![]() |
|||||||||
|
Promotion
Haben Sie schon einmal über eine Promotion an der DHV Speyer nachgedacht? Die Hochschule hat seit 1970 etwa 220 Kandidaten den akademischen Grad „Doktor der Verwaltungswissenschaften (Dr.rer.publ.)" verliehen. Seit 2006 verleiht die Hochschule auch die Grade "Doktor der Staats- und Wirtschaftswissenschaften" (Dr. rer. pol.) und "Doktor der Rechtswissenschaft" (Dr. iur.). Die Promotion bietet Ihnen im Rahmen eines mindestens zweisemestrigen Doktorandenstudiums an der DHV Speyer und bei der Anfertigung der Dissertation Gelegenheit, Ihre Kenntnisse auf hohem Niveau wissenschaftlich zu vertiefen. Dabei wird auch hier die Interdisziplinarität groß geschrieben. Im Studium sind zwei Seminarscheine aus verschiedenen Disziplinengruppen zu erwerben; auch die Disputation erstreckt sich auf zwei Disziplinen. Hinweis für noch nach der Promotionsordnung vom 17. August 1989 zugelassene Doktorandinnen und Doktoranden der DHV Speyer Am 7. November 2006 trat an der DHV Speyer eine neue Promotionsordnung in Kraft. Sie setzte die Promotionsordnung vom 17. August 1989 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie noch auf diejenigen Promotionsbewerberinnen und Promotionsbewerber anwendbar bleibt, die bereits nach der alten Promotionsordnung zum Promotionsverfahren zugelassen sind. Promotionsbewerberinnen und Promotionsbewerber, deren Dissertation noch nicht zur Begutachtung eingereicht ist, können beim Promotionsausschuss unter Angabe des angestrebten Doktorgrades beantragen, nach der neuen Prüfungsordnung promoviert zu werden. Sofern Sie einen solchen Antrag zu stellen beabsichtigen, beachten Sie bitte die Regelungen § 2 Abs. 3 Nr. 1 der neuen Promotionsordnung; die Ausnahmeregelungen der alten Promotionsordnung sind hier entfallen.
Eine Liste aller in Speyer abgeschlossenen Dissertationen ist - zum Teil mit kurzen Abstracts - über die Veröffentlichungsdatenbank der Hochschule abrufbar.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||