Pressemitteilungen
 
  
April 2000
Forum an der DHV behandelt aktuelle Probleme des Beamtenrechts vom 26.-28. April 2000
Das war „absolute Spitzenklasse“ - Magisterurkunden an der DHV feierlich überreicht
Ohne Politikreformen kein nachhaltiger Aufschwung - Kompaktseminar „Finanzen und Wirtschaft“ der DHV - vom 10. - 12. April 2000
Die Auswirkungen des EU-Rechts auf die nationalen Verwaltungen - Europa-Forum an der DHV vom 10.-12. April 2000
Wie kann unsere Rente gesichert werden? 10. Speyerer Sozialrechtsgespräch an der DHV

  

Forum an der DHV behandelt aktuelle Probleme des Beamtenrechts

Aktuelle Probleme des Beamtenrechts stehen im Mittelpunkt des „2. Forums Beamtenrecht, das die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer vom 26. bis 28. April unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Dr. Detlef Merten veranstaltet.
Behandelt werden Stand und Perspektiven der Reform des Beamtenrechts vor dem Hintergrund der durch das Versorgungs- und Dienstrechtsreformgesetz eingeführten Änderungen. In Fortführung der auf dem „Forum: Beamtenrecht“ vom Februar 1997 begonnenen Diskussion erörtern namhafte Referenten aus Wissenschaft und Praxis erste Erfahrungen bei der Umsetzung der beamtenrechtlichen Regelungen in Bund und Ländern und stellen aktuelle Reformvorstellungen im Bereich des öffentlichen Dienstrechts vor.
Den Einführungsvortrag hält Dr. Eckart Werthebach, Senator für Inneres, Berlin, der einen Überblick über die Entwicklung und die Hauptprobleme des Berufsbeamtentums geben wird. Weitere Themen des Forums sind: „Teilzeit und Führung auf Zeit im Beamtenrecht“, „Besonderheiten des Beamtenrechts in den neuen Bundesländern“, „Versorgungsbeiträge der Beamtenschaft“, „Aktuelle Probleme des Besoldungs- und Versorgungsrechts“, „Reformüberlegungen beim Europäischen Beamtenrecht“, „Leistungsbesoldung und Leistungsbeurteilung“, „Ist die Verbeamtung auf Zeit als gesetzlicher Regelfall zulässig?“ sowie „Kostenvergleich von Beamten und Angestellten in der Bundesverwaltung“.
Das Forum wendet sich an Referenten in Bund und Ländern, sonstige Beamte des höheren Dienstes sowie auf dem Gebiet des Beamtenrechts tätige Rechtsanwälte, Richter und Vertreter von Verbänden.


Das war „absolute Spitzenklasse“
Magisterurkunden an der DHV feierlich überreicht


