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Promotion

Bewerbung

Bewerber senden einen formlosen Antrag auf Zulassung zur Promotion bzw. auf „Annahme als Promotionsbewerber" an den ...

Rektor der
Deutschen Hochschule für
Verwaltungswissenschaften Speyer
Postfach 14 09

67324 Speyer

Der Antrag ist an keine Frist gebunden. Dennoch sollten die Anträge Anfang Juli bzw. Anfang Januar vorliegen, da der Promotionsausschuss in der Regel nur einmal im Semester (meistens Mitte Januar und Mitte Juli) zusammentritt. Der Ausschuss entscheidet in diesen Sitzungen nur über vollständig vorliegenden Anträge. 

Der Antrag sollte den Namen der Betreuerin oder des Betreuers der Arbeit, den Titel der Arbeit und den mit der Arbeit angestrebten Doktorgrad (Dr. rer. publ., Dr. rer. pol. oder Dr. iur.)  enthalten.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

Aufzählung

Lebenslauf in deutscher Sprache

Aufzählung

Reifezeugnis oder ein als gleichwertig anerkannter Nachweis (Original oder beglaubigte Kopie)

Aufzählung

Zeugnis der Studienabschlussprüfung (Original oder beglaubigte Kopie)

Aufzählung

Ein Nachweis, dass der Antragsteller mit diesem Studienabschluss zum besten Drittel der erfolgreichen Absolventen dieser Abschlussprüfung in seinem Prüfungsjahrgang oder -durchgang gehört #

Aufzählung

Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (höchstens ein halbes Jahr alt)

Aufzählung

Eine kurze Darstellung der Thematik der Dissertation mit einem Zeitplan für die Bearbeitung (ca. 3-4 Seiten)

Aufzählung

Erklärung, ob der Antragsteller eine Dissertation über dieselbe oder eine ähnliche Thematik bereits einer anderen Hochschule vorgelegt hat. Erklärung über alle versuchten und bestandenen Staats- oder Hochschulprüfungen und über ein an einer anderen Hochschule vereinbartes Dissertationsthema. (Erklärungsvordruck hier)

Aufzählung

die Erklärung eines mitwirkungsberechtigten Mitglieds der DHV Speyer, dass es zur Betreuung der Dissertation bereit ist, dass deren Thematik sowie der Promotionsbewerber für die Erlangung des angestrebten Doktorgrades geeignet sind und dass der vorgelegte Zeitplan als umsetzbar angesehen wird (= Betreuungszusage).

Aufzählung

Ausländische Studienbewerber müssen die deutsche Sprache in dem für wissenschaftliches Arbeiten notwendigen Maß beherrschen. Dies ist durch ein geeignetes Sprachzeugnis nachzuweisen, nämlich:

  • Test Deutsch als Fremdsprache
    = TestDaF 

  • Zertifikat Zentrale Mittelstufenprüfung 
    = ZMP eines Goethe-Instituts

  • Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse 
    = PNdS

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang 
    = DSH einer deutschen Universität

Aufzählung

Bewerber, die ihre Studienprüfung im Ausland abgelegt haben, sollten ihren Zulassungsantrag mindestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Studienbeginn einreichen, da die Überprüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses mit einem deutschen Universitätsabschluss durch die ZAB zum Teil sehr lange dauert.

 

 

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 Stand: 31.01.2012