Das nächste Jahrhundert - Ein Jahrhundert der Kommunen

von

Univ. Prof. Dr Hermann Hill, Minister a.D., Speyer

I. Kommunaler Handlungsspielraum gefährdet

Betrachtet man die aktuelle Situation der Kommunen in Deutschland, so hat man nicht den Eindruck, daß das nächste Jahrhundert ein Jahrhundert der Kommunen werden könnte. Vielmehr ist der kommunale Handlungsspielraum aufs schwerste gefährdet, der Deutsche Städtetag warnt vor einer finanziellen Auszehrung und der Präsident des Städtetages, der Karlsruher Oberbürgermeister Seiler, befürchtete kürzlich sogar, daß langfristig Staatskommissare in vielen Kommunen regierten.(1)

Die Zahl der Gemeinden, die ihre Haushalte nicht ausgleichen können und Haushaltssicherungskonzepte aufstellen müssen, ist bundesweit beängstigend angestiegen.(2) 1995 waren es im Schnitt rund 40 %. Wenn man diejenigen Gemeinden, die nur durch den Verkauf des noch wenigen "Tafelsilbers" oder durch Rücklageentnahmen ihren Haushalt ausgleichen können, dazu zählt, ist die Zahl der Gemeinden mit strukturell unausgeglichenem Haushalt wesentlich höher anzusiedeln. Das Ziel des Haushaltsausgleichs ist damit für die meisten Städte und Gemeinden in weite Ferne gerückt.

Die Defizite der Verwaltungshaushalte erreichen mittlerweile beängstigende Dimensionen. Viele Gemeinden haben die Schuldengrenze überschritten, sind nicht mehr in der Lage, ihre laufenden Ausgaben in den Bereichen Soziales, Personal- und Sachkosten durch Steuern und Gebühreneinnahmen zu decken. Vielfach muß notgedrungen der Weg beschritten werden, teilweise bereits Gehälter oder auch Zinsleistungen für längerfristige Kredite durch Kassenkredite zu finanzieren. Selbst drängendste kommunale Aufgaben können nicht mehr oder nur noch völlig unzulänglich wahrgenommen werden. Die Gemeinden leben also zwangsläufig über ihre Verhältnisse, gezwungenermaßen von der Substanz.

Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben klafft weiter auseinander. Im Jahre 1995 war ein Minus bei den Steuereinnahmen mit 4,3 % zu verzeichnen. Dabei fiel vor allem der drastische Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen mit - 11,8 % ins Gewicht. Die Gewerbesteuer ist damit schon im dritten Jahr in Folge rückläufig und mittlerweile sogar unter das Niveau des Jahres 1989 gesunken. Auch bei ihrem zweiten finanziellen Standbein, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, sahen sich die Städte und Gemeinden, wie schon im Jahr zuvor auch, in ihren Erwartungen enttäuscht. Die Einnahmen aus der Lohnsteuer, der Einkommensteuer und dem Zinsabschlag waren 1995 - entgegen des ursprünglich prognostizierten Wachstums von 4 % - mit - 0,9 % erneut rückläufig. Die Gebühreneinnahmen der westdeutschen Gemeinden sind in 1995 gegenüber 1994 fast konstant geblieben. Dabei ist zu berücksichtigen, daß in zunehmendem Umfang Gebühreneinrichtungen verselbständigt wurden. Ohne die Verselbständigung von Gebührenhaushalten wären die Gebühreneinnahmen um rund 6 % gestiegen, so daß sich die Gemeinden gegen den in der Öffentlichkeit mehrfach laut gewordenen Vorwurf eines kommunalen Gebührenfiskalismus zur Wehr setzen.

Trotz eines starken Anstiegs der sozialen Leistungen um 6 % haben die westdeutschen Kommunen ihr Ausgabenwachstum im Jahre 1995 auf + 0,9 % begrenzt. Dabei stiegen die Personalausgaben um + 2,4 %, was im Hinblick auf die Steigerungen der Personalkosten im tariflichen Bereich als auch im Bereich der Lohnnebenkosten nur durch eine Verringerung des Personalbestandes erreicht werden konnte. Die Aufwendungen für den Sachaufwand erhöhten sich um 0,7 %. Beängstigend ist dabei, daß die Sachinvestitionen mit - 6,1 % weiter deutlich zurückgingen, womit der negative Trend der letzten Jahre perpetuiert wurde. Die Fähigkeit der Gemeinden, als Nachfrager von Bau- und Investionsleistungen der Wirtschaft zusätzliche konjunkturelle Impulse zu geben, nimmt damit kontinuierlich ab.

Geradezu besorgniserregend ist indes die Entwicklung bei den Sozialhilfekosten. Sie entwickeln sich immer mehr zu einem finanzpolitischen Sprengsatz in den kommunalen Haushalten. Seit 1980 haben sie sich mehr als verdreifacht. Ein Vergleich mit den Sachinvestitionen der Gemeinden verdeutlicht die äußerst kritische Entwicklung: Während 1980 die Sachinvestitionen mit 39,5 Milliarden DM noch knapp dreimal so hoch waren wie die Ausgaben im Sozialhilfebereich, hat sich mittlerweile die Entwicklung genau umgekehrt. 1994 überragten die Sozialhilfeausgaben die Sachinvestitionen um rund 6 Milliarden DM; 1995 waren es bereits knapp 12 Milliarden DM. Der Anteil der Sozialhilfeausgaben am Verwaltungshaushalt stieg von 13,7 % in 1982 auf mittlerweile 21,3 % im Jahre 1995. Die Dramatik dieser Entwicklung wird erst recht deutlich, wenn man bedenkt, daß 1995 bis auf 15 Milliarden DM sämtliche Steuereinnahmen der Gemeinden aus den Bereichen Gewerbesteuer und Einkommensteuer mittlerweile von der Sozialhilfe regelrecht aufgefressen werden und dies mit steigender Tendenz.

Möglicherweise ist ein Teil dieser dramatischen Finanzsituation auch hausgemacht. Sicher haben manche Kommunen in den guten Jahren auch teilweise etwas über ihre Verhältnisse gelebt, was etwa die Übernahme von Aufgaben, die Schaffung neuer Einrichtungen mit erheblichen Folgelasten oder die Einstellung von Personal angeht. Auch gibt es allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen, die als Ursache für gewachsene Aufgaben und Ausgaben herangezogen werden können. Dazu zählt etwa die Veränderung der Bevölkerungsstruktur durch Aussiedler und Flüchtlinge, die gestiegene Zahl der Scheidungsquoten und Alleinerziehenden, die zu einem großen Teil von den Kommunen als Sozialhilfeträger mit finanziert werden müssen, oder auch die gewachsenen Ansprüche mancher Bürger. Trotz dieser hausgemachten und allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen scheint indes die Hauptursache für die eklatante Finanznot der Kommunen die wachsende Belastung durch Aufgabenübertragungen und Kostenverlagerungen durch Bund und Länder zu sein.

