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Privatisierung und Beteiligung
Aus einer kritischen Durchforstung des Aufgabenbestandes kann neben der Reorganisation verwaltungsinterner Prozesse auch eine Privatisierung öffentlicher Aufgaben resultieren. Unabhängig davon, ob es sich um eine Organisationsprivatisierung (staatliche Aufgabenwahrnehmung in privatrechtlichem "Gewand"), um funktionale Privatisierung (Verlagerung nur der Aufgabendurchführung bei staatlicher Aufgabenverantwortung) oder um materielle Privatisierung (weitgehender Aufgabenverzicht) handelt, bleiben jedoch abgestufte Steuerungs- und Kontrollfunktionen als Ausdruck einer staatlichen Restverantwortung bestehen. Die nachfolgende Zusammenstellung von Veröffentlichungen, Dokumenten und Beispielen aus der Praxis setzt sich mit verschiedenen Formen der Privatisierung, mit Chancen und Problemen bei Beteiligungen sowie mit den Konsequenzen für eine staatliche Privatisierungsfolgenverantwortung auseinander.
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