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Materialien
zur Vorlesung: Europarecht II: Grundfreiheiten
gehalten im
Sommersemester 2006 an der FU Berlin
§
1 Einführung: Aufbauhilfe zur Prüfung der Grundfreiheiten
1. Ist
dasjenige, das derjenige tun will, der sich in seinen Grundfreiheiten
verletzt sieht, vom Gewährleistungsgehalt einer Grundfreiheit gedeckt
(sog. Schutzbereichsprüfung)?
2.
Wird der Gewährleistungsgehalt der Grundfreiheit durch
die angegriffene Maßnahme eines Verpflichteten beeinträchtigt?
3. Lässt
sich die Beeinträchtigung rechtfertigen (sog.
Rechtfertigungsprüfung)?
a)
Dient die Beeinträchtigung einem Ziel, das das (un-)geschriebene
Primärrecht als Rechtfertigungsgrund für
Grundfreiheitsbeeinträchtigungen anerkennt?
b)
Ist die Beeinträchtigung vereinbar mit sonstigen
gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben?
c)
Ist die Beeinträchtigung im Hinblick auf die Bedeutung der
Grundfreiheiten verhältnismäßig?
§
2 Freier Warenverkehr (Art. 23 ff. EGV)
A) Allgemeines
I. Begriff der Ware
Tiere:
EuGH, Rs. C-1/96 (Word-Farming); Kunstschätze
als Ware:
EuGH, Rs. 7/68; Abfall:
EuGH, Rs. C-2/90 (Abfalltourismus); Elektizität:
EuGH, Rs. C-393/92, Rn. 26
II. Gewährleistungsgehalt
(Schutzbereich)
1. Geschütztes Handeln: Ein-, Aus-
und Durchfuhr von Waren i.S. des Art. 23 Abs. 2, Art. 24 EGV
zwischen den Mitgliedstaaten
a) Begrenzung auf den
Binnenmarkt
b) Bereichsausnahmen
c) Keine Begrenzung auf
gewerblichen In- und Export
EuGH, Rs. 362/88 (GB-INNO-BM)
d) Berechtigung von
Drittstaatlern
e) Insbesondere: Durchfuhr
EuGH, Rs. 266/81, Rn. 16 ff. (SIOT);
EuGH, Rs. C-320/03, Rn. 64 ff. (Innautobahn);
EuGH, Rs. C-112/00, Rn. 51 ff. (Schmidberger)
2. Verpflichtete
a) Primärer Adressat:
Mitgliedstaaten
aa) Insbesondere: Der
"eigene" Mitgliedstaat
bb) Insbesondere: Staatlich
beherrschte Organisationen in privater Rechtsform
EuGH, Rs. C-325/00, Rn. 17 ff. (CMA-Gütezeichen)
b) Gemeinschaftsorgane
EuGH, Rs. 27/83, Rn. 17 ff. (REWE);
EuGH, Rs. C-51/93, Rn. 10 ff. (Meyhui)
c) Private
EuGH, Rs. C-265/95, Rn. 24 ff (Französische
Bauernproteste)
III. Verhältnis zum
Sekundärrecht
1. Fall: Warensverkehrsfreiheit wird
durch unmittelbar wirkende Handlungen der Gemeinschaftsorgane
beeinträchtigt
2. Fall: Warenverkehrsfreiheit wird
durch eine Maßnahme eines Mitgliedstaates beeinträchtigt, die
zugleich gegen einen Sekundärrechtsakt verstößt
3. Fall: Warenverkehrsfreiheit wird
durch eine Maßnahme eines Mitgliedstaates beeinträchtigt, die
einen Sekundärrechtsakt umsetzt
4. Fall: Warenverkehrsfreiheit wird
durch eine Maßnahme eines Mitgliedstaates beeinträchtigt, die
eine Richtlinie umsetzt, die nur Mindestanforderungen aufstellt,
jedoch den Mitgliedstaaten die Möglichkeit belässt, strengere
Maßnahmen zu treffen
B) Zollunion (Abschaffung tarifärer
Handelshemmnisse)
I. Verbot von Zöllen
II. Verbot von Abgaben gleicher
Wirkung
1. Zollgleiche Abgaben bei Erhebung
nur auf ausländische Waren
2. Zollgleiche Abgaben bei
allgemeiner Erhebung und Verwendung zugunsten inländischer Waren
3. Zollgleiche Abgaben und Gebühren
III. Keine
Rechtfertigungsmöglichkeit
IV. Ergänzung des Art. 25 EGV
durch Art. 90, 91 EGV
1. Einzelheiten zu Art. 90 EGV
2. Einzelheiten zu Art. 91 EGV
V. Prüffragen bei tarifären
Handelshemmnissen
Ausgangspunkt:
Wird eine Abgabe in Zusammenhang mit dem Grenzübertritt einer Ware
erhoben?