So können etwa als Ursache für die Dynamik der Sozialhilfelasten(3) ausgemacht werden: Die Begründung neuer Rechtsansprüche zu Lasten der Kommunen, wie etwa des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Verlagerung von Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern sowie die Aufnahme und Versorgung von Bürgerkriegsflüchtlingen oder auch die sog. Kommunalisierung der Arbeitslosigkeit, nach der bei ca. 4 Millionen offiziell gemeldeten Arbeitslosen in Deutschland heute rund 1/3 der Kosten dieser Arbeitslosigkeit und damit zweistellige Milliardenbeträge durch die Sozialhilfe getragen werden. In Zentren hoher Arbeitslosigkeit sowie in den neuen Ländern sind sogar ca. 50 % der Sozialhilfeempfänger Arbeitslose. Die Kommunen wehren sich daher zu Recht gegen diese teilweise funktionswidrigen Belastungen der Sozialhilfe durch gesamtstaatliche Aufgaben bzw. ihre Heranziehung anstelle vorrangiger Sozialleistungsträger.

Ebenso wie beim Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz beschließt der Bund teilweise auch im Umweltbereich Wohltaten, deren Kosten den Kommunen zur Last fallen. Teilweise sind diese Regelungen auch durch EU-Vorschriften vorprogrammiert. Zu nennen sind etwa die 17. Verordnung zur Durchführung des Immissionschutzgesetzes, die dritte Reinigungsstufe bei den Klärwerken, die Überwachung der Bodenschutzgesetze oder die Beseitigung von Altlasten.

Ein besonders anschauliches Beispiel(4) für die Verlagerung von Verwaltungsaufwand zugunsten der Bundes- und Landeskasse hat vor kurzem eine Untersuchung des Bundesinnenministeriums ergeben: Im Rahmen einer Novelle des Wohngeldgesetzes wurden die Städte verpflichtet, auf gestiegene Einkommen der Wohngeldempfänger durch Kürzung des Wohngeldes zu antworten. Allein bei der Stadt Köln wurden auf diese Weise 970.000,-- DM eingespart zugunsten der zahlungsverpflichteten Bund und Land; der Verwaltungsaufwand, den die Stadt Köln dadurch indes ersatzlos zu tragen hatte, betrug 270.000,-- DM. Ein anderes Beispiel:(5) In der Sitzung des Vermittlungsausschusses zur Bahnreform wurde die Unterhaltungslast der Bahnbrücken auf die Kommunen verlagert, die Kosten wurden von der Bundesverwaltung mit 6 Millionen DM angegeben, tatsächlich hat der deutsche Städtetag eine Unterhaltungsbelastung, ohne den Reparaturstau, von 600 Millionen DM ermittelt.

Die Kommunen fordern daher zu Recht,(6) eine Konnexität von Aufgaben- und Finanzordnung herzustellen, nach der derjenige, der die Aufgaben beschließt, auch für die Zurverfügungstellung der Finanzen Sorge zu tragen hat. Ein erster Schritt hierzu wäre schon, wenn in den Vorblättern der Gesetzentwürfe bei der Nennung der Kosten auch die Vollzugskosten für die Kommunen ausgewiesen würden. Die Kommunen fordern weiterhin eine Garantenstellung der Länder gegenüber dem Bund, die etwa bei den Kamingesprächen der Ministerpräsidenten, bei Verhandlungen der Landesregierungen mit der Bundesregierung oder bei der Beratung im Vermittlungsausschuß zutage kommen soll.

Auch die Länder selbst tragen indes mit zur Finanznot der Kommunen bei. Die im Solidarpakt zur Finanzierung der deutschen Einheit beschlossene Verknüpfung des gemeindlichen Finanzierungsbeitrages mit der Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens hat zu einem Anstieg des gemeindlichen Finanzierungsbeitrages und zu einem Rückgang der Beiträge der Länder geführt. Schlimmer ist indes noch, daß von den schätzungsweise 8 Milliarden DM, die die westdeutschen Kommunen danach aufbringen, nur rund 1 Milliarde DM in den ostdeutschen Städten ankommt, den Rest verwerten die ostdeutschen Länder für sich. Auch im übrigen nimmt die Tendenz der Länder, eigene Finanzprobleme durch einen restriktiven Zuweisungskurs gegenüber den Kommunen zu lösen, zu.

Weitere Belastungen entstehen durch gesetzliche Organisationsregelungen der Länder, etwa zu Gleichstellungsbeauftragten oder zur Personalvertretung oder auch durch Weiterbildungsgesetze. Die Klagen der Kommunen über Standards, etwa bei Ausstattung und Verfahren sind inzwischen schon Legion. In Niedersachsen wurde dazu schon ein "Standardkiller" entwickelt und eine "vorschriftenfreie Gemeinde" gefordert.

II. Entörtlichung

Die Situation der Kommunen ist aber nicht nur durch eine Einengung des finanziellen Handlungsspielraums, sondern auch durch Prozesse der Entörtlichung gefährdet. Dazu tragen verschiedene Trends in der persönlichen Lebensgestaltung, der sozioökonomischen Entwicklung, aber auch der Einführung neuer Medien bei. Faith Popcorn hat das Cocooning, den Rückzug in die private Lebenssphäre, ins öffentliche Bewußtsein gehoben. Das Magazin "Focus" hat im letzten Jahr mit der Reportage "Ein Volk auf dem Ego-Trip" nachgelegt. Danach belege eine große Umfrage, die Deutschen zögen sich immer mehr ins Private zurück, Solidarität sei out.

Die neuen Techniken könnten diesen Trend verstärken. Sie lassen es zu, daß sehr persönlich auf individuelle Interessen des Einzelnen eingegangen werden kann. Dadurch kann eine noch stärkere Ich-Zentriertheit und Fragmentierung der Gesellschaft eintreten. Gemeinsame Werte und Bezugssysteme können darunter leiden, gemeinsame Erlebnisse, die eine gemeinsame Wirklichkeit und daraus erwachsene Verbindlichkeit schaffen, werden seltener.