Sie haben’s geschafft: Große Freude herrschte bei den Absolventen des verwaltungswissenschaftlichen Aufbaustudiums an der DHV Speyer: Seit gestern Abend dürfen die Hörer des Prüfungsjahrgangs 1999/2000 den Titel Magister der Verwaltungswissenschaften, Mag.rer.publ. tragen. In einer Feierstunde an der Hochschule überreichte ihnen der Rektor, Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill, die Urkunden.
Alle 47 zur mündlichen Prüfung zugelassenen Studierenden haben die Prüfung bestanden. Der Notendurchschnitt dieses Jahrgangs „ist absolute Spitzenklasse“, lobte die Vorsitzende des Senatsausschusses für das Aufbaustudium, Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber. Nach Jahren gab es zum ersten Mal wieder ein „sehr gut“. Kerstin Estler  (Rechtsassessorin) hatte mit 17 von 18 möglichen Punkten diese Bestnote abgeräumt und erhielt dafür den Preis der Hochschulvereinigung Speyer e.V., der mit 500 DM dotiert ist. Insgesamt hätten die Frauen durchschnittlich um gut einen Punkt besser abgeschlossen als die Männer, freute sich Färber.
Zweit- und Drittbeste bei den Deutschen wurden Margot Wagner (Landschaftsplanerin,15 Pkte) und Jörg Sewald (Historiker, 15 Pkte). Sie wurden mit Buchpreisen der Hochschule ausgezeichnet. Von den 33 deutschen Hörern des 24. Prüfungsjahrgangs waren 23 Juristen, sieben Sozialwissenschaftler, ein Wirtschaftswissenschaftler sowie ein Forstwirt und ein Landschaftspfleger.
Daneben haben sich 21 ausländische Hörer aus 16 Ländern an der Prüfung beteiligt. Hier erzielte Daniel Kettiger (Schweiz, 14 Pkte) den besten Abschluss. Er erhielt den mit 2000 Mark dotierten DAAD-Preis. Ihm folgte Christian Sissao (Burkina Faso) als Zweitbester (14 Pkte gerundet). Ihm wurde der Preis der Hochschulvereinigung Speyer e.V. für ausländische Hörer (500 DM) überreicht. Die drittbesten Ergebnisse erzielten mit je 13 Punkten Aurangzeb Khan aus Pakistan sowie Yu Fu aus der Volksrepublik China, denen der Senatsvorsitzende für das Ausländer-(Aufbau-)Studium, Univ.-Prof. Dr. Rainer Pitschas, Buchpreise übergab. Seit 1982 wird der Studiengang für Ausländer zusammen mit der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung angeboten, für die eigens Dr. Wilhelm Schirmer aus Berlin angereist war, um die Glückwünsche seiner Einrichtung zu überbringen. Seitdem hätten sich auch viele Stiftungs- und Regierungsstipendiaten an dem gemeinsamen Programm beteiligt, sagte Pitschas. Im Ausland sei Speyer bekannter als im eigenen Land.
Im Namen der Hörer bedankten sich Isabelle Sattig und Daniel Kettiger bei den Professoren, der Bibiliothek sowie den Referenten für das Ausländer-(Aufbau-) und Aufbaustudium für ihr Engagement. Die Zusammenarbeit mit Hörern unterschiedlichster Nationen habe den Blick über die Grenzen hinweg ermöglicht. Viele der Hörer würden sicher erfolgreiche Karrieren in den Verwaltungen ihrer Städte und Länder machen, sagte Hill. Er hoffe, sie alle wieder bei Fortbildungsveranstaltungen an der DHV begrüßen zu können.
Das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium an der DHV dauert ein Jahr (für ausländische Hörer zwei). Zulassungsvoraussetzung ist ein überdurchschnittlicher Studienabschluss der Rechts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften oder eines artverwandten Studiums.


Ohne Politikreformen kein nachhaltiger Aufschwung - Kompaktseminar „Finanzen und Wirtschaft“ der DHV
 Bewunderung und Skepsis mischen sich beim Blick über den Atlantik auf den seit nahezu 10 Jahren ununterbrochenen Konjunkturboom der „New Economy“ in den USA. Was kann Deutschland, was können die europäischen Volkswirtschaften davon lernen? Hierzulande haben seit mehr als einem Jahrzehnt erstarrte Arbeitsmärkte, übermäßige Steuer- und Abgabenbelastungen, rigide Sozial- und Verteilungsnormen sowie staatliche Regulierungen die Funktionsfähigkeit marktwirtschaftlicher Mechanismen überwuchert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beeinträchtigt. Erst in jüngster Zeit sind erste Reformansätze erkennbar, z.B. bei der Steuerbelastung und Haushaltskonsolidierung sowie bei den „Konsensgesprächen“ zum Rentensystem.
Gleichzeitig zeichnet sich der seit langem erhoffte Konjunkturaufschwung in Deutschland und Europa ab. Soll er zu einer längerfristigen Erhöhung des Wirtschaftswachstums führen, muss die Politik jetzt klare Signale setzen: Es geht um eine durchgreifende Verbesserung der Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln, um die tiefsitzenden Strukturprobleme aufzubrechen.
Dies sind die Ausgangspunkte des von den Speyerer Professoren Gisela Färber und Dieter Duwendag konzipierten Kompaktseminars insbesondere für Führungskräfte der deutschen Länderministerien. Diskutiert werden die zentralen Ansatzpunkte für ein leistungsfähigeres Finanz- und Steuersystem unter den Aspekten des staatlichen Finanzausgleichs (Univ.-Prof. Dr. Rolf Peffekoven), der öffentlichen Personalausgaben (Ltd. MR Dr. Peter Wild) und einer effizienten Steuerreform (Staatssekretär a.D. Dr. Thilo Sarrazin). Probleme der deutschen Alterssicherung und Ansätze für eine Neuausrichtung des Rentensystems sind Gegenstand des Beitrages von Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber. Der fünfte Themenkomplex beschäftigt sich mit den Möglichkeiten zur Überwindung der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit und des Mangels an derzeit noch mehr als 7 Millionen rentablen Arbeitsplätzen (Univ.-Prof. Dr. Dieter Duwendag). Im Vordergrund stehen dabei die Chancen einer dezentralen, beschäftigungsorientierten Tarifpolitik, einer verstärkten Globalisierung und einer Expansion des Dienstleistungssektors in Deutschland.

