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"Das ginge auch anderswo"

Im TA-Gespräch: Prof. Hans Herbert von Arnim, Parteienforscher, plädiert für Volksentscheide über Diäten 

In Nordrhein-Westfalen änderte der Landtag jetzt die Diätenregelungen - endlich ein Beispiel für weniger Selbstbedienung und mehr Bürgernähe?

Die Selbstbedienung wird dadurch nicht aufgehoben. Was die Abgeordneten erhalten, wurde bisher und wird auch in Zukunft durch sie selbst geregelt. An sich ist die Idee ja nicht schlecht, die Altersversorgung und die Kosten für die Wahrnehmung des Mandats den Abgeordneten selbst aufzuerlegen, damit sie auch spüren, was die Altersversorgung den Normalverbraucher kostet. Bloß leidet die Reform darunter, dass die ganze Geschäftsgrundlage nicht stimmt. Das Landesparlament in Nordrhein-Westfalen wie auch die meisten anderen gehen nämlich davon aus, dass ein Mandat eine Vollzeittätigkeit sei. Ist es aber nicht, wie es zum Beispiel das Landesparlament in Hamburg zeigt, das als ein Feierabendparlament organisiert ist, obwohl es - zusätzlich zu den Landesaufgaben - auch Kommunalaufgaben zu erfüllen hat. Das ginge auch anderswo.

Wie käme man aus dem Dilemma heraus?

Wichtig ist vor allem Dingen, die Organisation so zu ändern, dass man trotz der abnehmenden Aufgaben der Landesparlamente die Termine nicht über das ganze Jahr und über den ganzen Tag verstreut. Natürlich hat das auch Konsequenzen für die Diäten. Von sich aus werden die Abgeordneten diese Konsequenzen aber nicht ziehen.

Sehen Sie Ansätze zu richtigen Reformen?

Vorstellbar ist es, die Abgeordneten-Bezüge nicht wie bisher mit einem Parlamentsgesetz zu regeln, sondern durch ein Volksgesetz festsetzen zu lassen, initiiert durch ein Volksbegehren. Das wäre sehr sinnvoll, denn die Parlamentarier sind ja die Vertreter des Volkes. Insofern wäre es logisch, auch das Volk den Status seiner Vertreter regeln zu lassen.

Also ist der Abgeordnete im Prinzip ein Mensch in einem Stand, der beständig Zweifeln ausgesetzt ist?

Jeder Beruf muss sich Fragen gefallen lassen, zumal wenn er aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird. Dass das für Abgeordnete erst recht gilt, hat einen triftigen Grund: Sie können eben als einzige Berufsgruppe ihren finanziellen Status in eigener Sache regeln. Und dann ist eben die Versuchung groß, auch zu überziehen.

(aus: Thüringer Allgemeine vom 26.03.05, S. 2)

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Stand: 19.04.2005