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Sommersemester 2012                  Stand: 19.04.2012  


    A 520        Das neue Mediationsgesetz - Praktische Übungen
                       und rechtliche Determinanten der Mediation
 
                       
                       Projekt-AG

                       Donnerstags, 18.00 - 21.00 h, Hörsaal 4

              

 

Zu den Inhalten der Projekt-AG:

Materialien über passwortgeschütztes Web (nur mit Kennwort zugänglich)

oder über LMS OLAT

 


  
L  707        Landesübung Hessen 

                       Freitags, 8.15 - 13.30 h, Seminarraum I

              

 

Zu den Inhalten der Arbeitsgemeinschaft:

 

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   Aktuelles
              


1) § 14 Abs. 5 HSOG verfassungswidrig (KfZ-Kennzeichen-Erfassung)

Das BVerfG hat durch Urteil vom 11. März 2008 (1 BvR 2074/05) § 14 Abs. 5 HSOG für unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und für nichtig erklärt (GVBl.I  2008, S. 722). 



2
) "Studienbeiträge" 


Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat eine sehr informative Homepage zum Thema Studienbeiträge und Art. 59 HV" eingerichtet. Dort finden Sie neben einem Link zum Hessischen Studienbeitragsgesetz auch eine umfassende Rechtsprechungsübersicht.


Das Verwaltungsgericht Gießen hat einem Studenten einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Studienbeitragsbescheid gewährt und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Studienbeitragsbescheid angeordnet (
Beschluss vom 30.10.2007 - 3 G 3758/07 - (nicht rechtskräftig)). Unter Zugrundelegung des Prüfungsrahmens von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO hat das VG keine Abwägung zwischen den Belangen des Ast. (finanzielle Belastung)  und den öffentlichen Interessen (Hochschulfinanzierung des Landes) vorgenommen. Mit Blick auf die Bedeutung der Sache und wegen der für Frühjahr 2008 avisierten Entscheidung des StGH ist die fehlende Interessenabwägung bedenklich


dazu: Walther - Studienbeiträge in Hessen - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Verwaltungsprozess  NVwZ 2007, 1366

 

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 26.03.2008 - 8 TG 2483/07 - die Entscheidung des VG Gießen abgeändert und die vorläufige Beitragspflicht der Studierenden bejaht. Nachteile seien im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht auszugleichen, da das Studienbeitragsgesetz selbst und die zugesicherte Rückzahlung der Beiträge für den Fall der Verfassungswidrigkeit des HStuBeiG die finanziellen Risiken für die die Studierenden ausreichend "abfedere".

 

Der hessische Landtag hat am 3. Juni 2008 mit der Mehrheit von SPD, Bündnis90/Die Grünen und die Linke die Aufhebung des Studienbeitragsgesetzes zum kommenden Wintersemester beschlossen. Der Hessische Ministerpräsident hat am 5. Juni 2008 wegen materieller Fehler des Gesetzes seine Unterschrift verweigert (Art. 120 HV).

 

Der Staatsgerichtshof hat mit Urteil vom 11. Juni 2008 das Gesetz zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes vom 15. Oktober 2006 (GVBl. I, S. 512) mit der Hessischen Verfassung für vereinbar erklärt.

 

In einer Sondersitzung des Landtages am 17. Juni 2008 wurden mit den Stimmen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und der Linken - nach der Korrektur des o.g. Fehlers - die Studienbeiträge ab dem kommenden WS 2008/09 abgeschafft.

 

 

3) "Kopftuchverbot" für hessische Referendare verfassungsgemäß

In dem Normenkontrollverfahren P. St. 2016 zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Sicherung der staatlichen Neutralität vom 18.10.2004 (GVBl. 2004, 306) hat der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2007 die Vereinbarkeit von § 68 Abs. 2 Satz 2 HBG und § 86 Abs. 4 HSchulG mit der Hessischen Verfassung festgestellt. Nach diesen Vorschriften dürfen Beamte Kleidungsstücke, Symbole und andere Merkmale nicht tragen, die objektiv geeignet sind, das Vertrauen die Neutralität der Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden zu beeinträchtigen. Diese Regelung gilt gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 JAG auch für Referendare. Hiergegen hatte die Landesanwältin beim Staatsgerichtshof, Frau Prof. Dr. Ute Sacksofsky, Universität Frankfurt, ein Normenkontrollverfahren eingeleitet.  

 

Presseerklärung des StGH                       Urteil des StGH (m. abw. Meinungen)



 

  Lehrveranstaltungen an der DHV Speyer

 

SS 2011 (Vorankündigung)

Projekt-Arbeitsgemeinschaft A ....."Konflikt oder Konsens - Rechtliche Determinanten alternativer Streitbeilegung im Öffentlichen Sektor"

 

WS 2010/10

Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 520 "Konsens und Kooperation - Alternative Streitbeilegung im Öffentlichen Sektor"

 

SS 2010

Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 528 "Konsens und Kooperation - Alternative Streitbeilegung im Öffentlichen Sektor"

 

WS 2009/10

Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 521 "Konsens und Kooperation - Alternative Streitbeilegung im Öffentlichen Sektor"

 

SS 2008
Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 528 "Richterliche Mediation und mediative Richter"
Landesübung Hessen 


WS 2007/08

Landesübung Hessen 

 

SS 2007

Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 528 "Richterliche Mediation und mediative Richter"
Landesübung Hessen 

WS 2005/06                                   

Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 524 "Qualitätssicherung und Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit"

Landesübung Hessen 

 

SS 2005                                   

Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 531 "Mediation und Verwaltungsgerichtsbarkeit"

 

Landesübung Hessen 

 

WS 2004/05                                   

Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 533 "Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit"

Projektwerkstatt "Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit" am 27. Januar 2005, 

dazu: -  Pitschas/Walther (Hrsg.), Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, 
            Speyerer Arbeitsheft Nr. 173
 

         -  Bericht über die Projekt-Werkstatt: Speyer Journal Nr. 6

 

Landesübung Hessen 

 

WS 2003/04                                   

Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 522 "Mediation und Verwaltungsgerichtsbarkeit" (mit Herrn Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Rainer Pitschas)

Landesübung Hessen 

 

WS 2001/02       

Workshop "Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit am 29./30. Januar 2002

Wissenschaftliche Leitung: Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Rainer Pitschas

 

Landesübung Hessen 

 


  Lehrveranstaltungen an der
Universität Mainz

 

 

WS 2008/09

"Mediation - Eine neue Form der Streitbeilegung" - Kolloquium und Übung

 

SS 2008
keine Lehrveranstaltung

WS 2007/08

"Mediation - Eine neue Form der Streitbeilegung" - Kolloquium und Übung

 

SS 2007

"Mediation - Eine neue Form der Streitbeilegung" - Kolloquium und Übung

 

WS 2006/07

"Mediation in Justiz und Verwaltung" - Kolloquium und Übung

 

SS 2006

"Mediation in Justiz und Verwaltung" - Kolloquium und Übung

 

 

 

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Stand: 24.05.2012