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Diener zweier Herren

Es fehlen wirksame Gesetze gegen Korruption, sagt Hans Herbert von Arnim im Gespräch mit FR-Mitarbeiter Tobias Zick.

Frankfurter Rundschau: Müsste Lobbyarbeit verboten werden? 

Hans Herbert von Arnim: Nein, das kann man nicht und das sollte man auch nicht. Problematisch wird es aber, wenn unlautere Mittel eingesetzt werden.

Zum Beispiel?

Sie können in Deutschland einem Abgeordneten einen Sack voll Geld auf den Schreibtisch stellen, schlimmstenfalls schmeißt er sie raus. Wenn er das Geld annimmt, ist er, anders als Beamte oder Minister, nicht etwa wegen Korruption dran. Es gibt kein wirksames Gesetz dagegen. 

Der Abgeordnete müsste es also niemandem sagen?

Wenn es mehr als 5000 Euro sind, muss er es melden, öffentlich zu machen ist es nur bei Spenden über 10000 Euro. Bei Verstößen hat er aber nichts Ernstes zu befürchten.

Kommen Lobbyisten denn wirklich mit einem Geldkoffer ins Abgeordneten- büro?

Nein, einfacher ist es, den Betroffenen anzustellen. Ein Abgeordneter, der - laut Grundgesetz - zur Sicherung seiner Unabhängigkeit vom Staat bezahlt wird, darf sich legal in die Abhängigkeit eines Verbandes begeben. 

Wieso ist so etwas erlaubt?

Die Abgeordneten müssten die Gesetze dagegen selbst machen. 1995 forderten SPD und Grüne den "gläsernen Abgeordneten" - die damalige Koalition stimmte dagegen. Heute hätte Rot-Grün die Mehrheit. Warum machen sie nicht das, was sie damals gefordert haben?

(aus: Frankfurter Rundschau vom 8.10.2003, S. 31)

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Stand: 15.10.2003