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Weiterbildungsstudium 
Rechtsberatung und Rechtsgestaltung
im Rahmen der Anwaltsstation

Studieninhalte / Module

Die Ausbildung an der DHV Speyer ermöglicht der Referendarin/dem Referendar eine anwendungs­orientierte Qualifizierung in Fragen der rechtsberatenden und rechtsgestaltenden Tätigkeit im Bereich des Öffentlichen Rechts und dessen Schnittstellen zum Privatrecht, die wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert ist. Die Referendare sollen im Anschluss nicht nur in der Lage sein, ihre spezifischen materiellen und prozessualen Kenntnisse in der rechtsberatenden und rechtsgestaltenden Praxis anzuwenden. Sie sollen sich auch selbständig kritisch mit Problemlagen auseinandersetzen und fundierte Handlungsstrategien und Lösungskonzepte entwickeln können sowie allgemeine Schlüsselkompetenzen vertieft haben.

Folgende sach- und problemorientiert zugeschnittenen Module werden im  Studienschwerpunkt „Rechtsberatung und Rechtsgestaltung“ angeboten:

    • Rechtsberatung und Rechtsgestaltung im wirtschaftlichen Sektor und an dessen Schnittstellen

    • Rechtsberatung und Rechtsgestaltung in ausgewählten Verwaltungsbereichen (insbesondere Bauen, Verkehr, Umwelt, Energie, Soziales)

    • Rechtsberatung und Rechtsgestaltung in der Normsetzung

Auswahl und Strukturierung der Module können problemorientiert veränderten Umständen angepasst werden.

Die Strukturierung des Schwerpunkts orientiert sich einerseits an Rechts- und Gegenstandsgebieten, die für die Bearbeitung der Module geeignet sind. Ferner werden quer zu den Sachbereichen liegende allgemeine Funktionen/Aufgaben und Instrumente der Rechtsberatung und Rechtsgestaltung aufgegriffen, die exemplarisch an den Gegenstandsbereichen behandelt werden.

Folgende Rechtsgebiete und die dazu gehörigen Gegenstandsbereiche sind Inhalt der Ausbildung innerhalb der Module des Schwerpunkts „Rechtsberatung und Rechtsgestaltung“:

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Vergaberecht

Fachplanungsrecht, Energierecht, „Infrastrukturrecht“

Raumordnung und Baurecht

Umweltrecht

Sozialrecht.

Folgende allgemeine Funktionen/Aufgaben und Instrumente von Rechtsberatung und Rechtsgestaltung sind Gegenstand der Lehre innerhalb der Module des Schwerpunkts „Rechtsberatung und Rechtsgestaltung“ an der DHV Speyer:

Normsetzung in verschiedenen Formen

Vertrag und Vertragsgestaltung

Planung

Projektsteuerung

Konsequenzen des neuen Staatsverständnisses (Gewährleistungsstaat) für Rechtsinstitute (z. B. Beleihung) und neue Institutionen (z. B. Akkreditierungswesen) 

Konsequenzen des neuen Staatsverständnisses für Organisation und Personal von Verwaltungen, „Beliehenen“, ausgelagerten Aufgabenbereichen.  

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 Stand: 28.02.2005