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Hans Herbert von Arnim

Der getäuschte Souverän
Von einer Verlängerung der Legislaturperioden profitiert allein die politische Klasse

 

Die SPD will die Wahlperiode des Bundestags auf fünf Jahre verlängern, und die CDU/CSU hat gerade ihr Einverständnis signalisiert. Das Europa- parlament und viele Parlamente der deutschen Bundesländer sind diesen Weg schon gegangen, ohne dass die erhoffte größere Handlungsfähigkeit der Politik sichtbar geworden wäre. Jetzt will auch der Bundestag nach- ziehen – mit derselben Begründung: Die längere Periode lasse mehr Zeit für effektives wahlkampffreies Arbeiten. Was auf den ersten Blick einleuchten mag, ist in Wahrheit aber nur ein Trugschluss. 

Fest steht, dass der Einfluss des Wählers dadurch noch weiter verringert würde. In zwanzig Jahren fänden statt fünf nur noch vier Bundestagswahlen statt. Schlechte Regierungen müsste man dann noch länger ertragen. Zu- dem erleben wir immer wieder, wie Landtagswahlen – wegen der Mehr- heitsverhältnisse im Bundesrat – zu kleinen Bundestagswahlen entarten. So hält der 2. Februar, der Tag der Wahlen in Hessen und Niedersachsen, die Bundespolitik seit Monaten in Bann. Daran würde die Verlängerung der Wahlperiode des Bundestags rein gar nichts ändern. Wir haben nun einmal achtzehn Parlamentswahlen in einem Vier- oder Fünfjahreszeitraum, von den Kommunalwahlen gar nicht zu reden, so dass der ständige Wahlkampf- druck auch im Falle einer Verlängerung der Bundestagsperiode nicht besei- tigt würde. Anders wäre es nur, wenn die Bundesländer zusammengelegt und dadurch ihre Zahl wesentlich verkleinert oder die Landtagswahlen auf einen gemeinsamen Termin gelegt würden. Doch Derartiges ist – trotz vereinzelter Vorstöße – nicht wirklich in Sicht. Geht es der politischen Klasse vielleicht nur darum, ihre Stellung weiter zu befestigen? Auf der anderen Seite könnten Zyniker auch argumentieren, der Wähler habe ohnehin so wenig zu sagen, dass es auf das Wenige auch nicht mehr ankomme und man deshalb der politische Klasse ruhig ihren Willen lassen könne.

Ist in Wahrheit aber nicht die ganze Richtung der Diskussion verfehlt? Darf man resignieren und sich mit der Entmachtung der Wähler abfinden oder sollte man nicht umgekehrt versuchen, die Bürger wieder in ihre demokra- tischen Rechte einzusetzen? Die Parteien haben das Wahlsystem bei uns ja derart ausgestaltet, dass sie den Bürgern nicht nur die Aufstellung der Parlamentskandidaten, sondern häufig auch noch die Wahl selbst abneh- men. Wen die Parteien in ihren Hochburgen aufstellen, für den ist die Wahl nur noch Formsache. Selbst wer im Wahlkreis verliert, kommt häufig durch die Hintertür doch noch ins Parlament, weil er auf der Landesliste abge- sichert ist. Eine echte Wahl findet dann gar nicht mehr statt. Dass die Parteien aber bei der Auswahl der Repräsentanten, die das Volk im Parla- ment vertreten, gute Noten verdienten, behauptet niemand. Auch ist fraglich, ob derartige Scheinwahlen noch mit dem Grundgesetz vereinbar sind, das eine Wahl der Abgeordneten unmittelbar durch das Volk verlangt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Frage zwar vor über vierzig Jahren bejaht. Doch die damalige Entscheidung beruhte auf der Parteienstaats- doktrin von Gerhard Leibholz, und von ihr hat das Gericht sich inzwischen auch in anderen Bereichen emanzipiert.

Eine Reform unseres Wahlsystems, die dringend geboten ist, müsste viel mehr umfassen als die Verlängerung der Wahlperiode und dürfte nicht nur da ansetzen, wo die politische Klasse profitiert. Es geht um die Einführung von Vorwahlen, damit Parteien in ihren Hochburgen den Wählern ihre Abgeordneten nicht mehr diktieren können. Es geht weiter um die Flexibili- sierung der Landeslisten, so dass die Wähler bestimmte Personen auf der Liste vorziehen und andere zurücksetzen können und nicht mehr auf das Blockangebot der Parteien angewiesen sind. Zudem sollten Volksbegehren und Volksentscheid auch auf Bundesebene eröffnet werden.

Bisher weist die Durchsetzbarkeit von Reformen ein ziemlich einseitiges Muster auf: Initiativen zu Gunsten der politischen Klasse finden rasch die nötigen Mehrheiten, selbst wenn dazu Verfassungsänderungen nötig sind. Reformen, die den Bürgern ein Stück politischer Mitwirkung zurückgeben würden, scheitern dagegen – ein Effekt, den man soeben auch in Hessen beobachten konnte. Dort wurde die Wahlperiode im Herbst 2002 verlängert, ohne gleichzeitig den Weg für direkte Demokratie zu eröffnen, von Verbes- serungen des Wahlrechts ganz zu schweigen. Die Voraussetzungen für ein Volksbegehren sind in Hessen abschreckend hoch, so dass in der über fünfzigjährigen Geschichte des Landes noch nie eines zustande kam. 

Statt dessen sollte – aus der Perspektive des demokratischen Souveräns – eine Verlängerung der Wahlperiode des Bundestags nur dann überhaupt in Erwägung gezogen werden, wenn die Verdünnung der Rechte der Wähler an anderer Stelle kompensiert wird. Hier sollte ein politisches Junktim gelten, so dass die Verlängerung der Wahlperiode gar nicht diskutiert werden kann, ohne Wahlrechtsreformen und die Einführung direkter Demokratie einzubeziehen.

(aus: Rheinischer Merkur, Nr. 4/2003, S. 4)

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Stand: 30.01.2003