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Weiterbildungsstudium
Rechtsberatung und Rechtsgestaltung
im Rahmen der Anwaltsstation
Studieninhalte
/ Module
Die
Ausbildung an der DHV Speyer ermöglicht der Referendarin/dem Referendar
eine anwendungsorientierte Qualifizierung in Fragen der rechtsberatenden
und rechtsgestaltenden Tätigkeit im Bereich des Öffentlichen Rechts und
dessen Schnittstellen zum Privatrecht, die wissenschaftlich fundiert und
praxisorientiert ist. Die Referendare sollen im Anschluss nicht nur in der
Lage sein, ihre spezifischen materiellen und prozessualen Kenntnisse in
der rechtsberatenden und rechtsgestaltenden Praxis anzuwenden. Sie sollen
sich auch selbständig kritisch mit Problemlagen auseinandersetzen und
fundierte Handlungsstrategien und Lösungskonzepte entwickeln können
sowie allgemeine Schlüsselkompetenzen vertieft haben.
Folgende
sach- und problemorientiert zugeschnittenen Module werden im Studienschwerpunkt „Rechtsberatung und Rechtsgestaltung“ angeboten:
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Rechtsberatung
und Rechtsgestaltung im wirtschaftlichen Sektor und an dessen
Schnittstellen
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Rechtsberatung
und Rechtsgestaltung in ausgewählten Verwaltungsbereichen
(insbesondere Bauen, Verkehr, Umwelt, Energie, Soziales)
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Rechtsberatung
und Rechtsgestaltung in der Normsetzung
Auswahl
und Strukturierung der Module können problemorientiert veränderten Umständen
angepasst werden.
Die
Strukturierung des Schwerpunkts orientiert sich einerseits an Rechts- und
Gegenstandsgebieten, die für die Bearbeitung der Module geeignet sind.
Ferner werden quer zu den Sachbereichen liegende allgemeine Funktionen/Aufgaben und Instrumente der Rechtsberatung und Rechtsgestaltung
aufgegriffen, die exemplarisch an den Gegenstandsbereichen behandelt
werden.
Folgende
Rechtsgebiete und die dazu gehörigen Gegenstandsbereiche sind Inhalt der
Ausbildung innerhalb der Module des Schwerpunkts „Rechtsberatung und
Rechtsgestaltung“:
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Öffentliches
Wirtschaftsrecht |
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Vergaberecht
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Fachplanungsrecht,
Energierecht, „Infrastrukturrecht“
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Raumordnung
und Baurecht
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Umweltrecht
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Sozialrecht.
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Folgende
allgemeine Funktionen/Aufgaben und Instrumente von Rechtsberatung und
Rechtsgestaltung sind Gegenstand der Lehre innerhalb der Module des
Schwerpunkts „Rechtsberatung und Rechtsgestaltung“ an der DHV Speyer:
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Normsetzung
in verschiedenen Formen |
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Vertrag
und Vertragsgestaltung |
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Planung |
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Projektsteuerung |
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Konsequenzen
des neuen Staatsverständnisses (Gewährleistungsstaat) für
Rechtsinstitute (z. B. Beleihung) und neue Institutionen (z. B.
Akkreditierungswesen) |
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Konsequenzen
des neuen Staatsverständnisses für Organisation und Personal von
Verwaltungen, „Beliehenen“, ausgelagerten Aufgabenbereichen.
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Stand:
28.02.2005 |
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