Italienische Museen).

III. Dienstleistungsfreiheit zu Gunsten Dritter?

1. Schutzwirkung zu Gunsten der Arbeitnehmer?

EuGH, Rs. 113/89, Rn. 11 f. (Rush Portuguesa); EuGH, Rs. C-43/93 Rn. 18 ff. (Vander Elst); EuGH, Rs C-49/98, Rn. 21 ff. (Finalarte); EuGH, Rs. C-164/99, (Portugaia Construções)

2. Schutzwirkung zu Gunsten von Familienangehörigen?

EuGH, Rs. C-60/00, Rn. 28 ff. (Carpenter) - hierzu Mager, JZ 2003, 204 ff.

IV. Verpflichtete

1. Insbesondere: Der "eigene" Mitgliedstaat

EuGH, Rs. C-384/93, Rn. 30. (Alpine Investements)

2. Insbesondere: Private

EuGH, Rs. 36/74 Rn. 16 ff. (Walrave)

C) Beeinträchtigungen

Allgemein: EuGH, Rs. 33//74, Rn. 10/12 (van Binsbergen); zur Unterscheidung zwischen personen- und produktbezogenen Beschränkungen: Tiedje/Troberg, in: v.d. Groeben/Schwarze, EU/EGV - Band 1, 6. Aufl. 2003, Art. 49 Rn. 23 ff.

I. Personenbezogene Hindernisse

1. An die Staatsangehörigkeit anknüpfende Ausübungsverbote und Beschränkungen

2. Qualifikationsanforderungen/Befähigungsnachweise

EuGH, Rs. C-76//90, Rn. 12 ff. (Säger)

3. Residenzpflichten

EuGH, Rs. 33//74, Rn. 10/12 ff. (van Binsbergen)

4. Registrierungspflichten

EuGH, Rs. C-58/98, Rn. 32 ff. (Corsten)

II. Produktbezogene Hindernisse

1. Offene und verdeckte Diskriminierungen ausländischer Diensleistungsprodukte

2. Produktverbote

3. Produktanforderungen

EuGH, Rs. C-157/99, Rn. 89 ff. (Smits/Peerbooms)

4. Werbeverbote und Werbebehinderungen

5. Entsprechende Anwendbarkeit der Keck-Formel?

D) Rechtfertigung von Beeinträchtigungen

I. Geschriebene Rechtfertigungsgründe (Art. 55 i. V. mit Art. 46 EGV)

EuGH, Rs. C-36/03, Rn. 24 ff. (Omega)

II. Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe

EuGH, Rs. C-288/89, Rn. 14 (Collective Anteenvoorziening); EuGH, Rs. C-55/94, Rn. 22 (Gebhard)

III. Schranken-Schranken

E) Sekundärrechtliche Regelungen

Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

§ 4 Freizügigkeitsrechte

A) Freizügigkeit der Unionsbürger

I. Sekundärrechtliche Grundlagen

1. Richtlinie Nr. 2004/38/EG vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei aufzuhalten

2. Verordnung Nr. 1612/68/EWG über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft

3. Verordnung Nr. 2004/883/EG vom 29. April 2004 über die Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit

4. Richtlinie Nr.  2005/36/EG vom 9. September 2005 über die Anerkennung von Diplomen

II. Primärrechtliche Grundlagen

1. Recht auf Beschäftigungsausübung und Niederlassung (Art. 39 Abs. 3 lit. c, Art. 43 Abs. 2 EGV)

a) Insbesondere: Auch "Ausreisefreiheit"

EuGH, Rs. C-190/98, Rn. 22 ff. (Graf)

b) Insbesondere: Berechtigung auch des Arbeitgebers aus Art. 39 EGV

EuGH, Rs. C-350/96, Rn. 18 ff. (Clean Car)

c) Insbesondere: Keine rein "pädagogische" Beschäftigung

EuGH, Rs C-456/02, Rn. 14 ff. (Trojani) 

d) Insbesondere: Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung (Art. 39 Abs. 4 EGV) und Ausübung öffentlicher Gewalt( Art. 45 EGV)

