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Habilitation
Seit 1963 besitzt
die Universität das Habilitationsrecht. Mit einer Habilitation kann
die Lehrbefugnis für ein an der Hochschule ausreichend vertretenes
wissenschaftliches Fachgebiet erworben werden. Die Lehrbefugnis wird aufgrund
einer schriftlichen Habilitationsleistung (Habilitationsschrift oder
kumulative Habilitationsleistung), eines Nachweises der bisherigen
Lehrtätigkeit, einer Probevorlesung und eines wissenschaftlichen
Kolloquiums vor dem Senat verliehen. Grundvoraussetzung
ist der Besitz eines Doktorgrades einer deutschen oder ausländischen
wissenschaftlichen Hochschule. Die Habilitation soll frühestens drei
Jahre nach Ablegung der Doktorprüfung stattfinden.
Das Thema der geplanten Habilitationsschrift oder die Themen der
Einzelschriften der kumulativen Habilitationsleistung ist/sind mit einem
Speyerer Lehrstuhlinhaber zu vereinbaren
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Stand:
19.03.2012
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