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Habilitation
Vereinbarung
Ein Bewerber hat das
Thema oder die Themen der geplanten schriftlichen Habilitationsleistung mit einem
Speyerer Lehrstuhlinhaber
zu vereinbaren. Der Lehrstuhlinhaber zeigt die Vereinbarung
dem Rektor an, der hierüber eine Erörterung im Senat veranlasst.
Dabei ist auch darüber zu entscheiden, ob das Fachgebiet, in dem
die Lehrbefugnis angestrebt wird, an der Hochschule ausreichend vertreten
ist und ob das Thema bzw. die Themen der geplanten schriftlichen
Habilitationsleistung im
Bereich von Staat und öffentlicher Verwaltung liegen. Der Bewerber muss
bereits zu diesem Zeitpunkt auf dem Gebiet, für das er die Lehrbefugnis
anstrebt, durch wissenschaftliche Forschungen und Publikationen
ausgewiesen sein.
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Stand:
12.03.2012
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