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Wintersemester 2011/12

S 106 Öffentliches Wirtschaftsrecht: Analyse rechtsgestaltungsrelevanter Elemente

Do 08.30 - 10.30, Hörsaal 4

Das öffentliche Wirtschaftsrecht ist eine Materie, die sich in einem stärkeren Umbruch als andere Gebiete des Verwaltungsrechts befindet. Es ist mittlerweile einer der wichtigsten Rechtsbereiche, in dem sich im Wandel befindliche Staatsvorstellungen manifestieren und Regelungskonzepte ausprobiert werden. Das Seminar greift - integriert in einen von der Beschaffung ausgehenden Zugang zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben -  drei Bereiche, die öffentlich-privaten Partnerschaften, das Vergaberecht und das Recht der Beihilfen auf, die in der Beratungspraxis von großer Bedeutung sind.

  1. Grundsätze und Strukturen von Vergabeverfahren (Ziekow)

  2. Der Begriff des öffentlichen Auftraggebers

  3. Abgrenzung von Auftragsarten und Berechnung der Schwellenwerte

  4. Prüfung der Eignung der Bieter und Wertung der Angebote

  5. Die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Zwecke

  6. Dauer, Verlängerung und Änderung von aufgrund eines Vergabeverfahrens geschlossenen Verträgen

  7. Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

  8. In-House-Geschäfte

  9. Öffentlich-öffentliche Partnerschaften: Modelle und vergaberechtliche Bewertung

  10. Folgen von Verstößen gegen Ausschreibungspflichten

  11. Rechtsschutz im Vergaberecht: Rügepflicht und Antragsbefugnis

  12. Der "große Bruder" des Vergaberechts, Beihilfenrecht I: Der Begriff der Beihilfe nach Art. 107 I AEUV Teil 1: Inanspruchnahme staatlicher Mittel und Vorteilsbegriff

  13. Beihilfenrecht II: Der Begriff der Beihilfe nach Art. 107 I AEUV Teil 2: Selektivität der Maßnahme, Handelsbeeinträchtigung und Wettbewerbsverfälschung

  14. Die beihilfenrechtlich unterlegte Fragmentierung des EU-Vergaberechts: Das Beispiel des ÖPNV

  15. Ausschreibungen durch die Krankenkassen

  16. Die Abschätzung der Folgen von PPP für die Verwaltung und Erfüllung staatlicher Aufgaben

  17. The Public Sector Comparator in PPP-Processes

 

Erwartet wird die Abgabe eines Handouts mit Lesehinweis für die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer spätestens eine Woche vor dem Vortragstermin, eine mündliche Präsentation von maximal einer halben Stunde und eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 15 Seiten, wobei allerdings keinerlei Seitenbegrenzung besteht.

Lesehinweise zur ersten Einführung: 

Ruthig/Storr, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2. Aufl. 2008, §§ 9 und 10

Schliesky, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl. 2008, S. 75 ff., 189 ff.

Ziekow, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2. Aufl. 2010, §§ 6, 8 und 9

Gasthörer sind - mit oder ohne Übernahme einer eigenen Seminarleistung - willkommen.

 

 
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Stand: 14.11.2011