Die Kommunikation der Informationsgesellschaft wird häufig erst als der Beginn von Gemeinschaft gefeiert. Doch entstehen Kontakte in der virtuellen Welt schnell und enden auch schnell. Sie sind häufig nur flüchtig, der Austritt aus der Gruppe ist leicht und schnell möglich, man ist überall gleichzeitig, aber nirgendwo wirklich. Es fehlt das Gefühl für Verantwortung im virtuellen Raum. "Durch die Medien werden wir gelehrt, eine riesige psychologische Distanz zwischen dem, was wir machen, und den Effekten, die wir damit erzielen, zu entwickeln", bemerkt der Computerkritiker Joseph Weizenbaum. Durch ständiges Suchen neuer Kontakte und Gemeinschaften kann man den meisten Problemen und Anforderungen realer Gemeinschaften aus dem Weg gehen. Das Entstehen neuer "virtueller Dörfer" kann daher zu einer Entörtlichung und zu einem Verlust von Gesamtverantwortung und Solidarität mit der Gemeinschaft führen.(7)

Ein weiterer Trend zur Entörtlichung ist in vielen Städten bereits real sichtbar. Insbesondere in den neuen Ländern ist ein bedrohlicher Trend zur Verödung der Innenstädte durch Einkaufszentren auf der grünen Wiese entstanden. Die riesigen Einkaufszentren verhindern die Entwicklung attraktiver, ausreichend ausgestatteter Innenstädte. Die Folge ist ein erheblicher Kaufkraftabzug aus den Kernstädten, ein Niveauverlust sowie die Entstehung sozialer Randzonen, die mit Kriminalität und wachsener Verunsicherung einhergehen können. Außerdem wird durch die Verlagerung von Handel und Gewerbe aus den Städten zusätzlich das Verkehrsaufkommen und damit die Lärm- und Schadstoffbelastung der Vorstädte, des Umlandes und generell der Umwelt erhöht.(8)

Aber nicht nur Handel und Gewerbe werden aus den Innenstädten verlagert, die Baupreis- und Mietenentwicklung in den Innenstädten hat dazu geführt, daß in vielen Innenstädten nur noch Büroflächen oder Singlehaushalte zu finden sind, die sich die hohen Mieten leisten können. Familien ziehen dagegen raus in die Vorstadt mit der Folge etwa, daß dort neue Kindergärten und Schulen gebaut werden, während sie in der Innenstadt leerstehen. Diese Suburbanisierung und zunehmende Umlandverflechtung führt zu erheblichen Stadt-Umland-Problemen.

Die Entörtlichung und Maßstabsvergrößerung ist aber nicht nur auf den Stadt-Umland-Bereich beschränkt. Die Globalisierung der Märkte hat vor allem das berufliche Umfeld verändert. Eine erhöhte Mobilität ist die Folge. Dazu tragen auch gewandelte Kultur- und Freizeitbedürfnisse bei. Solche werden nicht mehr nur am Wohnort befriedigt, sondern in ein Geflecht von überörtlichen Interessen und Verbindungen eingewoben. Vielfach dient danach der Wohnort nur noch als Schlafstatt und das Interesse am kommunalen Geschehen nimmt ab.

III. Wiederentdeckung der Gemeinschaft

Wie kann man danach das nächste Jahrhundert ein Jahrhundert der Kommunen nennen, wenn die Kommune kein Geld und keine Bürger mehr hat? Tröstlich ist indes, daß, wie die moderne Trendforschung belegt, es zu jedem Trend auch einen Gegentrend gibt. Dem Rückzug ins Private entspricht danach ein vor allem auch im angelsächsischen Ausland festzustellender Trend der Wiederentdeckung der Gemeinschaft.(9) Jenseits des Egoismus-Prinzips, sagt Amitai Etzioni, der maßgebliche Wegbereiter des sog. Kommunitarismus in den USA, suchen Menschen konkrete Verantwortungsrollen, in denen sie ihren staatsbürgerlichen Muskel und ihre soziale Verantwortung leben können. Eine neue Bürgerqualität, die sich in öffentlichen Dialogen und Gemeinschaftsforen artikuliert, wird festgestellt. "Citizen action" wird dabei als höchst effektive Kraft zur Modernisierung von Kommunen angesehen. Sie sei nicht nur gut für das System, sondern vor allem gut für den Bürger. Noch weitergehend wird die öffentliche Sphäre sogar als Energiefeld zur Revitalisation der staatlichen Institutionen angesehen.

Schon 1990 legte in Großbritannien eine Kommission über Citizenship einen Bericht ab, der sich mit dem Verhältnis der Verwaltung zum Bürger beschäftigte. 1991 folgte eine "Citizen's Charter", die die Rechte des Bürgers gegenüber der Verwaltung ausdrücklich garantierte und erweiterte. Frankreich und Belgien erließen 1992 ähnliche Garantiezusagen, vor allem im Hinblick auf Qualitätstandards der Verwaltung gegenüber dem Bürger. Gegenwärtig werden vor allem in Großbritannien und Skandinavien weiterreichende Ansätze entwickelt, die stärker partizipationsorientiert sind und dezentral ansetzen. "Rethinking Citizenship" lautet der Ansatz, der die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Engagement und Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens einbezieht. In einer Tagung der Bertelsmann-Stiftung im Juni dieses Jahres berichtete auch ein Vertreter aus Japan, daß dort neues bürgerschaftliches Engagement und ein Bedürfnis nach Gemeinschaftleistungen festzustellen sei.

Für Deutschland hat Helmut Klages(10) nachgewiesen, daß individuelle Selbstentfaltung und soziale Verantwortung einander keineswegs ausschließen. Der von Wertewandel gekennzeichnete "statistische Durchschnittsmensch" sei umso mehr bereit und in der Lage, Verantwortung zu übernehmen,

- je mehr er dies auf dem Hintergrund persönlichen Dafürhaltens als sinnvoll empfinden könne,

- je mehr ihm dies Selbsterlebens- und Selbstdarstellungschancen vermittele,

- je mehr Selbstbestimmung und Handlungsspielraum ihm dabei gewährt werde,

- je mehr er dies als "persönlich bereichernd" empfinden könne,

- je mehr persönlich befriedigende, informale Kommunikation ihm dabei ermöglicht werde und

- je mehr ihn die damit verbundene Aufgabe persönlich "interessiere".

Verantwortungsübernahme könne unter diesen Bedingungen danach selbst zu einem der Attribute der Selbstentfaltung werden. Wer Verantwortung übernehme, könne mehr vom Leben haben. Es geht also darum, den "Bürger aus der Burg" zu holen, ihm Chancen und Angebote für eine aktive Teilnahme an der Gestaltung des Gemeinwesens zu vermitteln.

In vielen deutschen Städten sind bereits erste Ansätze festzustellen, die Bürgerinnen und Bürger in diese Gestaltung des Gemeinwesens mit einzubeziehen. Die Städte befinden sich damit auf dem Weg zu einer lebendigen Bürgerstadt, und dieses Engagement scheint mir nicht nur Chance, sondern auch Garantie dafür zu sein, daß die kommunale Selbstverwaltung weiterleben wird und mit neuem Leben erfüllt werden kann. Die Dimensionen der Bürgermitwirkung lassen sich dabei in folgenden Anwendungsfeldern beobachten:(11)

1. Bürger zur Mitwirkung befähigen

Um den Bürger zum Bürger zu befähigen, ist ein qualifiziertes Informationsangebot erforderlich. Dieses soll den Bürger in seiner Lebenswelt abholen und ihn zum Mitspielen auffordern. Ich habe dazu vorgeschlagen, einen "Bürgerpaß" einzuführen, der wie ein Sportabzeichen freiwillig und regelmäßig erworben werden kann. Ein entsprechendes Angebot könnten etwa Volkshochschulen vorhalten.

Es geht dabei um eine Art Stadtbildung, ein Wissen um und von der Stadt, das den Umgang mit der Stadt erleichtert. Dazu gehören etwa regelmäßige Stadtberichte, ähnlich den Geschäftsberichten privater Firmen.

