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Datenschutzbeauftragte Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist zentrale Ansprechpartnerin in allen Datenschutzfragen. Sie unterstützt alle Hochschulangehörigen bei der Umsetzung der komplexen Materie des Datenschutzes.
Alle Anfragen und Hinweise werden vertraulich behandelt. Nach § 11 (2) LDSG ist die behördliche Datenschutzbeauftragte zur Verschwiegenheit über die Identität der Betroffenen verpflichtet.
Weitere
Informationen:
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