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Promotion

Prüfung

Das Prüfungsverfahren besteht aus der Einreichung einer eigenständigen wissenschaftlichen Leistung in Form einer Dissertation und einer mündlichen Doktorprüfung (Disputation). Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsverfahren ist die Einreichung folgender Unterlagen:

Aufzählung

Formloser Antrag auf Zulassung zum Prüfungsverfahren

Aufzählung

Nachweise über ein mindestens zweisemestriges Doktorandenstudium an der DHV Speyer sowie zwei im Rahmen des Doktorandenstudiums erworbene, mit mindestens „gut" bewertete Seminarscheine aus verschiedenen Disziplinengruppen. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule im Sinne des § 47 DHVG erfüllen nach einer Beschäftigung mit mindestens 50 % der regulären Arbeitszeit für mindestens 12 Monate an der Hochschule diese Voraussetzung. Gleiches gilt für diesen vergleichbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung.

Aufzählung

die Vorlage der Dissertation (§ 9 Abs. 1) in drei Exemplaren sowie als Datei in einem vom Promotionsausschuss vorgegebenen Format

Aufzählung

Eine Versicherung, dass die Dissertation unter Beachtung der aktuellen von der DFG herausgegebenen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis erstellt worden ist, insbesondere, dass sie selbstständig ohne unerlaubte Hilfe und ohne Benutzung anderer als der im Schrifttumsverzeichnis der Arbeit angeführten Quellen und Schriften verfasst worden ist und dass Inhalte, die aus dem Schrifttum ganz oder annähernd entnommen sind, als solche kenntlich gemacht sind

Aufzählung

Erklärung über die Disziplinengruppe der mündlichen Prüfung (Rechtswissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft sowie Sozialwissenschaften und Geschichtswissenschaft).

Die Dissertation wird vom Erstgutachter (Betreuer der Dissertation) und vom Zweitgutachter bewertet.

Die 60 bis 90-minütge  mündliche Prüfung erfolgt in Form einer Disputation. Sie soll Aufschluss darüber geben, ob es sich bei der Dissertation um eine eigenständige Leistung der Promotionsbewerberin oder des Promotionsbewerbers handelt. Der Prüfling trägt zu Beginn der Disputation maximal 15 Minuten lang die grundlegenden Thesen seiner Dissertation vor. Die Thesen sind spätestens zehn Tage vor der Prüfung einzureichen. Die Disputation erstreckt sich über die Dissertation der Promotionsbewerberin oder des Promotionsbewerbers hinaus auf Bezüge der Arbeit zu einer weiteren Disziplin aus einer anderen Disziplinengruppe als die der Dissertation.

 

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 Stand: 31.01.2012