Aber auch die Standardsituationen der Bürgerkommunikation sind zu verbessern. Das betrifft den Rathausservice ebenso wie Auskunftsstellen in der Stadt über städtische Angebote. Vor allem die Ratssitzungen müssen attraktiver gestaltet werden, was die Vorbereitung, den Ablauf und die Nachbereitung angeht. Bei Informationsveranstaltungen in Form von Bürgerforen und Bürgersymposien könnten Ratsmitglieder als Moderatoren auftreten.

2. Aus der Sicht des Bürgers denken

Bürger denken und leben anders als traditionelle Bürokratien. Es geht ihnen um ganzheitliche Lebenssachverhalte, die aktiv gestaltet und verändert werden. Die Einrichtung von Bürgerämtern, Bürgerbüros, Bürgerläden oder Bürgerzentren kommt dem entgegen. Wichtig erscheint dabei, daß sich Verwaltungsmitarbeiter einfach vorstellen, sie müßten als "einfacher Bürger" ohne Kenntnis der Verwaltungsstrukturen und -abläufe sowie Formulare in die Verwaltung kommen und sollten sich zurecht finden. Die Stadt Karlsruhe hat dies beispielhaft in ihrer Broschüre genannt: Denken im Kopf des Kunden.

Jeder Verwaltungsmitarbeiter ist auch Bürger und muß in seinem privaten Haushalt mit einem bestimmten Etat klarkommen. Jeder Bauherr weiß, daß ein verzögerter Baubeginn, etwa durch ein langwieriges Baugenehmigungsverfahren, die Baukosten erheblich verteuern kann. Dennoch findet man eine Übersicht über die Kostenbelastungen privater Haushalte, die durch staatliche Abgaben oder Maßnahmen verursacht sind, allenfalls in kritischen Zeitungsberichten oder beim Bund der Steuerzahler. In Bürgerbefragungen und Diskussionsforen sollten diese Kostenbelastungen ermittelt und gemeinsam mit dem Bürger überlegt werden, wofür man unter Berücksichtigung allgemeiner Erfordernisse bereit ist, Verwaltungsleistungen zu finanzieren. Der Westdeutsche Rundfunk hat eine interessante Aktion gestartet, bei der Bürger der Verwaltung Sparvorschläge machen. Über ein solches "bürgerliches Vorschlagswesen" könnte das Interesse und die Mitverantwortung der Bürger für das Gemeinwesen weiter gestärkt werden.

In Phoenix, Arizona, sollen Bürger sogar Kriterien für das Spitzenpersonal erarbeiten. Die unmittelbare Wahl des Oberbürgermeisters in deutschen Gemeindeordnungen weist in ähnliche Richtung. Der Bürgermeister soll ein Meister sein in der Kommunikation mit dem Bürger zwecks Gestaltung der alle betreffenden örtlichen Verhältnisse. Je mehr das Management der Verwaltung der Kommunikation nach außen und innen bedarf, desto mehr müssen ähnliche Anforderungen auch an andere Führungskräfte gestellt werden.

3. Service anbieten

Kundenorientierung ist ein elementarer Bestandteil von Dienstleistungs- und Qualitätsmanagement. Wenn auch die Orientierung am einzelnen Kunden nicht zur absoluten Maxime werden darf, weil ansonsten der Blick fürs Neue und für übergreifende Aspekte verstellt wird, so ist doch das Eingehen auf die Bedürfnisse und das Gespräch mit dem Kunden eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung und Feinabstimmung einer Leistung. Gerade Dienstleistungen verwirklichen sich erst in der Interaktion mit dem Kunden. In diesem Bereich gibt es sozusagen keine fertigen Produkte. Bedarfsermittlung, Produktion und Verbrauch erfolgen ganzheitlich. Die Identität der beteiligten Personen und der Kontext der Leistungserbringung nehmen Einfluß auf die Qualität der Leistung.

Viele Kommunen versuchen, die Angebots- und Service-Struktur ihrer Leistungen zu verbessern. Die Stadt Kerpen bietet etwa einen Bürgerservicebrief an. Darin wird auf den Ablauf des Personalausweises hingewiesen, wird mitgeteilt, welche Unterlagen mitzubringen sind und wann der günstigste Zeitpunkt für einen Besuch in der Verwaltung ist. Dadurch wird nicht nur die Zufriedenheit des Kunden erhöht, sondern auch zugleich die Kapazitätsauslastung und Produktivität der Verwaltung verbessert.

Die Stadt Arnsberg hat etwa ein aktives Beschwerdemanagement eingerichtet, bei dem nicht nur einzelnen Beschwerden nachgegangen, sondern diese auch zum Anlaß für Verbesserungsmaßnahmen genommen werden. So wird der Kunde als Innovationsfaktor an der Modernisierung der Verwaltung beteiligt. Bei dem 2. Deutschen Verwaltungskongreß des Instituts für International Research im Juni diesen Jahres in Wiesbaden hat sie dafür einen Preis als Bürgerstadt erhalten. Andere Verwaltungen, etwa der Kreis Soest, garantieren bestimmte Bearbeitungsfristen bzw. Qualitätsstandards für Bürgeranliegen und Anträge. Damit wird ein einmal erreichter Fortschritt in Form von verbindlichen Leistungszusagen ("good practice-Profilen") dokumentiert, der nicht mehr unterschritten werden kann.

4. Bürgerwissen nutzen

Alle Bürgerinnen und Bürger verfügen über vielfältige Lebens- und Berufserfahrung. Sie arbeiten in Familie und Büro, sind Kunde bei privaten Firmen, nehmen öffentliche Leistungen in Anspruch und benutzen öffentliche Einrichtungen und machen bei beruflichen oder privaten Reisen vergleichende Erfahrungen in anderen Städten. Dieses Wissen sollte über Bürgerbefragungen hinaus stärker für die Entwicklung der Kommune genutzt werden.

Ich habe dazu vorgeschlagen, sog. P-Gruppen einzurichten, in denen dieses Wissen eingebracht werden kann. Es handelt sich dabei um Produktgruppen, in denen gemeinsam mit der Verwaltung über die Verbesserung der Qualität der Verwaltungsprodukte nachgedacht werden kann. Auf diese Weise können Nutzererfahrungen bei der Leistungserstellung und -erbringung sowie weitere Anregungen aufgenommen werden. Auch Erfahrungsberichte über privatisierte Bereiche können in diese Gruppen einfließen.

In sog. Projekt- oder Problemlösungsgruppen können Betroffene beteiligt werden, etwa bei der Parkraumbewirtschaftung, bei der Gestaltung und Verwaltung von Spielplätzen, von Sportstätten, Bürgerhäusern oder Jugendzentren. Eine dritte Variante wären sog. Politik- oder Programmgruppen. Diese können der Erarbeitung eines Leitbildes dienen, nach Art eines externen Controlling, Trends, die für die weitere Entwicklung der Kommune relevant werden, aufnehmen oder eine kooperative Stadtbeobachtung in Form eines Standortmonitoring darstellen. Auf diese Weise können auch neuartige Stadt-Qualitätszirkel entstehen.