1. Wird Ware als Zoll bezeichnet?
Wenn ja: Verbot nach Art. 25 EGV; wenn nein:
2. Wird Abgabe wegen
des Grenzübertritts oder aufgrund eines inländischen
Abgabensystems erhoben?
(Abgrenzung zwischen Art. 25 und Art. 90 EGV)
3.
Bei Anwendbarkeit des
Art. 25 EGV: Abgabe unzulässig, es sei denn es
liegen vor:
a)
kostendeckende Gebühren für tatsächlich geleistete Dienste;
b)
kostendeckende Gebühren für gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene
Amtshandlungen.
4.
Bei Anwendbarkeit
des Art. 90 EGV: Abgabe zulässig, es sei denn:
a)
Schlechterbehandlung als gleichartige inländische Waren: Art.
90 Abs. 1 EGV
b)
Schlechterbehandlung als inländische "Wettbewerbswaren": Art.
90 Abs. 2 EGV
C) Beseitigung
mengenmäßiger Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung (Abschaffung
nicht-tarifärer Handelshemmnisse)
I. Arten nicht-tarifärer
Handelshemmnisse
1. Mengenmäßige Ein-,
Aus- und Durchfuhrbeschränkungen
EuGH, Rs. 2/73 (Geddo), Rn. 7
2. Maßnahmen gleicher
Wirkung
a)
Einfuhrbeschränkungen
EuGH, Rs. 8/74 (Dassonville), Rn. 5;
EuGH, Rs. C-267/91 (Keck), Rn. 11 ff.
aa) Offene
Diskriminierungen
EuGH, Rs. 249/81 ("Buy Irish"), Rn. 23 ff.
bb)
Verdeckte Diskriminierungen und Beschränkungen
(1)
Produktanforderungen
EuGH,
Rs. 120/78 ("Cassis de Dijon"), Rn. 8
(2) Verpackungsanforderungen
EuGH, Rs. C-463/01 (Verpackungsverordnung),
Rn. 58 ff.
(3)
Kennzeichnungs-/Etikettierungspflichten
EuGH, Rs. C-217/99 (Anmeldenummer), Rn. 17
ff.
(4)
Verbot der Verwendung von Produktbezeichnungen
EuGH, Rs. 178/84 ("Deutsches
Reinheitsgebot");
EuGH, Rs. C-12/00 (Schokolade)
(5) Werbeverbote
Jeweils zu Alkoholwerbeverboten:
EuGH, Rs. 152/78; EuGH
Rs. C-405/98 Rn. 21
(6)
Missachtung von Schutzpflichten
EuGH, Rs. C-265/95 (Französische
Bauernproteste)
b.
Ausfuhrbeschränkungen
EuGH, Rs, 155/80 (Nachtbackverbot), Rn. 14 ff.
c)
Durchfuhrbeschränkungen
EuGH, Rs. C-112/00 (Schmidberger), Rn. 56
II. Rechtfertigung
nicht-tarifärer Handelshemmnisse
1. Rechtfertigung
nach Art. 30 EGV
a) Insbesondere:
Gründe der öffentlichen Sittlichkeit, Sicherheit oder
Ordnung
aa) Begriffe
bb) Ausschluss
wirtschaftlicher Gründe
b) Insbesondere:
Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen,
Tieren oder Pflanzen
c) Insbesondere:
Schutz des gewerblichen oder kommerziellen Eigentums
2. Ungeschriebene
Rechtfertigungsgründe
a) Anerkennung
ungeschriebener Rechtfertigungsgründe
b)
Anwendungsbereich der ungeschriebenen
Rechtfertigungsgründe
3.