Die Auswirkungen des EU-Rechts auf die nationalen Verwaltungen - Europa-Forum an der DHV
Wie wirkt sich das EU-Recht auf Recht und Praxis der nationalen Verwaltungen aus? Mit diesen und weiterführenden Fragen beschäftigt sich das „Europa-Forum Speyer - Verwaltung in der Europäischen Union“, das unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Siegfried Magiera und Univ.-Prof. Dr. Karl-Peter Sommermann vom 10. bis 12. April an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer stattfindet.
Das EU-Recht bestimmt zunehmend die Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung und der Verwaltungsgerichte in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Dieser Trend wird sich noch weiter fortsetzen. Das Euopa-Forum will daher Führungskräften der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung sowie der Wirtschaft und Verwaltungsrichtern vertiefte Kenntnisse über Formen und Wirkung der Einflüsse des europäischen Rechts auf die nationalen Verwaltungsrechtsordnungen vermitteln. Neben der Lage in Deutschland werden auch die Erfahrungen aus anderen Mitgliedstaaten am Beispiel von Italien und Frankreich vorgestellt. Dabei kommen Europa-Experten aus Wissenschaft und Praxis zu Wort.
Die Wechselwirkungen zwischen nationalem und europäischem Recht werden Dr. Klaus-Dieter Schnapauff, Ministerialdirektor im Bundesministerium des Innern, Dr. Alexander Jannasch, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Jean-Marie Woehrling, Generalsektretär der Rheinschifffahrtskommission sowie Dott. Diana-Urania Galetta von der Universität Mailand beleuchten.
Mit aktuellen Entwicklungen im Recht der Europäischen Union befassen sich die Vorträge von PD Dr. Adelheid Puttler, Univ.-Prof. Dr. Christian Koenig, Univ.-Prof. Armin Hatje sowie Dr. Ulrich Wölker (Europäische Kommission). Den Einflüssen der europäischen Integration auf die gerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns widmen sich die Univ.-Prof. Dres. Thomas von Danwitz und Manfred Zuleeg.

Wie kann unsere Rente gesichert werden?
10. Speyerer Sozialrechtsgespräch an der DHV
Steht unsere Altersversorgung an einem Wendepunkt? Diese Frage steht im Mittelpunkt des 10. Speyerer Sozialrechtsgesprächs, das heute in der Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer begonnen hat. Veranstaltet wird die Tagung gemeinsam mit der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz. 250 Teilnehmer konnte Univ.-Prof. Dr. Dr. Detlef Merten, der die wissenschaftliche Leitung inne hat, in Speyer begrüßen, darunter auch die Landtagsabgeordneten Ingrid Pahler, Friederike Ebli, Dr. Georg Gölter, Vertreter der Kirchen und Arbeitgeberverbände sowie Präsidenten und Richter von Sozialgerichten.

