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Seminar 202

Instrumente des Verwaltungshandelns 

Sommersemester 2005
3 Std., Di 14.00 - 16.15 Uhr, Vortragssaal
Beginn: 10.05.2005

 

Link zu den Themen, Terminen und Referaten

 

 

Inhalt:


Eine der Grundkategorien des Allgemeinen Verwaltungsrechts sind die Instrumente, die die Verwaltung zur Erfüllung ihres Handlungsauftrages einsetzt. Traditionelle Instrumente oder Handlungsformen werden beim Auftreten neuer Herausforderungen weiterentwickelt, in den Handlungsfeldern des Besonderen Verwaltungsrechts kommen neue Handlungsformen hinzu. Die Instrumente werden von der Rechtsdogmatik etwa im Hinblick auf Ermächtigungsgrundlagen, Verfahren und inhaltliche Anforderungen untersucht, die Verwaltungswissenschaft analysiert ihre Funktionen und Einsatzzwecke, beschäftigt sich mit Umsetzungsproblemen und Wirkungsgraden. Beide Perspektiven sollen in diesem Seminar beleuchtet werden.


 

Didaktisches Konzept, Lehr- und Lernziele:


Die Hörerinnen und Hörer sollen traditionelle und neue Instrumente des Verwaltungshandelns auf ihre juristische und verwaltungspraktische Tauglichkeit hin bewerten und in den Gesamtkontext des rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns einordnen lernen. Damit sollen juristische Kenntnisse aus dem Studium vertieft, im Hinblick auf examensrelevante Fragen aktualisiert und in einen interdisziplinären Anwendungskontext gestellt werden. Dadurch soll das Verständnis für Instrumentenwahl und -einsatz durch die Verwaltung erweitert werden.


 

Erste Literaturhinweise:

 

König/Dose (Hrsg.), Instrumente und Formen staatlichen Handelns, 1993.

Eberhard Schmidt-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee, 1998.

Schuppert, Verwaltungswissenschaft, 2000, S. 135 ff.

 

 

Ansprechpartner:

Marco Junk
Tel.: +49 (0)6232 654-315
e-mail: junk@dhv-speyer.de


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Stand: 18.05.2005