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Die Frage der Woche. Soll in Deutschland das Mehrheitswahlrecht eingeführt werden?

- Ja -

Unser Wahlrecht hat zu einer Blockadesituation geführt. Am 18. September erhielt keines der beiden "Lager" die für die Bildung einer stabilen Regierung erforderlichen Stimmen. Die Neue Linke verhindert sowohl Schwarz-Gelb als auch Rot-Grün. Eine Große Koalition, die ohnehin nur eine Notlösung wäre, steht ebenfalls infrage, weil beide Seiten beanspruchen, den Kanzler zu stellen. Demgegenüber würde bei relativer Mehrheitswahl nach britischem Vorbild eine Partei regelmäßig den eindeutigen Regierungsauftrag erhalten und mit stabiler Mehrheit für die Dauer der Wahlperiode verantwortlich handeln können.

Koalitionen zwischen zwei oder mehr Parteien wären nicht mehr erforderlich. Wer den Kanzler stellt und die Regierung bildet, entschieden dann nicht Parteiführer in Koalitionsgesprächen nach der Wahl, sondern die Wähler selbst. Eine starke Ein-Parteien-Regierung kann auch einseitigen Lobby-Forderungen besser entgegentreten als Koalitionsregierungen. Neben dem degenerierten Föderalismus ist unser realexistierendes Wahlrecht der zweite grundlegende Mangel unseres politischen Systems. Beide begründen die vielbeklagte organisierte Unverantwortlichkeit, die Deutschland lähmt. Eine Koalitionspartei blockiert die andere, und beide werden meist vom Bundesrat ausgebremst.

Dabei wäre - angesichts der Herausforderungen von Arbeitslosigkeit, Demographie, Globalisierung und Vereinigung - politische Handlungsfähigkeit eigentlich besonders gefordert. Gewiss, kleine Parteien haben bei relativer Mehrheitswahl wenig Chancen. Das ist ein großer Nachteil, doch in der historischen Situation Deutschlands wiegt die mangelnde Handlungsfähigkeit, zu der unsere Verhältniswahl führt, meines Erachtens schwerer, jedenfalls auf Bundesebene. Die politischen Köpfe kleinerer Parteien würden dann von den großen integriert. Die Große Koalition von 1966 bis 1969 hatte sich bereits auf die Einführung des Mehrheitswahlrecht geeinigt, auch wenn es schließlich nicht zustande kam. Eine heutige Große Koalition sollte sich vorweg auf zwei Punkte einigen: Reform des Föderalismus und des Wahlrechts.

Prof. Hans Herbert von Arnim, Verfassungsrechtler und Mitglied des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung

in: Bayerische Staatszeitung vom 30.09.2005, S. 2.

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Stand: 11.10.2005