EuGH, Rs. C-473/93 vom 2. Juli 1998, Rn. 25 (Kommission/Luxemburg)

e) Insbesondere: Schutz auch von "Grenzgängern"

EuGH, Rs. C-152/03, Rn. 18 ff. (Ritter-Coulais)

f) Insbesondere: Bindung an innerstaatliches Recht nach erfolgter Integration in Wirtschaft des Aufnahmestaates

EuGH, Rs, C-330/03, Rn. 27 ff. Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos/Administración del Estado)

2. Recht, von steuerlichen und sozialrechtlichen Nachteile verschont zu bleiben

Steuern: EuGH, Rs. C-152/03, Rn. 33 ff. Ritter-Coulais); Sozialversicherung: EuGH, Rs. C-18/95, Rn. 38 ff. (Terhoeve) 

3. Recht auf Bewerbung (Art. 39 Abs. 3 lit. a und b EGV) und Gründung von Unternehmen (Art. 43 Abs. 2 EGV)

Kein Recht auf "Sozialleistungen" in der Bewerbungsphase (siehe aber auch unten bei 7): EuGH, Rs. 278/94, Rn. 44 (Kommission/Belgien); Dauer des Bleiberechts: EuGH, Rs. 292/89, Rn. 8 ff. (Antonissen)

4. Recht auf Verbleib nach Beendigung der Beschäftigung (Art. 39 Abs. 3 lit. d EGV)

5. Recht auf "Familiennachzug"

EuGH, Rs. C-379/90, Rn. 19 ff. (Singh)

6. Recht auf Berücksichtigung der Freizügigkeitsrechte durch die Ausländerbehörden

EuGH, Rs. C-344/95, Rn. 22 ff. (Kommission/Belgien); EuGH, Rs. C-482/01, Rn. 62 ff.  (Orfanopoulos)

7. Ergänzung von Art. 39 und Art. 43 EGV durch (Art. 18 i. V. mit) Art. 12 EGV

a) Bedeutung des Art. 12 EGV für sekundärrechtlich gewährte Aufenthaltsrechte

EuGH, Rs. C-184/99, Rn 29 ff. (Grzelczyk)

 b) Bedeutung des Art. 12 EGV für mitgliedstaatlich garantierte Aufenthaltsrechte

EuGH, Rs C-456/02, Rn. 37 ff. (Trojani) 

 c) Bedeutung des Art. 12 EGV für aus Art. 39 oder Art. 43 EGV hergeleitete Aufenthaltsrechte

EuGH, Rs. C-138/02, Rn. 53 ff. (Collins)

III. Rechtfertigung von Beschränkungen

1. Geschriebene Rechtfertigungsgründe (Art. 39 Abs. 3, Art. 46 EGV)

 

2. Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe

EuGH, Rs. C-55/94, Rn. 22 (Gebhard)

3. Besonderheiten bei Beschränkungen der Rechte aus (Art. 18 i. V. mit) Art. 12 EGV?

 

B) Freizügigkeit juristischer Personen (Art. 48 EGV)

I. Begriff der Gesellschaft (Art. 48 Abs. 2 EGV)

 

II. Ausübung der Niederlassungsfreiheit durch eine Gesellschaft

Gute Darstellung der Problematik bei Hailbronner/Jochum, Europarecht II, 2006, Rn. 544 ff.

1. Befähigung der Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit durch das Recht des Mitgliedstaates, nach dem sie gegründet worden sind

Hierzu: EuGH, Rs. 81/87, Rn. 11 ff. (Daily Mail)

2. Gemeinschaftsrechtliche Pflicht zur Anerkennung einer "Niederlassungsfähigkeit", die das Gründungsrecht "seinen" Gesellschaften mitgibt

Hierzu: EuGH, Rs. C-212/97, Rn. 16 ff. (Centros); EuGH, Rs. C-208/00, Rn. 57 ff. (Überseering); EuGH, Rs. C-411/03 (SEVIC)

C) Bindung Privater an die Freizügigkeitsrechte?

