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Wintersemester
2011/12 S 106 Öffentliches Wirtschaftsrecht: Analyse rechtsgestaltungsrelevanter
Elemente
Do 08.30 - 10.30, Hörsaal
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Das öffentliche
Wirtschaftsrecht ist eine Materie, die sich in einem stärkeren Umbruch
als andere Gebiete des Verwaltungsrechts befindet. Es ist mittlerweile
einer der wichtigsten Rechtsbereiche, in dem sich im Wandel befindliche
Staatsvorstellungen manifestieren und Regelungskonzepte ausprobiert
werden. Das Seminar greift - integriert in einen von der Beschaffung
ausgehenden Zugang zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben - drei Bereiche, die öffentlich-privaten
Partnerschaften, das Vergaberecht und das Recht der Beihilfen auf, die in
der Beratungspraxis von großer Bedeutung sind.
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Grundsätze und Strukturen von Vergabeverfahren (Ziekow)
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Der
Begriff des öffentlichen Auftraggebers
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Abgrenzung von Auftragsarten und Berechnung der Schwellenwerte
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Prüfung der Eignung der Bieter und Wertung der Angebote
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Die
Berücksichtigung sozialer und ökologischer Zwecke
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Dauer, Verlängerung und Änderung von aufgrund eines Vergabeverfahrens
geschlossenen Verträgen
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Die
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
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In-House-Geschäfte
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Öffentlich-öffentliche Partnerschaften: Modelle und vergaberechtliche
Bewertung
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Folgen von Verstößen gegen Ausschreibungspflichten
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Rechtsschutz im Vergaberecht: Rügepflicht und Antragsbefugnis
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Der
"große Bruder" des Vergaberechts, Beihilfenrecht I: Der Begriff der
Beihilfe nach Art. 107 I AEUV Teil 1: Inanspruchnahme staatlicher Mittel
und Vorteilsbegriff
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Beihilfenrecht II: Der Begriff der Beihilfe nach Art. 107 I AEUV Teil 2:
Selektivität der Maßnahme, Handelsbeeinträchtigung und
Wettbewerbsverfälschung
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Die
beihilfenrechtlich unterlegte Fragmentierung des EU-Vergaberechts: Das
Beispiel des ÖPNV
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Ausschreibungen durch die Krankenkassen
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Die
Abschätzung der Folgen von PPP für die Verwaltung und Erfüllung
staatlicher Aufgaben
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The
Public Sector Comparator in PPP-Processes
Erwartet
wird die Abgabe eines Handouts mit Lesehinweis für die anderen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer spätestens eine Woche vor dem
Vortragstermin, eine mündliche
Präsentation von maximal einer halben Stunde und eine schriftliche
Ausarbeitung im Umfang von ca. 15 Seiten, wobei allerdings keinerlei
Seitenbegrenzung besteht.
Lesehinweise
zur ersten Einführung:
Ruthig/Storr,
Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2. Aufl. 2008, §§ 9 und 10
Schliesky,
Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl. 2008, S. 75 ff., 189 ff.
Ziekow,
Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2. Aufl. 2010, §§ 6, 8 und 9
Gasthörer sind - mit
oder ohne Übernahme einer eigenen Seminarleistung - willkommen.
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Stand:
14.11.2011
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