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Hans Herbert von Arnim Nachwort zum Taschenbuch "Das System" Mit
diesem Nachwort zur Taschenbuchausgabe verfolgt der Verfasser zwei Ziele:
Einmal soll der rote Faden des Buches ganz kurz noch einmal in Erinnerung
gerufen werden. Zum zweiten sollen, zweieinhalb Jahre nach dem Erscheinen
der gebundenen Ausgabe, einige Ereignisse und Entwicklungen, die seitdem
stattgefunden haben, aufgezeigt und eingeordnet werden. Sie belegen, dass
das Thema inzwischen an Aktualität noch gewonnen hat und meine Thesen
durch die seitherige Entwicklung vielfach bestätigt werden. Diesem
Buch liegen folgende Kernthesen zugrunde: Das Grundgesetz verpflichtet
Amtsträger zwar auf das Gemeinwohl, Berufspolitiker sind aber primär an
der Sicherung und dem Ausbau ihrer eigenen Stellung interessiert (auch
wenn sie diese Feststellung oft als Majestätsbeleidigung betrachten und
weit von sich weisen).[1]
Zu diesem Zweck bilden sie – über die Parteigrenzen hinweg – eine Art
Interessengemeinschaft: die politische Klasse. Da die politische Klasse in
den Parlamenten die Schalthebel der Macht bedient, kann sie Gesetze und
Verfassungen direkt in ihrem Sinne formen (Kapitel 1 und 2). Das
Streben der politischen Klasse, ihre Belange soweit wie möglich zu fördern,
ist an sich nichts Besonderes oder gar Verwerfliches. Sie teilt dieses
Anliegen mit anderen Berufsgruppen. Was sie von allen anderen aber
unterscheidet, ist die privilegierte Möglichkeit, ihre Belange auch
direkt durchzusetzen. Als einzige Berufsgruppe kann die politische Klasse
die Regeln, die ihren Status bestimmen, selbst festlegen. Sie ist also
Gesetzgeber in eigener Sache, wenn sie über staatliche Institutionen
entscheidet, die sie selbst betreffen. Gegenstand solcher Strategie in
eigener Sache sind vor allem die Schlüsselinstitutionen unserer
Demokratie, die sogenannten Regeln des Machterwerbs. Das lässt sich an
der Geschichte des Wahlrechts, der Politikfinanzierung und des Föderalismus
gut nachweisen (Kapitel 3, S. 87 ff.). Der Begriff "Regeln" ist
dabei weit zu verstehen. Darunter fallen nicht nur Rechtsnormen, sondern
auch informale Verhaltensmuster, die die politische Klasse im Lauf der
Zeit herausgebildet hat. Selbst rechtswidrige Praktiken gehören dazu,
etwa bestimmte Formen von Ämterpatronage und Spendenmanipulation. Kennzeichen
aller dieser Regelungen, die die politische Klasse entwickelt hat,
ist ihre Heimlichkeit. Das versteht sich für illegale Komponenten von
selbst, aber auch legale Institutionenpolitik bleibt regelmäßig
Geheimpolitik. Die Rolle der politischen Klasse als richtungsgebender Auslöser
bestimmter Politiken wird vor der Öffentlichkeit nach Möglichkeit
verborgen. Allein bei Diätenerhöhungen gelingt dies nicht immer.
Ansonsten bleibt das Eigeninteresse der Akteure regelmäßig unerkannt,
insbesondere ihre Strategien, sich gegen den Einfluss von Wählern zu
immunisieren und sich Staat und Gesellschaft zu unterwerfen. Die
Wissenschaft hat sich lange gescheut, das Wirken der Eigeninteressen der
politischen Klasse beim Namen zu nennen, systematisch zu erforschen und
ihre tendenzielle Kollision mit dem Demokratieprinzip zu thematisieren.[2]
Statt dessen wurden Theorien entwickelt und Leitideen beschworen, die die
wahren Verhältnisse rechtfertigen, beschönigen oder verdecken (Kapitel
8, S. 230 ff.).[3]
Der
Arm der politischen Klasse ist lang. Über vielfältige Stränge kann sie
fast das gesamte politische Denken in ihrem Sinne beeinflussen. An die
Wurzel gehende Kritik muss deshalb erst einmal ein massives Sperrfeuer von
Scheinargumenten überwinden, bevor sie die Chance hat, Gehör zu finden.
In dieser Lage ist es doppelt schwer, Kritik überhaupt nur zu denken, und
erst recht, sie systematisch zu entwickeln (siehe Kapitel 7, S. 211
ff.). Wer es dennoch unternimmt, muss sich auf erbarmungslose
Mobbingversuche der vielen mächtigen Betroffenen (die sich in diesem
Punkt meist einig sind) gefasst machen, was in der Regel allerdings hinter
vorgehaltener Hand erfolgt und deshalb um so schwerer zu parieren ist. Die
klaffende Lücke zwischen demokratischer Norm und Wirklichkeit wird durch
politische Formeln wie "Volkssouveränität" und
"Gemeinwohl" überkleistert, die in Verfassungsurkunden und
Sonntagsreden beschworen werden – ohne Rücksicht darauf, dass die
Wirklichkeit ganz anders aussieht. Vielfältige Theorien dienen dazu,
diese Diskrepanz systematisch zu verschleiern oder aber die Norm radikal
zu senken und so an die Wirklichkeit anzupassen. Derartige Theorien und
ihre wissenschaftlichen Befürworter stehen damit, oft unbewusst,
ebenfalls in den Diensten der politischen Klasse (Kap. 8, S. 230 ff.). Auf
diese Weise mag zwar die Demokratie "stabilisiert" werden, wie
immer wieder betont wird. Die gesamte politische Klasse hängt ja an den für
sie so günstigen Regeln und macht deshalb gegen jede radikale Änderung
Front. Und vor den Bürgern versucht man das wahre Funktionieren von
Politik hinter der offiziellen Fassade zu verbergen. Aber welche Art von
Demokratie ist dies denn, wo die Institutionen so verformt sind, dass die
Wähler niemanden mehr zur Verantwortung ziehen können, weil politische
Zurechenbarkeit sich verflüchtigt und mit der mangelnden Abwählbarkeit
von Politikern ein Zentralelement der Demokratie weitgehend entfällt. Die
Frage, ob die Entmachtung der Bürger im Interesse einer umso größeren
Handlungsfähigkeit und Gemeinwohlorientierung der Politik, also des
anderen zentralen Elements der Demokratie, vielleicht hingenommen werden
sollte, wozu in Deutschland, meist unausgesprochen, viele neigen, stellt
sich schon deshalb nicht, weil die derzeitigen Systemmängel auch die
Handlungsfähigkeit ungebührlich reduzieren (siehe das inzwischen schon
geflügelte Wort "Reformstau"). Beide Kernpostulate der
Demokratie leiden Not: Regieren durch das Volk und Regieren für das Volk.
So
hat sich eine Art Teufelskreis ergeben: Die politische Klasse versucht,
die Unsicherheit ihrer Existenz, die im Wesen der Demokratie angelegt ist,
durch Institutionenpolitik zu beseitigen oder abzuschwächen. Dadurch
entzieht sie sich aber der politischen Verantwortlichkeit gegenüber den Wählern.
Deren Entmachtung schürt die Verdrossenheit über "die
Politiker", worauf diese mit umso größerer Abschottung reagieren.
Äußerer Ausdruck dieser Falle, in der die ganze Bundesrepublik sich
befindet, sind abnehmende Wahlbeteiligung, Mitgliederschwund der
etablierten Parteien und desaströse Umfrageergebnisse, die signalisieren,
dass die Bürger keiner Partei mehr etwas zutrauen. Die
institutionelle Problematik wird besonders deutlich am Beispiel des Föderalismus
(siehe S. 148 ff.). Hier zeigt sich in letzter Zeit auch eine immer
klarere Problemwahrnehmung. Während Kritik lange als politisch nicht
korrekt angesehen worden war, hat sich in den letzten drei oder vier
Jahren ein völliger Umschwung ergeben. Der Mangel an politischer
Verantwortlichkeit, an Handlungs- und Reformfähigkeit und an Bürgernähe,
den der real existierende deutsche Föderalismus hervorruft, wird nun
allgemein beklagt: von Politikern und Parteien selbst, von Kommissionen,
Staats- und Politikwissenschaftlern. Um die Jahreswende 2003/04 haben
Bundestag und Bundesrat sogar eine Kommission zur Reform des Föderalismus
eingesetzt. Ob das viel bringt, muss allerdings bezweifelt werden.