Schranken-Schranken
a) Gedanke des
territorialen Bezugs
b)
Verhältnismäßigkeitsprinzip
aa)
Allgemeines
bb)
Insbesondere: Gedanke des Herkunftslandsprinzips
(1)
Anerkennung statt Doppelkontrolle
(2)
Information statt Einfuhrverbot/Vertriebsverbot
(3)
Vermutung der Unschädlichkeit im Herkunftsland
rechtmäßig vertriebener Produkte
cc)
Insbesondere: Gedanke der "real existierenden"
Gefährdungen
dd)
Insbesondere: Gedanke des "mündigen" Verbrauchers
c) Beachtung der Gemeinschaftsgrundrechte und anderer
EG-Ziele mit "Verfassungsrang"
d) Ausdrückliche Schranken des Art. 30 Satz 2 EGV
III. Prüffragen bei nicht-tarifären Einfuhrbeschränkungen
1. Wird
die Einfuhr einer Ware von einem aus Art. 28 EGV
verpflichtetem Organ ganz oder teilweise untersagt?
Wenn (+):
Vorliegen einer "mengenmäßigen Beschränkung" und weiter
bei weiter bei 3
Wenn(-):
weiter bei 2
2. Wird
die Einfuhr einer Ware von einem aus Art. 28 EGV
verpflichteten Organ unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich
oder potentiell behindert ("Dassonville-Formel"), ohne dass
nur eine vertriebsbezogene unterschiedslos wirksame Maßnahme
vorliegt ("Keck-Formel")?
Wenn (-):
Maßnahme zulässig und Prüfung beendet
Wenn (+):
Vorliegen einer ?Maßnahme gleicher Wirkung? und weiter
bei 3
3.
Lässt sich die beeinträchtigende Maßnahme rechtfertigen?
a) Verstößt
die Maßnahme gegen anderweitiges (höherrangiges)
Gemeinschaftsrecht, das seinerseits nicht gegen Art. 28
EGV verstößt?
Wenn
(+): Maßnahme unzulässig und Prüfung beendet
Wenn
(-): weiter bei b)
b)
Dient die Maßnahme eines der in Art. 30 EGV genannten
Ziele?
Wenn
(+): weiter bei e)
Wenn
(-): weiter bei c)
c)
Dient die Maßnahme "zwingenden Erfordernissen des
Gemeinwohls" ("Cassis-Rechtsprechung")?
Wenn
(-): Maßnahme unzulässig und Prüfung beendet
Wenn
(+): weiter bei d)
d)
Liegt eine offene Diskriminierung vor, so dass
zweifelhaft sein könnte, ob die "Cassis-Rechtsprechung"
im vorliegenden Fall anwendbar ist?
Wenn
(-): weiter bei e)
Wenn
(+): Längere Ausführungen dazu, ob man bei e) weiter
machen kann; dann - mit entsprechender Begründung -
weiter bei e)
e)
Ist Maßnahme zur Erreichung ihres Schutzziels
verhältnismäßig und mit den Gemeinschaftsgrundrechten
und mit Art. 30 S. 2 EGV vereinbar?
Wenn
(-): Maßnahme unzulässig und Prüfung beendet
Wenn
(+): Maßnahme zulässig und Prüfung beendet
§
3 Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 ff. EGV)
A) Begriff der Dienstleistung
(Art. 50 EGV)
I. Keine Tätigkeiten in
direkten Zusammenhang mit Warenaustausch (Art. 50 Abs. 1 EGV)
EuGH, Rs. C-275/92, Rn. 21 ff. (Schindler)
II. Einschränkungen in
Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen (Art. 50 Abs. 1, Art. 51
Abs. 2 EGV)
III. Ausschluss von
Verkehrsdienstleistungen (Art. 51 Abs. 1 i. V. m. Art. 80 EGV)
EuGH, Rs. 13/83 Rn. 62 ff.
