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Die FDP muss teuer büßen

Wer Großspenden an eine Partei in kleine Summen stückelt und die Teilbeträge durch Strohmänner überweisen lässt, unterläuft das Publi- kationsgebot für Spenden über 10000 Euro. Außerdem bewirkt er, dass die staatlichen Zuschüsse an die Partei, die diese für Spenden bis 3300 Euro erhält, gleich mehrmals anfallen. Mehrfach fällig wird ebenso die Steuer- vergünstigung, die ein Spender für Zuwendungen bis 6600 Euro (bei zusam- men veranlagten Verheirateten) bekommt. Nach dem Gesetz ist das als Betrug und Steuerhinterziehung strafbar.

So gestückelt hatte auch der verstorbene FDP-Politiker Jürgen W. Mölle- mann. Der frühere Landesgeschäftsführer der nordrhein-westfälischen FDP, Hans-Joachim Kuhl, seit langem engster persönlicher Vertrauter Mölle- manns, hat jetzt – aufgrund einer von der FDP erzwungenen Auskunftsklage – genaue Zahlen geliefert. Danach hat Möllemann in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 seiner Partei mit großen Summen unter die Arme gegriffen. Er wollte aber nicht als Hintermann erkannt werden, vermutlich, weil man dann auch gefragt hätte, woher er das viele Geld habe. Deshalb wurden die gestückelten Beträge als kleinere Spenden, meist zwischen 2000 und 6000 Euro, von erfundenen oder tatsächlich existierenden Personen der FDP überwiesen und im offiziellen Rechenwerk verbucht.

Die FDP erhielt danach von Möllemann 1996: 61750 Mark; 1997: 52750 Mark; 1998: 38500 Mark; 1999: 195000 Mark; 2000: 981000 Mark; 2002: 1 Million Euro. Das macht insgesamt 1,329 Millionen Mark plus 1 Million Euro.

Hier liegen wohl nicht nur Betrug und Steuerhinterziehung vor. Die FDP wird der Bundestagsverwaltung viel Geld zahlen müssen. Zunächst einmal wird sie die zu Unrecht erhaltenen staatlichen Zuschüsse auf die Scheinspenden zurückerstatten. Das dürften etwa 230000 Euro sein. Darüber hinaus ist den Parteien seit dem Jahre 2002 die Annahme von Barspenden über 1000 Euro verboten. Spenden über 50000 Euro müssen unverzüglich dem Bundestags- präsidenten angezeigt und von ihm veröffentlicht werden. Gegen beide Vorschriften haben Möllemann und Kuhl bei der Millionenspende von 2002 verstoßen. Richtig schmerzhaft werden die Geldbußen. So wird die Nicht- veröffentlichung von Großspenden über 10000 Euro im Rechenschafts- bericht mit dem Verfall des doppelten Betrages geahndet. Bei Annahme verbotener Spenden ist sogar der dreifache Betrag fällig.

Für die Jahre 1996 bis 2000 liegen die Rechenschaftsberichte vor, und darin waren die Möllemann-Gelder in Höhe von 1329000 Mark falsch verbucht. Die Geldbuße beliefe sich auf den doppelten Betrag, also auf 1,3 Millionen Euro. Für das Jahr 2000 liegt noch kein Rechenschaftsbericht vor, sodass nicht gegen das Publizitätsgebot verstoßen worden ist.

In allen Fällen könnte aber gegen ein weiteres Verbot verstoßen worden sein: Handelte es sich bei den Möllemann-Millionen „erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nichtgenannten Dritten“, war die Annahme nach dem Parteiengesetz verboten. Die Folge: Die FDP müsste den drei- fachen Betrag abführen. Diese Vorschrift ist meiner Meinung nach ein- schlägig. Denn wie Herr Kuhl vor Gericht zu Protokoll gab, wollte Möllemann nicht als Spender genannt werden. Seine Spenden sollten vielmehr ge- stückelt und über Dritte (echte und fiktive Strohmänner) der Partei zufließen.

Der horrenden Geldforderung könnte die FDP allerdings entgehen, wenn die Parteiverantwortlichen die rechtswidrig erlangten Spenden und die Publizi- tätsverstöße der Jahre 1996 bis 2000 „unverzüglich“ nach Kenntnisnahme an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet beziehungsweise gemeldet hätten. Dies dürfte aber nicht der Fall gewesen sein. Parteiverantwortlicher war hier der Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende Möllemann. Die Nichtweiterleitung beziehungsweise Nichtanzeige durch ihn muss die Partei sich zurechnen lassen.

Insgesamt könnten der FDP also Zahlungen von bis zu etwa fünf Millionen Euro drohen. Ein Fiasko muss das gleichwohl nicht bedeuten. Denn bei der Vollstreckung kann Thierse großzügig sein – so wie er es auch beim Rückzahlungsplan für die CDU gewesen ist.

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Stand: 17.12.2003