Zentrale Fragen bleiben ohnehin ausgeklammert, wie die Finanzen und die
Neugliederung der Bundesländer. Man macht sich immer noch Illusionen. Das
liegt vor allem daran, dass die Motive der Akteure und ihr Einfluss auf
institutionelle Fehlentwicklungen nach wie vor nicht problematisiert
werden. Dieser weiße Fleck auf der publizistischen und der
wissenschaftlichen Landkarte entspringt einerseits einer normativen Überhöhung
der Politik, die in der grundgesetzlichen Verpflichtung der Amtsträger
aufs Gemeinwohl wurzeln dürfte. Das ist noch die Haltung großer Teile
der Staatsrechtslehre entsprechend der Devise, dass nicht sein kann, was
nicht sein darf. Andererseits dürfte der weiße Fleck auch aus der Furcht
vor einer möglichen Diskreditierung der bundesdeutschen Demokratie herrühren,
also aus einem volkserzieherischen Anliegen erwachsen (so besonders große
Teile der Politikwissenschaft). Doch den Kopf in den Sand stecken und die
tieferen Gründe ausblenden erscheint – angesichts des ins Bodenlose
fallenden Vertrauens der Menschen in "die Politik" – erst
recht nicht als angemessene Reaktion, schon gar nicht für die der
Wahrheit verpflichtete Wissenschaft, die auch auf die Gefahr hin,
anzuecken, Dinge sagen muss, die "man nicht sagt".[4] Ebenso
zu kurz kommt die Durchsetzungsfrage mit ihren beiden Unterfragen: Warum
sind Reformen so schwer? Und: Auf welchen Wegen können sie vielleicht
doch gelingen? Das Ausblenden des eigentlichen inneren Motors der
Entwicklung führt einerseits zu Illusionen über die Durchsetzbarkeit von
Reformen. Andererseits versperrt sie den Blick auf dennoch gangbare Möglichkeiten.
Wer den Akteuren einfach guten Willen unterstellt, ohne ihre dazu
querstehenden Interessen mit ins Kalkül zu ziehen, geht an den
eigentlichen Problemen vorbei, die sich bei der Durchsetzung der nötigen
institutionellen Reformen stellen. Der
Teufelskreis wird kaum durch Appelle an die Politik zu durchbrechen sein.
Wenn überhaupt, kann dies wohl nur durch Aktivierung des Common Sense der
Bürger selbst gelingen, also letztlich durch Nutzung und Verstärkung von
Elementen der direkten Demokratie und durch Herstellung von wirklichem
politischem Wettbewerb und echter Auswahl der Kandidaten bei Wahlen im
Wege wahlgesetzlicher Reformen (siehe S. 127 ff. und unten S. 396
f.). Vielleicht
können aber auch die Verfassungsgerichte weiterführende Reformanstöße
geben. Das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte
haben durchaus die Mittel, manche in diesem Buch geschilderten Missstände
zu beseitigen. Sie müssten davon nur Gebrauch machen. Ich nenne lediglich
einige Beispiele: –
Ämterpatronage ist regelmäßig verfassungswidrig – Verstoß
gegen Art. 3 und 33 GG (siehe S. 160). Die Gerichte könnten deshalb
organisatorisch-verfahrensmäßige Vorkehrungen vorschreiben, die die
fatale Praxis eindämmen, wie das Bundesverfassungsgericht dies auch zur
Ordnung anderer Bereiche getan hat. Viele halten das zwar nicht für
realistisch, sitzen die Gerichte – in Sachen parteipolitische Berufung
– doch selbst im Glashaus. Doch dieser Einwand braucht nicht unbedingt
das letzte Wort zu sein. Es gibt ja doch so etwas wie den „Becket-Effekt“
– ein Bild, das ich aus Anouilhs Drama „Becket oder die Ehre Gottes“
entnommen habe. Erst einmal im Amt, könnten nämlich gerade Richter dazu
neigen, Treue und Loyalität zur Verfassung über die Dankbarkeit gegenüber
jenen zu stellen, die sie berufen haben. Die zwölfjährige Amtsperiode
von Bundesverfassungsrichtern und der Ausschluss der Wiederwahl
untermauern die grundgesetzlich gewährleistete Unabhängigkeit und
erleichtern eine echt gemeinwohlorientierte Haltung. –
Die Verfassungsgerichte könnten auch gegen die Verbeamtung der
Parlamente (S. 169) einschreiten. Der Widerspruch zum Verfassungsgrundsatz
der Gewaltenteilung liegt ja auf der Hand.[5] –
Die Gerichte könnten die Wahlgesetze zum Bundestag, zu den
Landtagen und zum Europaparlament wegen fehlender Unmittelbarkeit der Wahl
der Abgeordneten (S. 313) kassieren und auf diese Weise grundlegende
Verbesserungen der Infrastruktur unserer Demokratie erzwingen. Dass wir
unsere Abgeordneten in Wahrheit nicht mehr unmittelbar wählen, habe ich kürzlich
in einer Abhandlung in der Juristenzeitung lege artis nachzuweisen
versucht.[6]
–
Schließlich könnte das Gericht auch seine viel kritisierte
Rechtsprechung zu Art. 84 und 85 GG zurücknehmen, die zu einer Ausweitung
der Zahl zustimmungspflichtiger Gesetze geführt und damit die
Blockademacht des Bundesrats erhöht hat.[7] In
Sachen Parteienfinanzierung und Selbstversorgung von Politikern hat das
Bundesverfassungsgericht bereits vielfach eingegriffen und – mehr
schlecht als recht – eine Art Ersatzgesetzgebung vorgenommen. Die
Probleme gehen allerdings weit darüber hinaus. Nun hat der Präsident des
Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in einem
aufsehenerregenden Aufsatz in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung[8]
grundlegende Mängel in der demokratischen Infrastruktur der
Bundesrepublik festgestellt. Dabei gelangte er zu teilweise ganz ähnlichen
Ergebnissen wie dieses Buch. Danach erscheint es durchaus denkbar, dass
auch das Bundesverfassungsgericht als Ganzes in Zukunft eine aktivere
Rolle in Sachen Verfassungsordnung übernimmt. In
den letzten zweieinhalb Jahren haben sich auch sonst viele Entwicklungen
ergeben, die die Thesen dieses Buches bestätigen. Das Bewusstsein, dass
etwas faul ist im Staate Deutschland (siehe S. 17), und zwar im innersten
Kern der Politik, verbreitet sich immer mehr. Das zeigt sich auch an
Indizien. So erlebt beispielsweise das Thema "Gemeinwohl" (siehe
S. 31 ff.) seit kurzem eine unübersehbare Renaissance.[9]
Große Teile der Politik- und Sozialwissenschaften hatten den Begriff
lange als Ausdruck angeblich "überholten alteuropäischen
Denkens" diskreditiert.[10]
Heute beschäftigt sich allein in Deutschland ein Dutzend
Wissenschaftlerteams mit dem Thema "Gemeinwohl".[11]
Bezeichnend
sind auch die sprunghaft ansteigenden Veröffentlichungen zum Thema
Korruption, das in Deutschland lange ein Tabu war (siehe Kapitel 5). Darin
spiegelt sich die allgemeine Unzufriedenheit mit dem politischen Prozess
und seinen Resultaten deutlich wider. Korruption gilt ja geradezu als
Gegenbild zum Begriff "guter Regierungsführung".[12]
Zum Thema "Korruption" sind im Jahr 2003 gleich acht Bücher
erschienen oder angekündigt worden.[13]
Im
Dezember 2003 wurde in Mexico die UN-Konvention gegen Korruption von 95 Staaten
unterzeichnet. Sie hat eine fatale Lücke der deutschen Gesetzgebung
wieder in Erinnerung gerufen: das Fehlen eines wirksamen Straftatbestands
gegen die Bestechung von Abgeordneten (siehe S. 173 und 295 ff.). Die Öffentlichkeit
war dadurch aufgeschreckt worden, dass ausgerechnet die Bundesrepublik zögerte,
der Konvention beizutreten. Diese sieht nämlich vor, Korruption von
Abgeordneten genauso zu ahnden wie die von Beamten. Das bringt Deutschland
in Zugzwang. So sahen wir uns plötzlich in einem Boot mit
Bananenrepubliken, die die Unterzeichnung der Konvention ebenfalls
verweigerten. Doch nach heftiger öffentlicher Kritik im Sommer 2003
unterschrieb schließlich auch die Bundesrepublik. Die Konvention bedarf,
um in Kraft treten zu können, allerdings noch der Ratifikation durch
mindestens 30 Staaten. Vorerst bleibt es also dabei, dass
finanzstarke Interessenten Abgeordneten "ganz legal" unbegrenzte
Summen zuwenden und sie sich dadurch verpflichten darf. Das illustriert
einmal mehr ein unlängst bekannt gewordenes Beispiel: Helmut Kohl und
andere Mitglieder seiner Regierung erhielten, seitdem sie ab Herbst 1998
nur noch Abgeordnete waren, vom Medienunternehmer Leo Kirch als sogenannte
Berater mehrere Jahre lang bis zu 600000 Mark pro Person und Jahr –
möglicherweise als Dankeschön für frühere Kirch-freundliche
Medienpolitik. Mit
dem Beitritt von zehn neuen mittel- und osteuropäischen Staaten zur Europäischen
Union am 1. Mai 2004 nimmt das Korruptionsproblem noch gewaltig zu. Darauf
hat die EU-Kommission immer wieder hingewiesen. Doch der Westen hat mehr
als einen Splitter im eigenen Auge und taugt deshalb schlecht als Ankläger.
