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Die FDP muss teuer büßen
Von Hans Herbert von Arnim
Wer Großspenden an eine Partei in kleine
Summen stückelt und die Teilbeträge durch Strohmänner überweisen lässt,
unterläuft das Publi- kationsgebot für Spenden über 10000 Euro. Außerdem
bewirkt er, dass die staatlichen Zuschüsse an die Partei, die diese für
Spenden bis 3300 Euro erhält, gleich mehrmals anfallen. Mehrfach fällig
wird ebenso die Steuer- vergünstigung, die ein Spender für Zuwendungen
bis 6600 Euro (bei zusam- men veranlagten Verheirateten) bekommt. Nach dem
Gesetz ist das als Betrug und Steuerhinterziehung strafbar.
So gestückelt hatte auch der verstorbene
FDP-Politiker Jürgen W. Mölle- mann. Der frühere Landesgeschäftsführer
der nordrhein-westfälischen FDP, Hans-Joachim Kuhl, seit langem engster
persönlicher Vertrauter Mölle- manns, hat jetzt – aufgrund einer von
der FDP erzwungenen Auskunftsklage – genaue Zahlen geliefert. Danach hat
Möllemann in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 seiner Partei mit großen
Summen unter die Arme gegriffen. Er wollte aber nicht als Hintermann
erkannt werden, vermutlich, weil man dann auch gefragt hätte, woher er
das viele Geld habe. Deshalb wurden die gestückelten Beträge als
kleinere Spenden, meist zwischen 2000 und 6000 Euro, von erfundenen oder
tatsächlich existierenden Personen der FDP überwiesen und im offiziellen
Rechenwerk verbucht.
Die FDP erhielt danach von Möllemann 1996:
61750 Mark; 1997: 52750 Mark; 1998: 38500 Mark; 1999: 195000 Mark; 2000:
981000 Mark; 2002: 1 Million Euro. Das macht insgesamt 1,329 Millionen
Mark plus 1 Million Euro.
Hier liegen wohl nicht nur Betrug und
Steuerhinterziehung vor. Die FDP wird der Bundestagsverwaltung viel Geld
zahlen müssen. Zunächst einmal wird sie die zu Unrecht erhaltenen
staatlichen Zuschüsse auf die Scheinspenden zurückerstatten. Das dürften
etwa 230000 Euro sein. Darüber hinaus ist den Parteien seit dem Jahre
2002 die Annahme von Barspenden über 1000 Euro verboten. Spenden über
50000 Euro müssen unverzüglich dem Bundestags- präsidenten angezeigt
und von ihm veröffentlicht werden. Gegen beide Vorschriften haben Möllemann
und Kuhl bei der Millionenspende von 2002 verstoßen. Richtig schmerzhaft
werden die Geldbußen. So wird die Nicht- veröffentlichung von Großspenden
über 10000 Euro im Rechenschafts- bericht mit dem Verfall des doppelten
Betrages geahndet. Bei Annahme verbotener Spenden ist sogar der dreifache
Betrag fällig.
Für die Jahre 1996 bis 2000 liegen die
Rechenschaftsberichte vor, und darin waren die Möllemann-Gelder in Höhe
von 1329000 Mark falsch verbucht. Die Geldbuße beliefe sich auf den
doppelten Betrag, also auf 1,3 Millionen Euro. Für das Jahr 2000 liegt
noch kein Rechenschaftsbericht vor, sodass nicht gegen das Publizitätsgebot
verstoßen worden ist.
In allen Fällen könnte aber gegen ein
weiteres Verbot verstoßen worden sein: Handelte es sich bei den Möllemann-Millionen
„erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nichtgenannten
Dritten“, war die Annahme nach dem Parteiengesetz verboten. Die Folge:
Die FDP müsste den drei- fachen Betrag abführen. Diese Vorschrift ist
meiner Meinung nach ein- schlägig. Denn wie Herr Kuhl vor Gericht zu
Protokoll gab, wollte Möllemann nicht als Spender genannt werden. Seine
Spenden sollten vielmehr ge- stückelt und über Dritte (echte und fiktive
Strohmänner) der Partei zufließen.
Der horrenden Geldforderung könnte die FDP
allerdings entgehen, wenn die Parteiverantwortlichen die rechtswidrig
erlangten Spenden und die Publizi- tätsverstöße der Jahre 1996 bis 2000
„unverzüglich“ nach Kenntnisnahme an die Bundestagsverwaltung
weitergeleitet beziehungsweise gemeldet hätten. Dies dürfte aber nicht
der Fall gewesen sein. Parteiverantwortlicher war hier der
Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende Möllemann. Die
Nichtweiterleitung beziehungsweise Nichtanzeige durch ihn muss die Partei
sich zurechnen lassen.
Insgesamt könnten der FDP also Zahlungen
von bis zu etwa fünf Millionen Euro drohen. Ein Fiasko muss das
gleichwohl nicht bedeuten. Denn bei der Vollstreckung kann Thierse großzügig
sein – so wie er es auch beim Rückzahlungsplan für die CDU gewesen
ist.
(aus: DIE ZEIT
vom 17.12.2003, Nr. 52)
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Stand:
17.12.2003
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