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Die Frage der Woche.
Soll in Deutschland das Mehrheitswahlrecht eingeführt werden?
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Ja -
Unser Wahlrecht hat zu einer Blockadesituation geführt.
Am 18. September erhielt keines der beiden "Lager" die für die
Bildung einer stabilen Regierung erforderlichen Stimmen. Die Neue Linke
verhindert sowohl Schwarz-Gelb als auch Rot-Grün. Eine Große Koalition,
die ohnehin nur eine Notlösung wäre, steht ebenfalls infrage, weil beide
Seiten beanspruchen, den Kanzler zu stellen. Demgegenüber würde bei
relativer Mehrheitswahl nach britischem Vorbild eine Partei regelmäßig
den eindeutigen Regierungsauftrag erhalten und mit stabiler Mehrheit für
die Dauer der Wahlperiode verantwortlich handeln können.
Koalitionen zwischen zwei oder mehr Parteien wären
nicht mehr erforderlich. Wer den Kanzler stellt und die Regierung bildet,
entschieden dann nicht Parteiführer in Koalitionsgesprächen nach der
Wahl, sondern die Wähler selbst. Eine starke Ein-Parteien-Regierung kann
auch einseitigen Lobby-Forderungen besser entgegentreten als
Koalitionsregierungen. Neben dem degenerierten Föderalismus ist unser
realexistierendes Wahlrecht der zweite grundlegende Mangel unseres
politischen Systems. Beide begründen die vielbeklagte organisierte
Unverantwortlichkeit, die Deutschland lähmt. Eine Koalitionspartei
blockiert die andere, und beide werden meist vom Bundesrat ausgebremst.
Dabei wäre - angesichts der Herausforderungen von
Arbeitslosigkeit, Demographie, Globalisierung und Vereinigung - politische
Handlungsfähigkeit eigentlich besonders gefordert. Gewiss, kleine
Parteien haben bei relativer Mehrheitswahl wenig Chancen. Das ist ein großer
Nachteil, doch in der historischen Situation Deutschlands wiegt die
mangelnde Handlungsfähigkeit, zu der unsere Verhältniswahl führt, meines
Erachtens schwerer, jedenfalls auf Bundesebene. Die politischen Köpfe
kleinerer Parteien würden dann von den großen integriert. Die Große
Koalition von 1966 bis 1969 hatte sich bereits auf die Einführung des
Mehrheitswahlrecht geeinigt, auch wenn es schließlich nicht zustande kam.
Eine heutige Große Koalition sollte sich vorweg auf zwei Punkte einigen:
Reform des Föderalismus und des Wahlrechts.
Prof. Hans Herbert
von Arnim, Verfassungsrechtler und Mitglied des Forschungsinstituts für
öffentliche Verwaltung
in: Bayerische
Staatszeitung vom 30.09.2005, S. 2.
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Stand:
11.10.2005
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