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Sommersemester 2012

Praxisfragen aus der Energiewirtschaft (A 519)

Mo 11.00 - 13.30 Uhr

Beginn: 07.05.2012 (im Hörsaal 6); weitere Termine: 04.06. (im Hörsaal 6), 11.06., 25.06., 09.07. (geblockt für Exkursion), 23.07.2012
Vortragssaal

Schwerpunkt(e): Ergänzungsstudium: Staat und Wirtschaft
Ausgewählte Bereiche (Arbeit und Soziales, Justiz und Inneres, Technik, Umwelt und Energie)
Rechtsberatung und Rechtsgestaltung

Leistungsnachweis:
schriftliche Ausarbeitung 15 Seiten
Referat (
15 - 20 Minuten),
aktive mündliche Mitarbeit

Bedingungen für die Teilnahme von Gasthörer:
regelmäßige Teilnahme
aktive mündliche Beteiligung
 

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Inhalt:

Die historische Entwicklung der leitungsgebundenen Energiewirtschaft erstreckt sich mittlerweile auf 150 Jahre. In mehreren Meilensteinen hat der nationale Gesetzgeber 1998, 2003 und 2005 in Umsetzung der europäischen Strom- und Gasmarktrichtlinien mehr oder weniger intensive Liberalisierungsimpulse gesetzt. Die politische Entscheidung zur Energiewende im Frühjahr 2011 relativiert diese Entwicklung jedoch. Neben dem „Wettbewerb zwischen Netzen“ und „Wettbewerb um Netze“ setzt das EnWG 2011 insbesondere auf den „Wettbewerb in Netzen“ qua Regulierung des „ob“, „wie“ und „wie teuer“ der Nutzung bereits bestehender Strom- und Gasnetze. Im regulatorischen und wettbewerblichen Umfeld haben es die Energieversorgungsunternehmen respektive Netzbetreiber mit folgenden Akteuren zu tun: Gesetz- und Verordnungsgeber, Regulierungsbehörden, Kartellbehörden, Wettbewerber, Städte/Gemeinden, Gerichte und last but not least ihren eigentlichen Kunden.

Didaktisches Konzept, Lehr- und Lernziele:

Die vertiefte Beantwortung energierechtlicher Fragestellungen geht einher mit Grundkenntnissen aus Energietechnik und Energiewirtschaft. Um einen ersten, praxisbezogenen Einblick in die aktuellen Fragen der Energiewirtschaft zu erlangen, übernehmen die Teilnehmer zu den nachfolgenden Themenkreisen einzelne Referate. Abhängig von der Teilnehmerzahl versetzen sich die Teilnehmer in die Rolle der oben genannten Akteure der Energiewirtschaft, so dass die genannten Fragestellungen parallel aus unterschiedlicher Interessenlage betrachtet und bewertet werden.

In der ersten Veranstaltung am 07.05.2012 erfolgt seitens des Dozenten ein Überblick über die historische Entwicklung des Energiewirtschaftsrechts mit den Schwerpunkten staatliche Genehmigung, Energiepreisentwicklung, Wettbewerbsmodelle und Übergang zur Regulierung der Strom- und Gasnetze. Anschließend werden die Referate für die Sitzungen 3 bis 6 (11.06.2012, 25.06.2012, 09.07.2012 und 23.07.2012) vergeben. Die Referate für die 2. Sitzung am 04.06.2012 werden bereits vorab über die Bewerber für das Exposé-Verfahren bzw. im direkten Anschluss an die Orientierungsphase vergeben; die diesbezügliche inhaltliche Abstimmung mit Herrn Dr. Christian Theobald erfolgt bereits vor Semesterbeginn telefonisch/elektronisch. (030 611 284 0171, christian.theobald@bbh-online.de)

In den Folgeveranstaltungen werden behandelt:

04.06.2012: Wettbewerb in Strom- und Gasverteilnetzen: Die Regulierung von Netzzugang und Netzentgelten

11.06.2012: Wettbewerb durch Unbundling

25.06.2012: Wettbewerb um Strom- und Gasverteilnetze: Die Konzessionsverfahren nach § 46 EnWG

09.07.2012: Exkursion zu einem Energieversorgungsunternehmen in der Region.

23.07.2012: Die künftige Energiewende

Jeder Teilnehmer erhält direkt im Anschluss der Präsentation in der Orientierungsphase am 02.05.2012 bzw. in der Auftaktveranstaltung am 07.05.2012 ein Exemplar der Beck-Texte im dtv „Energierecht“, 9. Auflage, München 2012.

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Stand: 07.05.2012