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Einführung in das Verwaltungsrecht (mit Wirtschaftsverwaltungsrecht)

3 Std., Do. 9:00 bis 11:15 Uhr, Vortragssaal im Gästehaus
 

Hinweis

Die Veranstaltung findet am 10.5., 24.5. und 31.5. jeweils von 9.00 bis 10.30 Uhr und 11.00 bis 12.30 Uhr statt.

An den übrigen Terminen (14.6./21.6./28.6./5.7./12.7./19.7./26.7.) findet die Veranstaltung von 9.00 bis 10.15 Uhr und 10.30 bis 12.00 Uhr statt.

 


Inhalt:

Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von Grundkenntnissen und den wichtigsten methodischen Fertigkeiten im Verwaltungsrecht. Behandelt werden unter anderem das Verhältnis zwischen Verwaltung, Regierung und Gesetzgebung, die Formen und Grundprobleme des Verwaltungshandelns, das Verwaltungsverfahren und die Rechtsstellung des Bürgers im Verwaltungsrecht.

Lehr- und Lernziele:

Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmern Grundkenntnisse im Verwaltungsrecht zu vermitteln. Sie sollen in die Lage versetzt werden, verwaltungsrechtliche Fragestellungen nachzuvollziehen, um so u. a. im Umgang mit Behörden ihre Rechte geltend machen zu können, und ihr Bewusstsein zu schulen, wann sie Rechtsberatung in Anspruch nehmen müssen. Die Vorlesung ist für Hörer aller Ausbildungsrichtungen geeignet.

Literatur:

Am ehesten für Nichtjuristen geeignet, wenn auch sehr ausführlich (weil für Studierende der Rechtswissenschaft geschrieben), sind wohl:

  • Bull, Hans-Peter/Mehde, Veith: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre, 8. Aufl. 2009

  • Koch, Hans-Joachim/Rubel, Rüdiger/Heselhaus, Sebastian M.: Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2003

 

Gliederung*

*Hinweis: Bei der folgenden Gliederung handelt es sich um einen Entwurf, der auf der Vorlesung "Einführung in das öffentliche Recht für Absolventen aller Fakultäten, Teil II: Verwaltungsrecht" (zuletzt gehalten im WS 2011/2012) beruht und sukzessive ausgebaut und ggf. auch verändert werden wird.

Die Präsentationen sind zunächst noch auf dem Stand des WS 2011/2012 und werden sukzessive vor den Veranstaltungen aktualisiert.

 

§ 1 Einführung - Grundbegriffe (Stand: 24.5.2012)

A) Was ist Verwaltung

B) Insbesondere: Unterscheidung zwischen Verwaltung und Regierung

C) Bedeutung der Unterscheidung zwischen allgemeiner Norm und Einzelakt, zwischen Rechtsetzung und Vollzug, formellen und materiellen Gesetzen

D) Handlungsformen der Verwaltung zur Regelung von Einzelfällen

E) Verwaltungsverfahren und Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 2 Verwaltungsaufbau, Zuständigkeiten (Stand: 24.5.2012)

A) Verwaltungsaufbau

B) Die Zuständigkeitsordnung

C) Das Prinzip der Selbstorganschaft

§ 3 Die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts (Stand: 24.5.2012)

A) Unterscheidung von Verwaltungsrechtsquellen nach der Rechtsetzungsebene

B) Unterscheidung von Verwaltungsrechtsquellen nach der Rechtsetzungsform (Verfassung, formelle Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen)

C) Normenhierarchie und Normenkollision

D) Ungeschriebenes Verwaltungsrecht

§ 4 Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Stand: 30.11.2011)

A) Der Grundsatz des Gesetzesvorrangs

B) Der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes

[§ 5 Kleine Rechtsanwendungs- und Rechtsfortbildungslehre im Verwaltungsrecht (Stand: 1.12.2011)]

 

§ 6 Unbestimmter Rechtsbegriff, Ermessen und verwandte Erscheinungen (Stand: 5.1.2012)

A) Begriffsklärungen

B) Unbestimmter Rechtsbegriff und Beurteilungsspielraum

C) Ermessen (§ 40 VwVfG, § 114 S. 1 VwGO)

§ 7 Bedeutung von Rechtssicherheit und Vertrauensschutz im Verwaltungsrecht (Stand: 18.1.2012)

A) Vertrauen des Bürgers auf den Bestand begünstigender Maßnahmen

B) Rechtssicherheit und Vertrauensschutz zu Gunsten der Verwaltung?

C) Rechtssicherheit und Vertrauensschutz in mehrpoligen Rechtsverhältnissen

§ 8 Verwaltungsverfahrensrecht (Stand: 25.1.2012)

A) Kodifikation des Verwaltungsverfahrensrechts

B) Grundsätze eines "gerechten" Verwaltungsverfahrens

C) Folgen der Verletzung von Verfahrensvorschriften (vgl. § 45, § 46 VwVfG)

§ 9 Grundbegriffe und Bauformen des Wirtschaftsverwaltungsrechts

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Stand: 24.05.2012