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Habilitation

Seit 1963 besitzt die Universität das Habilitationsrecht. Mit einer Habilitation kann die Lehrbefugnis für ein an der Hochschule ausreichend vertretenes wissenschaftliches Fachgebiet erworben werden. Die Lehrbefugnis wird aufgrund einer schriftlichen Habilitationsleistung (Habilitationsschrift oder kumulative Habilitationsleistung), eines Nachweises der bisherigen Lehrtätigkeit, einer Probevorlesung und eines wissenschaftlichen Kolloquiums vor dem Senat verliehen. Grundvoraussetzung ist der Besitz eines Doktorgrades einer deutschen oder ausländischen wissenschaftlichen Hochschule. Die Habilitation soll frühestens drei Jahre nach Ablegung der Doktorprüfung stattfinden. Das Thema der geplanten Habilitationsschrift oder die Themen der Einzelschriften der kumulativen Habilitationsleistung ist/sind mit einem Speyerer Lehrstuhlinhaber zu vereinbaren

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Zielsetzung

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Vereinbarung

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Zulassung

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Weiteres Verfahren

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Habilitationsordnung (pdf)

 

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Stand: 19.03.2012