Im Jugendamt der Stadt Glinde/Schleswig-Holstein hat man Kinder zu sog. Spielplatzdetektiven ernannt und ermuntert, Beschädigungen, aber auch Verbesserungsvorschläge im Gespräch mit den dort spielenden Kindern aufzulisten. Vorstellbar wäre, daß auch nichterwerbstätige Erwachsene eine ähnliche freiwillige Aufgabe, etwa als Bezirkspate oder ehrenamtlicher Stadtpfleger, übernehmen. Auf diese Weise könnte vielfältiges Know how und Engagement für die Kommune geweckt werden.

5. Bürgerprojekte unterstützen

Die Stadt muß nicht alles selbst machen, vieles können Private besser und günstiger. Die entlastet die Stadt nicht nur von zusätzlichen Ausgaben, sondern führt vor allem zu mehr Identifikation mit dem Gemeinwesen, wenn sich Bürger um ihre eigene Sache selber kümmern. Gute Beispiele dazu sind etwa in Münster entwickelt worden, z.B.bei der Gestaltung des Stadtjubiläums oder der Rückgabe von Verantwortung an kleine Lebenskreise, wie etwa bei der Verwaltung von Sportstätten oder Bürgerhäusern durch Vereine oder Gruppen von Bürgern.(12)

Vorstellbar wäre - und teilweise geschieht es auch schon(13) -, daß mit Bürgern über solche Eigenprojekte Zielvereinbarungen geschlossen und ihnen zur Verwirklichung des Projektes ein bestimmtes Budget zur Verfügung gestellt wird. Anschließend wäre ein Rechenschaftsbericht zu erstatten, der veröffentlicht wird und von einer weiteren Reflexionsgruppe im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert wird. Auf diese Weise könnten Lernvorgänge anhand eigener Projekte und Erfahrungen in Gang gesetzt werden.

Die dargestellten Möglichkeiten zeigen, daß noch viel Potential in der kommunalen Selbstverwaltung schlummert. Ebenso wie die Bürger als Leistungsverstärker von Verwaltungsleistungen tätig werden können, sollten Repräsentanten von Rat und Verwaltung als Verstärker bürgerschaftlicher Aktivitäten agieren. Eine lebendige Stadt mit Zukunft braucht alle, die mithelfen können und wollen. Eine Stadt mit engagierten Bürgern macht Arbeit für Rat und Verwaltung - aber sie lohnt sich!

IV. Die intelligente Stadt

Unter dem Druck der leeren Kassen schließen viele Kommunen Einrichtungen und verzichten auf Leistungen. In der eigenen Verwaltung werden Stellenkürzungen oder Wiederbesetzungssperren verordnet. Dieses "Management by Rasenmäher" ist schnell wirksam und tut allen gleichmäßig weh. Es ist aber nicht sehr intelligent, da politische Wertentscheidungen auf diese Weise vermieden werden.

Es gibt aber auch andere Beispiele. Mehrere Städte und Gemeinden, wie etwa Schloß Holte-Stukenbrock oder Schmallenberg, haben gezeigt, wie statt einer bloßen Defensivstrategie im Sinne eines blinden Streichkonzertes oder einseitigen "Kaputtsparens" unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger neue intelligente Lösungen möglich sind.

Sicher muß dabei auch überlegt werden, wie Ausgaben reduziert werden können.(14) Dies beginnt schon mit der Frage, was die Kernaufgaben der Kommune sind und was besser oder günstiger durch private Unternehmen oder durch die Bürgerschaft erfüllt werden kann. Der Leistungsstaat wird zum Gewährleistungsstaat, der nicht mehr alles selber machen muß, sondern nur noch gewährleistet, daß das Notwendige geschieht. Dazu gehört die vollständige oder teilweise Privatisierung oder Ausgliederung von Leistungen, die Zusammenarbeit mit privaten Partnern in Form von Public Private Partnership, aber auch die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen zur gemeinsamen Nutzung von Einrichtungen sowie die Rückgabe von Verantwortung an die Bürgerschaft.

Notwendig scheint es vor allem, bei dem wesentlichen Kostentreiber Sozialhilfe anzusetzen. Im Rahmen des von dem Deutschen Landkreistag und der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer moderierten Innovationsrings "Kreisverwaltung der Zukunft" sind dazu in verschiedenen Kreisen erste Ansätze entwickelt worden,(15) wie die Kosten der Sozialhilfe nicht nur durch Unterhaltsverfolgung und Mißbrauchbekämpfung, sondern auch durch modernes Management im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verringert werden können.

Bei den direkten kommunalen Einnahmen besteht zwar wenig Spielraum, doch lassen sich auch hier intelligente Lösungen finden. An der Gebührenschraube kann sicher nicht mehr gedreht werden, ohne die Bürger noch mehr zu verärgern. Lediglich in gewissen Fällen ist eine Staffelung der Beiträge aus sozialen Gründen, etwa beim Kindergarten, möglich. Der Verkauf des sog. Tafelsilbers, etwa von Liegenschaften, Anteilen der Stadtwerke oder sonstigen Beteiligungen, kann nur zu kurzfristigen Entlastungen führen.

Statt Outsourcing suchen viele Kommunen neuerdings mit sog. Insourcing(16) sich neue Geschäftsfelder zu erschließen und damit auch Einnahmen zu erzielen, d.h. sie bieten mit Hilfe vorhandener Einrichtungen oder Personals auf dem freien Markt Leistungen zu geringeren Preisen als private Unternehmer an und erhalten den Auftrag. Insbesondere die Vereinbarung von Zuschußbudgets, die im Unterschied zu bloßen Ausgabenbudgets lediglich den Zuschuß, also den Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgaben, ausweisen, regt die verantwortlichen Fachbereichs- oder Betriebsleiter zur Erzielung eigener Einnahmen auf diese Weise an. Dies hat, vor allem in Nordrhein-Westfalen, in den letzten Monaten erhebliche Kritik privater Unternehmer ausgelöst. Sie beanstanden nicht nur, daß sie mit ihren Steuern die kommunale Konkurrenz finanzieren, sondern vor allem, daß diese unter ungleichen Voraussetzungen anbieten könne, da sie nicht alle Kosten in die Kalkulation des Angebots einstellte.

Die Kommunen berufen sich auf die Bestimmungen der Gemeindeordnungen, nach denen eine wirtschaftliche Betätigung dann zulässig ist, wenn der öffentliche Zweck diese erfordert. Dabei wird der öffentliche Zweck recht weit ausgelegt, von sozialpolitischen, wettbewerbspolitischen und umweltpolitischen Zwecken bis hin zu wirtschaftsfördernden und arbeitsplatzsichernden Aktivitäten. Gewisse Unternehmen gelten kraft ausdrücklicher gesetzlicher Fiktion in den Gemeindeordnungen nicht als wirtschaftliche Unternehmen. Hierbei handelt es sich um sog. Hilfsbetriebe, die ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde dienen. Dazu rechnen etwa Bauhöfe, Werkstätten und Vorratslager für den Bedarf kommunaler Anlagen.