Auch hier reicht Korruption bis in die obersten politischen Etagen: Ende
2003 wurde Cesare Previti, ein enger Mitarbeiter des italienischen
Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi, wegen Korruption zu fünf Jahren
Haft verurteilt. Anfang 2004 wurde Alain Juppé, der engste Vertraute des
französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und von ihm auch zu
seinem Nachfolger ausersehen, wegen Untreue zu eineinhalb Jahren Haft
verurteilt, auf Bewährung zwar; gleichzeitig wurde ihm aber untersagt,
zehn Jahre lang ein politisches Amt auszuüben. Die beiden wurden quasi
stellvertretend für ihre Chefs verurteilt, die Immunität genießen und
deshalb nicht verfolgt werden können. Immerhin hat das italienische
Verfassungsgericht die kürzlich durch spezielles Gesetz eingeführte
Immunität Berlusconis wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben. Zu
einer ganz neuen Form von Netzwerken im Vorfeld von Korruption haben sich
bestimmte Formen von Beraterverträgen entwickelt. Berater wie Moritz
Hunzinger vermitteln vor allem Kontakte. Mit ihren weitverzweigten
Beziehungen und umfassenden Personenkenntnissen können sie Wirtschaft und
Politik so zusammenbringen, dass Politiker, die für Zuwendungen empfänglich
sind, und Wirtschaftsbosse oder Funktionäre, die politischen Einfluss
suchen, sich zum beiderseitigen Vorteil finden und miteinander ins Geschäft
kommen. Die Möglichkeiten für derartige Zusammenarbeit werden durch
solche Berater, die wie politische Kuppler wirken, enorm ausgeweitet. Die
Gefahr der Überwucherung allgemeiner Interessen durch
Partikularinteressen (siehe S. 68, 179, 295) wird gesteigert. Zugleich
wird die Intransparenz verstärkt: Selbst die Politiker pflegen gern zu
behaupten, sie hätten gar nicht bemerkt, dass
"Aufmerksamkeiten", die Berater ihnen erweisen, nur dazu dienen,
dahinterstehenden Geldgebern den Zugang zu ihnen zu eröffnen. Solcher
Naivität fielen wohl der Grünen-Politiker Cem Özdemir, der sich von
Hunzinger einen "Kredit" geben ließ, und Rudolf Scharping zum
Opfer, den Hunzinger beim Herrenausstatter einkleidete. Özdemir musste
2002 auf seine Kandidatur zum Bundestag verzichten, er kandidiert aber
2004 zum Europäischen Parlament. Scharping verlor sein Amt als
Bundesverteidigungsminister, ist aber weiterhin im Bundestag. Ein
anderes problematisches Beispiel ist der Beratervertrag, den der frühere
Präsident der Bundesagentur für Arbeit, Florian Gerster, mit der
Berliner PR-Agentur WMP-Euro Com AG über 1,3 Millionen Euro
abgeschlossen hatte. Vielleicht wird dieser Fall dem sogenannten St. Florians
Prinzip in Zukunft eine ganz neue Bedeutung geben. Im Vorstand und im
Aufsichtsrat von WMP saßen Abgeordnete, die in ihrer Eigenschaft als
Volksvertreter unmittelbar mit der Bundesagentur befasst sind.
Vorstandsmitglied der WMP ist der FDP-Bundestagsabgeordnete Günter
Rexrodt, der als Mitglied des Haushaltsausschusses Berichterstatter für
die Bundesagentur für Arbeit ist. Mitglied des Aufsichtsrats war,
zumindest bis die Angelegenheit öffentlich bekannt wurde, der
SPD-Bundestagsabgeordnete Rainer Wend. Er war gleichzeitig Vorsitzender
des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Arbeit, also des für die
Bundesagentur "zuständigen" Ausschusses. So lag der Verdacht
nicht allzu fern, die Bundesagentur habe sich mit dem Beratervertrag nicht
nur Rat in Sachen Public relations einkaufen wollen, sondern auch eine
wohlwollende Behandlung durch die zuständigen parlamentarischen Gremien.
Dies um so mehr, als die vertragliche Leistung des Beratungsunternehmens
ausdrücklich auch "Lobbying" sein sollte. Der
Abgeordnete Rexrodt sammelt derartige Aufsichtsrats- und Geschäftsführerposten
geradezu. Er hat davon nicht weniger als neun, von denen einer allein so
viel Einkommen bringt wie das ganze Bundestagsmandat. Der Skandal um die
Bundesagentur macht die Problematik solcher Zweit- und Drittjobs deutlich:
Hier wird anscheinend nicht wirkliche Leistung finanziell entgolten,
sondern – zumindest in hohem Maße auch – politischer Einfluss.
Abgeordnete werden nach der Verfassung aber "zur Sicherung ihrer
Unabhängigkeit" vom Steuerzahler entschädigt. Da sollte es zugleich
untersagt sein, seine Unabhängigkeit an wirtschaftliche Interessenten
meistbietend zu verkaufen. Das
Inskrautschießen externer Berater dürfte indirekt auch mit der
zunehmenden Parteibuchwirtschaft in der öffentlichen Verwaltung zusammenhängen.
In zunehmendem Maß werden Parteileute auf gutbezahlte Beamtenstellen
gehievt, auch wenn sie fachlich nicht immer ausreichend qualifiziert sind.
Das gilt nicht nur für politische Beamte, sondern reicht weit nach unten,
manchmal bis hinunter zum Pförtner. Diese ungute Praxis schwächt die
Leistungsfähigkeit der ganzen Verwaltung. Noch schlimmer wird es, wenn
die politische Spitze wechselt und die Opposition an die Macht kommt. Die
neue Führung muss dann oft mit Leuten arbeiten, die nicht nur fachlich
schwach, sondern auch parteipolitisch anders gepolt sind. Dann geht gar
nichts mehr. Damit schlägt dann erst recht die Stunde externer Berater.
Deren Einfluss wird durch ihr doppeltes Wirken noch erhöht: Wenn
Top-Berater in Kommissionen wie der Hartz-Kommission sitzen, in denen sie
Empfehlungen machen, die später nicht ohne externe Beratung realisiert
werden können, kann ihr Akquisitionsinteresse schon in die Formulierung
der Vorschläge der Kommission einfließen. Zumindest spricht dafür der böse
Anschein. Die
kritische Diskussion von Auswüchsen beim Engagement von
Unternehmensberatern durch die öffentliche Hand, die um die Jahreswende
2003/04 aufkam, hat ein ganz neues Licht auch auf andere Fälle der
Verquickung von Politik und Beratung geworfen, Fälle, die manchmal an die
Grenze zur Korruption stoßen. Berater wie Roland Berger machen sich gern
bei Politikern lieb Kind, um dann bei der Vergabe von Aufträgen für ihre
Beratungsfirma einen Bonus zu haben. So wurde Berger von den Ministerpräsidenten
Wolfgang Clement und Edmund Stoiber an die Spitze einer Kommission
berufen, die die Gehälter ihrer Auftraggeber und deren Minister
beurteilen sollte (siehe S. 221). Berger hat die Kommission geradezu
manipuliert, so dass in ihrem Schlussbericht eine Verdoppelung der Bezüge
von Regierungsmitgliedern vorgeschlagen wurde. Doch das war selbst den
Ministerpräsidenten zuviel, die Bergers Vorschläge erschrocken zurückwiesen.
Auch hier spricht der böse Schein dafür, dass Bergers Vorgehen insgeheim
auch durch handfeste Akquisitionsinteressen motiviert war. Die
allgemeine Überzeugung, dass es in der deutschen Politik nicht einfach so
weitergehen kann wie bisher, findet ihren Ausdruck auch in beschwörenden
Appellen. Die Bürger sollen notfalls selbst in die Bresche springen.
Arnulf Barings viel diskutierter, dramatischer Aufruf "Bürger –
auf die Barrikaden!"[14]
traf den Nerv. Initiativen wie der Bürgerkonvent von Meinhard Miegel
konnten in kurzer Zeit Millionen Euro einwerben und damit eine Kampagne
mit ganzseitigen Zeitungsanzeigen und teuren Werbespots im Fernsehen
finanzieren. Dadurch wurden die Parteistiftungen, deren selbsterklärte
und staatlich hochsubventionierte Aufgabe ja gerade die politische Bildung
der Bürger ist, in Zugzwang gebracht. Zusammen mit der
Bertelsmann-Stiftung und der Stiftung Marktwirtschaft haben sie sich zu
einer Stiftungsallianz "bürgernaher Bundesstaat" zusammengetan,
um dazu beizutragen, "die extrem blockadeanfällige und
intransparente Politikverflechtung im föderalen System der Bundesrepublik
zu überwinden". Durchweg
werden nun die Handlungsschwächen der Politik und die Ohnmacht der Bürger
(einschließlich der dafür verantwortlichen institutionellen Gründe)
erkannt und kritisiert. Spitzenpolitiker wie Roland Koch und Jürgen Rüttgers
sprechen ganz unverblümt von "einem System der organisierten
Unverantwortlichkeit" der Politik in Deutschland[15]
und greifen damit einen Kernbegriff dieses Buches auf. Wie aber die nötigen
institutionellen Reformen gegen die Interessen der politischen Klasse
durchgesetzt werden können, dieses Problem wird wiederum nicht gesehen
oder jedenfalls nicht thematisiert, von der Entwicklung entsprechender
Durchsetzungsstrategien ganz zu schweigen. Im
Jahre 2002 wurde die Parteienfinanzierung geändert – eine Folge des
CDU-Spendenskandals, der 1999 bekanntgeworden war, und des
SPD-Spendenskandals in Köln und anderen nordrhein-westfälischen Städten
von 2002. Die obengenannten (S. 88
ff.) verfassungswidrigen Regelungen wurden jedoch nicht beseitigt.
