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Seminar
202
Instrumente
des Verwaltungshandelns
Sommersemester
2005
3 Std., Di 14.00 - 16.15 Uhr, Vortragssaal
Beginn: 10.05.2005

Link
zu den Themen, Terminen und Referaten

Inhalt:
Eine der Grundkategorien des Allgemeinen Verwaltungsrechts sind die
Instrumente, die die Verwaltung zur Erfüllung ihres
Handlungsauftrages einsetzt. Traditionelle Instrumente oder
Handlungsformen werden beim Auftreten neuer Herausforderungen
weiterentwickelt, in den Handlungsfeldern des Besonderen
Verwaltungsrechts kommen neue Handlungsformen hinzu. Die Instrumente
werden von der Rechtsdogmatik etwa im Hinblick auf Ermächtigungsgrundlagen,
Verfahren und inhaltliche Anforderungen untersucht, die
Verwaltungswissenschaft analysiert ihre Funktionen und
Einsatzzwecke, beschäftigt sich mit Umsetzungsproblemen und
Wirkungsgraden. Beide Perspektiven sollen in diesem Seminar
beleuchtet werden.

Didaktisches
Konzept, Lehr- und Lernziele:
Die Hörerinnen und Hörer sollen traditionelle und neue Instrumente
des Verwaltungshandelns auf ihre juristische und
verwaltungspraktische Tauglichkeit hin bewerten und in den
Gesamtkontext des rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns einordnen
lernen. Damit sollen juristische Kenntnisse aus dem Studium
vertieft, im Hinblick auf examensrelevante Fragen aktualisiert und
in einen interdisziplinären Anwendungskontext gestellt werden.
Dadurch soll das Verständnis für Instrumentenwahl und -einsatz
durch die Verwaltung erweitert werden.

Erste
Literaturhinweise:
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König/Dose
(Hrsg.), Instrumente und Formen staatlichen Handelns, 1993. |
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Eberhard
Schmidt-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als
Ordnungsidee, 1998. |
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Schuppert,
Verwaltungswissenschaft, 2000, S. 135 ff. |


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Stand:
18.05.2005 |
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