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EDV-gestütztes Verteilungsverfahren 
für  Hörerinnen und Hörer ohne Platz oder Plätze
aus dem Exposé- oder Vorabvergabe-Verfahren

Alle Hörerinnen und Hörer erhalten am ersten Tag des Semesters bei der Einschreibung ein Anmeldeformular für ein Seminar und eine Projektbezogene Arbeitsgemeinschaft. 

Hörerinnen und Hörer, die noch keinen Platz bzw. noch keine Plätze in Seminar und Projektbezogener Arbeitsgemeinschaft haben, finden auf diesem Formular Felder für Bewerbungen um zwei Seminar- und um zwei Arbeitsgemeinschaftsplätze.

Hier tragen sie zunächst ein, an welchem Seminar und/oder an welcher Projektbezogen Arbeitsgemeinschaft sie am liebsten teilnehmen würden (Erstwunsch)

In einem zweiten Schritt kann dann sowohl für die Projektbezogene- Arbeitsgemeinschaft als auch für das Seminar ein Ersatzwunsch (Zweitwunsch) eingetragen werden.

Alle eingetragenen Erst- und Zweitwünsche werden elektronisch erfasst und dann EDV-technisch optimiert. Das System versucht dabei, möglichst viele Erst- und ggf. dann auch Zweitwünsche miteinander in Einklang zu bringen. Dabei kommt bei drohender Überbelegung einzelner Veranstaltungen ein automatischer Zufallsgenerator zum Einsatz.

Weitere Hinweise:

Das Verfahren wird in der Semesterantrittsversammlung ausführlich vorgestellt. 

Hörerinnen und Hörer, die bereits über Exposé oder Vorabvergabe einen Platz in einem Seminar und/oder einer Projektbezogenen Arbeitsgemeinschaft erhalten haben, nehmen nicht mehr am EDV-gestützten Verteilungsverfahren teil. 

Die Ergebnisse Platzvergabe werden nach Abschluss des Verfahrens am "Schwarzen Brett" bekannt gegeben.

Da im EDV-gestützten Verteilungsverfahren oft der Zufall eine große Rolle spielt, empfiehlt sich die Teilnahme am Exposé-Verfahren.

Leider kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass mehr Wünsche nach einer Platzzuweisung in einer Veranstaltung eingehen, als diese Veranstaltung Teilnehmerplätze hat. Auch können Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl kurzfristig abgesagt werden. Es ist daher aus Kapazitätsgründen leider nicht immer gewährleistet, dass jede/-r Hörer/-in in die von ihm/ihr favorisierte Veranstaltung zugelassen werden kann. 

Nach Abschluss des Belegungsverfahrens für die Pflichtplätze in den Seminaren und Projektbezogenen Arbeitsgemeinschaften steht es allen Hörerinnen und Hörern frei, in den Seminaren und Projektbezogenen Arbeitsgemeinschaften mit noch freien Plätzen weitere Lehrveranstaltungen zu belegen. 

 
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 Stand: 05.08.2009