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Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte gem. § 56 Abs. 4 DHVG hat die Aufgabe, die Organe der Universität und von ihnen gebildete Ausschüsse bei der  Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Beseitigung von hier bestehenden Nachteilen sowie bei der Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Hörerinnen und Hörern mit Kindern sowie von Hörerinnen und Hörern, die nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftige Angehörige tatsächlich betreuen, zu unterstützen. Sie wirkt mit an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die die weiblichen Beschäftigten betreffen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist sie rechtzeitig zu informieren, sie kann Stellungnahmen abgeben, an den Sitzungen aller Gremien beratend teilnehmen und Anträge stellen.

 

Aufzählung Dipl.-Ing.Wera Veith Joncic
Tel.: 06232 654-312
Email: veith@uni-speyer.de 

 

 
Stand: 25.04.2013