Die Freistellung dieser Hilfsbetriebe von den gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit kommunaler wirtschaftlicher Unternehmen bedeutet zugleich, daß in solchen Branchen eine gewisse Beeinträchtigung der Gewinnchancen privater Unternehmen zur Belieferung der Gemeinden vom Gesetzgeber bewußt in Kauf genommen wurde. Die Entfaltung dieser Nebentätigkeit ist indes nur so lange von dem öffentlichen Zweck der Haupttätigkeit mitumfaßt, wie das Rentabilitätsgebot eine Nutzung und Auslastung der vorhandenen Produktionsmittel als sinnvoll erscheinen läßt. Wenn allerdings die Nebenbetätigung ein erhebliches Gewicht erreicht, eine gewisse (rechtliche oder faktische) Eigenständigkeit erlangt und nicht mehr nur den Hauptbetrieb abrundet, sondern als neue, unabhängige Aktivität zu beurteilen ist, dann bedarf auch dieser Betrieb einer gesonderten Rechtfertigung durch einen eigenständigen öffentlichen Zweck.

Jedenfalls stellt bei allen wirtschaftlichen Betätigungen die reine Gewinnerzielung, egal in welcher Organisationsform auch immer, keinen öffentlichen Zweck dar. Insofern bedarf es jeweils einer Rechtfertigung für die Durchführung einer eigenen wirtschaftlichen Betätigung der Kommune, die im Hinblick auf die dem Rat in den Gemeindeordnungen vorbehaltenen Aufgaben nur durch einen Ratsbeschluß erfolgen kann, der auch offengelegt und begründet werden muß. Dabei ist etwa im Hinblick auf die Auslastung bestehender Einrichtungen zu beachten, daß die Schaffung neuer Geschäftstätigkeiten möglicherweise auch die Gefahr einer Perpetuierung nicht mehr notwendiger Teilbereiche herbeiführt. In einer Zeit der Folgekosten ist daher der öffentliche Zweck nicht nur kurzfristig bzw. gegenwartsbezogen, sondern sowohl im Hinblick auf nachhaltige Sicherung und Gewährleistung kommunaler Aufgabenerfüllung als auch auf nachhaltige Finanzierbarkeit zu prüfen. Die Frage lautet also: Was können wir uns an eigenen Strukturen auch langfristig leisten?

Wenn somit auch die unmittelbare Einnahmenerzielung der Kommune nur begrenzt möglich ist, bleibt immer noch die indirekte Förderung kommunaler Einnahmen, etwa durch eine spezifische Wohnungspolitik oder vor allem durch eine spezifische Wirtschaftsförderungspolitik. Die Förderung ortsansässiger Unternehmen bzw. die Gewinnung neuer führt nicht nur zu einer Erhöhung der Gewerbesteuer und des Anteils an der Einkommensteuer, sondern durch die Vorhaltung von Arbeitsplätzen auch zu einem Abbau von Sozialhilfeleistungen. Haushaltssanierung kann daher indirekt auch durch Wirtschaftsförderung betrieben werden.

Allerdings bleibt zu beachten, daß auch eine gute Wirtschaftsförderungspolitik angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Lage nur begrenzte Erfolgschancen hat. Dennoch bestehen Möglichkeiten, Haushaltssanierung mit Wirtschaftsförderung und sozialer Entwicklung zu verbinden. Die Stadt Essen hat beispielsweise als Reaktion auf fortschreitende räumliche und soziale Trennung ein integratives Entwicklungskonzept für den Stadtbezirk Essen-Katernberg erstellt. Dabei werden verschiedene stadtteilorientierte Modellprojekte durchgeführt, die interdisziplinär mehrere Ziele gleichzeitig verfolgen und mit Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen verknüpft werden. Die Aktivierung der Bürger und Bürgerinnen vor Ort ist gewünscht und wird mit Hilfe einer intermediären Einrichtung sowie örtlichen Stadtteilkonferenzen organisiert.(17)

Neben der Kürzung von Ausgaben und der Verbesserung der Einnahmensituation bleibt die Hoffnung, daß die Einführung neuer Steuerungsmodelle und Managementsysteme(18) ebenfalls mittelfristig zur Verbesserung der Haushalts- und Finanzsituation der Kommunen beiträgt, vor allem aber ihre Leistungsfähigkeit erhöht und damit auch positive Wirkungen für die Verbesserung der Lebensqualität in den Kommunen entfaltet. Budgetierung und Controlling, Produktdefinitionen und Kosten-Leistungs-Rechnungen sollen dabei zu mehr Kostenbewußtsein und Transparenz kommunalen Handelns beitragen. Wettbewerbe und Leistungsvergleiche sollen zur Erkennung von Schwachstellen führen und Ansatzpunkte zur Verbesserung aufzeigen. Die Neuentwicklung von Geschäftsprozessen soll Reibungsverluste und Schnittstellen vermeiden. Diese verbesserten Steuerungs- und Managementleistungen können damit insgesamt auch zur einer Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums beitragen.

Zur intelligenten Stadt gehört in Zukunft auch ein neues, verbessertes Wissensmanagement. Im nationalen Aktionsplan des Deutschen Nationalkomitees für die 2. Konferenz der Vereinten Nationen über menschliche Siedlungen - Habitat II - vom 3. bis 14. Juni 1996 in Istanbul heißt es: "Je bedeutender in unserer Gesellschaft die Verarbeitung von Informationen wird, desto wichtiger werden Kooperationen und Austausch von Ideen, von Wissen und Erfahrungen."(19)

Im deutschen Nationalbericht "Siedlungsentwicklung und Siedlungspolitik"(20) wird dazu vor allem eine Verbesserung der Informationsgrundlagen zum Erkennen "sozialer Brennpunkte" in Form einer Sozialberichterstattung gefordert. Zwar würden in zahlreichen Kommunen bereits Altenpläne, Armutsberichte, Frauenreports und Ausländerberichte aufgestellt, diese ersten Ansätze einer Sozialberichterstattung griffen allerdings noch zu kurz. Gefordert wird zur (Früh-)Erkennung "sozialer Brennpunkte" eine über diese kommunale Praxis hinausgehende Informationsbeschaffung.

Die in den verschiedenen Ämtern vorhandenen Daten müßten sinnvoll genutzt und vernetzt werden; der Informationsbedarf der Ämter müsse koordiniert werden. Als Instrumente eigneten sich z.B. kommunale Umfragen, deren Inhalte mit den verschiedenen Ämtern abgestimmt seien, oder die Dauerbeobachtung durch ein Panel, eine repräsentative Personengruppe für die Meinungsforschung. Angesiedelt werden könne dieses "Frühwarnsystem" z.B. bei der Stadtentwicklungsbehörde. Teil einer integrierten Sozialberichterstattung müsse aber auch die Auswertung kommunalpolitischer Vorhaben sein. Dabei sollten sowohl Maßnahmen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit und der Wohnungsnot als auch Beratungs- und Betreuungsangebote auf Stadtteilebene berücksichtigt werden.

