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Politiker
und ihre Nebenjobs
Interview mit
Inforadio Berlin am 2.12.2003, 7.47 Uhr
Annette
Nolte (Moderatorin):
Was geht und was geht
nicht mehr. Das Thema jetzt, ich bin Annette Nolte, Guten Morgen.
Dürfen Politiker neben
ihrem eigentlichen Job noch in Aufsichtsräten und Beiräten von
Unternehmen sitzen? Ja, sie dürfen. Sie müssen diese Nebentätigkeiten
allerdings seit dieser Legislaturperiode offen legen. Dabei ist aber noch
nicht geklärt, ob diese Politiker nicht eventuell in einen
Interessenkonflikt geraten könnten. Beispiel: Der FDP Wirtschaftsfachmann
Günther Rexrodt sitzt für seine Partei im Haushaltsausschuss des
Bundestages und ist Berichterstatter seiner Partei für die Bereiche
Wirtschaft und Arbeit. Rexrodt ist aber gleichzeitig im Vorstand der
PR-Firma WMP, deren Vertrag mit der Bundesanstalt für Arbeit gerade für
großen Ärger gesorgt hat. Anderes jüngstes Beispiel, das erst jetzt
bekannt wurde, die Grüne-Finanzexpertin Christine Scheel sitzt in gleich
mehreren Beiräten von Versicherungen. Geht das oder geht das nicht?
Ich begrüße jetzt
Hans Herbert von Arnim, Professor an der Hochschule für
Verwaltungswissenschaften Speyer. Guten Morgen, Herr von Arnim.
Arnim: Guten
Morgen, Frau Nolte.
Nolte: Frau
Scheel sagt nun, ihre politische Unabhängigkeit würde durch ihre Nebentätigkeit
nicht beeinträchtigt. Hat sie recht?
Arnim: Es kommt
hier gar nicht drauf an, ob im Einzelfall wirklich dadurch, dass sie in
einem Vorstand oder Aufsichtsrat eines Unternehmens sitzt, ihre
Entscheidung beeinflusst wird. Nach unserer ganzen Rechtsordnung, wo es
Regelungen gegen Interessenkonflikte gibt, ist immer schon der böse
Schein schädlich. Schon der muss vermieden werden, und der besteht auch
hier, wenn Politiker wie Rexrodt oder Frau Scheel in Vorstands- oder
Aufsichtsratspositionen großer Unternehmen sind und dafür erhebliche
Summen erhalten, werden sie von diesem Unternehmen ja doch nicht dafür
bezahlt, dass sie nur ihr Know-How einbringen, sondern auch dafür, dass
sie ihren politischen Einfluss nutzen, um die Interessen dieser
Unternehmen zu fördern. Und das ist letztlich Korruption. Es steht nur
deswegen nicht unter Strafe oder ist sogar erlaubt, weil Gesetze dagegen
die Betroffenen, die Abgeordneten, selbst machen müssten. Und das haben
sie bisher nicht getan. Wir haben in der Bundesrepublik den merkwürdigen
Zustand, dass ein Beamter der nur ein paar Flaschen Wein entgegen nimmt,
schon wegen strafbarer Korruption mit einem Bein im Gefängnis steht, während
Abgeord- neten das alles erlaubt ist. Sie können einem Abgeordneten sogar
einen ganzen Haufen Geld auf den Schreibtisch stellen und riskieren
allenfalls, dass er sie rausschmeißt. Wenn er es aber annimmt, ist das
ganz legal, weil es an entsprechenden Gesetzen fehlt. Deutschland sah sich
plötzlich in einem Boot mit Bananerepubliken, als es kürzlich darum
ging, einen UN-Konventionsentwurf der Vereinigten Nationen zur Bekämpfung
von Korruption zu unterzeichnen. Da hat Deutschland sich zunächst gesträubt,
das zu unterschreiben, weil diese Konvention vorsieht, dass Abgeordnete in
Sachen Korruption genauso behandelt werden sollen wie Beamte.
Nolte: Welche
Konsequenzen müsste man nun daraus ziehen? Sollten Politiker überhaupt
keine Nebenjobs mehr annehmen? Da sagen Politiker, so funktioniert das
Geschäft aber nicht.
Arnim: Da bin
ich dagegen. Ich meine, man sollte kein Berufsverbot für Politiker
aussprechen. Wenn sie ihren Beruf auch neben dem Abgeord- netenmandat noch
ganz oder teilweise fortführen können, stärkt das ihre Unabhängigkeit,
auch gegenüber der eigenen Partei. Fließt aber Geld für den Verkauf
politischen Einflusses, sollte man das unterbinden. Man sollte das auch
unter Strafe stellen. Wenn es dazu nicht kommt, sollte man zumindest eine
Regelung einführen, dass Politiker transparent machen müssen, nicht nur
welche Jobs sie haben, sondern auch wie viel Geld sie dafür bekommen. Das
ist auch ganz real. Die derzeitige Regierung Rot-Grün hatte vor einigen
Jahren einen Gesetzentwurf eingebracht, der den gläsernen Abgeordneten
einführen sollte. Sie waren gescheitert an der damaligen Regierung von
FDP und Union. Jetzt hat Rot-Grün die Mehrheit. Warum machen sie das
Gesetz jetzt eigentlich nicht?
Nolte: Ganz zum
Schluss müssen wir aber trotzdem noch darauf gucken, wie denn Politik in
ganz bestimmten Fällen funktioniert. Kommen wir nochmals auf den Fall Günther
Rexrodt zurück, um nicht wegen seiner Tätigkeit bei der PR-Firma WMP in
einen Interessenkonflikt zu geraten, hat er an den Haushaltsverhandlungen
über den Bereich Arbeit nicht teilgenommen. Wird da Politik dann aber auf
der anderen Seite – wir haben jetzt über die Nebenjobs gesprochen,
sprechen wir mal über den eigentlichen Job – ,wird da Politik denn
nicht ad absurdum geführt, wenn ein Politiker wichtigen Verhandlungen
fern bleibt, eben weil er einen Nebenjob hat?
Arnim: Ja, und
das ist ja auch noch gar nicht alles. In dem Vertrag, den Gerster, der
Vorsitzende der Bundesanstalt, mit dieser Beratungsfirma, in deren
Vorstand Rexrodt sitzt, geschlossen hat, steht ja nicht nur, dass die
Beratungsfirma die Bundesanstalt bei der Kommunikation gegenüber den Bürgern
berät, da steht wörtlich drin, das Geld werde auch für Lobbying
gegeben, und wenn im Vorstand eben dieser Beratungsgesellschaft ein
Mitglied des Haushaltsausschusses wie Rexrodt sitzt, drängt sich doch der
böse Schein auf, dass man die politische Potenz dieses Beratungsun-
ternehmens nutzen will. Das ist eine, wenn auch sublime, Form der
Korruption. Ob Rexrodt nun mal im Haushaltsausschuss dabei ist oder nicht.
Nolte: Ich danke
Ihnen.
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Stand:
05.01.2004
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