Die Domstadt erwartet wieder einmal hohen Besuch: Dieses Mal zwar
keinen Staatschef, aber immerhin seine Berater. Am Dienstag, 29. Februar
2000, besucht eine 12-köpfige Delegation Speyer und die dortige Deutsche
Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Kopf der Gruppe ist
Dr. Biraa Chimid, bis 1982 Justizminister der Mongolei und seit zwei Jahren
Rechtsberater des Ministerpräsidenten. Ihn begleiten weitere Parlamentsmitglieder,
ehemalige Minister und Dozenten am Rechtsinstitut der Staatsuniversität
Ulan Bator der Mongolei.
Gegen 9 Uhr werden die Gäste an der Hochschule erwartet und von Prorekor Univ.-Prof. Dr. Siegfried Magiera begrüßt. Univ.-Prof. Dr. Rainer Pitschas erläutert, wie die rechtsstaatliche öffentliche Verwaltung in Deutschland aufgebaut ist. Univ.-Prof. Dr. Karl-Peter Sommermann referiert zum Thema Ethik im öffentlichen Dienst und Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow spricht zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und -kontrolle.
Die Delegation weilt auf Einladung der Hanns-Seidel-Stiftung München vom 20. Februar bis 5. März in Deutschland. Weitere Stationen ihres Aufenthaltes sind die Hauptstadt, die Universitäten Bayreuth und München sowie das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr.
Wird ein neues Produkt auf den Markt gebracht, etwa ein Auto, werden
Fahrverhalten, Kosten und seine Qualität im Vorfeld getestet. Selten
so bisher bei Gesetzen. Um Auswirkungen, Kosten, Wirksamkeit und Nutzen
schon vorher beurteilen zu können, hat das Land Rheinland-Pfalz in
Zusammenarbeit mit der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften
Speyer deshalb ein praktikables Verfahren zur sogenannten Gesetzesfolgenabschätzung
(GFA) erprobt und zwar zu einem geplanten Landeswaldgesetz. Noch bevor
der Referenten-Entwurf vorlag, wurden verschiedene Regelungsmöglichkeiten
und deren Effekte abgeschätzt und die günstigste Alternative
ermittelt.
Mit dem „Elch-Test“ fürs Gesetz, wie im rheinland-pfälzischen Umweltministerium die prospektive, also vorausschauende, Abschätzung genannt wird, wird anhand verschiedener möglicher Alternativen untersucht, ob das Gesetz sich auch so auswirkt, wie vom Gesetzgeber gewollt, ob es vom Bürger verstanden wird und ob es mehr Kosten verursacht als geplant.
Eine weitere Möglichkeit ist die begleitende GFA, mit der ein bereits vorliegendes, aber noch nicht verabschiedetes Gesetz überprüft wird – vor allem in Hinblick auf Verständlichkeit und Nutzen – sowie die retrospektive, also nachträgliche Abschätzung, bei der die tatsächlichen Folgen unter die Lupe genommen werden. Bei diesem sogenannten Gesetzes-Controlling wird erforscht, ob sich das Gesetz in der Praxis bewährt hat.
Im Februar stellte Prof. Dr. Carl Böhret von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer das Verfahren in einer Enquete-Kommission des baden-württembergischen Landtags vor. Intensiv wurde darüber diskutiert, wie bei mittleren und kleineren Unternehmen Bürokratiekosten gesenkt und ob sie mithilfe der GFA-Methode vorher erkannt und abgeschätzt werden können.
Am vergangenen Donnerstag (24.2.) hat Böhret die Erfahrungen mit
der GFA im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages vorgestellt.
Wie mache ich mein Land zukunftsfähig, und welche Rolle spielt
dabei die Kommunikation? Darüber diskutierten zwei Tage lang über
80 Abteilungsleiter verschiedener Ministerien aus Bund und Ländern.
Erstmalig veranstaltete die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften
Speyer unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Hermann
Hill ein Seminar ausschließlich für solche Führungskräfte.
Dass es sich um ein auf den Teilnehmerkreis speziell zugeschnittenes
Programm handelte, zeigte sich schon bei dem Thema des ersten Referates
von Leitendem Ministerialrat Herbert Köpnick, Bayerisches Staatsministerium
für Landesentwicklung und Umweltfragen, München über ein
strategisches Managementsystem in Ministerien. Die Einführung von
Kosten- und Leistungsrechnung und ein begleitendes Controlling, das auf
kommunaler Ebene oder in Behörden bei Routineaufgaben unterstützen
soll, ist für Ministerien oftmals ungeeignet. Daher wurde in der bayrischen
Behörde ein „Strategischen Managementsystems“ eingeführt. Mithilfe
dieses Systems – in Deutschland ist es laut Köpnick bislang einzigartig
- wird der geschäftspolitische Rahmen als Gesamtstrategie bis auf
Referatsebene in einzelne Arbeitsschritte untergliedert.
