Hill, Hermann, Positionspapier für die 2. Sitzung des des Sachverständigenrats "Schlanker Staat" 
am 27. Oktober 1995, in: Sachverständigenrat "Schlanker Staat" (Hrsg.): Abschlußbericht 
Band 2: Materialband, Bonn 1997, S. 40-42.


1. Die Mitglieder des Sachverständigenrats sind sich einig, daß die Kommission keine Detailarbeit leisten kann. Sie hat vielmehr die strategische Aufgabe, Leitlinien und Konzepte zu entwickeln, eine Verknüpfung der Ergeb- nisse spezieller Kommissionen herzustellen und Zusammenhänge deutlich zu machen, Defizite aufzuzeigen und Fragen zur weiteren Entwicklung zu initiieren.

2. Der Titel "Schlanker Staat" ist mißverständlich. Schlankheit ist kein Selbstzweck. Lean Government bedeutet vor allem den leistungsfähigen Staat, der in der Lage ist, die Staatsziele angemessen zu verwirklichen und Inno- vationen zu ermöglichen. Dies entspricht dem Leitbild: Bundesrepublik Deutschland - ein moderner, zukunfts- fähiger Staat.

3. Die deutschen Bestrebungen zur Modernisierung des Staates dürfen nicht isoliert gesehen werden. In ver- schiedenen ausländischen Staaten bestehen bereits vielfältige aktuelle Erfahrungen. Eine Heranziehung dieser Erkenntnisse scheint daher geboten. Ebenso ist eine Einbettung der deutschen Modernisierungsbestrebungen in den europäischen Zusammenhang anzustreben.

4. Der Umzug eines Teils der Bundesregierung nach Berlin ist eine gute Gelegenheit für eine Reform. Die durch die Trennung der Ministerien entstehenden Nachteile für die Arbeit der Bundesregierung sind durch informations- technische Möglichkeiten abzumildern. Dabei ist eine Verknüpfung mit der Expertenkommission Informations- verbund Bonn - Berlin herzustellen.

5. Die öffentliche Verwaltung in Deutschland hat einen Nachholbedarf im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Steuerungs- und Managementmethoden. Kostenbewußtsein und Transparenz sind durch Wettbewerb, Vergleiche und Anreize herzustellen. Als Instrumente können Budgetierung, Zielvereinbarungen und Controlling dienen.

6. Das funktionale Zusammenwirken staatlicher Organe (Parlament, Regierung und Verwaltung, Gerichte) ist neu zu durchdenken. Dabei sind auch funktionale Äquivalente für Steuerung, Vollzug und Kontrolle im privaten Be- reich (etwa Öffentlichkeit, Versicherungen, Zertifizierungsinstitute) zu berücksichtigen.

7. Die Reform der öffentlichen Verwaltung kann nur mit den Betroffenen gelingen. Eine umfassende Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Reformprozeß ist daher von Anfang an erforderlich. Dazu sollte auf erprobte Maßnahmen der Organisationsentwicklung zurückgegriffen werden.

8. Die Modernisierung der staatlichen Institutionen ist mit einer Modernisierung der Demokratie zu verbinden. Neue Formen von Staatskommunikation können dazu beitragen, diese Verbindung von interner Reformbereit- schaft mit äußerer Akzeptanz bei den Bürgern herzustellen. Dies führt zum Abbau von Staatsverdrossenheit und zu neuer Identifikation mit dem Staat.

9. Die Modernisierung darf nicht bei einzelnen Pilotprojekten in der Bundesverwaltung stehen bleiben. Vielmehr sind diese in ein übergreifendes Konzept mit folgenden Elementen zu integrieren:

10. Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ist keine einmalige Angelegenheit, sondern ein ständiger Prozeß. Dazu gehören auch die Integration neuen Wissens sowie ein umfassendes Qualitätsmanagement. Maßnahmen zur Verbesserung der Lernfähigkeit sind dazu zu entwickeln.

Beispielhaft können folgende Aktionsvorschläge unterbreitet werden:

1 . Eine interministerielle Steuerungsgruppe aus Staatssekretären bzw. Abteilungsleitern sollte den Reformprozeß koordinieren und begleiten.

2. Eine Dokumentation bzw. ein Monitoring ausländischer Erfahrungen ist anzustreben.

3. Ein Erfahrungsaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen bezüglich Maßnahmen zur Modernisierung der Verwaltungen ist zu empfehlen.

4. Ein Konzept zur Integration der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Informationsveranstaltungen, Workshops, Befragungen) ist zu entwickeln.

5. Eine Begleitung und Evaluation der Modellprojekte zur Auswertung von Erfahrungen bzw. Initiierung weiterer Experimente ist erforderlich.

6. Eine wissenschaftliche Untersuchung zur Anwendbarkeit des neuen Steuerungsmodells in der Bundesregierung wäre hilfreich. Denkbar wäre die Verknüpfung dieser Untersuchung mit der Einrichtung einer Modellabteilung in einem Bundesministerium, ggf. korrespondierend mit einem Modellausschuß des Deutschen Bundestages.

7. Das Bewußtsein der Öffentlichkeit für den Reformprozeß kann durch einen Fachkongreß angeregt werden. Zusätzlich sollte in regelmäßigen Gesprächen mit Fachjournalisten die fortgesetzte Diskussion unterstützt werden.


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