Schon gar nicht wurde eine wirksame Kontrolle eingeführt, was –
angesichts von Regelungen, die zu Manipulationen zu Lasten der
Steuerzahler und zur Umgehung der Publikationspflicht geradezu einladen
– nach wie vor unerträglich ist. Kurz darauf hatte auch die FDP ihren
Spendenskandal, der mit dem Namen des unglücklichen Jürgen Möllemann
verknüpft war. Die
bekanntgewordenen Skandale sind allerdings nur die Spitze des Eisbergs.
Spendenmanipulationen gehören heute in vielen Parteien offenbar zur
Routine. Das haben zwei Journalisten des Fernsehmagazins Panorama
bestätigt. Sie gaben sich als Bauunternehmer aus und boten Parteien zum
Schein eine Spende von 30000 Euro an, die sie aber nicht publiziert
haben wollten. Die Hälfte der angesprochenen Schatzmeister ging sofort
auf das Anliegen ein und schlug die gesetzeswidrige Stückelung der Spende
und ihre Aufteilung etwa auf Verwandte vor – unter Mitnahme der zusätzlichen
Steuervorteile für die Strohmänner und der zusätzlichen Subventionen für
die Partei.[16]
Ohne mit der Wimper zu zucken, waren sie – offenbar aus schierer
Geldgier – bereit, nicht nur gegen das Parteiengesetz zu verstoßen,
sondern sogar Subventionsbetrug und Steuerhinterziehung zu begehen (siehe
S. 110 und 189). Wie
solches Stückeln von Spenden tatsächlich funktioniert, wurde auch im Kölner
Müllskandal deutlich: Der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende im Kölner
Stadtrat, Norbert Rüther, holte größere Summen in mehren Tranchen in
der Schweiz ab. Dem Schatzmeister der Kölner SPD, Manfred Biciste, übergab
er dann insgesamt 510000 Mark. Biciste, Rüther und die
SPD-Buchhalterin Margrieth Legies-Decker stückelten den Gesamtbetrag
darauf so, dass die Einzelbeträge unterhalb der Publikationsgrenze
blieben, und rechneten sie rund vierzig SPD-Funktionären als Spenden zu.
Das bewirkte für diese – wegen der steuermindernden Spendenquittungen
– einen warmen Geldregen. Und für die Partei floss auch noch zusätzliches
Geld, weil jede gestückelte Schein-Spende den damals noch 50prozentigen
Staatszuschuss auslöste. Die
Bereitschaft mancher Parteischatzmeister, schon am Telefon und gegenüber
völlig Unbekannten illegale Komplotte vorzuschlagen, bestätigt, dass
Spendenmanipulationen bei ihnen Routine und die bekanntgewordenen Skandale
bloß die Spitze des Eisbergs sind. Das ist nur durch das Fehlen von
Kontrollen zu erklären. Wie oben dargestellt, brauchen die Wirtschaftsprüfer
– unterhalb der Ebene der Bundes- und Landesparteien – pro Partei nur
ganz wenige Orts-, Stadt- oder Kreisgliederungen zu überprüfen: bis vor
kurzem vier, nach der Änderung des Parteiengesetzes von 2002 zehn. Große
Parteien wie die SPD oder die CDU haben aber mehr als 10000 solcher
Untergliederungen. Die Verbuchung von Spenden bleibt deshalb praktisch
unkontrolliert. Und das, obwohl Spenden Steuervergünstigungen und
Staatszuschüsse von zig Millionen Euro auslösen. Was
muss geschehen? In Zukunft sollten Spenden ab 500 Euro veröffentlicht
werden müssen. Danach würden Manipulationen sehr erschwert. Eine solche
Publikationsgrenze sieht jetzt auch das vom Europäischen Parlament und
vom Ministerrat im Jahr 2003 beschlossene europäische Parteienstatut vor.
Warum soll das nicht auch für Spenden an nationale Parteien gelten? Dann
würden Spendenmanipulationen erheblich erschwert. Auch über ein Verbot
von Spenden juristischer Personen und von größeren Spenden natürlicher
Personen sollte verstärkt nachgedacht werden. An Europaparteien sind seit
kurzem Spenden über 12000 Euro verboten, und in vielen Nachbarländern
dürfen juristische Personen gar nicht spenden. Der amerikanische Supreme
Court hat in einem bemerkenswerten Grundsatzurteil von 10. Dezember 2003
nicht nur hervorgehoben, dass Großspenden die Empfänger dankbar stimmen
und die Spender dazu neigen, dies auszunutzen. Das Gericht hat auch
betont, dass große Zuwendungen an Parteien korrumpieren oder zumindest
den bösen Anschein von Korruption begründen können und dass der
ausreicht, eine gesetzliche Begrenzung zu rechtfertigen. In
Deutschland muss zudem die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer ausgeweitet
werden. Nur ein Tausendstel der Orts- und Regionalverbände der Parteien
einer Prüfung zu unterwerfen, ist ein Unding. Dass solche Überprüfungen
praktisch möglich sind, zeigen die Erfahrungen der FDP nach ihrem
Spendenskandal in Nordrhein-Westfalen: Binnen kürzester Zeit waren alle
einschlägigen Spenden überprüft und Manipulationen aufgeklärt. Auch
die steuerliche Spendenbegünstigung muss – zumindest in der derzeitigen
(verfassungswidrigen, siehe S.101) Höhe – überprüft werden. Das Änderungsgesetz
von 2002 hat zwar den Zuschusssatz für Parteien von 50 auf 38 Prozent
gesenkt, die Sätze für die steuerliche Spendenbegünstigung jedoch
beibehalten und die geförderten Beträge von 6000 bzw. bei Verheirateten
12000 DM sogar auf 3300 bzw. 6600 Euro erhöht.[17] Auf
europäischer Ebene wurde die Finanzierung europäischer politischer
Parteien aus dem EU-Haushalt (siehe S. 120 f.), wie schon erwähnt,
inzwischen verabschiedet.[18]
Das Bestreben des etablierten Parteienkartells, sich vor Konkurrenz zu schützen,
konnte sich letztlich durchsetzen, auch wenn der Ministerrat noch einige
Änderungen gegenüber den ursprünglichen Plänen des Parlaments erzwang.
