Forum an der DHV behandelt aktuelle Probleme des Beamtenrechts
Aktuelle Probleme des Beamtenrechts stehen im Mittelpunkt des „2. Forums
Beamtenrecht, das die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften
Speyer vom 26. bis 28. April unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof.
Dr. Dr. Detlef Merten veranstaltet.
Behandelt werden Stand und Perspektiven der Reform des Beamtenrechts
vor dem Hintergrund der durch das Versorgungs- und Dienstrechtsreformgesetz
eingeführten Änderungen. In Fortführung der auf dem „Forum:
Beamtenrecht“ vom Februar 1997 begonnenen Diskussion erörtern namhafte
Referenten aus Wissenschaft und Praxis erste Erfahrungen bei der Umsetzung
der beamtenrechtlichen Regelungen in Bund und Ländern und stellen
aktuelle Reformvorstellungen im Bereich des öffentlichen Dienstrechts
vor.
Den Einführungsvortrag hält Dr. Eckart Werthebach, Senator
für Inneres, Berlin, der einen Überblick über die Entwicklung
und die Hauptprobleme des Berufsbeamtentums geben wird. Weitere Themen
des Forums sind: „Teilzeit und Führung auf Zeit im Beamtenrecht“,
„Besonderheiten des Beamtenrechts in den neuen Bundesländern“, „Versorgungsbeiträge
der Beamtenschaft“, „Aktuelle Probleme des Besoldungs- und Versorgungsrechts“,
„Reformüberlegungen beim Europäischen Beamtenrecht“, „Leistungsbesoldung
und Leistungsbeurteilung“, „Ist die Verbeamtung auf Zeit als gesetzlicher
Regelfall zulässig?“ sowie „Kostenvergleich von Beamten und Angestellten
in der Bundesverwaltung“.
Das Forum wendet sich an Referenten in Bund und Ländern, sonstige
Beamte des höheren Dienstes sowie auf dem Gebiet des Beamtenrechts
tätige Rechtsanwälte, Richter und Vertreter von Verbänden.
Sie haben’s geschafft: Große Freude herrschte bei den Absolventen
des verwaltungswissenschaftlichen Aufbaustudiums an der DHV Speyer: Seit
gestern Abend dürfen die Hörer des Prüfungsjahrgangs 1999/2000
den Titel Magister der Verwaltungswissenschaften, Mag.rer.publ. tragen.
In einer Feierstunde an der Hochschule überreichte ihnen der Rektor,
Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill, die Urkunden.
Alle 47 zur mündlichen Prüfung zugelassenen Studierenden
haben die Prüfung bestanden. Der Notendurchschnitt dieses Jahrgangs
„ist absolute Spitzenklasse“, lobte die Vorsitzende des Senatsausschusses
für das Aufbaustudium, Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber. Nach Jahren
gab es zum ersten Mal wieder ein „sehr gut“. Kerstin Estler (Rechtsassessorin)
hatte mit 17 von 18 möglichen Punkten diese Bestnote abgeräumt
und erhielt dafür den Preis der Hochschulvereinigung Speyer e.V.,
der mit 500 DM dotiert ist. Insgesamt hätten die Frauen durchschnittlich
um gut einen Punkt besser abgeschlossen als die Männer, freute sich
Färber.
Zweit- und Drittbeste bei den Deutschen wurden Margot Wagner (Landschaftsplanerin,15
Pkte) und Jörg Sewald (Historiker, 15 Pkte). Sie wurden mit Buchpreisen
der Hochschule ausgezeichnet. Von den 33 deutschen Hörern des 24.
Prüfungsjahrgangs waren 23 Juristen, sieben Sozialwissenschaftler,
ein Wirtschaftswissenschaftler sowie ein Forstwirt und ein Landschaftspfleger.
Daneben haben sich 21 ausländische Hörer aus 16 Ländern
an der Prüfung beteiligt. Hier erzielte Daniel Kettiger (Schweiz,
14 Pkte) den besten Abschluss. Er erhielt den mit 2000 Mark dotierten DAAD-Preis.
Ihm folgte Christian Sissao (Burkina Faso) als Zweitbester (14 Pkte gerundet).
Ihm wurde der Preis der Hochschulvereinigung Speyer e.V. für ausländische
Hörer (500 DM) überreicht. Die drittbesten Ergebnisse erzielten
mit je 13 Punkten Aurangzeb Khan aus Pakistan sowie Yu Fu aus der Volksrepublik
China, denen der Senatsvorsitzende für das Ausländer-(Aufbau-)Studium,
Univ.-Prof. Dr. Rainer Pitschas, Buchpreise übergab. Seit 1982 wird
der Studiengang für Ausländer zusammen mit der Deutschen Stiftung
für Internationale Entwicklung angeboten, für die eigens Dr.
