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Hans Herbert von Arnim über die finanzpolitischen Versäumnisse
der Bundesregierung
Es ist Zeit, Alarm zu
schlagen
Mit der geplanten Nettokreditaufnahme von fast 30 Milliarden
Euro im Bundeshaushalt setzt die Bundesregierung langfristig nicht nur die
Stabilität des Euros, sondern auch die Handlungsfähigkeit der Politik
aufs Spiel. Das Grundgesetz verbietet, mehr Geld durch Kredite aufzunehmen
als für Investitionen ausgegeben wird. Für Investitionen sind aber nur
etwa 24 Milliarden Euro vorgesehen. Ein Überschreiten der
Investitionsgrenze erlaubt das Grundgesetz nur, falls die Kredite wirklich
zur "Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts" erforderlich sind.
Dieser Ausnahmefall liegt für das kommende Jahr jedoch nicht
vor. Die Bundesregierung geht selbst von einem Wirtschaftswachstum von
etwa 1,5 Prozent aus. Übrigens liegen auch die verfahrensmäßigen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregel, die das
Bundesverfassungsgericht verlangt, nicht vor: Die Regierung hätte die Gründe
für die angebliche Gefährdung des Gleichgewichts detailliert darlegen
und dabei auch die Aussagen des Sachverständigenrats und der Bundesbank
mit heranziehen müssen. Das ist aber nicht geschehen.
Die Bundesregierung sucht die Verletzung dieser Vorgabe zwar
pauschal mit der vorgezogenen dritten Stufe der Steuerreform zu
rechtfertigen. Dadurch will sie, taktisch gewiss nicht ungeschickt, den
Kritikern der zu hohen Kreditaufnahme den Schwarzen Peter zuspielen.
Dieser Trick lässt auch Organisationen wie den Bund der Steuerzahler
leiser werden. Doch die Regierung befindet sich hier im Widerspruch zur
Aussage des Sachver- ständigenrats und der Bundesbank, "solide öffentliche
Finanzen und ein hohes Wirtschaftswachstum (seien) keine Gegensätze".
Die Verfassungs- mäßigkeit des Haushalts steht, wie der in Rechtsfragen
sonst zurück- haltende Sachverständigenrat feststellt, "auf mehr
als wackligen Füßen." Schließlich gäbe es ja auch andere Möglichkeiten,
die Steuersenkung durchzuführen und gleichzeitig die Kreditaufnahme zu
senken: nämlich weitergehende Schnitte bei den Subventionen, im Bereich
des Sozialen und des öffentlichen Verbrauchs. Genau das wird seit langem
auch von Bundesbank, Sachverständigenrat und von den Forschungsinstituten
gefordert.
Genauso schlimm ist die Verletzung des Europäischen Stabilitätspakts.
Danach darf die Kreditaufnahme nicht höher sein als 3 Prozent des
Sozialprodukts. Tatsächlich sind aber schon jetzt etwa 4 Prozent
geplant. Das Ignorieren der Grenze kann längerfristig unabsehbare
Auswirkungen nicht nur auf die Stabilität des Euros haben. Die Verletzung
geht auf Kosten der anderen Euro-Länder, die ihre Finanzen in Ordnung
halten oder wie Finnland sogar Überschüsse erwirtschaften. Auch gegenüber
den zehn neuen Mitgliedstaaten, die der EU bald beitreten werden und bei
denen man noch streng auf der Beachtung der 3 Prozent-Grenze
bestanden hatte, wird die Glaubwürdigkeit Europas erschüttert. Selbst
manche deutschen Bundesländer wollen nun nicht mehr päpstlicher sein als
der Papst, zum Beispiel Rheinland-Pfalz, wo der Haushalt 2004 die
verfassungsrechtliche Kreditgrenze ebenfalls verletzen wird.
Die Aufweichung des Pakts hat auch eine verfassungsrechtliche
Seite. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Maastricht Vertrag heißt
es: "Diese Konzeption der Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft
ist Grundlage und Gegenstand des deutschen Zustimmungsgesetzes (also des
Gesetzes, mit dem Deutschland den Euro übernommen hat). Sollte die Währungsunion
die bei Eintritt in die dritte Stufe vorhandene Stabilität nicht
kontinuierlich im Sinne des vereinbarten Stabilisierungsauftrag
fortentwickelt können, so würde sie die vertragliche Konzeption
verlassen."
Der Eindruck, die Europäische Union meine es in Zukunft
generell nicht mehr so ernst mit der Stabilität des Euros, wird übrigens
auch durch den Verfassungsentwurf des Konvents bestätigt. Hier soll die
Verpflichtung der EU als Ganzer auf Stabilität, die die bisherigen Verträge
noch enthalten, entfallen.
Es ist Zeit, Alarm zu schlagen.
(aus:
Der Tagesspiegel vom 8.12.2003, S. 17)
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Stand:
08.12.2003
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