„Als wir 1991 diese sozialwissenschaftliche Veranstaltung ins Leben gerufen haben, wollten wir Wissenschaft, Praxis und Politik zusammenführen“, erläuterte Dieter Kretschmer, Vorstandsvorsitzender der LVA, die Intention der Veranstaltung. Die Rentenversicherung stehe vor großen Herausforderungen. Die heutige Alterssicherung sei eine Errungenschaft, die nicht ohne weiteres preisgegeben werden dürfe. Derzeit werde immer wieder die Frage diskutiert, ob das Rentenversicherungssystem fortentwickelt oder die staatliche Alterssicherung von privater kapitalgedeckter Vorsorge abgelöst oder ergänzt werden solle. Dies habe dazu geführt, dass die Menschen immer weniger auf die Zukunftsfähigkeit des Rentensystems vertrauten. „Das halte ich für bedenklich. Denn Vertrauen in die soziale Altersversorgung ist eine Grundvoraussetzung für ihren Bestand“, so Kretschmer. Zwar seien ergänzende Säulen der gesetzlichen Altersversorgung wünschenswert, sie sollten aber nicht zur dominanten Alterssicherungskomponente werden.

Die Wiederherstellung der Solidarität und des solidarischen Gedankens hob auch Dr. Richard Auernheimer, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Sozialministerium, hervor. Er sprach sich für eine offene Diskussion aus, in der es möglich sein müsse, verschiedene Alternativen nebeneinander zu stellen.

„Die Systeme der Alterssicherung stehen vor großen Herausforderungen“, erklärte der Oberbürgermeister der Stadt Speyer, Werner Schineller, in seinem Grußwort. Der Generationenvertrag sei aus demographischen Gründen in eine Schieflage geraten. Es „unabdingbar, die Finanzkraft der Rentenversicherungssysteme langfristig stabil  zu halten“.  Gerade auch die jüngere Generation müsse sich darauf verlassen können, dass ihre Altersvorsorge langfristig gesichert sei. Er hoffe, dass von Speyer auch für die derzeitigen Rentenreformdiskussionen in Berlin Impulse ausgehen, so Schineller.

Die Frage, ob es einen Verfassungsauftrag zur Altersversorgung gibt, erörterte Merten in seinem Vortrag. Mit der grundgesetzlichen Proklamierung des sozialen Rechtsstaats sei noch nichts direkt über die Altersversorgung ausgesagt. Deutschland sei zwar auch ein Sozialstaat aber nicht nur. Seit Bismarck habe der Staat eine Grundsicherung für Kranke und Alte eingeführt. Zweifellos sei der Staat in diesem Bereich zum Handeln ermächtigt. Aber auch verpflichtet? „Was bliebe von den Traditionen, wenn der Staat frei entscheiden könne, ob er Vorsorge für Alte, Kranke und Invalide treffen will oder nicht“, so Merten. Der Staat sei verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen zu schaffen, es könne aber grundsätzlich nicht seine Pflicht sein, den Bürger vor allen Gefahren zu schützen. Prinzipiell liege es in der Freiheit des Bürgers, selbst zu entscheiden, ob er sparen oder konsumieren und somit im Alter weniger oder mehr Geld zur Verfügung haben möchte. Im Grundgesetz sei jedoch nicht festgeschrieben, wie das System der Altersvorsorge ausgestaltet sein muss. Der Gesetzgeber sei frei, auch über andere Formen der Alterssicherung nachzudenken. Das derzeitige Sozialversicherungssystem genieße laut Bundesverfassungsgericht keinen Verfassungsschutz. In der anschließenden Diskussion unter Leitung des Direktors der LVA, Hartmut Hüfken, stellte sich Merten den Fragen der Teilnehmer.

Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland beleuchtete Johann Hahlen, Präsident des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden. Die Zahl der Rentenzahler nimmt stetig ab: Um den derzeitigen Bevölkerungsstand zu halten, müssten 1000 Frauen 2100 Babys gebären. Zur Zeit sind es allerdings nur 1400. Auch in Zukunft werde sich diese Zahl einpendeln. Auch die Lebenserwartung, der entscheidende Faktor für die Alterssicherung, steige weiter: bis zum Jahr 2040 um zwei bis drei Jahre.  Auch die Zuwanderung von jährlich 100 000 Personen könne diese Entwicklung nicht ausgleichen. Diese Fakten seien bereits seit drei Jahren bekannt. Und an diesen messbaren Sachverhalten werde sich auch nichts ändern: Denn alle Kinder, die 2040 ins Rentenalter kommen, seien schon geboren. Stärkere Zuwanderung sei eine Alternative, „man muss aber die Dimensionen im Blick haben“, sagte Hahlen. Zum Abschluss des ersten Tages berichtete Dr. Hans-Joachim Reinhard vom Max-Planck-Institut München über „Europäische Modelle obligatorischer oder freiwilliger Altersversorgung“.