Wilhelm Schirmer aus Berlin angereist war, um die Glückwünsche
seiner Einrichtung zu überbringen. Seitdem hätten sich auch viele
Stiftungs- und Regierungsstipendiaten an dem gemeinsamen Programm beteiligt,
sagte Pitschas. Im Ausland sei Speyer bekannter als im eigenen Land.
Im Namen der Hörer bedankten sich Isabelle Sattig und Daniel Kettiger
bei den Professoren, der Bibiliothek sowie den Referenten für das
Ausländer-(Aufbau-) und Aufbaustudium für ihr Engagement. Die
Zusammenarbeit mit Hörern unterschiedlichster Nationen habe den Blick
über die Grenzen hinweg ermöglicht. Viele der Hörer würden
sicher erfolgreiche Karrieren in den Verwaltungen ihrer Städte und
Länder machen, sagte Hill. Er hoffe, sie alle wieder bei Fortbildungsveranstaltungen
an der DHV begrüßen zu können.
Das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium an der DHV dauert ein
Jahr (für ausländische Hörer zwei). Zulassungsvoraussetzung
ist ein überdurchschnittlicher Studienabschluss der Rechts-, Sozial-
oder Wirtschaftswissenschaften oder eines artverwandten Studiums.
„Als wir 1991 diese sozialwissenschaftliche Veranstaltung ins Leben gerufen haben, wollten wir Wissenschaft, Praxis und Politik zusammenführen“, erläuterte Dieter Kretschmer, Vorstandsvorsitzender der LVA, die Intention der Veranstaltung. Die Rentenversicherung stehe vor großen Herausforderungen. Die heutige Alterssicherung sei eine Errungenschaft, die nicht ohne weiteres preisgegeben werden dürfe. Derzeit werde immer wieder die Frage diskutiert, ob das Rentenversicherungssystem fortentwickelt oder die staatliche Alterssicherung von privater kapitalgedeckter Vorsorge abgelöst oder ergänzt werden solle. Dies habe dazu geführt, dass die Menschen immer weniger auf die Zukunftsfähigkeit des Rentensystems vertrauten. „Das halte ich für bedenklich. Denn Vertrauen in die soziale Altersversorgung ist eine Grundvoraussetzung für ihren Bestand“, so Kretschmer. Zwar seien ergänzende Säulen der gesetzlichen Altersversorgung wünschenswert, sie sollten aber nicht zur dominanten Alterssicherungskomponente werden.
Die Wiederherstellung der Solidarität und des solidarischen Gedankens hob auch Dr. Richard Auernheimer, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Sozialministerium, hervor. Er sprach sich für eine offene Diskussion aus, in der es möglich sein müsse, verschiedene Alternativen nebeneinander zu stellen.
„Die Systeme der Alterssicherung stehen vor großen Herausforderungen“, erklärte der Oberbürgermeister der Stadt Speyer, Werner Schineller, in seinem Grußwort. Der Generationenvertrag sei aus demographischen Gründen in eine Schieflage geraten. Es „unabdingbar, die Finanzkraft der Rentenversicherungssysteme langfristig stabil zu halten“. Gerade auch die jüngere Generation müsse sich darauf verlassen können, dass ihre Altersvorsorge langfristig gesichert sei. Er hoffe, dass von Speyer auch für die derzeitigen Rentenreformdiskussionen in Berlin Impulse ausgehen, so Schineller.
Die Frage, ob es einen Verfassungsauftrag zur Altersversorgung gibt, erörterte Merten in seinem Vortrag. Mit der grundgesetzlichen Proklamierung des sozialen Rechtsstaats sei noch nichts direkt über die Altersversorgung ausgesagt. Deutschland sei zwar auch ein Sozialstaat aber nicht nur. Seit Bismarck habe der Staat eine Grundsicherung für Kranke und Alte eingeführt. Zweifellos sei der Staat in diesem Bereich zum Handeln ermächtigt. Aber auch verpflichtet? „Was bliebe von den Traditionen, wenn der Staat frei entscheiden könne, ob er Vorsorge für Alte, Kranke und Invalide treffen will oder nicht“, so Merten. Der Staat sei verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen zu schaffen, es könne aber grundsätzlich nicht seine Pflicht sein, den Bürger vor allen Gefahren zu schützen. Prinzipiell liege es in der Freiheit des Bürgers, selbst zu entscheiden, ob er sparen oder konsumieren und somit im Alter weniger oder mehr Geld zur Verfügung haben möchte. Im Grundgesetz sei jedoch nicht festgeschrieben, wie das System der Altersvorsorge ausgestaltet sein muss. Der Gesetzgeber sei frei, auch über andere Formen der Alterssicherung nachzudenken. Das derzeitige Sozialversicherungssystem genieße laut Bundesverfassungsgericht keinen Verfassungsschutz. In der anschließenden Diskussion unter Leitung des Direktors der LVA, Hartmut Hüfken, stellte sich Merten den Fragen der Teilnehmer.
Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland beleuchtete Johann Hahlen, Präsident des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden. Die Zahl der Rentenzahler nimmt stetig ab: Um den derzeitigen Bevölkerungsstand zu halten, müssten 1000 Frauen 2100 Babys gebären. Zur Zeit sind es allerdings nur 1400. Auch in Zukunft werde sich diese Zahl einpendeln. Auch die Lebenserwartung, der entscheidende Faktor für die Alterssicherung, steige weiter: bis zum Jahr 2040 um zwei bis drei Jahre. Auch die Zuwanderung von jährlich 100 000 Personen könne diese Entwicklung nicht ausgleichen. Diese Fakten seien bereits seit drei Jahren bekannt. Und an diesen messbaren Sachverhalten werde sich auch nichts ändern: Denn alle Kinder, die 2040 ins Rentenalter kommen, seien schon geboren. Stärkere Zuwanderung sei eine Alternative, „man muss aber die Dimensionen im Blick haben“, sagte Hahlen. Zum Abschluss des ersten Tages berichtete Dr. Hans-Joachim Reinhard vom Max-Planck-Institut München über „Europäische Modelle obligatorischer oder freiwilliger Altersversorgung“.
Über eine Neugestaltung der Rentenformel im bestehenden Umlageverfahren referierte am Dienstag Prof. Dr. Franz Ruland, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, Frankfurt. Die Ergebnisse der Vorträge wurden in einer abschließenden Podiumsdiskussion unter Leitung von Walter Kannegießer, Wirtschaftsjournalist aus Bonn, erörtert. Auf dem Podium: Peter Dreßen, Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion und im Ausschuss für Arbeit und Sozialrodnung, Dr. Walter Altherr von der CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Ingrid Pahler, Sozialpoltische Sprecherin der FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag und Werner Rehn vom Landesvorstand Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz.
Die Bundesregierung habe seit 1999 vier Grundsätze verwirklicht: die steuerfinanzierte Grundsicherung, die eigenständige Stellung der Frau im Alter, die Einbeziehung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ins Rentensystem und die Wiederherstellung der Ordnung auf dem Arbeitsmarkt, sagte Dreßen. Durch das 630-Mark-Gesetz, das zur „Scheinselbständigkeit“ und die Ökosteuerreform habe die Bundesregierung Geld in die Rentenkasse gebracht. 108 Milliarden Mark Steuern seien derzeit darin. Die SPD setze auf eine Grundsicherung im Alter. Zwar bezögen die Menschen künftig wegen unregelmäßiger und häufig unterbrochener Arbeitszeiten etwa durch Kindererziehungszeiten oder Arbeitslosigkeit weniger Rente, sollten aber deshalb dennoch nicht auf Sozia1hilfe angewiesen sein. „Wir wollen das Rentenniveau 67 Prozent halten. Da ist eine Grenze erreicht“.
Gegen eine Grundsicherung sprach sich Altherr aus. „Das Leistungsprinzip muss weiter Bestand haben“, so Altherr. Die CDU bevorzuge ein 3-Säulen-Modell mit einer Betriebsrente und einer privaten Vorsorge neben der gesetzlichen Rente. Das Umlageverfahren solle beibehalten werden.
Das System solle im Kern beibehalten, meinte auch Pahler. Aber „die ständigen Beteuerungen, die Rente sei sicher, hat uns auch nicht weiter gebracht“. Den Gang in eine steuerfinanzierte Grundrente werde die FDP nicht mitgehen. Die Anpassung an den Demographiefaktor sei der richtige Schritt. Die private Vorsorge werde nur ziehen, wenn diejenigen die für die Rente ansparen, steuerlich entlastet würden. Statt einer Betriebsrente könnte auch in einen Pensionsfonds einbezahlt werden, der auch bei einem Konkurs des Betriebes und Job-Wechseln stabil bleibe.
Rehn sprach sich dafür aus, die private Vorsorge zu stärken. Dennoch könne dies nicht das bestehende Rentensystem ersetzen. Wichtig sei es derzeit, die Zustimmung der jungen Generation zu gewinnen und den Sozialstaat zustimmungsfähig zu machen. Eine Mindestleistung im Alter sei notwendig, weil es künftig stärkere Wechsel zwischen Tei1zeit, Vollzeit und Kindererziehungszeiten im Berufsleben jedes Einzelnen gebe.
Ruland hielt eine Absenkung des Nettorentenniveaus bis 2030 auf 64 Prozent
für zumutbar. Die Anpassung an den Demographiefaktor, der Ausgleich
für die höhere Lebenserwartung, sei eine vernünftige Lösung.
Beim Rentenkonsens lägen die Parteien im Übrigen nicht so weit
auseinander wie es scheine.