Parteispenden: Kontrolle ist besser
Debatte: Warum die jetzige Rechtslage und
Praxis zu Missbrauch einlädt, und was getan werden kann
von Hans Herbert von Arnim
Im Jahre 2002 wurde - nach Aufsehen
erregenden Spendenskandalen der Parteien - das Parteiengesetz geändert.
Doch immer noch fehlt eine wirksame Kontrolle. Die bestehenden Regelungen
laden zur Umgehung der Publikationspflicht bei Spenden über 10 000
Euro und zu Manipulationen auf Kosten der Steuerzahler geradezu ein.
Das haben kürzlich zwei Journalisten des
Fernsehmagazins "Panorama" bestätigt. Sie gaben sich als
Unternehmer aus und boten Parteien zum Schein eine Spende von 30 000
Euro an. Bedingung: Sie dürfe nicht publiziert werden. Die Schatzmeister
der CSU und der bayerischen FDP gingen nach Angaben der Journalisten
sofort darauf ein und schlugen eine gesetzeswidrige Stückelung der Spende
und ihre Aufteilung etwa auf Verwandte vor.
Dadurch wäre nicht nur die
Publikationsgrenze unterlaufen worden. Es wären auch noch illegale
Steuervorteile für die Strohmänner und Subventionen für die Partei
angefallen. Zuwendungen bis zu 3300Euro mindern die Steuer des Spenders um
die Hälfte der Spende und lösen bei der Partei einen staatlichen
Zuschuss von 38 Prozent der Spende aus. Werden größere als einheitlich
gedachte Spenden formal gestückelt, so fallen diese Vorteile mehrmals an.
Das ist illegal. Doch die genannten Parteien scheinen - offenbar aus
schierer Geldgier - bereit gewesen zu sein, gegen das Parteiengesetz zu
verstoßen und sogar strafbare Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug
zu begehen.
Die von investigativen Journalisten
berichtete Bereitschaft von Parteischatzmeistern, schon am Telefon und
gegenüber völlig Unbekannten illegale Komplotte vorzuschlagen, lässt
darauf schließen, dass Spendenmanipulationen bei ihnen Routine und die
bekannt gewordenen Skandale nur die Spitze des Eisbergs sind. Das ist nur
durch das Fehlen von Kontrollen zu erklären.
Die Einhaltung der Gesetze zu überprüfen
ist an sich Aufgabe von Wirtschaftsprüfern. Diese brauchen - unterhalb
der Ebene der Bundes- und Landesparteien - pro Partei aber nur zehn Orts-,
Stadt- oder Kreisgliederungen zu überprüfen, obwohl zum Beispiel die SPD
davon mehr als 10 000 hat. So steht es im Parteiengesetz. Die
Verbuchung von Spenden bleibt deshalb praktisch unkontrolliert. Und das,
obwohl Spenden Steuervergünstigungen und Staatszuschüsse von zig
Millionen Euro auslösen.
Die Kontrolllosigkeit, die leicht dazu verführt,
die Vorschriften nicht mehr ernst zu nehmen, um Geld in die eigene Kasse
zu bekommen, ist nur dadurch zu erklären, dass die Parteien hier
Gesetzgebung in eigener Sache betrieben haben. Überall sonst, wo
Subventionen oder Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden, wird
das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen streng überprüft, nur
hier nicht.
Was muss geschehen? Die Parteien müssen
derzeit schon alle Spenden, die sie erhalten, zusammenfassen und
auflisten. Diese Liste sollte in Zukunft auch veröffentlicht werden müssen,
soweit sie Spenden von 500 Euro und mehr enthält. Eine solche
Publikationsgrenze sieht jetzt auch das vom Europäischen Parlament und
vom Ministerrat soeben beschlossene europäische Parteienstatut vor. Warum
soll das nicht auch für Spenden an nationale Parteien gelten? Dann würden
Spendenmanipulationen erheblich erschwert.
Zudem muss die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer
ausgeweitet werden. Nur ein Tausendstel der Orts- und Regionalverbände
der Parteien einer Prüfung zu unterwerfen, wie es derzeit geschieht, ist
ein Unding. Dass solche Überprüfungen praktisch möglich sind, zeigen
die Erfahrungen der FDP nach ihrem Spendenskandal in Nordrhein-Westfalen:
Binnen kürzester Zeit waren alle einschlägigen Spenden überprüft und
Manipulationen aufgeklärt.
Auch die steuerliche Spendenbegünstigung
muss - zumindest in der derzeitigen Höhe - überprüft werden.
Unabhängig von dem erforderlichen Tätigwerden
des Gesetzgebers, wird auch der Bundestagspräsident sicher Konsequenzen
ziehen. Nach den von "Panorama" offen gelegten Vorgängen wird
er vermutlich die Wirtschaftsprüfer der CSU und der bayerischen FDP zu
verstärkten Prüfungen auffordern. Sie werden ihm darlegen müssen, wie
sie den nunmehr begründeten Verdacht, dass dort einschlägige
Manipulationen häufiger vorkommen, glaubhaft ausräumen wollen.
(aus: Die Welt vom 30.10.2003, S. 9)
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Stand:
31.10.2003
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