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Habilitation

Vereinbarung

Ein Bewerber hat das Thema oder die Themen der geplanten schriftlichen Habilitationsleistung mit einem Speyerer Lehrstuhlinhaber zu vereinbaren. Der Lehrstuhlinhaber zeigt die Vereinbarung dem Rektor an, der hierüber eine Erörterung im Senat veranlasst. Dabei ist auch darüber zu entscheiden, ob das Fachgebiet, in dem die Lehrbefugnis angestrebt wird, an der Hochschule ausreichend vertreten ist und ob das Thema bzw. die Themen der geplanten schriftlichen Habilitationsleistung im Bereich von Staat und öffentlicher Verwaltung liegen. Der Bewerber muss bereits zu diesem Zeitpunkt auf dem Gebiet, für das er die Lehrbefugnis anstrebt, durch wissenschaftliche Forschungen und Publikationen ausgewiesen sein.

 

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Stand: 12.03.2012