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Von Arnim: Merz und Kauder müssen Anwaltseinkünfte offen legen (dpa-Gespräch)

Speyer/Berlin (dpa) - Die CDU-Bundestagsabgeordneten Friedrich Merz und Siegfried Kauder haben nach Auffassung des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim die Nebeneinkünfte aus ihrer Anwaltstätigkeit bislang zu Unrecht verschwiegen. Ihre Pflicht dazu gelte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch auch für den Fall, dass die Beteiligung an ihrer jeweiligen Kanzlei unter 25 Prozent liege, sagte von Arnim in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Speyer. Auf einen entsprechenden Passus in den vom Bundestagspräsidenten erlassenen Ausführungsbestimmungen hatte sich Merz berufen.

Diese Auslegung hätten Merz und Kauder bereits bei der Verhandlung in Karlsruhe vertreten, sagte von Arnim. «Das Gericht hat sie aber in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich und entschieden zurückgewiesen und sie als unzulässige Umgehung der Vorschriften gebrandmarkt.» Das Gericht führe unter der Randnummer 309 seines Urteils aus, dass derartige Umgehungen mit einer am Gesetzeszweck orientierten Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Regelungen nicht vereinbar seien. «Es macht also keinen Unterschied, ob der Abgeordnete für seine Tätigkeit unmittelbar honoriert wird oder von seiner Tätigkeit mittelbar als Gesellschafter profitiert.»

«Das Gericht hat damit einer rabulistischen (sinnverdrehenden) Wortklauberei einen Riegel vorgeschoben», sagte von Arnim. Nunmehr sei Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen gegen die beiden Abgeordneten einzuleiten, damit diese ihren Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nachkämen.

Gespräch: Christian Ebner, dpa-Meldung vom 08.07.07


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Stand: 10.12.2007