IV. "Leistungen, die in
der Regel gegen Entgelt erbracht werden"
Rundfunk:
EuGH, Rs. 352/85, Rn. 16 (Bond van Adverteerders);
staatliche Leistungen (Schulwesen):
EuGH, Rs. 263/86, Rn. 17 (Humbel und Edel);
Prostitution:
EuGH, Rs. C- 268/99 Rn. 43 ff. und BVerwG, NVwZ 2002,
339 f.
V. Keine
Ausübung "öffentlicher Gewalt" (Art. 55 i. V. mit Art. 45 EGV)
EuGH, Rs. 2/74, Rn. 44 ff. (Reyners);
EuGH, Rs. 3/88, Rn. 11 ff. (EDV-Systeme);
EuGH, Rs. C-283/99, Rn. 20 ff. (Italienische
Sicherheitsdienste)
B) Gewährleistungsgehalt
(Schutzbereich)
I.
Dienstleistungsfreiheit aus der Sicht des Leistungserbringers
1. Kein
Schutz der Niederlassung in fremden Mitgliedstaat
EuGH, Rs. C-55/94, Rn. 22 (Gebhard);
EuGH, Rs. C-215/01, Rn. 29 ff. (Schnitzer)
2. Recht,
die Grenze zum Empfänger zu überschreiten (Art. 50 Abs. 3
EGV - sog. "aktive Dienstleistungsfreiheit")
EuGH, Rs. 33//74 (van Binsbergen)
3.
"Korrespondenzdienstleistungsfreiheit"
EuGH, Rs. C-384/93, Rn. 18 ff. (Alpine Investements)
4.
"Mitreisedienstleistungsfreiheit"
EuGH, Rs. C-154/89, Rn. 6 ff. (Fremdenführer)
5. Recht,
in anderen Mitgliedstaat ansässige Bürger zum Empfang von
Dienstleistungen "einzuladen"
EuGH, Rs. 286/82, Rn. 10 (Luisi und Carbone)
II.
Dienstleistungsfreiheit aus der Sicht des Leistungsempfängers
(sog. "passive Dienstleistungsfreiheit")
Zur Erstreckung der
Schutzwirkung des Art. 49 EGV auf den Leistungsempfänger:
EuGH, Rs. 286/82, Rn. 16 (Luisi und Carbone)
1. Insbesondere: Recht
auf Empfang ausländischer Rundfunksendungen?
Siehe hierzu:
EuGH, Rs. C 17/00, Rn. 28
ff. (Watermael-Boitsfort);
Mitteilung der Kommission
vom 2. Juli 2001 (KOM [2001] 351 endgültig) über die
Anwendung der allgemeinen Grundsätze des freien Waren-
und Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der Nutzung
von Parabolantennen und
die hierzu ergangene
Pressemitteilung
("Kommission verkündet Recht
auf Parabolantenne"); siehe auch die Bearbeitung des
Falles
"Satellitenempfangsanlage"
bei den
"Saarheimer Fällen zum
Staats- und Verwaltungsrecht"
2. Insbesondere:
Allgemeine Freizügigkeit als Folge der "passiven
Dienstleistungsfreiheit"?
Zur Begrenzung der "passiven
Dienstleistungsfreiheit" auf die "vorrübergehende"
Aufenthaltnahme zur Empfangnahme von Dienstleistungen:
EuGH, Rs. 196/87, Rn. 15 ff. (Steymann); zum
Verhältnis zwischen "passiver Dienstleistungsfreiheit"
und Art. 12 EGV:
EuGH, Rs. 186/87, Rn. 10 ff. (Cowan);
EuGH, Rs. 45/93, Rn. 5 ff. (Spanische Museen);
EuGH, Rs. 388/01, Rn. 12 ff. (Italienische Museen).
III.
Dienstleistungsfreiheit zu Gunsten Dritter?
1. Schutzwirkung zu
Gunsten der Arbeitnehmer?
EuGH, Rs. 113/89, Rn. 11 f. (Rush Portuguesa);
EuGH, Rs. C-43/93 Rn. 18 ff. (Vander Elst);
EuGH, Rs C-49/98, Rn. 21 ff. (Finalarte);
EuGH, Rs. C-164/99, (Portugaia
Construções)
2. Schutzwirkung zu
Gunsten von Familienangehörigen?
