Berlin/Speyer (dpa) - Der Verfassungsrechtler Hans
Herbert von Arnim hält die Veröffentlichungen von Nebeneinkünften der
Abgeordneten im Internet für ungenügend. «Wenn das, was die Karlsruher
Kläger nun veröffentlicht haben, wirklich alles ist, versteht man nicht,
warum sie überhaupt geklagt haben», sagte der Professor aus Speyer in
einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Falls sich
aber herausstelle, dass die Veröffentlichungen im Internet noch nicht den
Anforderungen des
Gesetzes entsprächen, stelle sich die Frage nach der
Verantwortlichkeit für diese Panne - entweder des Bundestagspräsidenten
oder der betroffenen Abgeordneten.
Er frage sich zum Beispiel, warum der CDU-Politiker
Friedrich Merz keinerlei Angaben zu seinen Honoraren als Wirtschaftsanwalt
mache, sagte von Arnim. Er hätte es generell besser gefunden, wenn die
Regelungen nicht nur die Veröffentlichung der Größenordnungen verlangen
würden, sondern exakt der Höhe der Einkünfte. Man stehe aber vor dem
Problem, dass die Abgeordneten über ihre eigenen Belange entschieden
hätten. Dennoch sei die neue Regelung ein Schritt nach vorne. «Weitere
Verschärfungen sind wohl nur möglich, wenn neue Skandalfälle
auftauchen.»
Die Offenlegungspflicht sei positiv, da die
Öffentlichkeit Anhaltspunkte dafür erhalte, ob die genannten
Tätigkeiten noch Zeit für das Mandat ließen oder sogar zu
Interessenkonflikten führen könnten. Er erwarte auch eine präventive
Wirkung: «Bei der Erschließung neuer Einkommensquellen muss sich ein
Abgeordneter nun drei Mal fragen, ob er das in der Öffentlichkeit
vertreten kann.»
Der Parteienkritiker verlangte schärfere
Vorschriften gegen die Bestechung von Abgeordneten. So seien nun zwar
Einkommen ohne Gegenleistung verboten, aber nach wie vor persönliche
Spenden an Abgeordnete erlaubt, und es gebe auch keine ausreichenden
strafrechtlichen Vorschriften. Es müsse sicher gestellt werden, dass die
Parlamentarier ihren politischen Einfluss, interne Informationen und den
Zugang zu Mächtigen nicht verkauften.
Gespräch: Christian Ebner, dpa-Meldung vom 06.07.07