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Weiterbildungsstudium Allgemeine Information Auch nach der jüngst abgeschlossenen Reform der Juristenausbildung ermöglichen viele Länder ihren Rechtsreferendarinnen und -referendaren wie bisher eine Entsendung nach Speyer in der Verwaltungspflicht- und/oder in der Wahlstation. Seit neuestem ist es jedoch in den Ländern Bayern, Berlin Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen auch möglich, im Rahmen der Station Rechtsberatung und Rechtsgestaltung für drei Monate nach Speyer zu kommen. Über die genauen Modalitäten einer Entsendung nach Speyer in diesen Ländern können Sie sich hier informieren. Um eine sachgerechte Ausbildung im Bereich Rechtsberatung und Rechtsgestaltung zu gewährleisten, hat die DHV Speyer bereits zum Sommersemester 2003 ihr Lehrangebot entsprechend modifiziert und seitdem konsequent in diesem Bereich erweitert. Die Hochschule beschränkt sich dabei nicht auf das Berufsbild des im öffentlichen Recht tätigen Anwalts. Sie verfolgt vielmehr ein umfassenderes Konzept, das ganz allgemein auf eine Tätigkeit in dem wachsenden Schnittstellenbereich zwischen öffentlichem und privatem Sektor hin orientiert ist, aber auch Aufgaben etwa im Verbandswesen berücksichtigt. Innerhalb des Lehrangebots des verwaltungswissenschaftlichen Ergänzungsstudiums, also des traditionellen "Speyer-Semesters", wurden die speziell für den Bereich Rechtsberatung und Rechtsgestaltung konzipierten Lehrangebote zu einem eigenen "Schwerpunktbereich 6" zusammengefasst und in das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis eingeordnet. In diesen Veranstaltungen werden nicht nur Probleme des öffentlichen Rechts behandelt, sondern auch Probleme etwa aus den Themenkreisen Vertragsgestaltung oder außergerichtliche Konfliktlösung erörtert sowie für Tätigkeiten in diesem Bereich wichtige weiterführende Kompetenzen vermittelt.
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