Verbot offener Diskriminierungen (durch Verband): EuGH, Rs. 36/74, Rn. 14 ff. (Walrave); Verbot verdeckter Diskrimierungen (auch durch einzelnen Arbeitgeber): EuGH, Rs. C-281/98, Rn. 30 ff. (Angonese); Verbot von Beschränkungen (durch Verband): EuGH, Rs. C-415/93, Rn. 84 Bosmann.

§ 5 Freiheit des Kapitals- und Zahlungsverkehrs (Art. 56 ff. EGV)

A) Gewährleistungsgehalt

I. Gewährleistungsgehalt des freien Kapitalverkehrs (Art. 56 Abs. 1 EGV)

1. Richtlinie 88/361/EWG als Auslegungshilfe 

2. Abgrenzung zu anderen Grundfreiheiten

II. Gewährleistungsgehalt des freien Zahlungsverkehrs (Art. 56 Abs. 2 EGV

Hierzu: EuGH, Rc. C- 417/97 Rn. 17 (Fenocchio); zur Rechtslage vor Einführung des Art. 56 Abs. 2 EGV: EuGH, Rs. 286/82, Rn. 16 (Luisi und Carbone)

B) Beispiele für Beschränkungen und ihre Rechtfertigung

I. Beschränkung des grenzüberschreitenden Transports von Bargeld

Hierzu: EuGH, Rs. C-163/94 Rn. 17 ff. (Sanz de Lera)

II. Beschränkungen grenzüberschreitender Überweisungen

Hierzu: Richtlinie 97/5/EG über grenzüberschreitende Überweisungen; Verordnung 2001/2560/EG über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro

III. Beschränkungen des Erwerbs von Zweitwohnungen

Hierzu: EuGH, Rs. C-302/97, Rn. 40 ff. (Konle)

IV. "Goldene Aktien"

Hierzu: EuGH, Rs. C-367/98 (Goldene Aktien III); EuGH, Rs. C-483/99 (Goldene Aktien II); EuGH, Rs. C-503/99 (Goldene Aktien I); EuGH, Rs. C-463/00 (Goldene Aktien IV); EuGH, Rs. C-98/01 (Goldene Aktien V)

V. Steuerrechtliche Benachteiligungen

Hierzu: EuGH, Rs. C-35/98 (Verkooijen)

§ 6 Grundfreiheiten und Vergaberecht

A) Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe für den Binnenmarkt

Hierzu: KOM (85) 310 endg., Rn. 81 ff. (Weißbuch der Kommission an den Europäischen Rat - Vollendung des Binnenmarktes)

B) Die Vergaberichtlinien

I. Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge. Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge

II. Richtlinie 1989/665/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge

Zum Verhältnis zum Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226 EGV siehe EuGH, Rs. C-20/01, Rn. 31 ff. (Bockhorn und Braunschweig); EuGH, Rs. C-1263/03, Rn. 25 f. (Heizkraftwerk München Nord)

III. Richtlinie 2004/17/EG zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und Richtlinie 92/13/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch im Bereich der Wasser-, Energie und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor

IV. Exkurs: Art. 88 ff. Verordnung 1605/2002/EG/Euratom über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Hierzu Prieß, Handbuch des europäischen Vergaberechts, 3. Aufl. 2005, S. 489 ff.; U. Stelkens, EuZW 2005, 299 ff. (dort auch allgemein zu den Verwaltungsverträgen der EG).

C) Bedeutung der Grundfreiheiten für das Vergaberecht

I. Anforderungen der Grundfreiheiten an die Ausgestaltung des Vergaberechts

EuGH, Rs. 76/81, Rn. 6 ff. (Transporoute)

II. Anforderungen der Grundfreiheiten in konkreten Vergabeverfahren

EuGH, Rs. C-324/98, Rn. 61 ff. (Telaustria); EuGH, Rs. C-231/03 Rn. 16 ff. (Coname); EuGH, Rs. C-458/03, Rn. 48 ff. (Parking Brixen)

 

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Stand: 28.03.2012