In den Genuss der öffentlichen Mittel kommen Europaparteien, das sind im
wesentlichen Parteibünde, die sich aus nationalen Parteien
zusammensetzen. Dazu gehören etwa die Europäische Volkspartei, in der
unter anderem die CDU/CSU und die britischen Konservativen Mitglieder
sind, und die Sozialdemokratische Partei Europas, der unter anderen die
deutsche SPD und die englische Labour Party angehören. Öffentliche
Mittel bekommen diese Parteibünde, wenn sie in mindestens einem Viertel
der Mitgliedstaaten bei Wahlen erfolgreich sind und Abgeordnete in die
Parlamente entsenden, also – nach der Erweiterung der Union auf fünfundzwanzig
Staaten – in mindestens sieben Mitgliedstaaten. Für kleinere und neue
Parteien ist diese Voraussetzung praktisch nicht zu erfüllen. Die
Regelung dürfte deshalb mit dem auch in der Europäischen Union geltenden
Gleichheitssatz schwerlich vereinbar sein. Auch
der Bürgerferne der Europaparteien muss die neue Regelung geradezu
Vorschub leisten, denn den subventionierten Parteibünden fehlt alles, was
Parteien im Kern ausmacht: Weder haben sie Bürger als Mitglieder noch
stellen sie Kandidaten und Programme auf, die sie bei Europawahlen präsentieren
und für die sie um die Stimmen der Bürger werben. Zudem dürfen sie zu
fast 100 Prozent aus der EU-Kasse finanziert werden (siehe S. 121). Von
einer Angewiesenheit auf die Bürger kann hier keine Rede mehr sein. Wie
dies mit Art. 191 Abs. 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft (EGV) vereinbar sein soll, wonach politische Parteien auf
europäischer Ebene dazu beitragen sollen, "den politischen Willen
der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen", bleibt das Geheimnis
der Initiatoren. Anfangs sind im EU-Haushalt zwar "nur" 8,4
Millionen Euro für das verbleibende halbe Jahr 2004 vorgesehen. Nachdem
die öffentliche Finanzierung der Europaparteien aber erst einmal dem
Grunde nach eingeführt ist, besteht die Gefahr eines ähnlich rasanten
Ansteigens wie seinerzeit in der Bundesrepublik (siehe S. 106 f.). Mindestens
genauso problematisch ist das vom Europäischen Parlament am 4. Juni 2003
angenommene Abgeordnetenstatut, dem der Rat seine Zustimmung allerdings
versagt hat, zumindest vorerst. Nach diesem Statut sollen alle Mitglieder
des Europäischen Parlaments einheitlich 9053 Euro (= die Hälfte des
Gehalts von Richtern am Europäischen Gerichtshof) erhalten und in den
Genuss des besonders günstigen europäischen Steuerrechts kommen. Das würde
dann dazu führen, dass EU-Parlamentarier in vielen Ländern mit geringem
Lebensstandard das Fünfundzwanzigfache ihrer Wähler und das Drei- oder
Vierfache ihrer Minister und sogar ihrer Ministerpräsidenten verdienten
– Konsequenzen die die Wähler kaum noch verstehen würden.[19]
Auch deutsche EU-Abgeordnete, die derzeit 7009 Euro Entschädigung
erhalten, bekämen, wenn das Statut in Kraft träte, deutlich mehr, obwohl
sie dann ein Drittel der Kosten ihrer Versorgung selbst tragen müssten.[20]
Ihre Altersversorgung wäre noch sehr viel stärker angestiegen. Das
musste besonders problematisch erscheinen, weil die
Abgeordneten-Versorgung jetzt schon üppig ist und Normalverbraucher mit
einer Einschränkung ihrer Renten rechnen müssen. Deutsche EU-Abgeordnete
versuchten deshalb die wahren Zahlen zu vernebeln. Im Schutz der
parlamenarischen Unverantwortlichkeit (sogenannte Indemnität) glaubten
sie, durch Beleidigungen der Kritiker von den Fakten ablenken zu können.[21]
Am Ende hatten sie damit aber keinen Erfolg. Im Zuge der öffentlichen
Kritik, die durch unsere Analyse in deutschen Medien ausgelöst worden
war, bildete die Bild-Zeitung gar alle neunzig deutschen
EU-Abgeordneten ab, die für das Statut gestimmt hatten.[22]
Doch zur Verantwortung ziehen kann der Wähler sie nicht, auch nicht bei
den Europawahlen. Hier wird einmal mehr deutlich, wie sehr die starre
Listenwahl den Bürger entmündigt, indem sie ihm verwehrt, Abgeordnete
abzuwählen und bestimmte andere Kandidaten zu bevorzugen (siehe S. 142
ff.). Als
Antwort auf die Kritik scheuten die Parlamentarier sich nicht, die Erhöhung
mit dem Argument zu rechtfertigen, dann würden sie auch die derzeitigen
Manipulationen bei Abrechnung der Reisekosten unterbinden. Damit haben die
Abgeordneten selbst einen seit vielen Jahren praktizierten Missstand groß
herausgestellt. Viele Parlamentarier buchen nämlich bei ihren Reisen nach
und von Brüssel Billigflüge, rechnen gegenüber dem Europäischen
Parlament aber einen sehr viel teureren Tarif ab. Auf diese Weise fallen
erhebliche Spesengewinne an, die auch noch steuerfrei sind. Statt
derartige Spesenreitereien nun aber sofort und ersatzlos zu streichen,
sucht man sie als Erpressungsinstrument zu nutzen, um die Zustimmung des
Rats zum Abgeordnetenstatut zu erzwingen. Eine derartige – inakzeptable
– Vorgehensweise, die die Beseitigung illegaler Zustände von Erhöhungen
an anderer Stelle abhängig macht, also offiziell ein "Waschen"
rechtswidriger Bezüge verlangt, findet sich auch sonst häufig bei
Regelungen von Parlamenten in eigener Sache. Was für Normalverbraucher
unmöglich wäre, versuchen Parlamentarier auf Grund ihrer Schlüsselstellung
an den Hebeln der Macht ungeniert für sich selbst durchzusetzen. So wurde
zum Beispiel die Einführung der europäischen Parteienfinanzierung mit
dem Argument begründet, sie sei Ersatz für die rechtswidrige
Querfinanzierung der europäischen politischen Parteien aus den Töpfen
der Fraktionen des Europäischen Parlaments. Nach dem gleichen Muster
sollten die hohen steuerfreien Nebeneinkommen von bayerischen und
nordrhein-westfälischen Regierungsmitgliedern "gewaschen"
werden. Doch die eingesetzte Hofkommission, unter dem Vorsitz von Roland
Berger, schoss so sehr über das Ziel hinaus, dass die von ihr
vorgeschlagene Verdoppelung der Amtsgehälter selbst den Ministerpräsidenten
zu viel war. So fließen die verfassungswidrigen Bezüge immer noch
weiter. Statt dessen hat ein hoher Beamter der bayerischen Staatskanzlei,
Hans-Werner Klotz, kürzlich versucht meine Feststellung zu widerlegen,
dass Ministerpräsident Stoiber während seiner Zeit als Mitglied der
bayerischen Staatsregierung und als Landtagsabgeordneter insgesamt 1,5 Millionen
Mark an steuerfreien verfassungswidrigen Nebeneinkommen erhalten hat
(siehe S. 221).
Es seien, wie Klotz meinte, bisher "nur" 857 000 Mark
gewesen.[23]
Abgesehen davon, dass dies auch schon zu viel wäre, übersah Klotz dabei,
dass meine Rechnung sich nicht nur auf Stoibers Zeit als Ministerpräsident,
sondern auf seine gesamte Zeit als Mitglied der bayerischen
Staatsregierung bezog, also auch Stoibers Zeit als Minister (1986 bis
1993) und Staatssekretär (1982 bis 1986) mit umfasst. In Bayern sind auch
Staatsekretäre Regierungsmitglieder (Art. 43 Abs. 2 der Bayerischen
Verfassung).[24]
Wie
in Kapitel 4 (siehe S. 159 ff.) gezeigt, wird der Versuch der politischen
Klasse, sich den Staat – ohne Rücksicht auf Gesetz und Verfassung –
zur Beute zu machen, bei der Ämterpatronage besonders manifest. Sie ermöglicht
es, alle möglichen Kontrollinstanzen mit Parteigängern zu durchsetzen.
Geradezu ein Exerzierfeld dafür ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk,
der auf Grund seines gewaltigen Einflusses in der
"Fernsehdemokratie" fast zwangsläufig zum Gegenstand von
Gleichschaltungsversuchen der politischen Klasse geworden ist. Fritz
Schenk, der legendäre Moderator des ZDF-Magazins stöhnte schon
vor Jahren, es sei nicht zutreffend, dass öffentlich-rechtliche Anstalten
von den Parteien dominiert würden, sie gehörten ihnen. Wie sehr die öffentlich-rechtlichen
Hörfunk- und Fernsehanstalten in der Hand der politischen Klasse sind,
wird besonders deutlich, wenn um Spitzenpositionen geschachert wird und
man sich dabei nicht ohne viel Aufhebens im üblichen Proporzweg einigen
kann. So etwa bei der Wahl des neuen Intendanten des ZDF zu Beginn des
Jahres 2002. Wegen der Schlüsselstellung des Intendantenpostens kam es zu
einem monatelangen erbitterten, auch vor der Öffentlichkeit nicht mehr zu
verheimlichenden Ringen, bis man sich schließlich – nach vielen
vergeblichen Anläufen – auf Markus Schächter als neuen Intendanten
einigte. Das Echo der Öffentlichkeit auf diese Mainzer Karnevalsnummer
war vernichtend. Doch wurde hier nur nach außen besonders deutlich, was
drinnen seit langem tägliches Brot ist: Parteitickets entscheiden über
Karrieren. Die
eben schon erwähnte Entmachtung des Wählers bei Europawahlen, bei denen
er nur eine Stimme hat, die er für starre Parteilisten abgeben muss,
findet faktisch auch bei Bundestags- und Landtagswahlen statt (siehe S.
262 ff., 313 f.). Dies wurde durch Untersuchungen zur Bundestagswahl 2002,
zur hessischen Landtagswahl 2003 und zur Wahl der deutschen Abgeordneten
zum Europaparlament 2004 bestätigt. Dass der größte Teil der
Abgeordneten schon vor der Wahl feststand, weil die Parteien sie auf
sicheren Plätzen nominiert hatten, habe ich dadurch demonstriert, dass
die faktisch schon Gewählten vor dem Wahltermin namentlich genannt
wurden.[25]
So standen bei der Europawahl schon lange vor dem 13. Juni 2004
77 der zu wählenden 99 deutschen Europaabgeordneten namentlich
fest. Dadurch wird die Dringlichkeit einer Reform des Wahlrechts (siehe S.
