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Karl
August Bettermann zum 90. Geburtstag
Am
4. August 2003 kann Prof. Dr. Dr. h.c. Karl August Bettermann die
Vollendung seines 90. Lebensjahres feiern. An diesem Tage werden ihn nicht
nur aus Deutschland Glückwünsche seiner Kollegen und Weggefährten,
Freunde und Schüler erreichen.
Bettermann
gilt als großer Öffentlichrechtler des vorigen Jahrhunderts, obwohl er
als Zivilrechtler und als Praktiker begonnen hatte. Diese Herkunft erklärt
die Breite seines wissenschaftlichen Fundaments, seine Neigung zur
Zusammenschau von öffentlichem und privatem, von materiellem und
prozessualem Recht und sein Interesse, zu gemeinsamen Rechtsgrundsätzen,
dem „gemeinen“ Recht, vorzudringen. Überblickt man die Fülle und
Breite seiner Publikationen, von denen Freunde und Schüler 1988 eine repräsentative
Auswahl in dem Sammelband „Staatsrecht, Verfahrensrecht, Zivilrecht“
herausgegeben haben, so kann man den Jubilar, ohne anderen Veröffentlichungen
Unrecht zu tun, als Meister der kleinen Form bezeichnen, wofür die
„Grenzen der Grundrechte“ stehen mögen. Als einer der wenigen
beherrscht er auch die Kunst der Streitschrift, für die die
„Hypertrophie der Grundrechte“ und „Der totale Rechtsstaat“ angeführt
seien. In der NJW hat Bettermann in über 30 Jahren 19 Aufsätze mit
Themen aus vielen Rechtsgebieten und 7 Urteilsanmerkungen veröffentlicht,
die vielfach von bleibender Bedeutung sind. Das gilt beispielhaft für
seinen Aufsatz über „Juristische Personen des öffentlichen Rechts als
Grundrechtsträger“ (NJW 1969, 1321) oder für seine grundsätzlichen
Auseinandersetzungen mit der Judikatur des BGH über den Rechtsweg und den
Rechtsschutz des Bürgers bei Persönlichkeitsverletzungen durch den
Rundfunk (NJW 1977, 513) sowie im Fall Wallraff (NJW 1981, 1065). Der
scharfsichtige, mitunter auch scharfzüngige Jubilar hat den offenen
wissenschaftlichen Streit nie gescheut, dabei aber immer Größe und
Urbanität gezeigt, die Kritikern heute mitunter mangeln.
Besondere
Verdienste hat sich Bettermann als (Mit-)Herausgeber und Autor des
Standardwerks „Die Grundrechte“ erworben. So wird es ihn freuen, daß
knapp 50 Jahre später ein aus dem Kreise seiner Schüler herausgegebenes
mehrbändiges „Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa“ vor
dem Beginn des Erscheinens steht.
Die
akademische Lehre war dem Jubilar stets ein besonderes Herzensanliegen.
Hier wie auch sonst stellt er hohe Anforderungen an sich und an andere.
Seine Mahnung, die Universitäten müßten „ihrer Verhochschulung und
dem Ausverkauf ihrer Lehrfreiheit entgegentreten“, ist nach 40 Jahren
aktueller denn je. Dennoch hindert sie politischen Unverstand nicht, trotz
des kläglichen Scheiterns des „Assistenzprofessors“ im Zuge der 68er
Reformen nun mit dem „Juniorprofessor“ um akademische Massengunst zu
buhlen. An der FU Berlin
hatte Bettermann Generationen von Studenten unterrichtet und geprägt,
bevor er nach den Wirren des Jahres 1968 und einer nicht nur handlungsunfähigen,
sondern auch handlungsunwilligen politischen Führung 1970 den Lehrstuhl für
Prozeßrecht seines Lehrers und Freundes Bötticher in Hamburg übernahm
und bald auch Mitglied des Hanseatischen Verfassungsgerichts wurde. In der
hanseatischen Umgebung fühlt sich der gebürtige Westfale, dem
Schicksalsschläge und Enttäuschungen nicht erspart blieben, seit mehr
als 30 Jahren wohl – vielleicht auch, weil er ungeachtet seiner
Aufgeschlossenheit, Freundlichkeit und Herzlichkeit Distanz und Zurückhaltung
zu wahren vermag. Seinen Schülern und Assistenten, Doktoranden und
Habilitanden war der Jubilar Vorbild und ist es über die Jahre geblieben.
Viele von ihnen bekleiden inzwischen hohe und höchste Staatsämter, sind
Lehrstuhlinhaber oder haben führende Positionen in der Wirtschaft erlangt.
Bettermann
hat seinem Lande und seiner Wissenschaft treu gedient – in Achtung vor
dem Staat und seinen Institutionen sowie der Positivität des Rechts, die
gerne als „Positivismus“ diskreditiert wird. Dafür ist er im Inland
und Ausland vielfach geehrt worden. Die Segenswünsche für seinen
weiteren Lebensweg verbinden sich mit der Erwartung, daß er, wie stets
umfassend orientiert und interessiert, auf die res publica weiterhin ein
waches und kritisches Auge hat.
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Professor
Dr. Dr. Detlef Merten, Speyer
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veröffentlicht
in NJW 2003, 2294
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Stand:
11.04.2006
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