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Diener
zweier Herren
Es
fehlen wirksame Gesetze gegen Korruption, sagt Hans Herbert von Arnim im
Gespräch mit FR-Mitarbeiter Tobias Zick.
Frankfurter
Rundschau: Müsste Lobbyarbeit verboten werden?
Hans
Herbert von Arnim: Nein, das kann man nicht und das sollte man auch
nicht. Problematisch wird es aber, wenn unlautere Mittel eingesetzt
werden.
Zum
Beispiel?
Sie
können in Deutschland einem Abgeordneten einen Sack voll Geld auf den
Schreibtisch stellen, schlimmstenfalls schmeißt er sie raus. Wenn er das
Geld annimmt, ist er, anders als Beamte oder Minister, nicht etwa wegen
Korruption dran. Es gibt kein wirksames Gesetz dagegen.
Der
Abgeordnete müsste es also niemandem sagen?
Wenn
es mehr als 5000 Euro sind, muss er es melden, öffentlich zu machen ist
es nur bei Spenden über 10000 Euro. Bei Verstößen hat er aber nichts
Ernstes zu befürchten.
Kommen
Lobbyisten denn wirklich mit einem Geldkoffer ins Abgeordneten- büro?
Nein,
einfacher ist es, den Betroffenen anzustellen. Ein Abgeordneter, der -
laut Grundgesetz - zur Sicherung seiner Unabhängigkeit vom Staat bezahlt
wird, darf sich legal in die Abhängigkeit eines Verbandes begeben.
Wieso
ist so etwas erlaubt?
Die
Abgeordneten müssten die Gesetze dagegen selbst machen. 1995 forderten
SPD und Grüne den "gläsernen Abgeordneten" - die damalige
Koalition stimmte dagegen. Heute hätte Rot-Grün die Mehrheit. Warum
machen sie nicht das, was sie damals gefordert haben?
(aus:
Frankfurter Rundschau vom 8.10.2003, S. 31)
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Stand:
15.10.2003
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