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1)
§ 14 Abs. 5 HSOG verfassungswidrig (KfZ-Kennzeichen-Erfassung)
Das BVerfG hat durch Urteil
vom 11. März 2008 (1 BvR 2074/05) § 14 Abs. 5 HSOG für
unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und für
nichtig erklärt (GVBl.I 2008, S. 722).
2) "Studienbeiträge"
Das
Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat eine sehr informative Homepage
zum Thema Studienbeiträge und Art.
59 HV" eingerichtet.
Dort finden Sie neben einem Link zum Hessischen
Studienbeitragsgesetz auch eine umfassende Rechtsprechungsübersicht.
Das
Verwaltungsgericht Gießen hat einem Studenten
einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Studienbeitragsbescheid gewährt und die
aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Studienbeitragsbescheid
angeordnet (Beschluss
vom 30.10.2007 - 3 G 3758/07 - (nicht rechtskräftig)). Unter Zugrundelegung des Prüfungsrahmens von § 80 Abs. 4 Satz
3 VwGO hat das VG keine Abwägung zwischen den Belangen des Ast.
(finanzielle Belastung) und den öffentlichen Interessen
(Hochschulfinanzierung des Landes) vorgenommen. Mit Blick auf die Bedeutung
der Sache und wegen der für Frühjahr 2008 avisierten Entscheidung des StGH
ist die fehlende Interessenabwägung bedenklich.
dazu:
Walther - Studienbeiträge in Hessen - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit
und Verwaltungsprozess NVwZ
2007, 1366
Der
Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss
vom 26.03.2008 - 8 TG 2483/07 - die Entscheidung des VG Gießen
abgeändert und die vorläufige Beitragspflicht der Studierenden bejaht.
Nachteile seien im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht
auszugleichen, da das Studienbeitragsgesetz selbst und die zugesicherte
Rückzahlung der Beiträge für den Fall der Verfassungswidrigkeit des
HStuBeiG die finanziellen Risiken für die die Studierenden ausreichend
"abfedere".
Der
hessische Landtag hat am 3. Juni 2008 mit der Mehrheit von SPD,
Bündnis90/Die Grünen und die Linke die Aufhebung des Studienbeitragsgesetzes
zum kommenden Wintersemester beschlossen. Der Hessische Ministerpräsident
hat am 5. Juni 2008 wegen materieller Fehler des Gesetzes seine Unterschrift
verweigert (Art. 120 HV).
Der
Staatsgerichtshof hat mit Urteil
vom 11. Juni 2008 das Gesetz zur Einführung von Studienbeiträgen
an den Hochschulen des Landes vom 15. Oktober 2006 (GVBl. I, S. 512) mit der
Hessischen Verfassung für vereinbar erklärt.
In einer Sondersitzung des Landtages am 17. Juni 2008
wurden mit den Stimmen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und der Linken - nach
der Korrektur des o.g. Fehlers - die Studienbeiträge ab dem kommenden WS
2008/09 abgeschafft.
3)
"Kopftuchverbot" für
hessische Referendare verfassungsgemäß
In dem Normenkontrollverfahren P. St. 2016 zur Überprüfung der
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
zur Sicherung der staatlichen Neutralität vom 18.10.2004 (GVBl. 2004, 306)
hat der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2007 die Vereinbarkeit
von § 68 Abs. 2 Satz 2 HBG und § 86 Abs. 4 HSchulG mit der Hessischen
Verfassung festgestellt. Nach diesen Vorschriften dürfen Beamte Kleidungsstücke, Symbole und andere
Merkmale nicht tragen, die objektiv geeignet
sind, das Vertrauen die Neutralität der Amtsführung zu beeinträchtigen
oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen
Frieden zu beeinträchtigen. Diese Regelung gilt gemäß §
27 Abs. 1 Satz 2 JAG
auch für Referendare. Hiergegen hatte die Landesanwältin beim
Staatsgerichtshof, Frau Prof. Dr. Ute Sacksofsky, Universität Frankfurt, ein Normenkontrollverfahren
eingeleitet.
Presseerklärung
des StGH
Urteil
des StGH (m.
abw. Meinungen)
Lehrveranstaltungen an der DHV Speyer
SS 2011 (Vorankündigung)
Projekt-Arbeitsgemeinschaft A ....."Konflikt oder Konsens - Rechtliche
Determinanten alternativer Streitbeilegung im Öffentlichen Sektor"
WS 2010/10
Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 520 "Konsens und Kooperation -
Alternative Streitbeilegung im Öffentlichen Sektor"
SS 2010
Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 528 "Konsens und Kooperation -
Alternative Streitbeilegung im Öffentlichen Sektor"
WS 2009/10
Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 521 "Konsens und Kooperation -
Alternative Streitbeilegung im Öffentlichen Sektor"
SS 2008
Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 528 "Richterliche Mediation und
mediative Richter"
Landesübung Hessen
WS 2007/08
Landesübung Hessen
SS
2007
Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 528 "Richterliche Mediation und
mediative Richter"
Landesübung Hessen
WS 2005/06
Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 524 "Qualitätssicherung und Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit"
Landesübung Hessen
SS 2005
Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 531 "Mediation und
Verwaltungsgerichtsbarkeit"
Landesübung Hessen
WS 2004/05
Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 533 "Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit"
Projektwerkstatt "Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit" am
27. Januar 2005,
dazu: - Pitschas/Walther (Hrsg.), Mediation in der
Verwaltungsgerichtsbarkeit,
Speyerer Arbeitsheft Nr. 173
- Bericht
über die Projekt-Werkstatt: Speyer
Journal Nr. 6
Landesübung Hessen
WS 2003/04
Projekt-Arbeitsgemeinschaft A 522 "Mediation und
Verwaltungsgerichtsbarkeit" (mit Herrn Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Rainer Pitschas)
Landesübung Hessen
WS 2001/02
Workshop "Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit
am 29./30. Januar 2002
Wissenschaftliche Leitung:
Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Rainer Pitschas
Landesübung Hessen
Lehrveranstaltungen an der Universität Mainz
WS
2008/09
"Mediation - Eine neue Form der Streitbeilegung" - Kolloquium und
Übung
SS
2008
keine Lehrveranstaltung
WS
2007/08
"Mediation - Eine neue Form der Streitbeilegung" - Kolloquium und
Übung
SS
2007
"Mediation - Eine neue Form der Streitbeilegung" -
Kolloquium und Übung
WS
2006/07
"Mediation
in Justiz und Verwaltung" - Kolloquium und Übung
SS
2006
"Mediation
in Justiz und Verwaltung" - Kolloquium und Übung
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