Debattierfreundig zeigten sich die Teilnehmer beim Vortrag von Ministerialdirigent
Dr. Wolfgang Roters, Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung,
Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zum Thema „Möglichkeiten
zur Überwindung von Ressortegoismen bei komplexen Regierungsaufgaben
als eines der zentralen Probleme von Führungskräften in Ministerien“.
Am Beispiel des Projektes IBA-Emscher Park, zeigte er, dass mit der Bildung
von Agenturen, in denen die Ministerien, Vertreter der Wirtschaft und gesellschaftlicher
Gruppen gemeinsam Projekte planen und realisieren, „Hausinteressen“ kanalisiert
werden können.
Als „Anstiftung zum Ungewöhnlichen“ verstand Dr. Rolf Berth, Geschäftsführender
Gesellschafter der Akademie Schloss Garath, Düsseldorf, seinen Bericht
über eine Untersuchung, die sich mit dem Zusammenhang von Innovation,
Kommunikation und sozialem Verhalten befasste. Zwar bezog sich die Untersuchung
in erster Linie auf Wirtschaftsunternehmen, doch die Gründe, warum
einige Unternehmen erfolgreicher sind als andere, sind auch für öffentliche
Verwaltungen von Bedeutung. Insbesondere wenn es um die Frage geht, wie
Kommunikation gestaltet werden muss, wenn 83 Prozent der Kommunikation
als nutzlos angesehen werden.
Kontrovers diskutierten die Abteilungsleiter die Ausführungen
von Staatssekretär a.D. Dr. Herbert Mandelartz, ehem. Innenministerium
des Saarlandes, zum Geschäftsbericht als Teil der Regierungskommunikation.
Im Mittelpunkt stand vor allem die Frage: Was unterscheidet den Geschäftsbericht
von der Öffentlichkeitsarbeit eines Ministeriums und wie kann mithilfe
eines Geschäftsberichts die Kommunikation innerhalb der Regierung
und mit dem Bürger positiv beeinflusst werden? Mandelartz räumte
zwar ein, dass der Geschäftsbericht, der im Juli 1999 vom saarländischen
Innenministerium erstmalig vorgelegt wurde, an einigen Stellen verbesserungswürdig
sei, allerdings habe es sich dabei um einen ersten Versuch gehandelt. Eine
Fortsetzung sei von der damaligen Regierung geplant gewesen. Allerdings
sei für jeden Bericht ein anderer Schwerpunkt vorgesehen gewesen.
1999 habe man die Aufmerksamkeit auf den Bereich Sicherheit gelegt, der
Folgebericht hätte etwa die Kommunalpolitik oder das Dienstrecht intensiver
behandelt. Ziel sei es, sowohl innerhalb der Behörde als auch im Verhältnis
zum Bürger „Akzeptanz durch Transparenz“ zu gewinnen, sagte Mandelartz.
Dazu könne ein Geschäftsbericht einen Beitrag leisten.
„Wissen ist der Produktionsfaktor, der sich durch Teilung vermehrt“.
Diese Aussage – stand im Mittelpunkt des Referats von Gustav Greve, Vize
Präsident Europa der Arthur D. Little International, Berlin, das sich
mit der Umsetzung von Wissensmanagement befasste. Wie viel Wissen bei Mitarbeitern
in Organisationen vorhanden ist, warum es zu wenig genutzt wird und welche
Auswirkungen das auf die Außendarstellung hat, sind Themen, mit denen
sich nicht mehr nur Wirtschaftsunternehmen befassen, sondern zunehmend
auch Verwaltungen. Allerdings müssten dann die Mitarbeiter auch bereit
zum Umdenken sein. Voraussetzung sei die Bereitschaft, eigenes Wissen mit
anderen zu teilen und verstärkt im Team zu arbeiten.
Als „Feuerwerk an neuen Ideen“ bezeichnete Hill die Ausführungen
von Dipl.-Ing. Alfons Rissberger, Geschäftsführer des Datenverarbeitungszentrums
Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Schwerin, über Führungskräfte
und Informationstechnik. Rissberger, der Topmanager in die Geheimnisse
des PCs und der Informationstechnik einweist, entwart ein Szenario der
Informationsgesellschaft, in der jede Organisation zu scheitern droht,
die sich neuen Entwicklung nicht offensiv stellt. Dass sich gerade auch
Führungskräfte für die digitale Signatur, E-Government und
E-Commerce interessieren müssten und sich der Informationstechnik
nicht verschließen dürften, ergebe sich nicht zuletzt aus ihrer
Stellung als strategische Planer, um Entwicklungen der Zukunft rechtzeitig
zu erkennen und zu nutzen.
