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Saaldiener
und Volksvertreter
Zum Beitrag "Fragen an den
SPD-Europaabgeordneten Martin Schulz/ ,Unsere Leuchtturm-Themen müssen
abgehandelt werden' (F.A.Z. vom 27. April): Es überrascht, dass Martin
Schulz jetzt eine Vereinheitlichung der Heimatgehälter von
Europaabgeordneten gleich nach der Wahl vom 13. Juni durchsetzen will. [Im
ARD/ZDF-Fernseh-Morgenmagazin vom 26.1.2004] sprach er sich noch gegen
eine Vereinheitlichung aus, "solange wir kein einheitliches europäisches
Wahlrecht haben, das dazu führt, dass alle Mandate gleich sind". Ein
gleiches Wahlrecht aber ist nicht in Sicht.
Wenn Schulz das Gehalt eines Saaldieners
im Europaparlament mit dem Gehalt ungarischer Abgeordneter vergleicht,
vergleicht er Äpfel mit Birnen. Denn der Saaldiener lebt in Brüssel, die
Abgeordneten erhalten ihr Gehalt aber für ihren Unterhalt und den ihrer
Familie in ihrem Heimatland. [In Ungarn und anderen Beitrittsländern beträgt
das Einkommens- und Preisniveau nur ein Bruchteil des Westens.]
Schulz verschweigt, dass alle
Europaabgeordneten – zusätzlich zu ihrem Gehalt – für ihr Leben und
Arbeiten in Brüssel und Straßburg schon jetzt mehr als ausreichend
versorgt sind: Sie erhalten einheitlich für Über- nachtung und
Verpflegung 262 Euro Tagegeld, eingerichtete und ausge- stattete
Parlamentsbüros, örtliche Transportmittel, eine monatliche
Kostenpauschale von 3.700 Euro, die Möglichkeit, Mitarbeiter für
bis zu 12.576 Euro monatlich einzustellen und die Erstattung der
Reisekosten.
Daneben macht die Vereinheitlichung auch
der Heimatgehälter von EU-Abgeordneten keinen Sinn. Sie sollten deshalb
weiterhin nach den jeweiligen nationalen Standards bemessen bleiben,
solange in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ungleiches
Wahlrecht und völlig unterschiedliche Preis- und Einkommensverhältnisse
herrschen. Die Abgeordneten sollten sich auch einkommensmäßig nicht
allzu weit von ihren jeweiligen Wählern entfernen.
[Bei einem Einheitsgehalt von monatlich
9.053 Euro, wie in dem vom Parlament bereits beschlossenen Statut
vorgesehen, würden EU-Abgeord- nete aus Finnland, Irland oder Spanien
mehr erhalten als ihre Minister. Abgeordnete aus den Beitrittsländern hätten
25mal so hohe Gehälter wie ihre Wähler und dreimal so viel wie ihre
Ministerpräsidenten. Sie würden in einem oder zwei Mandatsjahren einen
Altersversorgungsanspruch erwerben, so hoch wie das gesamte Einkommen
eines ihrer Wähler.
Und dass ein deutlich niedrigeres
Einheitsgehalt als bisher im Statut vorgesehen vom Parlament beschlossen würde,
das "sich bei der Höhe der Diäten wie den Pensions- und
Versicherungsregeln an unserem deutschen Modell orientiert", wie
Schulz ankündigt, ist ohnehin illusorisch, weil Europaabgeordnete aus
anderen Mitgliedstaaten dem kaum zustimmen würden. Schulz' Äußerungen
sind reines Wahlkampfmanöver, um vor dem 13. Juni möglichst gut
dazustehen, die danach genauso vergessen sein werden wie seine früheren
Äußerungen. Die ständigen opportunistischen Kehrtwendungen von Schulz
haben sogar seinen eigenen SPD-Genossen Willi Rothley, den
Berichterstatter zum Abgeordnetenstatut im Parlament, dazu gebracht, die
SPD-Gruppe zu verlassen.]
Schulz ist auch bei seiner Behauptung, er
wolle durch Erlass des Statuts das Problem der Pauschalen "lösen",
unglaubwürdig. Bisher war allenfalls eine Änderung der Flugkosten
vorgesehen, nicht auch die durchgreifende Beseitigung der Exzesse beim
Tagegeld, bei der Kostenpauschale und der Mitarbeiterbezahlung. Sie alle
sollen vielmehr weiterlaufen, außerhalb des Statuts und unberührt von
seinem Erlass.
(Leserbrief
zu Martin Schulz von Hans Herbert von Arnim, in:
FAZ vom 1.6.2004. Die in eckige Klammern gesetzten Passagen wurden nicht
veröffentlicht.)
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Stand:
16.02.2005
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