EuGH, Rs. C-60/00, Rn. 28 ff. (Carpenter) - hierzu
Mager, JZ 2003, 204 ff.
IV.
Verpflichtete
1. Insbesondere: Der
"eigene" Mitgliedstaat
EuGH, Rs. C-384/93, Rn. 30. (Alpine Investements)
2. Insbesondere: Private
EuGH, Rs. 36/74 Rn. 16 ff. (Walrave)
C) Beeinträchtigungen
Allgemein:
EuGH, Rs. 33//74, Rn. 10/12 (van Binsbergen); zur
Unterscheidung zwischen personen- und produktbezogenen
Beschränkungen: Tiedje/Troberg, in: v.d.
Groeben/Schwarze, EU/EGV - Band 1, 6. Aufl. 2003, Art. 49 Rn. 23
ff.
I. Personenbezogene
Hindernisse
1. An die
Staatsangehörigkeit anknüpfende Ausübungsverbote und
Beschränkungen
2.
Qualifikationsanforderungen/Befähigungsnachweise
EuGH, Rs. C-76//90, Rn. 12 ff. (Säger)
3. Residenzpflichten
EuGH, Rs. 33//74, Rn. 10/12 ff. (van Binsbergen)
4.
Registrierungspflichten
EuGH, Rs. C-58/98, Rn. 32 ff. (Corsten)
II. Produktbezogene Hindernisse
1. Offene und verdeckte
Diskriminierungen ausländischer Diensleistungsprodukte
2. Produktverbote
3. Produktanforderungen
EuGH, Rs. C-157/99, Rn. 89 ff. (Smits/Peerbooms)
4. Werbeverbote und
Werbebehinderungen
5. Entsprechende Anwendbarkeit
der Keck-Formel?
D) Rechtfertigung von Beeinträchtigungen
I. Geschriebene
Rechtfertigungsgründe (Art. 55 i. V. mit Art. 46 EGV)
EuGH, Rs. C-36/03, Rn. 24 ff. (Omega)
II. Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe
EuGH, Rs. C-288/89, Rn. 14 (Collective Anteenvoorziening);
EuGH, Rs. C-55/94, Rn. 22 (Gebhard)
III. Schranken-Schranken
E) Sekundärrechtliche
Regelungen
Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 7. September 2005 über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen
§
4 Freizügigkeitsrechte
A) Freizügigkeit der
Unionsbürger
I. Sekundärrechtliche
Grundlagen
1. Richtlinie Nr. 2004/38/EG vom 29. April 2004 über das
Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen,
sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei
aufzuhalten
2.
Verordnung Nr.
1612/68/EWG über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
innerhalb der Gemeinschaft
3.
Verordnung Nr. 2004/883/EG vom 29. April 2004 über die
Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit
4.
Richtlinie Nr. 2005/36/EG
vom 9. September 2005 über
die Anerkennung von Diplomen
II. Primärrechtliche
Grundlagen
1. Recht auf
Beschäftigungsausübung und Niederlassung (Art. 39 Abs. 3
lit. c, Art. 43 Abs. 2 EGV)
a) Insbesondere: Auch
"Ausreisefreiheit"
EuGH, Rs. C-190/98, Rn. 22 ff. (Graf)
b) Insbesondere:
Berechtigung auch des Arbeitgebers aus Art. 39 EGV
EuGH, Rs. C-350/96, Rn. 18 ff. (Clean Car)
c) Insbesondere: Keine rein
"pädagogische" Beschäftigung
EuGH, Rs C-456/02, Rn. 14 ff. (Trojani)
d) Insbesondere:
Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung (Art. 39
Abs. 4 EGV) und Ausübung öffentlicher Gewalt( Art. 45
EGV)
EuGH, Rs. C-473/93 vom 2. Juli 1998, Rn. 25
(Kommission/Luxemburg)
e) Insbesondere: Schutz
auch von "Grenzgängern"