342 ff.) einmal mehr unterstrichen, die inzwischen auch zunehmend
anerkannt wird.[26]
Allerdings:
Eine Reform des Wahlrechts ist von den Parlamentariern selbst kaum zu
erwarten; die Eigeninteressen der politischen Klasse stehen dagegen. Die
Hoffnung auf eine durchgreifende Verbesserung ruht deshalb – ähnlich
wie bei der Reform der Kommunalverfassungen schon praktiziert[27]
– vor allem auf der unmittelbaren Volksgesetzgebung. Einen Silberstreif
am Horizont bietet Hamburg. Dort gibt es eine Initiative zur Verbesserung
des Wahlrechts zum Landesparlament.[28]
Nachdem das Antragsverfahren erfolgreich durchlaufen war, wurden im Herbst
2003 in vierzehn Tagen in freier Sammlung rund 80000 Unterschriften für
das Volksbegehren zusammengetragen (erforderlich waren 5 Prozent der
Wahlberechtigten, das sind rund 60000). Der Volksentscheid stand bei
Redaktionsschluss dieses Buches noch aus. Man muss der Initiative Erfolg wünschen! Auch
das – noch erheblich weitergehende – Projekt einer grundlegenden
Reform der Landesverfassungen (siehe S. 336 ff.) gewinnt immer mehr
Zustimmung.[29]
Sein Kern ist die Direktwahl des Ministerpräsidenten. Durchzusetzen ist
es ebenfalls durch Volksbegehren und Volksentscheid. Der
Staatsrechtslehrer Hartmut Maurer kommt in seiner wohlabgewogenen Analyse
zum Ergebnis, "dass die besseren Gründe für die Volkswahl [des
Ministerpräsidenten] sprechen, jedenfalls ein Versuch in diese Richtung
in einem Land der Sache wert wäre".[30]
Und der Politikwissenschaftler Frank Decker ergänzt: Angesichts der
Exekutivlastigkeit der Bundesländer sei die Direktwahl der Ministerpräsidenten
"ein ebenso naheliegender wie logischer Schritt".[31]
Meine
Kritik an der Etablierung der Leibholzschen Parteienstaatsdoktrin in der
deutschen Staatsrechtslehre mit allen ihren fatalen Folgen (siehe S. 250
ff.) hat kürzlich eine überraschende Bestätigung gefunden. Susanne Benöhr,[32]
eine junge Historikerin, hat aufgedeckt, dass Leibholz bei der Entwicklung
seiner Parteienstaatsdoktrin ganz wesentlich vom italienischen Faschismus
beeinflusst war.[33]
Von daher wird die – ansonsten ganz unverständlich, ja abwegig
erscheinende – Ineinssetzung von Partei, Staat und Volk nachvollziehbar,
die Leibholz ja auch für die Bundesrepublik postulierte. Diese Art von
"Dreieinigkeit" entsprach genau der faschistischen
Verfassungslehre. Für sie war die Verschmelzung von Partei und Staat
genauso typisch wie die Identifizierung von Partei und Volk. Vorbild war
dabei die Nationalfaschistische Partei (PNF), die faschistische
Einheitspartei Mussolinis.[34]
Gelegentlich
wird – auch von durchaus geneigten Rezensenten – eingewandt, meine
Konzentration auf die politische Klasse sei einseitig, in der Wirtschaft
gebe es mindestens ebenso große Probleme und Auswüchse.[35]
Dieser Einwand ist, wie ich meine, richtig und falsch zugleich. Richtig
ist: Auch in anderen Bereichen, etwa in Wirtschaft, Verbänden und
Kammern, gibt es Verkrustungen und Missbrauch: Megafusionen von
Wirtschaftsgiganten sind an der Tagesordnung; viele haben keine ökonomischen
Gründe, sondern dienen lediglich der Machterweiterung, manchmal auch der
Gehaltssteigerung ihrer Vorstände.[36]
Vorstandsmitglieder von deutschen Großunternehmen lassen sich Jahresgehälter
in zweistelliger Millionenhöhe oder riesige Abfindungen bewilligen.[37]
Sie treffen gesetzeswidrige Preisabsprachen, und ihre Unternehmen zahlen
Hunderte von Millionen Mark Bußgelder, ohne dass dies die Stellung der
Verantwortlichen zu erschüttern scheint. Funktionäre von Verbänden und
Kammern, welche sich in kontrollfreien Nischen eingerichtet haben,
"verdienen" mehr als Spitzenpolitiker. Andererseits: Im
Unterschied zur politischen Klasse verfügen wirtschaftliche Eliten und
Verbandsfunktionäre in der Regel nicht über das staatliche
Gewaltmonopol, nicht über das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben, und
nicht über die Befugnis, verbindliches Recht für alle anderen Gruppen
und die Bürger insgesamt zu setzen. Das macht den großen Unterschied aus
und rechtfertigt es meines Erachtens nach wie vor, der politischen Klasse
besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Im übrigen "vernetzen" sich
die Führungsriegen von Politik, Verwaltung, Großwirtschaft, Verbänden
und Kammern ohnehin immer stärker. Die Symbiose der politischen Klasse
mit wirtschaftlich-gesellschaftlichen Eliten kann hier allerdings nicht
auch noch behandelt werden. Sie ist eine eigene umfassende Untersuchung
wert. Auch der Politikwissenschaftler Jens Borchert hat ein die Analysen dieses Buches vielfach bestätigendes Werk geschrieben. Borchert spricht auch einige der hier diskutierten Reformvorschläge an: – die Direktwahl des Ministerpräsidenten (siehe S. 336 ff.), – Reformen der Parlamentswahlen (S. 342 ff.) einschließlich – der Einführung von Vorwahlen (S. 352 ff.), – die Ausrichtung der Zahl der Parlamentsmandate nach der Höhe der Wahlbeteiligung (S. 345 f.), – die Einführung von Finanzstimmen (S. 346 f.), – Amtszeitbeschränkungen (S. 367 f.) und – die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene (S. 373 ff.). [38] Hinsichtlich
der direkten Demokratie möchte ich hier nur drei, mir allerdings zentral
erscheinende Punkte hervorheben: Einmal sind Bürger, denen reiner Wein
eingeschenkt wird, nicht weniger klug und verantwortungsbewusst als
Berufspolitiker. Ja, sie sind bei Abstimmungen sogar eher bereit, sich
gemeinwohlorientiert zu verhalten, selbst dann, wenn ihre Eigeninteressen
damit kollidieren, weil für sie meist weniger auf dem Spiel steht (siehe
S. 373 f.). Zum zweiten unterwirft direkte Demokratie, bezogen auf die
Verfassung, diese dem Willen des Volkes und macht sie damit zu seiner
Verfassung. Damit wird die von der Verfassung verheißene, bisher aber nur
fiktive, Volkssouveränität wirklich hergestellt (siehe S. 260 f.). Im übrigen
ist – und das ist der dritte Punkt – direkte Demokratie das wichtigste
Gegengewicht gegen Machtmissbrauch der politischen Klasse. Dafür kommt
zwar auch ein bürgernahes Wahlrecht in Betracht. Um das durchzusetzen,
bedarf es aber wiederum direkter Demokratie. Diese drei Gesichtspunkte
sind meines Erachtens von geradezu strategischer Bedeutung, wenn es darum
geht, die Menschen davon zu überzeugen, dass wir in Deutschland mehr
direkte Demokratie brauchen. Immerhin,
die Entwicklung der direkten Demokratie geht weiter, vor allem in den
Bundesländern. Nordrhein-Westfalen hat die prohibitive Hürde für
Volksbegehren beseitigt: Statt bisher 20 Prozent müssen jetzt nur
noch 8 Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben. Hier haben
Vertreter von "Mehr Demokratie" hinter den Kulissen gewirkt.
Auch Thüringen hat kürzlich sein 14prozentiges Quorum auf 10 Prozent
gesenkt. Hier hat eine Initiative wiederum von "Mehr Demokratie"
die Bahn gebrochen. In Hessen und im Saarland bestehen dagegen nach wie
vor prohibitive 20-Prozent-Hürden für Volksbegehren. In Baden-Württemberg
beträgt die Hürde fast 17 Prozent (ein Sechstel) und in Sachsen bis
zu 15 Prozent. Auf
Bundesebene fehlt den Bürgern noch völlig die Möglichkeit, durch
Volksbegehren und Volksentscheid politische Entscheidungen an sich zu
ziehen und sie anstelle des Parlaments zu treffen. Die rot-grüne
Regierung hatte dies laut Koalitionsvereinbarung von 1998 zwar ändern
wollen. Sie hatte auch einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.