Neben den Fachvorträgen wurden den Teilnehmern bei einer Informations-Börse
am Rande der Tagung verschiedene Projekte der Hochschule und des Forschungsinstituts
für Öffentliche Verwaltung präsentiert.
Der „Speyerer Entwurf eines Mustergesetzes für eine Parlamentarische
Steuerungsordnung“ soll im September vorgestellt werden. Am Freitag, 11.
Februar, fand hierzu ein Vorbereitungsworkshop an der Hochschule statt,
zu dem Bundes- und Landtagsabgeordnete, Angehörige von Ministerien
und Regierungen sowie Rechnungshofpräsidenten und Wissenschaftler
verschiedener deutscher Universitäten erwartet wurden. Es wurde darüber
beraten, welche Themen aus der bisherigen Zusammenarbeit zwischen Parlament
und Regierung in einem Gesetzentwurf enthalten sein sollten. Der fertige
Speyerer Entwurf soll Mitte nächsten Jahres vorliegen und könnte
dann den Landtagen als Muster für eigene Gesetzentwürfe dienen.
Die Veranstaltung richtet sich an Projektleiter und Projektmitglieder in der öffentlichen Verwaltung, die bereits Erfahrungen in der Projektarbeit haben und die diese gerne erweitern möchten. Der Organisationspsychologe Prof. Dr. Conny Antoni von der Universität Trier wird zum Wissensstand über Gruppenarbeit als neue Arbeitsform referieren. Prof. Dr. Hans Georg Gemünden, Leiter des Instituts für Angewandte BWL und Unternehmensführung an der Universität Karlsruhe, spricht zum Thema „Projektmanagement und Innovationsmanagement“ und Prof. Dr. Fisch befasst sich in einem Vortrag mit der Psychologie des Projektleiters. Den Teilnehmern der Fortbildungsveranstaltung wird darüber hinaus in einem „Rundgespräch“ ein Erfahrungsaustausch mit projekterfahrenen Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung ermöglicht.
Absolventen der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie
verwandter Disziplinen haben jetzt wieder die Möglichkeit, sich in
einem einen einjährigen interdisziplinären Studiengang an der
Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer zum Magister
der Verwaltungswissenschaften (Mag.rer.publ.) zu qualifizieren.
Mit dem Verwaltungswissenschaftlichen Aufbaustudium bietet die Hochschule Speyer besonders qualifizierten Hochschulabsolventen aus den genannten Fachrichtungen die Gelegenheit, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die in der Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden, in internationalen Organisationen, Verbänden und sonstigen öffentlichen Einrichtungen erwartet werden. Gleichzeitig sollen die bisher im Studium erworbenen Kenntnisse auf interdisziplinärer Grundlage weitergeführt und vertieft werden.
Das Aufbaustudium gliedert sich in einen obligatorischen verwaltungswissenschaftlichen
Kern-Bereich und einen Ergänzungsbereich. Als Kernbereich für
das Studienjahr kann einer der folgenden Schwerpunkte gewählt werden:
Personalverwaltung und Personalführung; Organisation, Verwaltungsinformatik;
Planung und Entscheidung; Staat und Wirtschaft, Haushalt und Finanzen;
Verwaltung, Internationale Ordnung und Beziehungen. In diesem Kernbereich
ist auch ein Verwaltungspraktikum zu absolvieren. Nach erfolgreich bestandener
Abschlussprüfung wird der akademische Grad des Mag.rer.publ. verliehen.
Die Vorlesungszeit für das Sommersemester des 25. Jahrgangs des
Verwaltungswissenschaftlichen Aufbaustudiums beginnt am 2. Mai 2000. Letzter
Anmeldetermin für das Studienjahr 2000/2001 ist der 1. März 2000.
Ausführliches Informationsmaterial versendet das Hörersekretariat
der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Freiherr-vom-Stein-Str.
2, 67346 Speyer (Tel.: 0 62 32 / 6 54 - 2 28). Nähere Auskünfte
erteilt auch der Referent für das Aufbaustudium, Telefon 0 62 32 /
6 54 - 2 49 oder per E-mail: riffel@dhv-speyer.de; Internet: http://www.dhv-speyer.de