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Parteispenden: Kontrolle ist besser

Debatte: Warum die jetzige Rechtslage und Praxis zu Missbrauch einlädt, und was getan werden kann

von Hans Herbert von Arnim

Im Jahre 2002 wurde - nach Aufsehen erregenden Spendenskandalen der Parteien - das Parteiengesetz geändert. Doch immer noch fehlt eine wirksame Kontrolle. Die bestehenden Regelungen laden zur Umgehung der Publikationspflicht bei Spenden über 10 000 Euro und zu Manipulationen auf Kosten der Steuerzahler geradezu ein.

Das haben kürzlich zwei Journalisten des Fernsehmagazins "Panorama" bestätigt. Sie gaben sich als Unternehmer aus und boten Parteien zum Schein eine Spende von 30 000 Euro an. Bedingung: Sie dürfe nicht publiziert werden. Die Schatzmeister der CSU und der bayerischen FDP gingen nach Angaben der Journalisten sofort darauf ein und schlugen eine gesetzeswidrige Stückelung der Spende und ihre Aufteilung etwa auf Verwandte vor.

Dadurch wäre nicht nur die Publikationsgrenze unterlaufen worden. Es wären auch noch illegale Steuervorteile für die Strohmänner und Subventionen für die Partei angefallen. Zuwendungen bis zu 3300Euro mindern die Steuer des Spenders um die Hälfte der Spende und lösen bei der Partei einen staatlichen Zuschuss von 38 Prozent der Spende aus. Werden größere als einheitlich gedachte Spenden formal gestückelt, so fallen diese Vorteile mehrmals an. Das ist illegal. Doch die genannten Parteien scheinen - offenbar aus schierer Geldgier - bereit gewesen zu sein, gegen das Parteiengesetz zu verstoßen und sogar strafbare Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug zu begehen.

Die von investigativen Journalisten berichtete Bereitschaft von Parteischatzmeistern, schon am Telefon und gegenüber völlig Unbekannten illegale Komplotte vorzuschlagen, lässt darauf schließen, dass Spendenmanipulationen bei ihnen Routine und die bekannt gewordenen Skandale nur die Spitze des Eisbergs sind. Das ist nur durch das Fehlen von Kontrollen zu erklären.

Die Einhaltung der Gesetze zu überprüfen ist an sich Aufgabe von Wirtschaftsprüfern. Diese brauchen - unterhalb der Ebene der Bundes- und Landesparteien - pro Partei aber nur zehn Orts-, Stadt- oder Kreisgliederungen zu überprüfen, obwohl zum Beispiel die SPD davon mehr als 10 000 hat. So steht es im Parteiengesetz. Die Verbuchung von Spenden bleibt deshalb praktisch unkontrolliert. Und das, obwohl Spenden Steuervergünstigungen und Staatszuschüsse von zig Millionen Euro auslösen.

Die Kontrolllosigkeit, die leicht dazu verführt, die Vorschriften nicht mehr ernst zu nehmen, um Geld in die eigene Kasse zu bekommen, ist nur dadurch zu erklären, dass die Parteien hier Gesetzgebung in eigener Sache betrieben haben. Überall sonst, wo Subventionen oder Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden, wird das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen streng überprüft, nur hier nicht.

Was muss geschehen? Die Parteien müssen derzeit schon alle Spenden, die sie erhalten, zusammenfassen und auflisten. Diese Liste sollte in Zukunft auch veröffentlicht werden müssen, soweit sie Spenden von 500 Euro und mehr enthält. Eine solche Publikationsgrenze sieht jetzt auch das vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat soeben beschlossene europäische Parteienstatut vor. Warum soll das nicht auch für Spenden an nationale Parteien gelten? Dann würden Spendenmanipulationen erheblich erschwert.

Zudem muss die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer ausgeweitet werden. Nur ein Tausendstel der Orts- und Regionalverbände der Parteien einer Prüfung zu unterwerfen, wie es derzeit geschieht, ist ein Unding. Dass solche Überprüfungen praktisch möglich sind, zeigen die Erfahrungen der FDP nach ihrem Spendenskandal in Nordrhein-Westfalen: Binnen kürzester Zeit waren alle einschlägigen Spenden überprüft und Manipulationen aufgeklärt.

Auch die steuerliche Spendenbegünstigung muss - zumindest in der derzeitigen Höhe - überprüft werden.

Unabhängig von dem erforderlichen Tätigwerden des Gesetzgebers, wird auch der Bundestagspräsident sicher Konsequenzen ziehen. Nach den von "Panorama" offen gelegten Vorgängen wird er vermutlich die Wirtschaftsprüfer der CSU und der bayerischen FDP zu verstärkten Prüfungen auffordern. Sie werden ihm darlegen müssen, wie sie den nunmehr begründeten Verdacht, dass dort einschlägige Manipulationen häufiger vorkommen, glaubhaft ausräumen wollen.

(aus: Die Welt vom 30.10.2003, S. 9)

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Stand: 31.10.2003