Über eine Neugestaltung der Rentenformel im bestehenden Umlageverfahren referierte am Dienstag Prof. Dr. Franz Ruland, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, Frankfurt. Die Ergebnisse der Vorträge wurden in einer abschließenden Podiumsdiskussion unter Leitung von Walter Kannegießer, Wirtschaftsjournalist aus Bonn, erörtert. Auf dem Podium: Peter Dreßen, Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion und im Ausschuss für Arbeit und Sozialrodnung, Dr. Walter Altherr von der CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag,  Ingrid Pahler, Sozialpoltische Sprecherin der FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag und Werner Rehn vom Landesvorstand Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz.

Die Bundesregierung habe seit 1999 vier Grundsätze verwirklicht: die steuerfinanzierte Grundsicherung, die eigenständige Stellung der Frau im Alter, die Einbeziehung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ins Rentensystem und die Wiederherstellung der Ordnung auf dem Arbeitsmarkt, sagte Dreßen. Durch das 630-Mark-Gesetz, das zur „Scheinselbständigkeit“ und die Ökosteuerreform habe die Bundesregierung Geld in die Rentenkasse gebracht. 108 Milliarden Mark Steuern seien derzeit darin. Die SPD setze auf eine Grundsicherung im Alter. Zwar bezögen die Menschen künftig wegen unregelmäßiger und häufig unterbrochener Arbeitszeiten etwa durch Kindererziehungszeiten oder Arbeitslosigkeit weniger Rente, sollten aber deshalb dennoch nicht auf Sozia1hilfe angewiesen sein. „Wir wollen das Rentenniveau 67 Prozent halten. Da ist eine Grenze erreicht“.

Gegen eine Grundsicherung sprach sich Altherr aus. „Das Leistungsprinzip muss weiter Bestand haben“, so Altherr. Die CDU bevorzuge ein 3-Säulen-Modell mit einer Betriebsrente und einer privaten Vorsorge neben der gesetzlichen Rente. Das Umlageverfahren solle beibehalten werden.

Das System solle im Kern beibehalten, meinte auch Pahler. Aber „die ständigen Beteuerungen, die Rente sei sicher, hat uns auch nicht weiter gebracht“. Den Gang in eine steuerfinanzierte Grundrente werde die FDP nicht mitgehen. Die Anpassung an den Demographiefaktor sei der richtige Schritt. Die private Vorsorge werde nur ziehen, wenn diejenigen die für die Rente ansparen, steuerlich entlastet würden. Statt einer Betriebsrente könnte auch in einen Pensionsfonds einbezahlt werden, der auch bei einem Konkurs des Betriebes und Job-Wechseln stabil bleibe.

Rehn sprach sich dafür aus, die private Vorsorge zu stärken. Dennoch könne dies nicht das bestehende Rentensystem ersetzen. Wichtig sei es derzeit, die Zustimmung der jungen Generation zu gewinnen und den Sozialstaat zustimmungsfähig zu machen. Eine Mindestleistung im Alter sei notwendig,  weil es künftig stärkere Wechsel zwischen Tei1zeit, Vollzeit und Kindererziehungszeiten im Berufsleben jedes Einzelnen gebe.

Ruland hielt eine Absenkung des Nettorentenniveaus bis 2030 auf 64 Prozent für zumutbar. Die Anpassung an den Demographiefaktor, der Ausgleich für die höhere Lebenserwartung, sei eine vernünftige Lösung. Beim Rentenkonsens lägen die Parteien im Übrigen nicht so weit auseinander wie es scheine.