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Von Arnim: Veröffentlichungen zu Nebeneinkünften ungenügend (dpa-Gespräch)

Berlin/Speyer (dpa) - Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim hält die Veröffentlichungen von Nebeneinkünften der Abgeordneten im Internet für ungenügend. «Wenn das, was die Karlsruher Kläger nun veröffentlicht haben, wirklich alles ist, versteht man nicht, warum sie überhaupt geklagt haben», sagte der Professor aus Speyer in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Falls sich aber herausstelle, dass die Veröffentlichungen im Internet noch nicht den Anforderungen des Gesetzes entsprächen, stelle sich die Frage nach der Verantwortlichkeit für diese Panne - entweder des Bundestagspräsidenten oder der betroffenen Abgeordneten.

Er frage sich zum Beispiel, warum der CDU-Politiker Friedrich Merz keinerlei Angaben zu seinen Honoraren als Wirtschaftsanwalt mache, sagte von Arnim. Er hätte es generell besser gefunden, wenn die Regelungen nicht nur die Veröffentlichung der Größenordnungen verlangen würden, sondern exakt der Höhe der Einkünfte. Man stehe aber vor dem Problem, dass die Abgeordneten über ihre eigenen Belange entschieden hätten. Dennoch sei die neue Regelung ein Schritt nach vorne. «Weitere Verschärfungen sind wohl nur möglich, wenn neue Skandalfälle auftauchen.»

Die Offenlegungspflicht sei positiv, da die Öffentlichkeit Anhaltspunkte dafür erhalte, ob die genannten Tätigkeiten noch Zeit für das Mandat ließen oder sogar zu Interessenkonflikten führen könnten. Er erwarte auch eine präventive Wirkung: «Bei der Erschließung neuer Einkommensquellen muss sich ein Abgeordneter nun drei Mal fragen, ob er das in der Öffentlichkeit vertreten kann.»

Der Parteienkritiker verlangte schärfere Vorschriften gegen die Bestechung von Abgeordneten. So seien nun zwar Einkommen ohne Gegenleistung verboten, aber nach wie vor persönliche Spenden an Abgeordnete erlaubt, und es gebe auch keine ausreichenden strafrechtlichen Vorschriften. Es müsse sicher gestellt werden, dass die Parlamentarier ihren politischen Einfluss, interne Informationen und den Zugang zu Mächtigen nicht verkauften.

Gespräch: Christian Ebner, dpa-Meldung vom 06.07.07


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Stand: 10.12.2007