Speyer/Berlin (dpa) - Die CDU-Bundestagsabgeordneten
Friedrich Merz und Siegfried Kauder haben nach Auffassung des
Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim die Nebeneinkünfte aus ihrer
Anwaltstätigkeit bislang zu Unrecht verschwiegen. Ihre Pflicht dazu gelte
nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch
auch für den Fall, dass die Beteiligung an ihrer jeweiligen Kanzlei unter
25 Prozent liege, sagte von Arnim in einem Gespräch mit der Deutschen
Presse-Agentur dpa in Speyer. Auf einen entsprechenden Passus in den vom
Bundestagspräsidenten erlassenen Ausführungsbestimmungen hatte sich Merz
berufen.
Diese Auslegung hätten Merz und Kauder bereits bei
der Verhandlung in Karlsruhe vertreten, sagte von Arnim. «Das Gericht hat
sie aber in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich und entschieden
zurückgewiesen und sie als unzulässige Umgehung der Vorschriften
gebrandmarkt.» Das Gericht führe unter der Randnummer 309 seines Urteils
aus, dass derartige Umgehungen mit einer am Gesetzeszweck orientierten
Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Regelungen nicht vereinbar
seien. «Es macht also keinen Unterschied, ob der Abgeordnete für seine
Tätigkeit unmittelbar honoriert wird oder von seiner Tätigkeit mittelbar
als Gesellschafter profitiert.»
«Das Gericht hat damit einer rabulistischen
(sinnverdrehenden) Wortklauberei einen Riegel vorgeschoben», sagte von
Arnim. Nunmehr sei Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) aufgefordert,
unverzüglich Maßnahmen gegen die beiden Abgeordneten einzuleiten, damit
diese ihren Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nachkämen.
Gespräch: Christian Ebner, dpa-Meldung vom 08.07.07