| 1979 |
Hochschulreife |
| 1980 |
Grundwehrdienst |
| 1981
– 1989 |
Studium
der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität,
Mainz und anschließendem Referendariat im OLG-Bezirk Frankfurt am
Main |
| 1990 |
Personaldezernent
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung |
| 1991 |
Referent
im Bundesministerium der Verteidigung (Bonn) zur Steuerung des
infrastrukturellen Aufbaus in den fünf neuen Bundesländern und
Berlin |
| 1991
– 1994 |
Abordnung
an das Auswärtige Amt zur Dienstleistung bei der Deutschen
NATO-Vertretung in Brüssel als deutscher Sprecher im größten
Finanzausschuss der
NATO und Prozessvertreter der Bundesrepublik Deutschland bei
internationalen Schiedsgerichtsverfahren |
| 1994
– 1997 |
Referent
in der Haushaltsabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zur
Betreuung des Verteidigungsetats (insbes. Personal und Neue
Steuerungsmodelle) |
|
1997 - 2009 |
Leiter
des Grundsatzreferates in der Haushaltsabteilung des Ministeriums
der Finanzen Rheinland-Pfalz zur Steuerung der Ausgabenbudgetierung
und der Kosten- und Leistungsrechnung sowie zu Grundsatzfragen
Haushaltsrecht und Haushaltssystematik |
| Seit
2009 |
Leiter
der Stabstelle zur Umsetzung des Hessischen
Sonderinvestitionsprogramms und des Zukunftsinvestitionsgesetzes des
Bundes sowie Referatsleiter IV3 und IV4 für den Kommunalen Finanzausgleich im
Hessischen Ministerium der Finanzen |
| Ab
07/2011 |
Stv.
Leiter
der Abteilung Staatsvermögens- und -schuldenverwaltung, Kommunaler
Finanzausgleich, Bau- und Immobilienmanagement im
Hessischen Ministerium der Finanzen |
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| Berufsbegleitende
Promotion |
| Mitautor
des Kommentars zum Bundeshaushaltsrecht, begründet von Dr. Piduch |
| Lehrbeauftragter
an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz |
| Verschiedene
Aufsätze zur Ausgabenbudgetierung und Leistungsaufträgen in Rheinland-Pfalz
sowie zur
Parlamentarischen Steuerungsordnung |
| Bearbeiter
der Vorschriftensammlung Haushaltsrecht und Haushaltssystematik
des Landes Rheinland-Pfalz (bis 2009) |
| Kommentierung
des kommunalen Finanzausgleichs und der finanziellen Zuweisungen des
Landes Hessen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nach dem Gesetz
zur Regelung des Finanzausgleichs (ab 2012 ) |
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