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EDV-gestütztes
Verteilungsverfahren
für Hörerinnen
und Hörer ohne Platz oder Plätze
aus dem Exposé- oder
Vorabvergabe-Verfahren
Alle Hörerinnen und
Hörer erhalten am ersten Tag des Semesters bei der Einschreibung ein Anmeldeformular
für ein Seminar und eine Projektbezogene Arbeitsgemeinschaft.
Hörerinnen und
Hörer, die noch keinen Platz bzw. noch keine Plätze in Seminar und
Projektbezogener Arbeitsgemeinschaft haben, finden auf diesem Formular Felder für
Bewerbungen um zwei Seminar- und um zwei Arbeitsgemeinschaftsplätze.
Hier tragen sie
zunächst ein, an welchem Seminar und/oder an welcher Projektbezogen
Arbeitsgemeinschaft sie am liebsten teilnehmen würden (Erstwunsch)
In einem zweiten
Schritt kann dann sowohl für die Projektbezogene- Arbeitsgemeinschaft als
auch für das Seminar ein Ersatzwunsch (Zweitwunsch) eingetragen
werden.
Alle eingetragenen
Erst- und Zweitwünsche werden elektronisch erfasst und dann EDV-technisch
optimiert. Das System versucht dabei, möglichst viele Erst- und ggf.
dann auch Zweitwünsche miteinander in Einklang zu bringen.
Dabei kommt bei drohender Überbelegung einzelner Veranstaltungen ein
automatischer Zufallsgenerator zum Einsatz.
Weitere Hinweise:
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Das Verfahren
wird in der Semesterantrittsversammlung ausführlich vorgestellt. |
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Hörerinnen und
Hörer, die bereits über Exposé oder Vorabvergabe einen Platz in einem Seminar und/oder einer
Projektbezogenen Arbeitsgemeinschaft erhalten haben, nehmen nicht mehr am
EDV-gestützten Verteilungsverfahren teil. |
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Die Ergebnisse
Platzvergabe werden nach Abschluss des Verfahrens am "Schwarzen Brett"
bekannt gegeben. |
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Da
im EDV-gestützten Verteilungsverfahren oft der Zufall eine große
Rolle spielt, empfiehlt sich die Teilnahme
am Exposé-Verfahren. |
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Leider
kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass mehr Wünsche nach einer Platzzuweisung in einer Veranstaltung
eingehen, als diese Veranstaltung Teilnehmerplätze hat. Auch können
Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl kurzfristig abgesagt
werden. Es ist daher aus
Kapazitätsgründen leider nicht immer gewährleistet, dass jede/-r Hörer/-in
in die von ihm/ihr favorisierte Veranstaltung zugelassen werden kann. |
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Nach Abschluss des
Belegungsverfahrens für die Pflichtplätze in den Seminaren und
Projektbezogenen Arbeitsgemeinschaften steht es allen Hörerinnen und
Hörern frei, in den Seminaren und Projektbezogenen Arbeitsgemeinschaften mit noch
freien Plätzen weitere Lehrveranstaltungen zu belegen. |
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Stand:
05.08.2009 |
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