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Hans Herbert von Arnim
Die
Existenzfrage
Die Reform
des Föderalismus entscheidet über das Schicksal unseres Gemeinwesens
Der
bundesdeutsche Föderalismus ist ins Gerede gekommen. Er muss von Grund
auf reformiert werden. Das ist inzwischen vorherrschende Meinung. Dennoch
bleibt die Diskussion an der Oberfläche.
1.
Reform des Systems
Der
Mängel gibt es viele: Die mannigfachen Verflechtungen und Über-
schneidungen
von Bund, Ländern, Kommunen und Europäischer Union lassen nicht mehr
erkennen, wer welche politische Entscheidung (oder auch
Nicht-Entscheidung) zu verantworten hat. Blockaden durch den Bundesrat,
der mit seinem Veto fast alle wichtigen Bundesgesetze verhindern kann,
sind an der Tagesordnung. Die Opposition nutzt ihre Mehrheit im Bundesrat,
um der Regierung eine Schlappe nach der anderen zuzufügen. Anders als im
Fall einer Großen Koalition, bei der die Opposition mit in der
politischen Verantwortung stände, missgönnt sie der Regierung jeden
politischen Erfolg. Organisierte Unverantwortlichkeit macht sich breit,
eine For- mulierung, die nicht etwa von Revoluzzern, sondern von den
CDU-Politikern Roland Koch und Jürgen Rüttgers stammt. Damit greift die
etablierte Politik die Systemkritik auf, die noch vor kurzem Sache von Außenseitern
war.
Die
Idee des Föderalismus besticht: Durch Dezentralisierung der Ent-
scheidungsebenen sollten die Politik verbessert und die Partizipation
der Bürger erweitert werden. Doch die bundesrepublikanische Wirklichkeit
ist eine andere. Die Regierungen sind gelähmt und die Bürger entmachtet.
Die Situation ist fatal, alle Einzelbereiche der Politik sind davon
betroffen. Schon sieht das Ausland auf den früheren Musterknaben
Deutschland herab und spricht – manchmal nicht ohne Schadenfreude –
von der "German disease". Die Reform des Föderalismus wird zur
Existenzfrage unseres Gemeinwesens.
2. Widerstände
Auf
der politischen Bühne wird so getan, als wären die Akteure an einer
guten Ordnung interessiert. Hinter der Fassade sieht es jedoch oft ganz
anders aus. Die Unmöglichkeit, politische Verantwortung an Personen (oder
auch an Parteien) festzumachen, ist für die Betroffenen ja ziemlich
bequem. Keiner braucht zu fürchten, wegen eventueller Fehlentscheidungen
sein Amt zu verlieren. Erfolge, wenn sie sich doch einmal ergeben, können
sich alle an den Hut heften, für Misserfolge sind immer die anderen der Sündenbock.
Unser pervertiertes System lässt sich bis zu einem gewissen Grad geradezu
als Ergebnis einer Strategie der Unangreifbarkeit ("strategy of blame
avoidance") der politischen Klasse deuten. Das verschärft das
Problem: Die Begünstigten müssten sich ja selbst "entgünstigen".
Reformer haben es mit dem geballten Eigeninteresse der politischen Klasse
zu tun. Das ist zwar kein Grund zu resignieren, zeigt aber, dass bloße
Appelle mit Sicherheit nicht ausreichen.
3. Mehr Kompetenzen für
die Bundesländer?
Die
Bundesländer haben im Laufe der Zeit immer mehr Rechte an den Bund
verloren. Von der Steuergesetzgebung sind sie völlig ausgeschlossen; die
Gemeinden können immerhin noch die Hebesätze für Gewerbesteuer und
Grundsteuer bestimmen. Viele wollen den Ländern deshalb die verlorenen
Kompetenzen zurückgeben und den Wettbewerb zwischen ihnen beleben. Setzt
dies aber nicht voraus, dass etwa gleich große und leistungsfähige Länder
geschaffen werden? In der Praxis gilt dies – angesichts quer- stehender
Interessen – als derart unrealistisch, dass die kürzlich einge- setzte Föderalismus-Kommission
des Bundes und der Länder sich mit dem Thema Neugliederung der Länder
gleich gar nicht befasst.
Ein
Mantel des Schweigens breitet sich auch über die Frage, ob die Länder überhaupt
ausreichend gerüstet sind, zusätzliche Kompetenzen ordentlich
wahrzunehmen. Man denke an die Schulpolitik, über die die TIMSS- und
PISA-Untersuchungen den Ländern verheerende Noten gegeben haben (bei
immerhin erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern).
Als die Grunderwerbsteuer noch Sache der Länder war, ähnelte sie einem
Schweizer Käse: 80 Prozent der Grunderwerbsfälle waren befreit.
Erst der Bund hat, als er die Kompetenz erhielt, die Masse der Ausnahmetat-
bestände beseitigt und den Tarif massiv gesenkt. Auch die
Besoldung von Landes- und Kommunalbeamten ist kein ermutigendes Beispiel.
Bevor die Kompetenz auf den Bund überging, hatten die Länder sich eine
Art Besoldungswettlauf geliefert. Grundschullehrer wurden um drei Stufen
angehoben. Die Befugnis, die Beamten einzustufen, die den Ländern
geblieben ist, ist erst recht kein Ruhmesblatt. Herausgekommen ist ein
Wasserkopf. Auf den oberen Etagen etwa der Ministerien ist ein großes
Gedränge entstanden. Die Zahl hoher Beamter ist weit überproportional
gestiegen. Vielfach gibt es nur noch Häuptlinge und kaum noch Indianer.