Der Bericht räumt allerdings ein, eine solche Herangehensweise an die Lösung sozialer Probleme sei Mitte der neunziger Jahre auch in Deutschland im Bereich der herkömmlichen sozialen Arbeit noch eine Ausnahme. Hauptproblem für die Umsetzung einer stadtteilbezogenen Sozialarbeit seien Ämter-Konkurrenzen, Sektor-Denken und Träger-Egoismen. Denn stadtteilbezogene Sozialarbeit setze eine Vernetzung der Verwaltungsbinnenstruktur, eine Vernetzung zwischen den Trägern und eine Vernetzung zwischen Verwaltungstruktur, Trägern und den betroffenen Personen voraus.

Die Überwindung von Ressortgrenzen, der Austausch von Wissen und Erfahrungen scheinen daher kennzeichnend für eine moderne Verwaltung. Fortgeschrittenes Verwalten ist vor allem reflektiertes Verwalten, das das vorhandene Verwaltungswissen einbezieht und weiter entwickelt, das versucht, Kontextinformationen zu gewinnen, um Handlungsoptionen einschätzen zu können und das schließlich versucht, mögliche Entwicklungen und Folgen abzuschätzen und sie in die Entscheidung einzubeziehen.

Kommunale Entscheidungen vollziehen sich nicht im luftleeren Raum, sondern sind eingebettet in gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge und Entwicklungen. Allzuoft hat man jedoch den Eindruck, daß kommunales Denken in räumlicher Hinsicht an der Rathausmauer und in zeitlicher Hinsicht am Ende des Haushaltsjahres endet. Die Berücksichtigung und Integration externer und längerfristiger Entwicklungen geschieht noch zu selten. Ein strategisches kommunales Controlling hat daher auch die Veränderungen der Rahmenbedingungen kommunalen Handelns in ihrer zeitlichen Entwicklung zu erfassen.

So können etwa strukturpolitische Entscheidungen, die auf höherer staatlicher Ebene getroffen werden, wie etwa Verkehrsplanungen, Konversion, Zuweisung von Aussiedlern, erhebliche Auswirkungen auf kommunales Handeln haben. Gleiches gilt für wirtschafts- und sozialpolitische Veränderungen, etwa Schließung von Wirtschaftsbetrieben, Arbeitsmarktentwicklung, Veränderungen der Alters- und Familienstruktur. Ebenso können Veränderungen im Freizeitverhalten, kulturelle und sportliche Bedürfnisse und Ansprüche das Kundenverhalten im Hinblick auf kommunale Einrichtungen verändern.(21)

Wissen und Lernen, Information und Kommunikation sind in Zukunft nicht mehr ohne moderne Technik denkbar. Multimedia war nicht nur Wort des Jahres 1995, sondern bringt auch enorme Chancen und Herausforderungen für Verwaltungen und Bürger mit sich. Es kann vor allem auch eine Chance für den ländlichen Raum darstellen. In manchen Städten sind schon Bürgerinformations- bzw. Bürgerberatungssysteme mit Hilfe moderner Informationstechnik installiert worden. Weitere Anwendungen, die über Informationsleistungen hinausgehen, wie etwa Transaktionen zwischen Verwaltung und Bürger oder öffentliche Diskussionsforen zur Beteiligung der Bürger an Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen werden diskutiert.

Mehrere Städte sind inzwischen schon im Internet vertreten. Dies sollte nicht als Modeerscheinung abgetan werden, vielmehr bietet sich dadurch eine Chance, auch in Zusammenarbeit mit privaten Anbietern neue Kommunikationsformen in verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen zu gewinnen. Diese und andere Fragen für die Zukunft der Städte, für Stadtleben und Stadtkultur, sollten rechtzeitig Gegenstand von Stadtdialogen bilden, die auch die Bürger in die Reflexion und Entwicklung dieser Prozesse einbeziehen.

V. Die zukunftsbeständige Stadt

Im Vorwort eines Diskussionsentwurfs für einen Stadtentwicklungsplan Heidelberg 2010 schreibt die Oberbürgermeisterin Beate Weber zu Recht: "Stadtentwicklung bedeutet nach dem Verständnis des neuen Leitbildes Gestaltung des künftigen Zusammenlebens von Menschen und ist damit mehr als eine nur räumliche Entwicklungsplanung".(22) Eine moderne Verwaltung muß die Bedürfnisse dieser Menschen stärker in ihre Planungen und Leistungen einbeziehen. Neue Ansätze in einigen italienischen Kommunen, soziale Rhythmen, sich überlagernde Arbeits- und Freizeiten sowie verschiedene räumlich-zeitliche Aktivitäten der Stadtbewohner, also die menschliche Zeitplanung und -nutzung, bei der Stadtplanung zu berücksichtigen, gehen in diese Richtung. Ein neues Leitbild, das sich sowohl im Rahmen der Städtebau- als auch der Verkehrspolitik immer mehr heraus kristallisiert, ist dabei die "kompakte Stadt" oder die "Stadt der kurzen Wege". Auch der Bundesbauminister hat sich vor kurzem bei der Vorstellung eines neuen Baugesetzentwurfs darauf berufen.

Das vorherrschende Stadtmodell der Vergangenheit bestand aus Insellösungen, die jeder einzelnen Funktion und Nutzung einen isolierten Bereich oder eine spezielle Einrichtung zuwiesen. In Zukunft muß wieder stärker versucht werden, die städtebaulichen Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung gemischter Strukturen mit arbeitsmarkt- und wirtschaftsfördernden sowie steuerlichen Maßnahmen zu verbinden. Nur mit einem solchen integrativen Ansatz kann es gelingen, die Zentren der Städte in ihrer Lebendigkeit zu erhalten und größere soziale Verwerfungen zu verhindern.(23)

Die Verwaltungsreform war in den vergangenen Jahren überwiegend eine Sache von Experten, die sich im Rathaus um die Definition von Produkten kümmerten. Dies war sicherlich notwendig, um mehr Transparenz und Kostenbewußtsein in das Verwaltungshandeln zu bringen. Doch muß eine Kommunalverwaltung der Zukunft weg von rein technokratischen Ansätzen hin zu einer ganzheitlich integrierten Stadtentwicklung. Wenn der Oberbürgermeister von Leipzig, Hinrich Lehmann-Grube, seinem Stadtrat vor kurzem verkündet hat,(24) neben der Konsolidierung der Rathausfinanzen sei nunmehr eine nachfrageorientierte Stadtentwicklung erforderlich, so bedeutet dies auch, daß Verwaltungsprodukte nur einen Teil der Nachfrage nach Stadtqualität darstellen, einen wesentlichen anderen Teil stellen aktionsraumbezogene Stadtentwicklungsprodukte dar, die auch Bürgerprojekte sein können. Eine moderne Kommunalverwaltung muß sich daher um die Stadt als Ganzes kümmern, sie ist nicht nur für ihre eigenen Produkte, sondern für die Gesellschaft der Menschen in der Stadt verantwortlich, sie muß Teil dieser Stadtgesellschaft werden.