Dieser verlangte allerdings eine Änderung des Grundgesetzes und
scheiterte am Veto der CDU/CSU. Im übrigen war der Gesetzentwurf erst
2002 eingebracht worden, kurz vor Ablauf der Wahlperiode. Das erleichterte
der Union die Ablehnung – auch wegen der zu geringen Beratungszeit. Das
ganze Verfahren ließ Zweifel aufkommen, ob es der Koalition mit ihrer
Initiative wirklich ernst war, oder ob sie sie nur eingebracht hatte, weil
sie wusste, dass der Entwurf ohnehin nicht zustandekommen würde. Immerhin
gehört die Einführung der Volksgesetzgebung auch nach der
Koalitionsvereinbarung von 2002 zum Programm der Bundesregierung, und der
Fraktions- und neue Parteivorsitzende der SPD, Franz Müntefering, hat
einen neuen Anlauf der Koalition angekündigt. Die in diesem Nachwort aufgeführten Beispiele zeigen, wie sehr das Thema des Buchs inzwischen in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt ist. Viele Dinge, die "man bisher nicht sagte", werden jetzt offen diskutiert. Dennoch werden immer noch nicht alle Fragen einbezogen. Überall wird von Reformen gesprochen. Doch das Wichtigste, die Reform der Reformfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland, bleibt außen vor. Und vor allem: Man macht sich immer noch Illusionen darüber, woran es bei uns eigentlich hakt. Solange die innersten Bremsen aber nicht wirklich thematisiert werden, können sie auch nicht gelockert werden. [1] Gertrude Lübbe-Wolff hat in einer eindringlichen Studie aufgezeigt, warum der Hinweis auf die Eigeninteressen der Akteure in Politik und Wirtschaft in Deutschland häufig "als eine Art Verleumdung" zurückgewiesen wird – ebenso das Nachdenken über entsprechende institutionelle Vorkehrungen. Gleichzeitig hat sie aber diese naive oder gar heuchlerische Reaktion entschieden zurückgewiesen. Gertrude Lübbe-Wolff, Die Durchsetzung moralischer Standards in einer globalisierten Wirtschaft, in: Heinrich von Pierer/Karl Homann/Gertrude Lübbe-Wolff, Zwischen Profit und Moral – Für eine menschliche Wirtschaft, 2003, 73 ff. [2] Diese Kollision wird jetzt aber zunehmend erkannt, so zum Beispiel von Jens Borchert, Die Professionalisierung der Politik, 203, 132: "Latenter Widerspruch ... zwischen den Postulaten der demokratischen Wahl, des politischen Wettbewerbs und des offenen Zugangs zu politischen Ämtern einerseits und der Realität der professionalisierten Politik andererseits." [3] Demgegenüber will das
vorliegende (auf früheren Veröffentlichungen des Verfassers
aufbauende) Buch die tatsächlichen Verhältnisse in der
Bundesrepublik Deutschland ungeschönt darstellen. Siehe auch Christoph
Degenhart, Der Staat als Beute (Buchbesprechung von "Das
System"), Recht und Politik 2003, 53 (54): "Insgesamt
entwickelt von Arnim also eine schonungslose Zustandsbeschreibung des
politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland in seinem aktuellen
Zustand." Michel
Fromont,
Sammelrezension von fünf Büchern des Verfassers, Revue du Droit
Public 2003, 1203: "Ce qui est remarquable dans l'œuvre du
professeur Von Arnim, c'est la volonté d'étudier de façon réaliste
le fonctionnement du système politique allemand, alors que ses collègues
donnent souvent une image irénique de celui-ci." [4] Erinnert sei an die berühmten Worte von Ernst Fraenkel, einem der Väter der deutschen Politikwissenschaft nach dem Zweiten Weltkrieg: "Eine Politikwissenschaft, die nicht bereit ist, ständig anzuecken, die sich scheuen wollte, peinliche Fragen zu stellen, die davor zurückschreckt, Vorgänge, die kraft gesellschaftlicher Konvention zu arcana societatis erklärt worden sind, rücksichtslos zu beleuchten, und die es unterlässt, freimütig gerade über diejenigen Dinge zu reden, über die "man nicht spricht", (hat) ihren Beruf verfehlt. Politologie ist kein Geschäft für Leisetreter und Opportunisten." Fraenkel, Reformismus und Pluralismus, 1973, 344. [5] Siehe auch BVerfGE 40, 296 (321): Es fragt sich, "ob das in Bund und Ländern zu beobachtende unverhältnismäßig starke Anwachsen der Zahl der aktiven und inaktiven Angehörigen des öffentlichen Dienstes unter den Abgeordneten ('Verbeamtung der Parlamente'), sollte es sich fortsetzen, noch mit den Anforderungen eines materiell verstandenen Gewaltenteilungsprinzips vereinbar ist." [6] Hans Herbert von Arnim, Wählen wir unsere Abgeordneten unmittelbar?, JuristenZeitung 2002, 578 ff. [7] Siehe schon Hans Herbert von Arnim, Vom schönen Schein der Demokratie, a.a.O., 111. [8] Hans-Jürgen Papier, Überholte Verfassung?, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27.11.2003. Dazu auch Volker Zastrow, Der Glaube schwindet, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1.12.2003; Hans Hugo Klein, Das Fragezeichen widerlegt alles (Leserbrief), Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 8.12.2003; Christoph Grimm, Eine Fehlkonstruktion? (Leserbrief), Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9.12.2003. [9] Hans Herbert von Arnim/Karl-Peter Sommermann (Hg.), Gemeinwohlgefährdung und Gemeinwohlsicherung, 2004. [10] Siehe zum Beispiel Ulrich
von Alemann, Die Woche vom 18.8.1994, S. 8; dazu meine Erwiderung,
Die Woche vom 15.9.1994, S. 39. Ähnlich die SPD-Schatzmeisterin Inge
Wettig-Danielmeier, Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht
der Sitzung vom 12.11.1993, S. 16410: "Der Ruf nach Gemeinwohl
kaschiert immer noch den Ruf nach dem Obrigkeitsstaat." Vgl.
auch Arthur Gunlicks, Newsletter of the Conference Group on
German Politics, March 1994, S. 5: "'The people' (Is there really
such a thing?) and 'the common good' (How does one define it?)". [11] Peter Koslowski (Hg.), Das Gemeinwohl zwischen Universalismus und Partikularismus, Stuttgart/Bad Cannstatt 1999; Winfried Brugger/Stephan Kirste/Michael Anderheiden, Gemeinwohl in Deutschland, Europa und der Welt, Baden-Baden 2002; Heinrich Bußhoff, Gemeinwohl als Wert und Norm. Zur Argumentations- und Kommunikationskultur der Politik, Baden-Baden 2001; Herfried Münkler/Karsten Fischer (Hg.), Gemeinwohl und Gemeinsinn (4 Bände mit Beiträgen zahlreicher Autoren), Berlin 2001/2003; Herfried Münkler/Hans Joas/Hasso Hofmann/Birger P. Priddat (Hg.), Gemeinwohl und Gemeinsinn. Akademievorlesungen, Berlin 2002; Gunnar Folke Schuppert/Friedhelm Neidhardt (Hg.), Gemeinwohl – auf der Suche nach Substanz, Berlin 2002; Ulrich Willems/Thomas von Winter (Hg.), Politische Repräsentation schwacher Interessen, Opladen 2000. Siehe auch Monika Jachmann (Hg.), Gemeinnützigkeit, Köln 2003; Projektgruppe "Common Goods": "Law, Politics and Economics" der Max-Planck-Gesellschaft in Bonn, Report October 1997-April 2000; Report February 2002. Siehe aber auch Josef Isensee, Gemeinwohl und Staatsaufgaben im Verfassungsstaat, in: Josef Isensee/Paul Kirchhof, HdbStR, Band III, Heidelberg 1988, S. 3 ff.; Karl-Peter Sommermann, Staatsziele und Staatszielbestimmungen, Tübingen 1997, S. 199 ff.; Hans Herbert von Arnim/Stefan Brink, Methodik der Rechtsbildung unter dem Grundgesetz. Grundlagen einer verfassungsorientierten Rechtsmethodik, Speyer 2001. [12] Siehe zum Beispiel Peter Thiery, Korrupte Regime. Strategien zur Bekämpfung von "bad governance", Internationale Politik Heft 8/2002, S. 27 ff.; Thomas Fuster, Die "Good Governance" Diskussion der Jahre 1989 bis 1994, 1997; Klaus König/Marcus Adam (Hg.), Governance als entwicklungspolitischer Ansatz, 2001. [13] Ulrich von Alemann (Hg.), Politische Korruption, PVS-Sonderheft 35, 2004; Hans Herbert von Arnim (Hg.), Korruption. Netzwerke in Politik, Ämtern und Wirtschaft, 2003; Britta Bannenberg/Wolfgang Schaupensteiner, Korruption in Deutschland. Porträt einer Wachstumsbranche, 2004; Peter Eigen, Das Netz der Korruption. Wie eine weltweite Bewegung gegen Bestechung kämpft, 2003; Oskar Kurer (Hg.), Korruption und Governance aus interdisziplinärer Sicht, 2003; Hans Leyendecker, Die Korruptionsfalle. Wie unser Land im Filz versinkt, 2003; Verena Nell, Korruption. Interdisziplinäre Zugänge zu einem komplexen Phänomen, 2003; Thomas Wieczorek, Korruption und Kompetenz. Betrachtungen zum Funktionieren der deutschen Politik, 2003. Siehe auch Susan Rose-Ackermann, Corruption and Government. Causes, Consequences and Reform, Cambridge 1999; Arvind K. Jain (Hg.), The Political Economy of Corruption, London and New York 2001; Francois Vincke/Fritz Heimann (Hg.), Fighting Corruption. A Corporate Practices Manual, 2. Aufl., 2003. [14] Arnulf