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Promotion

Hinweise des Promotionsausschusses zur Formatierung der Dissertation

Beim Erstellen der zur Begutachtung einzureichenden Exemplare sollten folgende Grundsätze beachtet werden (Beschluss des Promotionsausschusses vom 28.1.1976 und vom 27.7.1995):

Aufzählung

Die Dissertation ist im Format DIN A 4 zu erstellen.

Aufzählung

Als Zeilenabstand sollte ein Abstand von 1,3 Zeilen gewählt werden.

Aufzählung

Die Seiten sind einseitig zu beschreiben, so dass die gegenüberliegende leere Rückseite des vorigen Blattes für Korrekturanmerkungen verwandt werden kann.

Aufzählung

Die Arbeit ist gebunden (Paperback; also nicht: Leitzordner oder Spiralbindung) einzureichen.

Aufzählung

Das Titelblatt der Dissertation muss folgende Angaben enthalten:

  • Den Namen des Verfassers mit ausgeschriebenem Vornamen (Rufnamen),

  • den genauen Titel der Dissertation,

  • den Zusatz: "Dissertation zur Erlangung des Grades eines" und dann den Zusatz Doktors der Verwaltungswissenschaften (Dr. rer. publ.)",
    "Doktors der Rechtswissenschaft (Dr. iur)" oder
    "Doktors der Staats- und Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.)"

  • den Zusatz "der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer"

  • sowie die vollständige Jahreszahl.

Aufzählung

Am Ende der Dissertation kann ein Abriss des Lebenslaufs des Verfassers abgedruckt werden, der folgende Angaben enthalten sollte: den Geburtstag, den Geburtsort und den Bildungsgang. Der Umfang soll zwischen 10 und 20 Zeilen liegen.

 

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 Stand: 31.01.2012