Auch die Überversorgung von Politikern hatte vor allem in den Bundes-
ländern
groteske Ausmaße angenommen, bevor die schlimmsten Auswüchse aufgedeckt
und beseitigt wurden.
Da
die Bürger Landespolitik bisher wenig beachten, kann sich im Schatten der
dominierenden Bundespolitik manches Kritikwürdige entwickeln, was auf
Bundesebene nicht durchgehen würde. Die öffentliche Kontrolle ist in den
Ländern nur schwach ausgeprägt. Es gibt nur wenige Zeitungen. Das
Fernsehen behandelt Landespolitik stiefmütterlich und liegt oft selbst an
der langen Leine der Politik.
4.
Was ist zu tun?
a) Entmachtung
des Bundesrats
In
keinem anderen westlichen Bundesstaat besteht die Zweite Kammer aus den
Regierungen der Gliedstaaten. Der deutsche Bundesrat ist denn auch nur
historisch zu erklären. Sein Vorläufer geht auf Bismarcks Wunsch zurück,
den demokratisch gewählten Reichstag autoritär zu kontrollieren, hat
also zutiefst undemokratische Wurzeln. Im Bundesrat des Deutschen Reiches
von 1871 saßen monarchische Landesregierungen, ohne deren mehrheitliches
Votum der Reichstag keine Gesetze erlassen konnte. Die Übernahme dieser
merkwürdigen Konstruktion ins Grundgesetz geschah auf Druck der
Landesregierungen selbst, denen die Alliierten 1949 eine Schlüsselstellung
eingeräumt hatten.
Eine
Reform müsste die Zustimmungsbedürftigkeit von Gesetzen drastisch
zusammenstreichen. Das geht nicht ohne Einwilligung der Ministerpräsidenten.
Werden diese sich aber ihre wichtigste politische Bühne nehmen lassen?
Wenn überhaupt, dürften sie sich dazu allenfalls gegen eine Erweiterung
der Gesetzgebungskompetenzen der Länder bereit finden. Dann stellt sich
erneut die Frage der politischen Leistungsfähigkeit der Bundesländer.
Viele
Gesetze benötigen allerdings nur deshalb die Zustimmung des Bundesrats,
weil das Bundesverfassungsgericht die Art. 84 und 85 GG, die
organisatorische und verfahrensmäßige Regelungen betreffen, in der
Vergangenheit sehr extensiv interpretiert hat. Das Gericht sollte diese
Rechtsprechung ändern.
b) Reform der
Landesverfassungen
Um
die Bundesländer in den Stand zu setzen, ihre Aufgaben effizient und bürgernah
zu erfüllen, damit sie fit werden für die Übernahme weiterer
Kompetenzen, erscheint eine grundlegende Reform des politischen Systems
der Länder unerlässlich. Dies würde sie auch in den Augen der Bürger
aufwerten. Vorbild könnte die Reform der Verfassungen der Kommunen in den
Neunzigerjahren sein. Dort werden jetzt die Bürgermeister und Landräte
direkt vom Volk gewählt. Nach diesem Muster sollte man auch die
Ministerpräsidenten direkt wählen lassen. Das würde die Handlungsfähigkeit
der Politik verbessern und sie den Bürgern näher bringen. Die
Gewaltenteilung würde wiederhergestellt. Auch wären direktgewählte
Ministerpräsidenten im Bundesrat schwerer auf parteipolitische Blockaden
einzuschwören. Zugleich ist das Wahlrecht zu den Landesparlamenten zu
verbessern. Derzeit bestimmen fast überall die Parteien ganz allein, wer
ins Parlament kommt. Wen sie auf sichere Plätze setzen, für den ist die
eigentliche Volkswahl nur noch Formsache. Von persönlicher
Verantwortlichkeit der Repräsentanten gegenüber den Wählern kann keine
Rede sein. All das wird im staatsrechtlichen Schrifttum seit Jahren
diskutiert. Die Politik muss das Reformmodell nur aufgreifen.
Für
eine grundlegende Verfassungsreform sind die Länder prädestiniert, weil
dort Volksgesetzgebung möglich ist. Die Verfassung kann direkt durch das
Volk geändert werden – am Parlament vorbei, das schwerlich für eine
solche Reform zu gewinnen ist. Fakt ist, dass auch die Reform der
Kommunalverfassungen nur durch Volksbegehren und Volksentscheid (oder
durch glaubwürdiges Drohen damit) durchgesetzt wurde. Am Anfang stand
eine Abstimmung in Hessen im Jahre 1991, bei der sich 82 Prozent für die
Direktwahl aussprachen. Nur so konnten die entgegenstehenden Interessen
der politischen Klasse ausmanövriert werden. Diese Erfahrung sollte man
auch zur Reform der föderalen Strukturen nutzen. Die grundlegende Reform
einer Landesverfassung könnte wie ein Fanal wirken und die Reform-
bereitschaft auch in anderen Ländern und im Bund schlagartig erhöhen.
(etwas
gekürzt erschienen in Die Welt vom 19.4.2004)
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Stand:
21.04.2004
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