Bei der zweiten Tagung "Erfolg im Osten" 1992 in Wernigerode/Sachsen-Anhalt, die ich im Auftrag der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer jährlich in den neuen Ländern durchführe, hatte ich als Thema meines Vortrages gewählt: "Die neue Verwaltung nachhaltig entwickeln".(25) Das Leitbild "nachhaltige Entwicklung" ist inzwischen vielfach auch im kommunalen Bereich aufgegriffen worden. In § 109 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung heißt es etwa: "Die Unternehmen und Einrichtungen sind so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, daß der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird". Im bereits zitierten nationalen Aktionsplan des deutschen Nationalkomitees für die zweite Konferenz der Vereinten Nationen über menschliche Siedlungen - Habitat II - vom 3.-14. Juni 1996 in Istanbul heißt es: "Eine Gemeinde entwickelt sich nachhaltig, wenn sie allen Bewohnern eine Grunddaseinsvorsorge in umweltbezogener, sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht gewährt, ohne die Lebensfähigkeit der natürlichen, gebauten und gesellschaftlichen Systeme zu bedrohen, auf denen die Sicherstellung dieser Grunddaseinsvorsorge beruht".

Eine moderne Kommunalverwaltung wird sich daher um eine integrierte, zukunftsbeständige Stadtqualität bemühen, in der alle Aspekte und alle Akteure einen Platz finden. Die Charta der Europäischen Städte und Gemeinden, die am 27. Mai 1994 in Aalborg/Dänemark als Folge der Deklaration "Agenda 21" (Tagesordnung für das 21. Jahrhundert) der Konferenz von Rio de Janeiro 1992(26) verabschiedet und auch von 16 deutschen Städten unterzeichnet wurde, sieht das Streben nach Zukunftsbeständigkeit als kreativen, lokalen, gleichgewichtssuchenden Prozeß.

In der Charta heißt es: "Wir Städte und Gemeinden erkennen an, daß Zukunftsbeständigkeit weder eine bloße Vision noch ein unveränderlicher Zustand ist, sondern ein kreativer, lokaler, auf die Schaffung eines Gleichgewichts abzielender Prozeß, der sich in sämtliche Bereiche der kommunalen Entscheidungsfindung erstreckt. Er hält die Stadtverwaltungen ständig darüber auf dem laufenden, welche Aktivitäten das städtische Ökosystem zum erwünschten Gleichgewicht hinführen und welche es davon ablenken. Indem die Verwaltung einer Stadt auf den in einem solchen Prozeß gesammelten Informationen beruht, kann die Stadt als ein organisches Ganzes verstanden werden, und die Auswirkungen aller wesentlichen Aktivitäten treten deutlich zutage. Durch einen solchen Prozeß können die Stadt und ihre Bürger auf guter Informationsgrundlage Entscheidungen treffen. Durch einen in Zukunftsbeständigkeit verankerten Verwaltungsprozeß können Entscheidungen getroffen werden, die nicht nur die Belange der heutigen Interessengruppen, sondern auch zukünftiger Generationen berücksichtigen."(27)

Wenn es uns auf diese Weise gelingt, unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger neue, intelligente Lösungen für die Zukunft zu gewinnen, dann wird das nächste Jahrhundert auch ein Jahrhundert der Kommunen werden. Es gibt gute Chancen dazu. Nutzen wir sie!

Adenauer

(1)FAZ vom 5. August 1996, S. 5

(2)Die folgenden Angaben stammen von Bernd Jürgen Schneider, Der Gemeindehaushalt 1996, 173; vgl. noch Hanns Karrenberg/Engelbert Münstermann, Der Städtetag 1996, 119

(3)Dazu Norbert Portz, Stadt und Gemeinde 1996, 279

(4)Jochen Dieckmann, Der Städtetag 1996, 515

(5)Gerhard Seiler, Obrbürgermeister von Karlsruhe und Präsident des Deutschen Städtetages bei einem Vortrag in der Hochschule Speyer am 8. Mai 1996

(6)Dokumentation der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände bei der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 24. Juni 1996 in Bonn, Der Städtetag 1996, 517 (520)

(7)Vgl. Hermann Hill, Verwaltung und Management 1996, 196 (200)

(8)Vgl. Positionspapier des Deutschen Städtetages, MittDSt vom 8.5.1996, 200

(9)Zum folgenden vgl. Hill, in: Ulrich Schückhaus (Hrsg.), Kommunen in Not - Wege aus der Krise, 1996, S.3 (5).

(10)Helmut Klages, in: Manfred Hennen/Michael Jäckel (Hrsg.), Privatheit und soziale Verantwortung, Festschrift für Friedrich Landwehrmann, 1994, S. 237 (241)

(11)Hill (Fn. 9), S. 14 ff.

(12)Hermann Janssen, in: Hill (Hrsg.), Die begreifbare Stadt, 1994, S. 189 ff.

(13)Vgl. noch Norbert Wohlfahrt/Werner Zülke, Städte- und Gemeinderat 1996, 74

(14)Zu Bedingungen einer erfolgreichen Konsolidierungspolitik der Kommunen vgl. Heinrich Mäding, Archiv für Kommunalwissenschaften 1996, 81

(15)Hill/Klages i.V.m. dem Deutschen Landkreistag (Hrsg.), Kreisverwaltung der Zukunft, 1995, S. 61 ff.; 64 ff.; 126 ff.

(16)Hill, Vortrag beim 5. Kommunalpolitischen Forum der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen am 29.8.1996 in Castrop-Rauxel

(17)Vgl. MittDSt vom 7.2.1996, S. 58 f.

(18)Hill, Verwaltungsorganisation 1/1995, 6; ders., Der Landkreis 1995, 357; ders., VOP 1996, 10

(19)Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Hrsg.), Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung, März 1996, S. 14

(20)Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Hrsg.), Siedlungsentwicklung und Siedlungspolitik, Nationalbericht Deutschland, Februar 1996, S. 70 f.

(21)Hill, Controlling, 1996, 232 (235)

(22)Stadt Heidelberg (Hrsg.), Stadtentwicklungsplan Heidelberg 2010, Diskussionsentwurf, Stand: Dezember 1995

(23)Vgl. noch Hill, in: ders. (Hrsg.), Erfolg im Osten VI, 1997

(24)Vgl. Harald Lachmann, Demokratische Gemeinde 6/1996, 56

(25)Hill, in: ders. (Hrsg.), Erfolg im Osten II, 1993, S. 25 (33 ff.)

(26)Klaus Fiedler/Jörg Hennerkes, Der Städtetag 1996, 388

(27)Abgedruckt in: Stadtentwicklungsplan Heidelberg 2010 (Fn. 22), Ziffer I 4


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