EuGH, Rs. C-152/03, Rn. 18 ff. (Ritter-Coulais)
f)
Insbesondere: Bindung an innerstaatliches Recht nach
erfolgter Integration in Wirtschaft des Aufnahmestaates
EuGH, Rs, C-330/03, Rn. 27 ff. Colegio de Ingenieros
de Caminos, Canales y Puertos/Administración del
Estado)
2. Recht, von
steuerlichen und sozialrechtlichen Nachteile verschont zu
bleiben
Steuern:
EuGH, Rs. C-152/03, Rn. 33 ff. Ritter-Coulais);
Sozialversicherung:
EuGH, Rs. C-18/95, Rn. 38 ff. (Terhoeve)
3. Recht auf Bewerbung
(Art. 39 Abs. 3 lit. a und b EGV) und Gründung von
Unternehmen (Art. 43 Abs. 2 EGV)
Kein Recht auf
"Sozialleistungen" in der Bewerbungsphase (siehe aber
auch unten bei 7):
EuGH, Rs. 278/94, Rn. 44 (Kommission/Belgien); Dauer
des Bleiberechts:
EuGH, Rs. 292/89, Rn. 8 ff. (Antonissen)
4. Recht auf Verbleib
nach Beendigung der Beschäftigung (Art. 39 Abs. 3 lit. d EGV)
5. Recht auf
"Familiennachzug"
EuGH, Rs. C-379/90, Rn. 19 ff. (Singh)
6. Recht auf
Berücksichtigung der Freizügigkeitsrechte durch die
Ausländerbehörden
EuGH, Rs. C-344/95, Rn. 22 ff. (Kommission/Belgien);
EuGH, Rs. C-482/01, Rn. 62 ff. (Orfanopoulos)
7. Ergänzung von Art. 39
und Art. 43 EGV durch (Art. 18 i. V. mit) Art. 12 EGV
a) Bedeutung des Art. 12 EGV
für sekundärrechtlich gewährte Aufenthaltsrechte
EuGH, Rs. C-184/99, Rn 29 ff. (Grzelczyk)
b) Bedeutung des Art. 12
EGV für mitgliedstaatlich garantierte Aufenthaltsrechte
EuGH, Rs C-456/02, Rn. 37 ff. (Trojani)
c) Bedeutung des Art. 12
EGV für aus Art. 39 oder Art. 43 EGV hergeleitete
Aufenthaltsrechte
EuGH, Rs. C-138/02, Rn. 53 ff. (Collins)
III. Rechtfertigung von
Beschränkungen
1. Geschriebene
Rechtfertigungsgründe (Art. 39 Abs. 3, Art. 46 EGV)
2. Ungeschriebene
Rechtfertigungsgründe
EuGH, Rs. C-55/94, Rn. 22 (Gebhard)
3. Besonderheiten
bei Beschränkungen der Rechte aus (Art. 18 i. V. mit)
Art. 12 EGV?
B) Freizügigkeit
juristischer Personen (Art. 48 EGV)
I. Begriff der
Gesellschaft (Art. 48 Abs. 2 EGV)
II. Ausübung der
Niederlassungsfreiheit durch eine Gesellschaft
Gute Darstellung der
Problematik bei Hailbronner/Jochum, Europarecht
II, 2006, Rn. 544 ff.
1. Befähigung der
Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit durch das
Recht des Mitgliedstaates, nach dem sie gegründet worden
sind
Hierzu:
EuGH, Rs. 81/87, Rn. 11 ff. (Daily Mail)
2. Gemeinschaftsrechtliche Pflicht zur Anerkennung einer
"Niederlassungsfähigkeit", die das Gründungsrecht
"seinen" Gesellschaften mitgibt
Hierzu:
EuGH, Rs. C-212/97, Rn. 16 ff. (Centros);
EuGH, Rs. C-208/00, Rn. 57 ff. (Überseering);
EuGH, Rs. C-411/03 (SEVIC)
C) Bindung Privater an die
Freizügigkeitsrechte?
Verbot offener Diskriminierungen
(durch Verband):
EuGH, Rs. 36/74, Rn. 14 ff. (Walrave); Verbot verdeckter
Diskrimierungen (auch durch einzelnen Arbeitgeber):
EuGH, Rs. C-281/98, Rn. 30 ff. (Angonese); Verbot von
Beschränkungen (durch Verband):
EuGH, Rs. C-415/93, Rn. 84 Bosmann.