Baring, Bürger auf die Barrikaden, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19.11.2002, S. 33. [15] Roland Koch/Jürgen Rüttgers, Thesen zur Föderalismusreform, November 2003. Ebenso etwa der frühere Erste Bürgermeister von Hamburg, Klaus von Dohnanyi: "Deutschland ist heute ein System organisierter politischer Verantwortungslosigkeit" (zitiert nach Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15.11.2003). [16] Sendung des ARD-Magazins "Panorama" vom 23.10.2003, 21.45 Uhr. Dazu zum Beispiel Peter Fahrenholz, Dubiose Spenden-Praxis bei CSU und FDP, Süddeutsche Zeitung vom 24.10.2003, S. 33; Hans Herbert von Arnim, Parteispenden: Kontrolle ist besser, Die Welt vom 30.10.2003, S. 9. [17] Dazu Hans Herbert von Arnim, Die neue Parteienfinanzierung, Deutsches Verwaltungsblatt 2002, 1065 (1070 f.). [18] Das Europäische Parlament nahm sie am 19. Juli 2003 an, und der Ministerrat gab am 29. September 2003 auch formell seine Zustimmung. Die Verordnung ist im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.11.2003 veröffentlicht (L 297/1 ff.). Ihre ersten drei Artikel sind am 16.2.2004 in Kraft getreten. Die Bestimmungen über die öffentliche Finanzierung, die den Hauptteil ausmachen (Art. 4 bis 12), treten am "Tag der Eröffnung der ersten Sitzungsperiode nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2004" in Kraft (Art. 13 der Verordnung). Dann werden auch die ersten Gelder fließen. [19] Siehe dazu die Kritik von Hans Herbert von Arnim/Martin Schurig, Das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Deutsches Verwaltungsblatt 2003, S. 1176 ff. Diese Untersuchung wurde dem Bundeskanzleramt zugesandt und in englischer Sprache (von Arnim/Schurig, The Statute for Members of the European Parliament, Discussion Paper Nr. 4 des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 2003) auch allen Mitgliedern des Rats – rechtzeitig vor seinen Beratungen am 29. September und am 13. Oktober 2003 – zur Verfügung gestellt. Eine zustimmende Entscheidung des Rats kam nicht zustande. Ein neuerlicher Versuch des Europäischen Parlaments, über die Jahreswende 2003/04 die Zustimmung des Rats zu erlangen, führte ebenfalls nicht zum Erfolg. Die erforderliche qualifizierte Mehrheitsentscheidung scheiterte in der Ratssitzung vom 26.1.2004 am Veto von Deutschland, Frankreich, Österreich und Schweden. Siehe dazu Hans Herbert von Arnim, A Salary of 9,053 Euros for members of the European Parliament?, Discussion Paper Nr. 7 des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 2004. Auch dieses Papier wurde lange vor der Sitzung den Vertretungen der Ratsmitglieder, (in deutscher Sprache) vor allem dem Bundeskanzleramt, zugesandt und eine Woche später der Presse zur Verfügung gestellt. Siehe zum Beispiel „Der Spiegel“, „The Times“, „The Irish Times“, jeweils vom 12.1.2004. [20] Siehe Hans Herbert von Arnim, "Mit gezinkten Karten", Focus vom 20.10.2003, S. 243; ders., "Getrickst und vernebelt", Focus vom 9.2.2004, S. 26.. [21] Siehe Presseerklärung von Willi Rothley (SPD) vom 9.9.2003; Klaus-Heiner Lehne (CDU) vom 12.1. und 15.1.2004; Martin Schulz (SPD) vom 15.1.2004. [22] "Bild" vom 15.10.2003. [23] Hans-Werner Klotz, Die Besoldung von Politikern, Zeitschrift für Rechtspolitik 2003, 424. [24] Hans Herbert von Arnim, Die Besoldung von Politikern, Zeitschrift für Rechtspolitik 2004, 26. [25] Zusammenfassend Hans Herbert von Arnim, Wahl ohne Auswahl, in: Andreas M. Wüst (Hg.), Politbarometer, 2003, 125 ff. [26] Zum Beispiel Thomas Darnstädt, Republik der Bürger, Der Spiegel 22/2003, S. 56 (69); Hans Jürgen Papier, a.a.O.; Volker von Prittwitz, Vollständig personalisierte Verhältniswahl, Aus Politik und Zeitgeschichte B 52/2003 vom 22.12.2003, S. 12 ff. [27] Hans Herbert von Arnim, Die Durchsetzung der Kommunalverfassungsreform der neunziger Jahre, Die Öffentliche Verwaltung 2002, 585 ff. [28] www.mehr-buergerrechte.de [29] Zusammenfassend Hans Herbert von Arnim, Systemwechsel durch Direktwahl des Ministerpräsidenten, in: Heinrich Siedentopf/Karl-Peter Sommermann (Hg.), Institutionenbildung in Regierung und Verwaltung, Festschrift für Klaus König zum 70. Geburtstag, 2004 (im Erscheinen). [30] Hartmut Maurer, Volkswahl des Ministerpräsidenten?, Festschrift für Ekkehart Stein, 2002, 143. [31] Frank Decker, Direktwahl des Ministerpräsidenten, Recht und Politik 2001, 51 (58). Siehe – neben den in Anm. 29 f. schon Genannten – vor allem auch Albert Janssen, Die Reformbedürftigkeit des deutschen Bundesstaates aus verfassungsrechtlicher Sicht, in: Hans-Günter Henneke (Hg.), Verantwortungsteilung zwischen Kommunen, Ländern, Bund und EU, 2001, 59 (74 ff.). – Andererseits finden sich im Schrifttum auch immer wieder Äußerungen, die überholte Vorurteile ungeprüft wiederholen. So Jens Borchert, a.a.O., 215), der die Einführung der Direktwahl von Ministerpräsidenten unter anderem mit der Bemerkung abtut, die Direktwahl entmachte das Parlament. Doch diese Behauptung ist längst widerlegt (siehe S. 339 f. mit den dort zitierten einschlägigen Analysen). Und auch der Hinweis Borcherts auf die negativen "Erfahrungen mit der Direktwahl des Regierungschefs in Israel" ist vordergründig. Der israelische Ministerpräsident wird zwar vom Volk gewählt, das Parlament kann ihn aber – systemwidrig – abwählen, was seine Stellung in der Tat prekär macht. Auch Borcherts Argument, die Direktwahl vertrage sich nicht mit der parlamentarischen Demokratie, geht ins Leere. Denn eine solche Vereinbarkeit behaupten die Befürworter der Direktwahl gar nicht. Die Direktwahl führt zum Präsidialsystem. Das folgt aus der Definition von parlamentarischer und präsidentieller Demokratie und ist deshalb kein Einwand. Wenn Israel versucht, die Direktwahl des Ministerpräsidenten mit dem parlamentarischen System zu verbinden, so ist dies in der Tat unglücklich, sagt aber rein gar nichts über den hier unterbreiteten Vorschlag, der keine solche Verbindung vorsieht. [32] Susanne Benöhr, Gerhard Leibholz' Parteienstaatslehre im Spiegel des faschistischen Verfassungsrechts, Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 81 (2001), 504 ff. [33] Siehe vor allem Leibholz' akademische Antrittsvorlesung "Zu den Problemen des faschistischen Verfassungsrechts", 1928. Benöhr, a.a.O., 506: "Die Weichenstellung der Antrittsvorlesung für Leibholz' Parteienstaatslehre wurde" bisher "größtenteils ignoriert". [34] Gerhard Leibholz, Volk und Staat im deutschen Verfassungsrecht, in: Leibholz, Strukturprobleme der modernen Demokratie, 3. Aufl., 1967, 70 (76): "Der Unterschied zwischen einem Totalstaat und der Demokratie westlicher Prägung ist in Wahrheit ... nur der, dass wir es beim totalen Staat mit einem Einparteienstaat und bei der Demokratie westlicher Prägung mit einem Zwei-, Drei- oder Mehrparteienstaat zu tun haben." [35] So etwa Christoph Degenhart, Der Staat als Beute, a.a.O., 53 f.: "Der Blickwinkel (bleibt) seltsam eng ... auf Grund der Fokussierung auf die politische Klasse. ... Die isolierende Betrachtung der politischen Klasse der Bundesrepublik Deutschland, isolierend im Verhältnis zu gesellschaftlichen Systemen, isolierend auch in ihrer binnenstaatlichen Perspektive, scheint mir eine der wesentlichen Schwächen der Betrachtungsweise von Arnims auszumachen, gerade auch in einer Situation, in der im Hinblick auf Globalisierung und Dominanz der Wirtschaft Handlungsspielräume in der Politik zusehends in Frage stehen." [36] Jörn Kleinert/Henning Klodt, Megafusionen. Trends, Ursachen und Implikationen, 2002. [37] Gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Mannesmann läuft derzeit ein Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf wegen strafrechtlicher Untreue. [38] Dabei befasst Borchert sich auf merkwürdig verschämte Weise mit meinen Thesen. Im Ergebnis erweist er ihnen aber dadurch seine Reverenz, dass er glaubt, sie nur mit schiefen und unsachlichen Argumenten widerlegen zu können, und sie dadurch indirekt bestätigt. Siehe oben Anm. 31. Dabei bringt Borchert auch noch das Kunststück fertig, alle einschlägige Forschung zu ignorieren und auch dieses Buch und seinen Autor nicht ein einziges Mal zu nennen, und das in einer Habilitationsschrift, also einer Arbeit, bei der der Autor eigentlich in besonderer Weise an die Regeln redlichen und fairen wissenschaftlichen Arbeitens gebunden sein sollte.
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