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Politiker und ihre Nebenjobs

Interview mit Inforadio Berlin am 2.12.2003, 7.47 Uhr

Annette Nolte (Moderatorin):

Was geht und was geht nicht mehr. Das Thema jetzt, ich bin Annette Nolte, Guten Morgen.

Dürfen Politiker neben ihrem eigentlichen Job noch in Aufsichtsräten und Beiräten von Unternehmen sitzen? Ja, sie dürfen. Sie müssen diese Nebentätigkeiten allerdings seit dieser Legislaturperiode offen legen. Dabei ist aber noch nicht geklärt, ob diese Politiker nicht eventuell in einen Interessenkonflikt geraten könnten. Beispiel: Der FDP Wirtschaftsfachmann Günther Rexrodt sitzt für seine Partei im Haushaltsausschuss des Bundestages und ist Berichterstatter seiner Partei für die Bereiche Wirtschaft und Arbeit. Rexrodt ist aber gleichzeitig im Vorstand der PR-Firma WMP, deren Vertrag mit der Bundesanstalt für Arbeit gerade für großen Ärger gesorgt hat. Anderes jüngstes Beispiel, das erst jetzt bekannt wurde, die Grüne-Finanzexpertin Christine Scheel sitzt in gleich mehreren Beiräten von Versicherungen. Geht das oder geht das nicht?

Ich begrüße jetzt Hans Herbert von Arnim, Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Guten Morgen, Herr von Arnim.

Arnim: Guten Morgen, Frau Nolte.

Nolte: Frau Scheel sagt nun, ihre politische Unabhängigkeit würde durch ihre Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt. Hat sie recht?

Arnim: Es kommt hier gar nicht drauf an, ob im Einzelfall wirklich dadurch, dass sie in einem Vorstand oder Aufsichtsrat eines Unternehmens sitzt, ihre Entscheidung beeinflusst wird. Nach unserer ganzen Rechtsordnung, wo es Regelungen gegen Interessenkonflikte gibt, ist immer schon der böse Schein schädlich. Schon der muss vermieden werden, und der besteht auch hier, wenn Politiker wie Rexrodt oder Frau Scheel in Vorstands- oder Aufsichtsratspositionen großer Unternehmen sind und dafür erhebliche Summen erhalten, werden sie von diesem Unternehmen ja doch nicht dafür bezahlt, dass sie nur ihr Know-How einbringen, sondern auch dafür, dass sie ihren politischen Einfluss nutzen, um die Interessen dieser Unternehmen zu fördern. Und das ist letztlich Korruption. Es steht nur deswegen nicht unter Strafe oder ist sogar erlaubt, weil Gesetze dagegen die Betroffenen, die Abgeordneten, selbst machen müssten. Und das haben sie bisher nicht getan. Wir haben in der Bundesrepublik den merkwürdigen Zustand, dass ein Beamter der nur ein paar Flaschen Wein entgegen nimmt, schon wegen strafbarer Korruption mit einem Bein im Gefängnis steht, während Abgeord- neten das alles erlaubt ist. Sie können einem Abgeordneten sogar einen ganzen Haufen Geld auf den Schreibtisch stellen und riskieren allenfalls, dass er sie rausschmeißt. Wenn er es aber annimmt, ist das ganz legal, weil es an entsprechenden Gesetzen fehlt. Deutschland sah sich plötzlich in einem Boot mit Bananerepubliken, als es kürzlich darum ging, einen UN-Konventionsentwurf der Vereinigten Nationen zur Bekämpfung von Korruption zu unterzeichnen. Da hat Deutschland sich zunächst gesträubt, das zu unterschreiben, weil diese Konvention vorsieht, dass Abgeordnete in Sachen Korruption genauso behandelt werden sollen wie Beamte.

Nolte: Welche Konsequenzen müsste man nun daraus ziehen? Sollten Politiker überhaupt keine Nebenjobs mehr annehmen? Da sagen Politiker, so funktioniert das Geschäft aber nicht.

Arnim: Da bin ich dagegen. Ich meine, man sollte kein Berufsverbot für Politiker aussprechen. Wenn sie ihren Beruf auch neben dem Abgeord- netenmandat noch ganz oder teilweise fortführen können, stärkt das ihre Unabhängigkeit, auch gegenüber der eigenen Partei. Fließt aber Geld für den Verkauf politischen Einflusses, sollte man das unterbinden. Man sollte das auch unter Strafe stellen. Wenn es dazu nicht kommt, sollte man zumindest eine Regelung einführen, dass Politiker transparent machen müssen, nicht nur welche Jobs sie haben, sondern auch wie viel Geld sie dafür bekommen. Das ist auch ganz real. Die derzeitige Regierung Rot-Grün hatte vor einigen Jahren einen Gesetzentwurf eingebracht, der den gläsernen Abgeordneten einführen sollte. Sie waren gescheitert an der damaligen Regierung von FDP und Union. Jetzt hat Rot-Grün die Mehrheit. Warum machen sie das Gesetz jetzt eigentlich nicht?

Nolte: Ganz zum Schluss müssen wir aber trotzdem noch darauf gucken, wie denn Politik in ganz bestimmten Fällen funktioniert. Kommen wir nochmals auf den Fall Günther Rexrodt zurück, um nicht wegen seiner Tätigkeit bei der PR-Firma WMP in einen Interessenkonflikt zu geraten, hat er an den Haushaltsverhandlungen über den Bereich Arbeit nicht teilgenommen. Wird da Politik dann aber auf der anderen Seite – wir haben jetzt über die Nebenjobs gesprochen, sprechen wir mal über den eigentlichen Job – ,wird da Politik denn nicht ad absurdum geführt, wenn ein Politiker wichtigen Verhandlungen fern bleibt, eben weil er einen Nebenjob hat?

Arnim: Ja, und das ist ja auch noch gar nicht alles. In dem Vertrag, den Gerster, der Vorsitzende der Bundesanstalt, mit dieser Beratungsfirma, in deren Vorstand Rexrodt sitzt, geschlossen hat, steht ja nicht nur, dass die Beratungsfirma die Bundesanstalt bei der Kommunikation gegenüber den Bürgern berät, da steht wörtlich drin, das Geld werde auch für Lobbying gegeben, und wenn im Vorstand eben dieser Beratungsgesellschaft ein Mitglied des Haushaltsausschusses wie Rexrodt sitzt, drängt sich doch der böse Schein auf, dass man die politische Potenz dieses Beratungsun- ternehmens nutzen will. Das ist eine, wenn auch sublime, Form der Korruption. Ob Rexrodt nun mal im Haushaltsausschuss dabei ist oder nicht.

Nolte: Ich danke Ihnen. 

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Stand: 05.01.2004