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Promotion
Bewerbung
Bewerber senden
einen formlosen Antrag auf Zulassung zur Promotion bzw. auf „Annahme
als Promotionsbewerber" an den ...
Rektor der
Deutschen Hochschule für
Verwaltungswissenschaften Speyer
Postfach 14 09
67324 Speyer
Der Antrag ist an keine
Frist gebunden.
Dennoch sollten die Anträge Anfang Juli bzw. Anfang Januar vorliegen, da
der Promotionsausschuss in der Regel nur einmal
im Semester (meistens Mitte Januar und Mitte Juli) zusammentritt. Der
Ausschuss entscheidet in diesen Sitzungen nur über vollständig vorliegenden Anträge.
Der Antrag sollte
den Namen der Betreuerin oder des Betreuers der Arbeit, den Titel der
Arbeit und den mit der Arbeit angestrebten Doktorgrad (Dr. rer. publ., Dr.
rer. pol. oder Dr. iur.) enthalten.
Dem Antrag sind
folgende Unterlagen beizufügen:
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Lebenslauf in
deutscher Sprache |
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Reifezeugnis
oder ein als gleichwertig anerkannter Nachweis (Original oder
beglaubigte Kopie) |
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Zeugnis der
Studienabschlussprüfung (Original oder beglaubigte Kopie)
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Ein Nachweis,
dass der Antragsteller mit diesem Studienabschluss zum besten Drittel
der erfolgreichen Absolventen dieser Abschlussprüfung in seinem
Prüfungsjahrgang oder -durchgang gehört #
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Aktuelles
polizeiliches Führungszeugnis (höchstens ein halbes Jahr alt)
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Eine kurze
Darstellung der Thematik der Dissertation mit einem Zeitplan für die
Bearbeitung (ca. 3-4 Seiten) |
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Erklärung, ob
der Antragsteller eine Dissertation über dieselbe oder eine ähnliche
Thematik bereits einer anderen Hochschule vorgelegt hat. Erklärung
über alle versuchten und bestandenen Staats- oder Hochschulprüfungen
und über ein an einer anderen Hochschule vereinbartes
Dissertationsthema. (Erklärungsvordruck hier)
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die
Erklärung eines mitwirkungsberechtigten Mitglieds der DHV Speyer,
dass es zur Betreuung der Dissertation bereit ist, dass deren
Thematik sowie der Promotionsbewerber für die Erlangung des
angestrebten Doktorgrades geeignet sind und dass der vorgelegte
Zeitplan als umsetzbar angesehen wird (= Betreuungszusage).
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Ausländische
Studienbewerber müssen die deutsche Sprache in dem für
wissenschaftliches Arbeiten notwendigen Maß beherrschen. Dies ist
durch ein geeignetes Sprachzeugnis nachzuweisen, nämlich:
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Test Deutsch
als Fremdsprache = TestDaF
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Zertifikat
Zentrale Mittelstufenprüfung = ZMP eines Goethe-Instituts
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Prüfung zum
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse = PNdS
-
Deutsche
Sprachprüfung für den Hochschulzugang = DSH einer deutschen
Universität
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Bewerber,
die ihre Studienprüfung im Ausland abgelegt haben, sollten ihren
Zulassungsantrag mindestens sechs Monate vor dem beabsichtigten
Studienbeginn einreichen, da die Überprüfung der Gleichwertigkeit
des Abschlusses mit einem deutschen Universitätsabschluss durch die
ZAB zum Teil sehr lange dauert. |
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Stand:
31.01.2012 |
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