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Karl August Bettermann zum 90. Geburtstag

 

Am 4. August 2003 kann Prof. Dr. Dr. h.c. Karl August Bettermann die Vollendung seines 90. Lebensjahres feiern. An diesem Tage werden ihn nicht nur aus Deutschland Glückwünsche seiner Kollegen und Weggefährten, Freunde und Schüler erreichen.

Bettermann gilt als großer Öffentlichrechtler des vorigen Jahrhunderts, obwohl er als Zivilrechtler und als Praktiker begonnen hatte. Diese Herkunft erklärt die Breite seines wissenschaftlichen Fundaments, seine Neigung zur Zusammenschau von öffentlichem und privatem, von materiellem und prozessualem Recht und sein Interesse, zu gemeinsamen Rechtsgrundsätzen, dem „gemeinen“ Recht, vorzudringen. Überblickt man die Fülle und Breite seiner Publikationen, von denen Freunde und Schüler 1988 eine repräsentative Auswahl in dem Sammelband „Staatsrecht, Verfahrensrecht, Zivilrecht“ herausgegeben haben, so kann man den Jubilar, ohne anderen Veröffentlichungen Unrecht zu tun, als Meister der kleinen Form bezeichnen, wofür die „Grenzen der Grundrechte“ stehen mögen. Als einer der wenigen beherrscht er auch die Kunst der Streitschrift, für die die „Hypertrophie der Grundrechte“ und „Der totale Rechtsstaat“ angeführt seien. In der NJW hat Bettermann in über 30 Jahren 19 Aufsätze mit Themen aus vielen Rechtsgebieten und 7 Urteilsanmerkungen veröffentlicht, die vielfach von bleibender Bedeutung sind. Das gilt beispielhaft für seinen Aufsatz über „Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Grundrechtsträger“ (NJW 1969, 1321) oder für seine grundsätzlichen Auseinandersetzungen mit der Judikatur des BGH über den Rechtsweg und den Rechtsschutz des Bürgers bei Persönlichkeitsverletzungen durch den Rundfunk (NJW 1977, 513) sowie im Fall Wallraff (NJW 1981, 1065). Der scharfsichtige, mitunter auch scharfzüngige Jubilar hat den offenen wissenschaftlichen Streit nie gescheut, dabei aber immer Größe und Urbanität gezeigt, die Kritikern heute mitunter mangeln.

Besondere Verdienste hat sich Bettermann als (Mit-)Herausgeber und Autor des Standardwerks „Die Grundrechte“ erworben. So wird es ihn freuen, daß knapp 50 Jahre später ein aus dem Kreise seiner Schüler herausgegebenes mehrbändiges „Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa“ vor dem Beginn des Erscheinens steht.

Die akademische Lehre war dem Jubilar stets ein besonderes Herzensanliegen. Hier wie auch sonst stellt er hohe Anforderungen an sich und an andere. Seine Mahnung, die Universitäten müßten „ihrer Verhochschulung und dem Ausverkauf ihrer Lehrfreiheit entgegentreten“, ist nach 40 Jahren aktueller denn je. Dennoch hindert sie politischen Unverstand nicht, trotz des kläglichen Scheiterns des „Assistenzprofessors“ im Zuge der 68er Reformen nun mit dem „Juniorprofessor“ um akademische Massengunst zu buhlen. An der FU Berlin hatte Bettermann Generationen von Studenten unterrichtet und geprägt, bevor er nach den Wirren des Jahres 1968 und einer nicht nur handlungsunfähigen, sondern auch handlungsunwilligen politischen Führung 1970 den Lehrstuhl für Prozeßrecht seines Lehrers und Freundes Bötticher in Hamburg übernahm und bald auch Mitglied des Hanseatischen Verfassungsgerichts wurde. In der hanseatischen Umgebung fühlt sich der gebürtige Westfale, dem Schicksalsschläge und Enttäuschungen nicht erspart blieben, seit mehr als 30 Jahren wohl – vielleicht auch, weil er ungeachtet seiner Aufgeschlossenheit, Freundlichkeit und Herzlichkeit Distanz und Zurückhaltung zu wahren vermag. Seinen Schülern und Assistenten, Doktoranden und Habilitanden war der Jubilar Vorbild und ist es über die Jahre geblieben. Viele von ihnen bekleiden inzwischen hohe und höchste Staatsämter, sind Lehrstuhlinhaber oder haben führende Positionen in der Wirtschaft erlangt.

Bettermann hat seinem Lande und seiner Wissenschaft treu gedient – in Achtung vor dem Staat und seinen Institutionen sowie der Positivität des Rechts, die gerne als „Positivismus“ diskreditiert wird. Dafür ist er im Inland und Ausland vielfach geehrt worden. Die Segenswünsche für seinen weiteren Lebensweg verbinden sich mit der Erwartung, daß er, wie stets umfassend orientiert und interessiert, auf die res publica weiterhin ein waches und kritisches Auge hat.

Professor Dr. Dr. Detlef Merten, Speyer

veröffentlicht in NJW 2003, 2294
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Stand: 11.04.2006