Homepage
 

Lehrstühle

Kooperationen

Promotionen

Habilitationen

Forschungsinstitut


Forschungsförderung

Kontakt

 

Habilitation

Seit 1970 besitzt die DHV Speyer das Habilitationsrecht. Mit einer Habilitation kann die Lehrbefugnis für ein an der Hochschule ausreichend vertretenes wissenschaftliches Fachgebiet erworben werden. Die Lehrbefugnis wird aufgrund einer schriftlichen Habilitationsleistung (Habilitationsschrift oder kumulative Habilitationsleistung), eines Nachweises der bisherigen Lehrtätigkeit, einer Probevorlesung und eines wissenschaftlichen Kolloquiums vor dem Senat der Hochschule verliehen. Grundvoraussetzung ist der Besitz eines Doktorgrades einer deutschen oder ausländischen wissenschaftlichen Hochschule. Die Habilitation soll frühestens drei Jahre nach Ablegung der Doktorprüfung stattfinden. Das Thema der geplanten Habilitationsschrift oder die Themen der Einzelschriften der kumulativen Habilitationsleistung ist/sind mit einem Lehrstuhlinhaber der DHV Speyer zu vereinbaren

Aufzählung Zielsetzung
Aufzählung Weiteres Verfahren
Aufzählung Vereinbarung
Aufzählung Habilitationsordnung
Aufzählung Zulassung

 

zum Seitenanfang eine Seite zurück

Stand: 02.03.2010