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Hans Herbert von Arnim
Der
getäuschte Souverän
Von einer Verlängerung der Legislaturperioden profitiert allein die
politische Klasse
Die SPD will die Wahlperiode des Bundestags auf fünf Jahre
verlängern, und die CDU/CSU hat gerade ihr Einverständnis signalisiert.
Das Europa- parlament und viele Parlamente der deutschen Bundesländer
sind diesen Weg schon gegangen, ohne dass die erhoffte größere
Handlungsfähigkeit der Politik sichtbar geworden wäre. Jetzt will auch
der Bundestag nach- ziehen – mit derselben Begründung: Die längere
Periode lasse mehr Zeit für effektives wahlkampffreies Arbeiten. Was auf
den ersten Blick einleuchten mag, ist in Wahrheit aber nur ein
Trugschluss.
Fest steht, dass der Einfluss des Wählers dadurch noch
weiter verringert würde. In zwanzig Jahren fänden statt fünf nur noch
vier Bundestagswahlen statt. Schlechte Regierungen müsste man dann noch länger
ertragen. Zu- dem erleben wir immer wieder, wie Landtagswahlen – wegen
der Mehr- heitsverhältnisse im Bundesrat – zu kleinen Bundestagswahlen
entarten. So hält der 2. Februar, der Tag der Wahlen in Hessen und
Niedersachsen, die Bundespolitik seit Monaten in Bann. Daran würde die
Verlängerung der Wahlperiode des Bundestags rein gar nichts ändern. Wir
haben nun einmal achtzehn Parlamentswahlen in einem Vier- oder Fünfjahreszeitraum,
von den Kommunalwahlen gar nicht zu reden, so dass der ständige Wahlkampf-
druck auch im Falle einer Verlängerung der Bundestagsperiode nicht besei-
tigt würde. Anders wäre es nur, wenn die Bundesländer zusammengelegt
und dadurch ihre Zahl wesentlich verkleinert oder die Landtagswahlen auf
einen gemeinsamen Termin gelegt würden. Doch Derartiges ist – trotz
vereinzelter Vorstöße – nicht wirklich in Sicht. Geht es der
politischen Klasse vielleicht nur darum, ihre Stellung weiter zu
befestigen? Auf der anderen Seite könnten Zyniker auch argumentieren, der
Wähler habe ohnehin so wenig zu sagen, dass es auf das Wenige auch nicht
mehr ankomme und man deshalb der politische Klasse ruhig ihren Willen
lassen könne.
Ist in Wahrheit aber nicht die ganze Richtung der Diskussion
verfehlt? Darf man resignieren und sich mit der Entmachtung der Wähler
abfinden oder sollte man nicht umgekehrt versuchen, die Bürger wieder in
ihre demokra- tischen Rechte einzusetzen? Die Parteien haben das
Wahlsystem bei uns ja derart ausgestaltet, dass sie den Bürgern nicht nur
die Aufstellung der Parlamentskandidaten, sondern häufig auch noch die
Wahl selbst abneh- men. Wen die Parteien in ihren Hochburgen aufstellen, für
den ist die Wahl nur noch Formsache. Selbst wer im Wahlkreis verliert,
kommt häufig durch die Hintertür doch noch ins Parlament, weil er auf
der Landesliste abge- sichert ist. Eine echte Wahl findet dann gar nicht
mehr statt. Dass die Parteien aber bei der Auswahl der Repräsentanten,
die das Volk im Parla- ment vertreten, gute Noten verdienten, behauptet
niemand. Auch ist fraglich, ob derartige Scheinwahlen noch mit dem
Grundgesetz vereinbar sind, das eine Wahl der Abgeordneten unmittelbar
durch das Volk verlangt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Frage
zwar vor über vierzig Jahren bejaht. Doch die damalige Entscheidung
beruhte auf der Parteienstaats- doktrin von Gerhard Leibholz, und von ihr
hat das Gericht sich inzwischen auch in anderen Bereichen emanzipiert.
Eine Reform unseres Wahlsystems, die dringend geboten ist, müsste
viel mehr umfassen als die Verlängerung der Wahlperiode und dürfte nicht
nur da ansetzen, wo die politische Klasse profitiert. Es geht um die Einführung
von Vorwahlen, damit Parteien in ihren Hochburgen den Wählern ihre
Abgeordneten nicht mehr diktieren können. Es geht weiter um die Flexibili-
sierung der Landeslisten, so dass die Wähler bestimmte Personen auf der
Liste vorziehen und andere zurücksetzen können und nicht mehr auf das
Blockangebot der Parteien angewiesen sind. Zudem sollten Volksbegehren und
Volksentscheid auch auf Bundesebene eröffnet werden.
Bisher weist die Durchsetzbarkeit von Reformen ein ziemlich
einseitiges Muster auf: Initiativen zu Gunsten der politischen Klasse
finden rasch die nötigen Mehrheiten, selbst wenn dazu Verfassungsänderungen
nötig sind. Reformen, die den Bürgern ein Stück politischer Mitwirkung
zurückgeben würden, scheitern dagegen – ein Effekt, den man soeben
auch in Hessen beobachten konnte. Dort wurde die Wahlperiode im Herbst
2002 verlängert, ohne gleichzeitig den Weg für direkte Demokratie
zu eröffnen, von Verbes- serungen des Wahlrechts ganz zu schweigen. Die
Voraussetzungen für ein Volksbegehren sind in Hessen abschreckend hoch,
so dass in der über fünfzigjährigen Geschichte des Landes noch nie
eines zustande kam.
Statt dessen sollte – aus der Perspektive des
demokratischen Souveräns – eine Verlängerung der Wahlperiode des
Bundestags nur dann überhaupt in Erwägung gezogen werden, wenn die Verdünnung
der Rechte der Wähler an anderer Stelle kompensiert wird. Hier sollte ein
politisches Junktim gelten, so dass die Verlängerung der Wahlperiode gar
nicht diskutiert werden kann, ohne Wahlrechtsreformen und die Einführung
direkter Demokratie einzubeziehen.
(aus:
Rheinischer Merkur, Nr. 4/2003, S. 4)
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Stand:
30.01.2003
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