§ 5 Freiheit des
Kapitals- und Zahlungsverkehrs (Art. 56 ff. EGV)
A) Gewährleistungsgehalt
I.
Gewährleistungsgehalt des freien Kapitalverkehrs (Art. 56
Abs. 1 EGV)
1.
Richtlinie 88/361/EWG als Auslegungshilfe
2. Abgrenzung zu
anderen Grundfreiheiten
II.
Gewährleistungsgehalt des freien Zahlungsverkehrs (Art. 56
Abs. 2 EGV
Hierzu:
EuGH, Rc. C- 417/97 Rn. 17 (Fenocchio); zur
Rechtslage vor Einführung des Art. 56 Abs. 2 EGV:
EuGH, Rs. 286/82, Rn. 16 (Luisi und Carbone)
B) Beispiele für
Beschränkungen und ihre Rechtfertigung
I. Beschränkung des
grenzüberschreitenden Transports von Bargeld
Hierzu:
EuGH, Rs. C-163/94 Rn. 17 ff. (Sanz de Lera)
II.
Beschränkungen grenzüberschreitender Überweisungen
Hierzu:
Richtlinie 97/5/EG über grenzüberschreitende
Überweisungen;
Verordnung 2001/2560/EG über grenzüberschreitende
Zahlungen in Euro
III.
Beschränkungen des Erwerbs von Zweitwohnungen
Hierzu:
EuGH, Rs. C-302/97, Rn. 40 ff. (Konle)
IV.
"Goldene Aktien"
Hierzu:
EuGH, Rs. C-367/98 (Goldene Aktien III);
EuGH, Rs. C-483/99 (Goldene Aktien II);
EuGH, Rs. C-503/99 (Goldene Aktien I);
EuGH, Rs. C-463/00 (Goldene Aktien IV);
EuGH, Rs. C-98/01 (Goldene Aktien V)
V.
Steuerrechtliche Benachteiligungen
Hierzu:
EuGH, Rs. C-35/98 (Verkooijen)
§ 6 Grundfreiheiten und
Vergaberecht
A) Bedeutung der öffentlichen
Auftragsvergabe für den Binnenmarkt
Hierzu:
KOM (85) 310 endg., Rn. 81 ff. (Weißbuch der Kommission an den
Europäischen Rat - Vollendung des Binnenmarktes)
B) Die Vergaberichtlinien
I.
Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur
Vergabe öffentlicher Bauaufträge. Lieferaufträge und
Dienstleistungsaufträge
II.
Richtlinie 1989/665/EWG zur Koordinierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der
Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer-
und Bauaufträge
Zum Verhältnis zum
Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226 EGV siehe
EuGH, Rs. C-20/01, Rn. 31 ff. (Bockhorn und Braunschweig);
EuGH, Rs. C-1263/03, Rn. 25 f. (Heizkraftwerk München Nord)
III.
Richtlinie 2004/17/EG zur Koordinierung der Zuschlagserteilung
durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und
Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und
Richtlinie 92/13/EWG zur Koordinierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der
Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch im
Bereich der Wasser-, Energie und Verkehrsversorgung sowie im
Telekommunikationssektor
IV. Exkurs:
Art. 88 ff. Verordnung 1605/2002/EG/Euratom über die
Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen
Gemeinschaften
Hierzu Prieß,
Handbuch des europäischen Vergaberechts, 3. Aufl. 2005, S.
489 ff.; U. Stelkens, EuZW 2005, 299 ff. (dort auch
allgemein zu den Verwaltungsverträgen der EG).
C) Bedeutung der
Grundfreiheiten für das Vergaberecht
I. Anforderungen der
Grundfreiheiten an die Ausgestaltung des Vergaberechts
EuGH, Rs. 76/81, Rn. 6 ff. (Transporoute)
II. Anforderungen der
Grundfreiheiten in konkreten Vergabeverfahren
EuGH, Rs. C-324/98, Rn. 61 ff. (Telaustria);
EuGH, Rs. C-231/03 Rn. 16 ff. (Coname);
EuGH, Rs. C-458/03, Rn. 48 ff. (Parking Brixen)
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Stand:
28.03.2012
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